Deutsche Flugsicherung fordert, dass BesitzerInnen privat genutzter Drohnen auf Vorrat gespeichert werden

Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung.

Der Aufsichtsratschef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters nach einem Interview mit dem früher als Staatssekretär im Verkehrsministerium tätigen DFS-Manager. Dabei geht es um kleine Quadrokopter, die mittlerweile in vielen Ausführungen und Preisklassen in Elektronikmärkten erhältlich sind. Der Kauf erfolgt in der Regel anonym, Gerätenummern und Personen werden allenfalls für Rechnungszwecke gespeichert.

Mit einer Kennzeichnungspflicht würden die kleinen Quadrokopter ihren BesitzerInnen zugeordnet und damit ähnlich behandelt wie größere Drohnen. Laut Scheurle könnten die Behörden „jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen“.

Es soll sich dabei offenbar nicht um technische Mittel wie einen RFID-Chip handeln, der erst im Falle einer Gesetzesüberschreitung ausgelesen würde. Vielmehr bemüht Scheurle den Vergleich mit der bemannten Luftfahrt, wo über Transponder neben Informationen über das Flugzeug permanent Daten über Richtung und Geschwindigkeit ausgesendet werden.

Flugverbotszonen nach US-Vorbild

Der deutsche Vorschlag zielt auf eine Art Vorratsdatenspeicherung für fliegende Elektrogeräte und setzt damit eine EU-Initiative um. Im März hatten die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission das „Statement von Riga“ verabschiedet. Auch dort wird gefordert, DrohnenpilotInnen für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Drohnen und ihre BesitzerInnen müssten demnach jederzeit identifizierbar sein. Angeraten wird, den „am wenigsten bürokratischen Weg“ zu wählen. Der Vorschlag hebt hervor, dass einige Staaten bereits entsprechende „Chips“ in Drohnen vorschreiben wollen.

Vorstellbar sei laut Scheurle auch, „in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern“. Dann könnten bestimmte Gebiete nicht mehr durchflogen werden. Die Drohnen würden auf diese Weise wie an einer unsichtbaren Mauer stehenbleiben. Ein solches Verfahren hatte der populäre Hersteller DJI nach einem Vorfall am Weißen Haus versprochen, dies aber aus technischen Gründen kurz darauf widerrufen. Denn auf den Platinen der Quadrokopter könnten zwar Flugverbotszonen programmiert werden. Diese würden aber nur dann aktualisiert, wenn die BesitzerInnen ein Firmware-Update durchführen.

Hintergrund der Initiative sind mehrere Vorfälle, in denen die Drohnen der zivilen Luftfahrt in Europa gefährlich wurden. Zuletzt war ein Lufthansa-Jet in Warschau beinahe mit einem Quadrokopter kollidiert. Auch Rettungsmannschaften berichten, dass ihre Hubschrauber immer öfter durch Kameradrohnen behindert würden. Justizbehörden klagen ebenfalls über die Nutzung der Drohnen, um in Gefängnissen verbotene Güter zu schmuggeln. Wie in der Nähe von Flughäfen darf über Justizvollzugsanstalten allerdings nicht geflogen werden.

Drohnen „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“

In Deutschland wurde das Phänomen unerwünschter Drohnenflüge erstmals 2013 breiter bekannt, als AktivistInnen in Dresden eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. In Frankreich kurvten kleine Drohnen im Oktober und November 2014 in mindestens 15 Fällen über Atomkraftwerken, ohne dass die PilotInnen festgestellt wurden. Atomanlagen dürfen jedoch nur in einer Höhe von mindestens 1.000 Metern überflogen werden.

Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Geräte explosive oder gefährliche Stoffe transportieren könnten, um Anschläge oder andere Straftaten zu begehen. Das Bundeskriminalamt erforscht deshalb mit mehreren Landeskriminalämtern Möglichkeiten zur Abwehr der kleinen Drohnen. Im Rahmen einer „Marktbeobachtung“ haben die Behörden unter anderem Jamming-Verfahren, Gewehre, die Netze verschießen, oder Laserwaffen begutachtet und diskutiert.

