Das sind die neuen Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Propaganda-Poster des BMJV.

Die übergroße Koalition kann sich ein Leben ohne Vorratsdatenspeicherung offenbar nicht einmal vorstellen. Das nun in „Höchstspeicherfrist“ umbenannte Gesetzesvorhaben wurde heute von Justizminister Heiko Maas in „Leitlinien“ präzisiert. Man gab sich alle Mühe, immer wieder zu betonen, wie sehr man doch bemüht ist, sich an den höchstrichterlichen Urteilen zu orientieren. Das Respektieren von höchstrichterlichen Entscheidungen wird jetzt als Feature verkauft.

Aber von der Durchleuchtung und dem anlasslosen Festhalten der Kommunikationsstruktur aller Bürger wollen weder Sozialdemokraten noch Christdemokraten absehen.

Während außerhalb der Politik-Bubble überall die strukturellen Probleme der IT-Sicherheit Thema sind, fällt der Koalition nicht anderes ein, als die kommerziellen Anbieter dazu zu verpflichten, Datenhalden aller alltäglichen Transaktionen anzulegen und ein bisschen „Du, Du!“ zu rufen, falls die Unternehmen für die Datensicherheit später nicht sorgen können oder wollen.

Für welche Straftaten soll auf die VDS-Daten zugegriffen werden?

In der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums ist die Rede von „schweren Straftaten“:

„Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen.“

Das wäre ein außerordentlich langer Katalog an Straftaten, der das Betäubungsmittelgesetz umfasst und damit eine Fülle von Zugriffen garantiert.

In den Leitlinien steht allerdings „schwerste Straftaten“ und „Datenabruf nur bei schwersten Straftaten“. Es ist unklar, ob das eine Strategie zum Austesten der Öffentlichkeit ist oder nur einfach Verpeilung.

Was ist mit der Datensicherheit (auch in Zeiten von kriminellen Geheimdiensten)?

Wie will der Gesetzgeber nun in Zeiten von hackender NSA und Konsorten Datensicherheit gewährleisten, die sie laut Urteil aus Karlsruhe umsetzen müssen? Man kam auf die Idee, „Datenhehlerei“ unter Strafe zu stellen und nicht näher definierte Sicherheitsstandards zu fordern. Erdacht haben sich die Ministerialen auch ein lächerliches Ordnungsgeld für TK-Anbieter, die der Löschverpflichtung nicht schnell genug nachkommen.

Bei den Regelungen zur Datensicherheit hat man sich ansonsten mal wieder inhaltlich stark an den Urteilsvorgaben aus Karlsruhe bedient, aber auch wichtige Forderungen aus dem Urteil ignoriert. In dem Urteil wird nämlich auch festgelegt, dass neben Gewährleistung von Datensicherheit und einzuhaltenden Sicherheitsstandards folgendes zu regeln ist:

„Ergänzend zu solch technisch orientierten Instrumenten ist auch die Schaffung von Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen, die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung oder eine Stärkung der Ausgleichsansprüche für immaterielle Schäden genannt worden, um so Anreiz für die Implementierung eines wirksamen Datenschutzes zu schaffen.“ (233)

Aber von Haftung hat Maas nichts erwähnt, sollten Daten wegkommen oder Vermögensschäden entstehen, von Informationspflichten auch nicht.

Deutschland setzt damit in Sachen VDS insgesamt ein verhängnisvolles Beispiel, das innerhalb und auch außerhalb Europas Folgen haben wird. Ohne noch auf eine neue europäische Diskussion zu warten, macht die deutsche Regierung das anlasslose Datenspeichern schlicht salonfähig.

Jetzt verrenken sich alle sprachlich, um die Vorratsdatenspeicherung irgendwie nach ordentlichem Rechtsstaat aussehen zu lassen und nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass das vollkommen grundlose Speichern der Kommunikations- und Transaktionsdaten der gesamten Bevölkerung mit ein paar Ausnahmeregelungen und etwas Wegstreichen des technisch maximal Machbaren nicht trotzdem eine neue Dimension des staatlichen Beschnüffelns ist.

