Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)

Einige heikle politische Fragen zum Vorwurf des Landesverrats kamen heute in der Bundespressekonferenz zur Sprache: Wer wusste was und wann? Eine Zusammenfassung und die Audio-Aufnahme der Aussagen veröffentlichen wir hiermit.

Das Bundesinnenministerium lässt sich prinzipiell von Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, „regelmäßig Bericht erstatten“, alle Vorgänge von Gewicht würden dabei mitgeteilt.

Vorgehen des Generalbundesanwalts

Tilo Jung richtete die grundsätzliche Frage an das Justizministerium, wie denn das Weisungsverhältnis zwischen dem Ministerium und dem Generalbundesanwalt sei. Der Sprecher erklärte daraufhin, dass der Sachverhalt seitens der Bundesanwaltschaft zu prüfen und dann „eigenverantwortlich zu entscheiden“ sei. Das Ministerium erteile nur Weisungen, wenn Rechtsbrüche gegeben seien. Das hätte man aber „in keinem Ermittlungsverfahren“ je ausgeübt. Es blieb die Frage offen, ob das eigentlich auch für die Strafanzeigen wegen der NSA-BND-Massenüberwachung gilt.

Markus war heute selbst in der Bundespressekonferenz und stellte die Frage, ob es denn normal sei, ein Gutachten zur Frage, ob ein Landesverrat vorläge, zu beauftragen? Als Antwort erhielt er die Auskunft, das sei zur Beweiserhebung möglich. Das zuerst involvierte LKA Berlin hätte bereits beim BfV nachgefragt, ob es hier um ein Staatsgeheimnis ginge. Dass die Bundesanwaltschaft eine „Ersteinschätzung des Strafanzeigenstellers“ zu den Rechtsfragen einhole, sei insgesamt „keine abwegige Verfahrensweise“.

Markus erhielt übrigens auch die Auskunft, dass man technische Überwachungsmaßnahmen gegen unsere Redaktion nicht ausschließen könne.

Nachdem offenbar am 13. Mai das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, hätte das Justizministerium am 27. Mai vom GBA die Information über Ermittlungsverfahren erhalten, und zwar auch darüber, dass gegen unsere beiden Redaktionsmitglieder und gegen „unbekannt“ ermittelt werde. Daraufhin hätte das Ministerium „Vorbehalte deutlich gemacht“ und nach diesem 27. Mai gegenüber dem GBA geäußert, dass man nicht die Absicht erkennen könne, die BRD zu benachteiligen. Inhaltlich hätten diese Vorbehalte sich nicht deutlich unterschieden von denen, die am Freitag auf der Website veröffentlicht wurden.

Gudula Geuther vom Deutschlandradio hakte in dieser Frage mehrfach nach: Wenn es eine Expertise des Justizministeriums gäbe, die in der Frage des Landesverrats zu einem anderen Schluss kommt, könnte das dann eine Weisung an den GBA in Gang setzen? Und sind diese „Vorbehalte“ mehr als „Hinweise“ an den GBA zu verstehen? Wie scharf seien sie fomuliert worden? Die Antwort des Justizministerium war leider wenig aussagekräftig: Man werde dem GBA ein „eigene rechtliche Einschätzung“ übermitteln, er entscheide aber „frei“ über das Ermittlungsverfahren.

Es kam die Frage nach dem „Quittungsbuch“ auf, das verzeichnet, wer wann Umgang hatte mit welchen Dokumenten. Dieses Quittungsbuch würde bisher zwar nicht vorliegen, allerdings sei ein „umfangreicheres Schriftstück“ übermittelt worden, aus dem hervorginge, wer in Besitz der Dokumente war.

An BMI-Sprecher Tobias Plate richtete sich dann die Frage, ob es sich hier quasi um eine Art Selbstanzeige handele, wenn doch nur staatliche Stellen die Dokumente geleakt haben könnten. Das BMI bestätigte in der Antwort, dass Personen aus dem BfV und aus Ministerien die Dokumente in Besitz gehabt hätten. Insgesamt hätte ein dreistelliger Personenkreis Zugriff gehabt. Eine Liste dieser Personen gäbe es aber nicht. Das BfV hätte jedoch ein Schreiben zu dem Personenkreis übermittelt.