Die weniger eingriffsintensiven Vorschläge der Deutschen Flugsicherung gehen in eine deutlich andere Richtung als die Suchbewegungen der Kriminalbehörden. Trotzdem sind sie datenschutzrechtlich bedenklich, denn es entstünde ein Register, in denen Personen und Fahrzeuge gespeichert würden. Scheurle erläutert nicht, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürften.

Förderung der europäischen Industrie

Auch die EU-Kommission warnt vor „illegalen Tätigkeiten“ mit Drohnen. Sie könnten demnach „als Waffen benutzt werden, die Signale der Navigations- oder Kommunikationssysteme fremder Drohnen könnten gestört oder Bodenkontrollstationen überfallen werden“. Zur „Behebung von Sicherheitsschwachstellen im Bereich Information und Kommunikation“ müsse deshalb ein „Generalplan für das europäische Flugverkehrsmanagement“ erstellt werden. Aus den dort festgestellten „Sicherheitserfordernissen“ müssten dann „rechtliche Verpflichtungen für alle relevanten Akteure“ abgeleitet werden, darunter „Navigationsdienstleister, Drohnen-Betreiber oder Telekommunikationsdienstleister“.

Laut dem DFS-Chef müssten Drohnen die Regeln für den Betrieb des bemannten Flugverkehrs beachten. Damit liegt Scheurle auf einer Linie mit der EU-Kommission, die seit einigen Jahren die Gleichstellung der unbemannten und bemannten Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der vollautonome Flug erlaubt werden.

Die besagte EU-Initiative zielt vor allem auf die Förderung der europäischen Industrie. Die EU-Kommission veröffentlichte im Jahr 2014 Zahlen, wonach die globalen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Beschaffung (einschließlich militärischer Aufträge) von 5,2 Milliarden US-Dollar jährlich auf rund 11,6 Milliarden im Jahr 2023 steigen. Weltweit seien 1.708 unterschiedliche Drohnen-Typen belegt, davon 566 in Europa. Der Europäische Lobby-Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie orakelt von 150.000 Arbeitsplätzen bis 2050.

Mehr große Drohnen auch für deutsche Polizeibehörden?

Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung.

Geld und Arbeitsplätze in der Industrie mag auch Klaus-Dieter Scheurle mit seinen Regularien für kleine Drohnen im Sinn gehabt haben. Die Deutsche Flugsicherung gehört zwar zur Bundesregierung, ist aber ein Unternehmen. Scheurle hat seit zweieinhalb den Vorsitz inne, schon vorher saß er im Aufsichtsrat der DFS. In der Vergangenheit probierte er sich als CSU-Politiker, Banker und Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde. Sein Wechsel zur DFS löste im Jahr 2012 Irritationen aus.

Der ehemalige deutsche Staatssekretär geht davon aus, dass sich die Zahl der Drohnen in den nächsten fünf Jahren hierzulande mindestens verzehnfacht. Es ist unklar, ob dabei auch Geräte von Sicherheitsbehörden erfasst sind. Einige Landeskriminalämter nutzen Quadrokopter zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Tatortsicherung.

Während seiner Tätigkeit als Staatssekretär hatte Scheurle gefordert, die deutschen Polizeibehörden nunmehr auch mit größeren Drohnen auszurüsten, um damit höherwertige Überwachungssensorik zu transportieren. Die Fluggeräte müssten demnach rund um die Uhr in ganz Deutschland einsatzbereit sein.

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16 Ergänzungen

  1. Nunja, ich bin selber Besitzer eines Quadrokopters (die Szene wehrt sich seit Jahren erfolglos gegen die Bezeichnung „Drohnen“). Die Teile unterscheiden sich hinsichtlich Ihrer hier diskutierten technischen Fähigkeiten wie z.b. payload (Nutzlast) oder autonomes Fliegen in keinster Weise von irgendeinem RC-Heli oder RC-Tragflächenflugzeug…und natürlich gelten für alle diese Modellfluggeräte genau die Regeln, die oben im Kasten aufgeführt werden inkl. Versicherungsschutz. Wenn ich in böser Absicht handeln wollte, pfeife ich natürlich sowieso auf die Regeln und kann die oben geforderte „Kennzeichnungspflicht“ ebenfalls getrost ignorieren oder umgehen. Jeden Modellflieger wird aber einfach nur das Fliegen schwerer gemacht durch die oben beschriebenen Massnahmen – eine Plakette am Fluggerät mit Name/Adresse reicht völlig, um bei etwaigen (Absturz-)Schäden auf den Besitzer zugehen zu können (Versicherungsschutz!) – und die Plakette wird schon vielfach praktiziert (weil sowieso sinnvoll im Falle eines kostspieligen Abfliges/Berlustes). Und jedem Flieger sind die schwarzen Schafe, die sich nicht an die Regeln halten (s. Kasten) von jeher ein Dorn im Auge.