Was wollen sie konkret wie lange speichern?

Für zehn Wochen sollten die Metadaten der Kommunikation festgehalten werden, die Standortdaten landen für vier Wochen in den Datenbanken. Bewegungsprofile bleiben also sehr wohl möglich.

Vorratsdaten von Geheimnisträgern sollen besonders vor einem Zugriff gesichert werden. Das bedeutet aber, dass sie gespeichert werden. Und eine genaue Abgrenzung funktioniert nicht. Da muss doch nur ein Geheimnisträger über das Telefon seines/ihres Partners telefonieren und das kann nicht abgegrenzt werden.

Auch von IP-Adressen können sie nicht lassen, aber wollen „elektronische Post“ außen vor lassen. Das Speichern der IP-Adressen wird seit Langem als weniger schlimm verharmlost, ist aber keine Kleinigkeit mit der Umstellung nach IPv6 und der Tatsache, dass alle möglichen Transaktionen, auch außerhalb dessen, was man normalerweise als Kommunikation betrachtet, erfasst werden.

Was Maas einen „ausgewogenen Mittelweg“ nennt, ist in Wahrheit nur eine abgespeckte Version der VDS, bei der wiederum mit unbelegten Sicherheitsversprechen zu begründen versucht wird, warum wir alle als Datenspender herhalten sollen. Zu Recht sagt Maas, dass die Sicherheitsfanatiker mit dem Vorschlag nicht zufrieden sein werden, denn sie werden wieder und wieder deren Ausweitung fordern. Wo ein Trog sind, kommen die Schweine eben.

Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung!

Alleine die anlasslose Vorratsdatenspeicherung unserer Kommunikationsdaten ist bereits ein Grundrechtseingriff, nicht nur der Zugriff. Und ist eine Vorratsdatenspeicherung erst errichtet, geht es nie mehr um die Abschaffung, nur noch um die Ausdehnung der Überwachung!

Nur der Verzicht auf grundlose Datenhalden kann die ewigen „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung“-Nörgler endgültig zum Schweigen bringen. Deutschland würde damit auch international ein Zeichen gegenüber nicht-demokratischen Staaten setzen.

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56 Ergänzungen

  1. Hi,
    es war zu erwarten, dass so ein Herumgeeiere dabei herauskommt, wenn die Koalitionsspitzen etwas wieder jede Vernunft unbedingt wollen. Zwei Dinge sind mir aber noch unklar:
    1) Ich bin immer davon ausgegangen, dass bei der VDS *meine* IP-Adresse gespeichert wird. In den Berichten wird aber immer wieder gerne kolportiert, dass die IP-Adressen der von mir aufgesuchten Seiten gespeichert würden. Stimmt das?
    2) Können wir Blogger uns genau wie die Journalisten der Zeitungen von der „Höchstspecherfrist“-VDS ausnehmen lassen?
    Grüße, Frank

    1. Zu 2)
      Blogger sind nicht „formal“ Journalisten.
      Außerdem: Bei den anderen ist es ok, solange man selbst eine „Ausnahme“ bildet? Das lässt tief blicken.

      1. So wie ich das verstanden habe, ist Journalist keine formale Berufsbezeichnung. D.h. jeder kann sich zunächst mal als Journalist bezeichnen. Daher interessiert viel mehr die Frage, ob Journalisten im Gesetz als Berufsgeheimnisträger aufgefasst werden. Ferner wird in der Richtlinie bereits festgestellt, dass man technisch gar nicht in der Lage ist, Berufsgeheimnisträger von der Erfassung zu schützen. Kurzum: Stellt man bei der Auswertung zufällig fest, dass man einer entsprechend geschützten Berufsgruppe angehört, dann haben die Behörden wahrscheinlich „nichts gesehen“.