Seitens des Kanzleramts wurde wenig Inhaltliches verlautbart, mehrfach wurde nur wiederholt, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei und der Artikel 5 eine „sensible Abwägung“ erfordere. Ob die Kanzlerin das Vorgehen Maaßens unterstütze, beantwortete Christiane Wirtz als stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung nicht direkt, man müsse jetzt alles erstmal sachlich aufklären. Konsequenzen personeller Natur wurden von Wirtz offengelassen.

christiane wirtz
Christiane Wirtz, stellvertretende Sprecherin des Bundeskanzleramtes. CC BY-SA 2.0, via flickr/Böll-Stiftung.

Auf die Frage, ob die Kanzlerin die Strafanzeige Maaßens klug fände, kam als Antwort nur die vieldeutige Bemerkung, dass die Regierungschefin die Reaktion ihres Justizministers Heiko Maas als klug erachte.

Auf die Frage, ob es denn zutreffend sei, dass sich Kanzlerin Angela Merkel im Oktober 2014 persönlich gegen Strafanzeigen ausgesprochen hätte, kam nur wieder die generische Antwort von Wirtz, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei. In der Sache gab es aber keine Antwort.

Wer bekommt den „Schwarzen Peter“?

Warum hat die BMI-Staatsekretärin Emi­ly Haber das Wissen um Landesverratsermittlungen gegen Journalisten nicht an den Minister Thomas de Maizière weitergegeben, sei es ihr nicht bemerkenswert erschienen? Die Antwort blieb das BMI schuldig. Auch ob das Minister de Maizière denn öfter passiere, dass er eine wichtige Information in seinem Haus schlicht nicht erfährt, wurde nur insofern kommentiert, dass es nicht etwa einen „gesonderten Termin“ gegeben hätte, sondern Maaßen es nur am Rande mal erwähnt habe. Im BMI sei nicht klar gewesen, dass es um Ermittlungen gegen Journalisten ginge, man fände es aber insgesamt „gut und richtig“, dagegen vorzugehen, dass geheime Dokumente leaken.

landesverrat
„Landesverrat“. CC BY 2.0, via flickr/Markus Winkler

Aber wer hatte denn nun die Idee, ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats und eben nicht wegen anderer, geringerer Vorwürfe loszutreten? Wer also kriegt den Schwarzen Peter? Denn ohne den Vorwurf des Landesverrats wäre der GBA ja gar nicht zuständig.

Zunächst wäre im Ministerium ja nur bekannt gewesen, dass Maaßen die Absicht zu einer Strafanzeige gehabt hätte. Man hätte erst später die Information gehabt, dass es um Staatsgeheimnisse ginge.

Aber sind nun die von uns geleakten Dokumente also Staatsgeheimnisse? Die Antwort darauf verwies auf den GBA, der beim BfV einfach nachgefragt hätte, ob es hier um Landesverrat ging. Es wird wenig überraschen, dass der Inlandsgeheimdienst in einem Gutachten an den GBA zu genau dem Ergebnis kam. Auf die Fragen danach, warum Amtschef Maaßen einen derart starken Vorwurf macht, wurde inhaltlich nicht näher eingegangen, denn was ebenfalls nicht überrascht: Das Gutachten seines Hauses ist selbstverständlich vertraulich.

Allerdings sind die Strafanzeigen selbst wohl nicht eingestuft. Man prüfe daher derzeit, ob man sie an die Öffentlichkeit herausgeben könne. Das Gutachten des BfV bleibt vorerst vertraulich, aber wohl nicht mehr lange: Einigen Journalisten liegt es offenbar schon vor. Gudula Geuther merkte dazu spitz an, ob nicht in rechtlichen Frage des Landesverrats ohnehin beim GBA selbst die kundigsten Juristen zu suchen seien.

Das BMI bekundete seinerseits nach Angaben des Ministeriumssprechers Zweifel, dass es sich um Landesverrat handele.

Auf die Frage, wie der „Streisand“-Effekt denn bewertet würde, also in Folge der Ermittlungsmaßnahme sehr viel mehr Menschen die geleakten Dokumente überhaupt erst zur Kenntnis nehmen, heißt es von den Sprechern der Ministerien nur: „Kein Kommentar“.