    Die echten „militärischen“ Drohnen sind deutlich grösser, leistungsfähiger und sollten sowieso nicht in der Hand von Privatleuten sein.

    1. Stimmt und stimmt nicht, liegt aber nicht an dir, sondern den Deppen da oben. Richtig, eine Drohne, die nur mit direktem Sichtkontakt (s.o.) geflogen werden darf ist keine Drohne, sondern ein Modellflieger, benötigt also auch keine eigenen Regeln. Auf der anderen Seite ist aber ein Modellflieger, der außerhalb des Sichtbereichs geflogen wird kein Modellflieger, sondern eine Drohne, für die tatsächlich andere Regeln gelten sollten. PS ist es tatsächlich so, dass es gesetzlich verboten ist, Quadrokopters über die Kamera zu fliegen?

      1. Meines Wissens nach vorgeschrieben ist der Sichtkontakt, der zu jedem Zeitpunkt das Eingreifen ermöglicht (sprich: lenken oder sonstiger Eingriff per Fernbedienung). Bei den „FPS“-Flügen (first-person-view = fliegen per Kamera-Perspektive) sollte also immer eine Person neben dem Flieger stehen um notfalls eingreifen zu können.

        Und ja: auf dem Feld vor der Stadt bin ich auch schon ohne diese Person neben mir geflogen. Und nochmal ja: für „Modell“flieger, die ausserhalb des Sichtbereiches fliegen, sollten Regeln gelten. Ist natürlich ein Unterschied ob ich das draussen auf dem Feld mache oder in der Nähe von AKW, Flugplätzen oder Menschen/Gebäuden was per se schon verantwortungslos ist.

      2. In der Tat. Das Fliegen der Drohnen ist in Deutschland nur auf Sicht, sprich ohne FPV erlaubt. Dabei muss der Pilot ohne Brille fliegen, maximal die Zuschauer könnten also die FPV Brille tragen. Alles andere ist verboten. Flughöhen über 100m sind auch nicht erlaubt. So steht es in der Allgemein Aufstiegserlaubnis welche ich beantragt hatte. Flugverbotszonen gibts übrigens auch, sind auch alle im Dokument aufgelistet. Aber wie immer gilt, irgendwelche Idioten halten sich nicht dran und alle anderen müssen drunter leiden.

  2. Mich wundert es dass das jetzt auf einmal gefordert wird, wo es seit jahrzehnten modellflug gibt. auch kann ich mir ja einen quadrokopter selber bauen und habe dann halt keinen chip oder sender.

    1. Weil „Gängelung“ in Deutschland keine Grenzen kennt.Aber leider gibt es auch zuviele „dumme“ Flieger und so müssen nun Alle leiden.
      Dafür werden die Politiker schon sorgen.Das ist schon lange kein wirklich „demokratisches“ Land mehr.Man könnte Beispiele ohne Ende bringen.Modellflug hat keine Lobby mehr.
      Es ist auch einfacher Menschen mit einem schönen Hobby das leben „zur Hölle“ zu machen, als sich um wichtige Dinge zu kümmern.Schaut man sich nun um mit BER, Stuttgart, Maut und co, wird dieses Versagen immer deutlicher.Und das nocht nur dort.
      Also:Schön weiter den Leuten alles schwer machen, die ein tolles Hobby haben.Versager.
      Legal zu fliegen ist schon fast durch diesen bürokratischen Unsinn unmöglich geworden.
      Demokratie und Gleichberechtigung gibts in Deutschland nur auf dem Papier.Die Zeiten sind lange vorbei.