    1. Liebe(r) Ich,

      ja, die SPD bekleckert sich nicht mit Ruhm, aber glaubst du wirklich, daß es auf dem eigenen Mist von Heiko Maas gewachsen ist? Der war am Anfang gegen eine Wiedereinführung, jetzt ist er umgefallen.
      Und jetzt kannst du dich mal fragen, warum – weil er plötzlich seine persönliche Meinung geändert hat, oder weil Kanzlerin Mutti mit dem Teppichklopfer gewunken hat – oder König Horst? Die SPD ist der Juniorpartner der CDU/CSU. Wie man auch an der Maut sehen kann, reicht es, wenn sich ein paar Provinzbayern was wüschen, dann wird das im deutschen Bundestag hat so gemacht, selbst wenn die SPD UND Mutti persönlich im Wahlkampf sagt, daß es sowas mit ihr nicht geben wird. Wenn die CDU-Kanzlerin einknickt sagt aber keiner – wer hat uns Verraten? Die SPD hat viel Scheiße gebaut, aber immer alles auf die „Sozen“ zu schieben ist zu kurz gegriffen.

  2. Wie soll man denn, als Anonymisierfunktion-Nutzender Berufsgeheimnisträger, sich von der VDS ausnehmen lassen, wenn man im Internet offenbaren muss, wer man ist? Ist doch gar nicht praktikabel. Da entstehen doch wieder Risiken für die Privatsphäre/für das Berufsgeheimnis.

    Insgesamt erscheint mir die CDS gar nicht schlüssig, wenn man Telefonate als Metadaten erfasst, E-mails aber nicht.

  3. Nehmen wir mal an, die SPD käme mit diesem oder dem nächsten Anlauf für so ein Terror-Gesetz durch.Wäre es nicht eine Option, dass ein Provider, der nun zum Sammeln gezwungen wird, die Bespitzelungsdaten als Eigentum seines Kunden betrachtet und sie zum Zweck des Datenschutzes mit dessen pgp-Schlüssel verschlüsselt ablegt?

    95% der Bürger/Kunden, die sich einen Scheiß um ihre Daten kümmern, wären damit für den Staat bespitzelbar, diejenigen, die sich aber um ihre Sicherheit sorgen, können so in den Prozess der bespitzelung einbezogen werden.

    Im Grunde ist das nichts anderes als eine Wohnungsdurchsuchung: Der Eigentümer der Wohnung ist in den Prozess involviert und wird nicht hinter seinem Rücken vom Staat möglicherweise um seine Daten beraubt und seiner Privatsphäre betrogen ..

    1. Im Prinzip ne echt gute Idee, ich würde auch sofort meinen Schlüssel übermitteln; aber mal etwas kontrovers betrachtet, was würde mich denn davon abhalten meinem private Key zu vernichten, nachdem ich den öffentlichen meinem Provider bekannt gegeben habe, sodass dieser meine Daten verschlüsselt? Ich besitze doch schließlich kein Interesse daran meine Vorats(meta)daten jemals wieder sichtbar zu machen…

  4. Könnte mal bitte jemand das Marc-Uwe Kling Video verlinken, ich hab hier keine YouTube Suche.

  5. Insbesondere bei IPv6 und den zugehörigen Regeln für Access-Provider ist die Vorstellung des Gesetzgebers juristisch möglicherweise überhaupt nicht umsetzbar, da ja keine Vergabe einzelner Adressen durch den Provider stattfindet, sondern nur noch die Vergabe von Adressräumen.

    Die im Anhang der Leitlinien erwähnten „Internetprotokoll-Adressen des
    anrufenden und des angerufenen Anschlusses“ im Falle von Internettelefonie zeugen ja von einem Nicht-Verstehen von IP-Technologie! Auch die nachfolgende Formulierung bei den „Internetzugangsdiensten“ und dabei die Verwendung der Begriffe „Teilnehmer“ und „zugewiesene AdressE“ passen zu diesem Nicht-Verstehen.