Hier der knapp einstündige Audio-Mitschnitt, den wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen:

BPK-2015-08-03-netzpolitik.org.mp3, 43.0 MB (43,006,530 bytes)
SHA256: ef8ef4b4f9ab6c41297b14f6979745cba1c20767ff126ec0c530b32cbafe3ca7

Update: Jung & Naiv hat die komplette BpK als Video online gestellt.

Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

26 Ergänzungen

  1. Ich finde, es ist eine gewaltige Schande für die Bundesanwaltschaft, was hier abgeht.
    Ich glaube, es war die ehemalige Justizministerin, die formulierte, hier werde mit „Kanonen auf Spatzen geschoßen“. Vielleicht seid ihr keine Spatzen, sondern eher Falken, die Sache ist aber eher die Gleiche.
    Als „Verfassungspatriot“ macht es mir Angst, dass der Staat, oder besser gerade das Amt, das für den Schutz der Verfassung zuständig sein sollte, mit strafrechtlicher Vehemenz gegen integre und mutige Journalisten aufläuft.

    Denn wer möchte wirklich – so ernst er seine journalistische Arbeit auch nimmt- denn mal eine gewisse Zeit als Journalist (!) in UHaft sitzen?
    Und selbst wenn man sich nicht einschüchtern lassen möchte, Post von der Generalbundesanwaltschaft schüchtert nun mal ein…

    Auf der anderen Seite, so sehr ich mich jetzt der Kritik hier in diesem Beitrag aussetze, glaube ich, dass der Präsident des Verfassungsschutzes, Dr. Maaßen, einen Punkt hat, wenn er gegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente vorgeht.
    Ich glaube schon, dass es auch in einer freien Demokratie geheimhaltungsbedürftige Vorgänge gibt, deren Veröffentlichung die BRD gefährden könnte.

    Wie immer zählt aber das „Maaßen“ aller Dinge. Und ich glaube, dass hat der werte Geheimnishüter
    aus den Augen verloren.

    Außerdem zeugt es – gelinde gesagt-, von einer gewissen Erbärmlichkeit an intellektueller Macht, wenn der Präsident, weiß er sich denn wirklich nicht anders zu helfen?, mit dem Strafrecht vorgeht.

    Jeder Jurastudent lernt in den ersten Semestern, das Strafrecht sei die ultima ratio des Staates.

    Das muss meines Erachtens gerade für einen Verfassungswächter wie Herrn Maaßen gelten.

    1. Wenn es je diesen Punkt gab („Eine Demokratie braucht geheime Vorgänge“) dann ist dieser durch die Art und Weise, wie diese aktuell etabliert werden, komplett gegenstandslos geworden.

      Wenn es schlicht reicht, eine Sache als „geheim“ einzustufen und sich damit jeglicher parlamentarischen Kontrolle zu entziehen, läuft hier grundsätzlich was falsch. Nicht die Leute, die prüfen wollen, warum dies oder jenes „geheim“ sein soll, müssen die Bittsteller sein, sondern genau anderes rum – wer geheimes tun will, muß selber dafür sorgen, das etwas geheim bleibt (er muss beantragen, wieso weshalb warum, wie lange usw. Diese Bitte wird dann geprüft). Zudem muß er sich der erweiterten Verantwortung bewusst sein, die diese Forderung mit sich bringt (=> Mißbrauch ist strafbar).

      Dieser Vorgang muss umso besser kontrolliert werden, je geheimer und/oder größer die Menge der Betroffenen ist.

      Es ist nicht hinnehmbar, dass sich eine Personengruppe jedweder Kontrolle entziehen kann indem sie selbst festlegen, das etwas geheim sei. Der aktuelle Zustand, das die Zeugen vor dem NSAUA diesen frech und kotzbrockig ins Gesicht lügen, und sich dabei sicher sein können, keine Konsequenz fürchten zu müssen, zeigt doch überdeutlich wie hier Schindluder mit einer vielleicht sinnvollen Idee getrieben wird.

      Der Missbrauch zu dem muss strafbar sein (ein Strafmass wie das des Landesverrats erscheint mir angemessen) und darf erst nach 25 Jahren verjährt sein.