  3. Eine sehr weltfremde Sicht auf die Technik der Drohnen.
    Alleine das Wort Quadrocopter ist Grund genug, eine Dummbatz-Medaille zu vergeben.
    Ich verstehe zwar die Wünsche, jedoch sind diese absolut unrealistisch.
    … was am Ende übrig bleiben wird, ist eine wenig mehr an Überwachung und Kontrolle, um ein mehr an Sicherheit zu simulieren.

  4. Von mir aus können diese Vorschriften für „Drohnen“ gelten. Eine echte Drohne kann sich ein Normalbürger ohnehin nicht leisten und kommt an sowas auch garnicht ran. Die kosten ja mehrere Millionen und werden nur vom Millitär eingesetzt. Hier halte ich es für sinnvoll diese zu Kennzeichnen und zurückverfolgbar zu machen, was aber wohl ohnehin schon passiert.
    Aber ein RC-Modellauto, -Hubschreiber, -Quadcoter, -Hexacoter, -Segelflugzeug oder ähnliches (wie es vom Kind bis zum Bastler als Spielzeug oder Hobby eingesetzt wird) per Gesetz mit einem Chip zu versehen halte ich für absolut übertrieben und nicht praktizierbar. Das wäre das Aus für viele kleine Geräte. Gerade heute sind diese oft sehr klein und somit harmlos (da wenig Masse). Früher waren die viel Größer da schwerere Akkus (alte Technik) usw. Da waren die viel gefährlicher und trotzdem hat keiner nach Chips u.s.w geschrien.
    Und ein Gesetz wird einen Terroristen sicherlich nicht davon abhalten sich nen RC-Hubschrauber, -Modellauto oder sonst was selbst zu bauen und mit Sprengstoff zu bepacken. Die Teile dafür gibts überall zu kaufen und sind nicht teuer (Motor, Sender/Empfänger, Rahmen). Auch diese zu reglementieren wäre gleibedeutend mit dem versehen von z.B. Lebensmitteln oder Klopapier mit Chips :).

  5. Ja…genau…
    Wo fängt denn die Drohne an und wo hört der Rohmaterialbedarf auf? Wenn ich als Krimineller und Terrorist eine Drohne baue, nutze ich naürlich Rohmaterial wi z.B. Carbon, GFK und andere leichte Materialien. Auch der Rest sind natürlich reine Rohmaterialien.
    Die Steuerungen sind ohnehin OpenSource und mit Arduinos, Raspberrys etc.pp realisierbar.

    Diesen OBERPFEIFEN fällt ausser dem refelexhaften „Alle Überwachen“ nichts mehr ein. Gar nichts mehr!
    Degenerierte Spasten.

  6. Mein Hexacopter ist selbstgebaut, ich hab mir die Einzelteile aus allen möglichen Ländern (Spanien, Portugal, England, China) schicken lassen. Ich bin mir über die Risiken (Unfälle, Verletzung der Privatsphäre) sehr bewusst und vermeide es unter allen Umständen über bewohntem Gebiet zu fliegen. Auch Flughöhen über 100m sind nicht akzeptabel (Sichtweite!).

    Es ist ein Hobby und man sollte den Benutzern lieber deutlich klar machen was im Falle eines Falles auf sie zukommen könnte – eine Modellflugversicherung ist das absolute Minimum, was jeder Drohnen-Pilot braucht! Eine Registrierungspflicht ist lächerlich, da es Flugmodelle schon seit Jahrzehnten gibt. Macht den Leuten beim Kauf eindeutig klar, worauf sie sich einlassen und welche rechtlichen Vorgaben zu erfüllen sind.

  7. Das Bild zeigt nicht den Aufsichtsrat der DFS sondern die drei Geschäftsführer. K-D Scheurle war früher Vorsitzender des Aufsichtsrats und wurde dann später zum Vorsitzenden der Geschäftsführung.

  8. Auch Besitzer von kleinen Drohnen müssen sich an die Gesetze halten und, wenn sie dagegen verstoßen, dafür bestraft werden. Ist ja klar.
    Intressant finde ich vor allem die letzte Unterüberschrift: Mehr Drohnen auch für Deutsche Polizeibehörden?
    Für mich wäre das ein Horror-Szenarium: Deutsche Polizisten, die mit dem gleichen Gerät hier in Deutschland tatsächliche und vermeintliche Verbrecher jagen, wie die Amis im Nahen Osten Terroristen.
    Man kann nur hoffen, dass sich die Sicherheit-Fanatiker nicht durchsetzten.