  2. Markus Kompa trifft hier den Nagel auf den Kopf!

    „Es spricht vieles dafür, dass netzpolitik.org im Gerichtssaal so wenig von Opa Range zu befürchten hat wie dessen Enkel beim Familientreffen oder die NSA. Wo die Blogger tatsächlich bedroht werden, haben sie ausgerechnet in den betroffenen Artikel aufgezeigt: Online. Geheimdienste bringen Zielpersonen nur selten in den Knast, im Gegenteil haben sie etwa im NSU-Skandal die Strafverfolgung sogar behindert und lieber ihre Quellen geschützt. Strategisch wertvoller als Verhaftungen sind die Informationen, die man durch stilles Beobachten abgreifen kann. In der Geheimdienstwelt ist nun einmal nichts, wie es scheint – nicht einmal Strafanzeigen.“

    http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html

    1. „Doch soll man wirklich glauben, dass die mit hochqualifizierten Juristen besetzte Bundesanwaltschaft ernsthaft bereits an der Lektüre des Gesetzestextes von § 94 StGB gescheitert sein sollte? Oder dass ausgerechnet dem zur Spionageabwehr existierenden Verfassungsschutz die Definition des Landesverrats unbekannt wäre? Liegt es wirklich im Bereich des Wahrscheinlichen, dass auch das involvierte Innenministerium mit der Rechtslage überfordert wäre? Und sollte dem Geheimdienst ausgerechnet das Stehvermögen von Geheimdienst-Watchdog Markus Beckedahl unbekannt sein, der sich bereits 2009 bei einem Leak gegenüber der Deutschen Bahn nicht einschüchtern ließ?“ :-)

      http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html

      1. Würde gerne die gesamte Konferenz ungeschnitten sehen, wäre toll, wenn das online gehen könnte.

  3. Die Frage nach dem Streisand-Effekt bezog sich explizit auch auf die Anzahl der Selbstanzeigen und das Kopier-Verhalten zahlreicher Redaktionen und Einzelpersonen.

    Ich finde es beachtlich, dass Anzeigen wegen Landesverrat kein „Besonderes Vorkommnis“ sind – also sofort bei Auftreten bis in die höchsten Ebenen z.B. des Justizministeriums bekannt gemacht werden. Da war heute viel (verbales) Schulterzucken beim Justizministerium.

    Mal gespannt, ob ich für das hier wenigstens eine Eingangsbestätigung bekomme:
    https://www.daniel-luecking.berlin/?p=2560

  4. Mich besorgt die Entwicklung unserer Demokratie in den letzten Jahren.
    Das die EU ein Vorbild an demokratischer Legitimationen besitzt wird wohl niemand ernsthaft behaupten.
    Darum ist es dringend nötig die Freiheit die wir noch im eigenem Land haben, mit allen Mitteln zu verteidigen.
    Ein Verfassungsgericht was den Einsatz der Bundeswehr auch im Inland erlaubt hat und in seinen EU und EURO relevanten Urteilen zu mindestens fragwürdig entschieden hat, macht deutlich in welche Richtung diese Republik in Zukunft steuert.
    Auch das Versagen der Geheimdienste in der Vergangenheit (NSU und NSA) zeigt, dass die politische Richtung sehr rechtslastig ist.

  5. apropos Meldungen: die BPM hat sogar auf der Homepage eine Stellungnahme „Ermittlungen wegen Landesverrat „

  6. auf einmal rudern sie zurueck, die Vasallen in BERLIN, sogar die Rautenfrau scheint auf einmal
    verwirrt zu sein und der (das) de Maiziére ist voellig abgetauch, wusste der Herrn Innenminister
    mal wiederum von nichts ?

  7. Ich würde mich ja anlässlich dieses Falles über eine öffentliche mediale Diskussionsrunde zum Thema „Geheimdienste und ihr Auftrag im Spiegel ihrer Befugnisse freuen“ Unter Beteiligung der Kanzlerin, des Vizekanzlers des Justizministers, den Herrn vom NSAUA , Schindler & Maaßen und der Netzpolitik Redaktion. Gerne im Zeitrahmen von 2-3h am Samstagabend …von mir aus dürfen auch Raab & Floid als Pausenclown kommen…Vielleicht verstehen die Herren Geheimdienstler anschliessend auch besser was denn eigentlich ihr Auftrag ist…und vor allem das sie sich den Wünschen des Volkes fügen müssen.

  8. Was für ein verlogenes Schmierentheater, wie von der GROKOtz nicht anders zu erwarten,
    ich behaupte mal hier, dass der Anstoss zum „Einschüchterungsversuch“ aus dem
    Kanzleramt gekommen ist und dieses Pack hat nicht einmal den Arsch in der Hose dazu
    zu stehen, wie üblich.

  9. Wer denkt noch an die absentierte Kanzlerin und den speienden Seehofer in Bayreuth?
    Die ultimative Inszenierung im heißesten Sommer aller Zeiten spielt zwischen Karlsruhe und Berlin. Zur Aufführung gelangte eine Neuinterpretation von IS: „Der Inszenierte Staat – ein Kopf muss rollen.“
    Als Protagonisten treten auf: Zwei schwarze Löcher, die sämtliche Energien an sich reißen, ein gelber Trabant, der scheinbar unabhängig seine Kreise zieht, und ein roter Zwerg, den niemand braucht. Die Farben der deutschen Trikolore strahlen zur Rettung des dysfunktionalen Staates. Das Theaterbild ist gewaltig, Wagner war gestern.
    „Wenn ich bin, so rette mich!“ vernimmt das Publikum den schaurigen Klang. „Doch sage mir, vor wem, vor wem?“ ruft es elfenhaft zurück aus der Ferne.

  10. (Atmo): In der Gefolgschaft der Rautenfrau herrscht Unruhe. Die frechen Spatzen pfeiffen, was dem Adler nicht gefällt.

    Inneres schwarzes Loch (tritt auf):
    Viel Feind viel Ehr!

    Zum geheimen schwarzen Loch:
    Sag er’s mir: wer sind unsere Feinde hier?

    Antwortet:
    Die Feinde sind noch fern, doch so mancher füttert die frechen Spatzen. Unsere Vorratsgeheimnisse werden immer weniger.

    Inneres schwarzes Loch (polternd):
    So sollen sie daran ersticken!

  11. Atmo: LageTuscheln im Kanzleramt. Wortfetzen Wer? Mit wem? Wann? Warum? Wie haben die das gemacht?

    Die Rautenfrau wird ungeduldig:
    Verdammt noch mal, wieviel Vorratsgeheimsisse haben wir noch?

    Schwarzer Peter [Altmeier]:
    Leere Fässer klingen hohl. Aber wenn das so weiter geht, ist auch das Allerheiligste leer (klopft auf den Holztisch).

    Rautenfrau:
    Das Allerheiligste? Doch nicht etwa…

    Die Lagerunde im Chor:
    Oh wie gut, dass niemand weiß! … (leise) wir wissen nix, wir können nix, wir haben nix.

    Schwarzer Peter:
    Auf keinen Fall dürfen wir Verantwortung übernehmen!

    Atmo: (wie im Englischen Unterhaus) yeah! yeah!

  12. Auftritt des schwarzen Lochs. (Chor singt: Das Faß ist leer, das Faß ist leer …)

    Rollt ein leeres Holzfaß auf die Bühne.
    Seht hier der Beweis: Es ist leer! Das Haupt der Medusa ist weg! Und das dunkle Tap auch. So eine Gemeinheit! Die Spatzen pfeiffen ihr Lied und wir dürfen nix dazu sagen! Einst ein sicherer Ort unseres Geheimnisses und Plan für die Zukunft.
    Wo geschrieben stand: „Streng geheim!
    2014: Wir haben keine Ahnung.
    Ausbaustufe I.
    2015: wir wollen mehr davon.
    Ausbaustufe II:
    2016: Vergrösserung der Lagerstätten für grössere Mengen von keine Ahnung.
    Finanzierung: großzügig. (Schäuble bekommt das Geld von den Griechen)“

    Wozu haben wir dich, geheimes Loch? Tu was! Wir brauchen Feinde. Das Volk will hören, dass wir es beschützen (denkt nach, dann bedeutungsvoll) vor der Wahrheit (lacht).

    Geheimes schwarzes Loch:
    Es ist kein Feind in Sicht. Aber Verräter könnten wir selber machen. Das Dummvolk wirds nicht merken. Die Spatzen haben uns lange genug genarrt!

    Chor: Ein Loch ist im Eimer, lieber Thomas, lieber Thomas …
    Chor: Dann tu was, Hans-Georg, Hans-Georg. Dann tu was, Hans-Georg, Mensch machs dicht!