  9. Auch ich bin Besitzer und Betreiber eines Mulitkopters, also eines Modellfluggerätes. Da ich ihn gewerblich nutze gelten dafür sogar die Regelungen für allgemeine unbemannte Fluggeräte in D. Für die Gefährung spielt es übrigens keine Rolle wie viele Rotoren ein Fluggerät hat. Die meisten militärischen Drohnen sind ja auch Flugzeuge mit einem Propeller vorne dran ;-).

    Die aktuellen gesetzlichen Regelungen gelten grob seit Jahrzehnten für alle Modellbauer. Der einzige Unterschied zu früher ist, dass dieses Hobby immer mehr in den Blickpunkt gerät. Früher hatte man zB als Motorflieger Ärger mit dem Besitzer des Ackers am Dorfrand. Ferngesteuerte Fluggeräte gab es schon immer massig. Wenn die Politik jetzt alle Modellbauer in die Pflicht nehmen will dann stellen sich einige praktische Fragen:

    Warum sollen alle Modellflugzeuge einen teuren, registrierten und schweren Transponder mit sich führen wenn dies zB von den meisten echten Segelflugzeugen nicht verlangt wird? Es gibt allgemeine Transponderregeln für alle Fluggeräte in Deutschland und Europa.

    Mit der Regelung würden strengere Vorschriften für teils minderjährige Modellbauer gelten als für echte Flugzeuge. Da ich mir das nicht vorstellen kann, dürfte über die Hintertür auch die Kontrolle für echte Flugzeuge verschärft werden! Da sollten alle Hobbypiloten in Deutschland aufhorchen.

    Ab wann genau soll die Transponderpflich gelten? Es gibt Modellsegelflieger mit 4m Spannweite, Mulitkopter mit 10cm Durchmesser und das Wurfsegelmodell des 6-Jährigen ohne Steuerung. Genau genommen ist auch ein Papierflieger ein Modellflugzeug. Beim Versicherungsschutz wird gerne eine Grenze von 500g herangezogen. Ein mittelgroßes Wurfmodell ist schwerer. Ein aktiver Transponder mit mehreren Kilometern Reichweite ist bei so einem Gerät natürlich nicht mitführbar oder finanzierbar.

    Das feste „Einbrennen“ von Flugverbotszonen in die Firmware und Ortung per GPS ist nicht möglich und kann zu schweren Unfällen führen! Dabe ist nicht die technische Umsetzung im Computer das Problem (Firmwareupdates umgehen etc.), sondern die Positionierungstechnik: GPS. Die allermeisten Abstürze großer Multikopter in meinem Umfeld sind aufgrund von GPS-Empfangsproblemen aufgetreten. Bzw das Unvermögen vieler Piloten in so einer Situation ohne GPS zu fliegen. Gerade im Gebirge und in Bebauung ist die Ortung sehr unzuverlässig. Da MUSS sowohl Gerät als auch Pilot 100% ohne GPS fliegen können. Damit wäre die Technik mit einem aluhut sofort umgangen ;-). Weiter kann der Kopter jederzeit durch Positionierungsprobleme fälschlich „denken“ er ist in der Flugverbotszone und versuchen diese eigenmächtig zu verlassen. Ein Unfall ist dann meist unvermeidlich.

    Aktuell gibt es eine klare Rechtslage zur Nutzung von Modellfluggeräten. Sowohl zur privaten als auch zur gewerblichen Nutzung. Leider findet kaum eine Aufklärung der Bevölkerung über die bestehende Rechtslage gemacht. Fast alle Medien nutzen massig illegal erzeugtes Bildmaterial von Modellfluggeräten.

    Als Endergebnis befürchte ich, dass sich mal wieder nur die Regeln für die gewerblichen Nutzer mit Aufstiegsgenehmigung verschärfen. Also genau die Gruppe an Piloten von Multikoptern, die bereits jetzt die Regeln gut kennen und denke ich gut befolgen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.