    1. Hans-Georg singt: Womit denn, lieber Thomas, lieber Thomas, womit?
      Thomas singt: Mit Stroh, oh Hans-Georg, Hans-Georg, mit Stroh!

  13. Die schwarzen Löcher hecken einen Plan aus, wie das Spatzenfüttern verhindern und ihre Ahnungslosigkeit bewahren können. Sie Informieren den gelben Trabanten, der vom roten Zwerg beherrscht wird. Der rote Zwerg wiederum steht unter dem Einfluss des roten Riesen, der auch Vize-Raute ist. Der rote Riese ist Befürworter der Vorratsgeheimnisanreicherung, und der rote Zwerg fällt immer um, wenn der rote Riese ihn schubst.

    Der gelbe Trabant ist bekannt dafür, dass er eigentlich nix macht. Er hält sich fit, indem er seine Unterschrift täglich übt. Das wissen die schwarzen Löcher und schicken dem gelben Trabanten ein Päckchen mit Verantwortung, die er übernehmen muss. Der rote Zwerg schickt später auch ein Briefchen mit etwas eigener Verantwortung an ihn. Das gefällt dem gelben Trabanten gar nicht, weil er auch ahnungslos bleiben will. Schliesslich findet er jemanden der überprüfen soll, ob Ahnungslosigkeit überhaupt geheim sein kann. Aber der geht in Anbetracht der frei flottierenden Verantwortung schnell in Urlaub.

    Das geheime schwarze Loch will die Spatzen auch mit kleinen Parasiten bekämpfen, die ihm erzählen können, was die Spatzen morgen pfeifen werden. Da die Spatzen aber geschützt sind, und bald Spatzenschonzeit kommt, muss der gelbe Trabant den Spatzen sagen, dass die Schonzeit dieses Mal ausfällt.

    Das gefällt den Spatzen nicht und sie pfeiffen ihr Klagelied, in das nun alle anderen Vögel mit einstimmen. Es will nicht mehr enden den ganzen Sommer lang. Vogelkot fällt auf alle Hauptdarsteller. Nur nicht nach oben schauen und den Mund geschlossen halten.

  14. „Aber sind nun die von uns geleakten Dokumente also Staatsgeheimnisse? (…) Es wird wenig überraschen, dass der Inlandsgeheimdienst in einem Gutachten an den GBA zu genau dem Ergebnis kam.“

    Doch das ist überraschend. Der Begriff „Staatsgeheimnis“ ist nämlich in § 93 StGB definiert. Und da geht es um „schwere Nachteile für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Was die geleakten Dokumente mit der „äußeren Sicherheit“ zu tun haben sollen, ist nach wie vor rätselhaft und abwegig. Deshalb ist das BfV-Gutachten der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Geschichte. Nur bei Staatsgeheimnissen kommt man zu Landesverrat und den verwandten Delikten.

    Nicht überraschend wäre es, wenn das BfV seine Dokumente als „Dienstgeheimnisse“ gem. § 353b StGB einstuft. Aber das sollte man gut auseinanderhalten.

  15. @Constanze und @Anna: Danke für Euren unermüdlichen Einsatz (ich gehe davon mal aus, dass ihr zwei z.Z. im Hintergrund sehr viel zu bewältigen habt). Schickt die Jungs gelegentlich nach Hause zum Ausschlafen. Auch wenn sie sich bis jetzt sehr tapfer geschlagen haben, Schlafentzug kann böse Fehler nach sich ziehen (davon kann ich ein Lied singen).

    Ein dickes Dankeschön nochmal insb. an Euch zwei.

  16. „Das Ministerium erteile nur Weisungen, wenn Rechtsbrüche gegeben seien. Das hätte man aber „in keinem Ermittlungsverfahren“ je ausgeübt. Es blieb die Frage offen, ob das eigentlich auch für die Strafanzeigen wegen der NSA-BND-Massenüberwachung gilt.“

    Ist die Frage mit dem überspezifischen Dementi ‚in keinem Ermittlungsverfahren je ausgeübt‘ nicht beantwortet?
    Sie haben ihre Weisungsbefugnis ausgeübt, um ein Ermittlungsverfahren zu verhindern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.