    Aus meiner Sicht würde die Pflicht zur Speicherung von IPv6-Adressen dann ja eine unzulässige DPI erfordern, um überhaupt an die verwendeten Adressen zu gelangen. Dass „IPv4-Adressen” sich analog in „IPv6-Präfixe“ direkt übersetzen lassen würden, das geben die Leitlinien ja eben nicht her!

    Hier trifft rudimentäres technisches Verständnis von Politik und Juristen offenbar mal wieder neue technologische Entwicklungen, die nicht richtig verstanden werden. Und das ist so nervig am juristischen Herumdoktern dieser Stümper!

    1. Ähm. Für den Netzbetreiber ist die DPI nicht unzulässig, sondern ein Teil des Trafficmanagements. Der Netzbetreiber darf ALLES mit deinen Daten tun, genauer gesagt bezahlst du ihn dafür. Deshalb kommt ja auch der Staat auf die perfide Idee deine Daten dort zunächst speichern zu lassen und dann aufzusammeln.

      1. Das ist, Gott sei Dank, nicht wahr!
        Natürlich darf auch mein Netzbetreiber keine DPI betreiben (sie tun es bisher auch nicht) und es ist auch absolut nicht nötig. Auch der bekommt nicht zu sehen, was IM Paket ist, jediglich die Informationen, die er braucht, um das Paket zum Ziel zu leiten, also den Teil des Pakets, der ihn angeht.

  6. Bei der Frage nach dem Zugriff habt ihr die dickste Lücke nicht erwähnt: Die Länder sollen parallel eigene Zugriffsermächtigungen ins Landespolizeigesetz schreiben dürfen. Also insbesondere:
    – Noch längerer Straftatenkatalog
    – Zugriff auch außerhalb der Strafverfolgung („Gefahrenabwehr“)
    – Zugriff ohne Richtervorbehalt

  7. Maas ist ein Extremist auf ganzer Linie, ich warne vor diesem Typen schon, seit der im Amt ist.
    Alles was der anfasst, wird sinnfrei und gnadenlos verschärft. Das ist ein Hardliner, wie er im Buche steht. Oder er knickt bei allem ein und vertritt keine eigene Linie, sondern hört immer nur den Extremisten in den Lobbyverbänden zu, die von außen einwirken und tut dann so, als wären die Resultate gut für uns alle.

    Das ist ein Verbrecher durch und durch.
    Was sind denn „schwerSTE Straftaten“? Vergesst es! Es gibt keine schwerSTEn Straftaten, es gibt schwere Straftaten, und was das umfasst, klärt das StGB: Nahezu ALLES. Vom FKK-Bildchendownloader bis hin zum gelegentlichen Marijuanaraucher ist da alles drin. Und es ist völlig egal: Die Daten werden von ALLEN gespeichert, also werden sie auch gegen ALLE verwendet. Richtervorbehalt ist ohnehin ein Witz, welcher Richter prüft schon, was er da abstempelt? Die zigtausende Betroffenen von Hausdurchsuchungen jedes Jahr können ein Lied davon singen.
    Oftmals geht es dabei nicht um Straftaten, sondern erfundene Geschichten und der festen Hoffnung, dass man dann eben Zufallsfunde macht, für den man den „Verdächtigen“ dann anklagen kann. Das hat aber dann durchaus mit dem Tatvorwurf im Durchsuchungsbeschluß nichts zu tun. Ansonsten wird das Verfahren halt eingestellt.
    Die Polizei selbst sitzt sich den Arsch breit, die haben oft schlicht und ergreifend nichts zu tun und langweilen sich den ganzen Tag. Während der Straßenbulle immer weniger Mittel hat, werden die ganzen LKAs und das BKA mit all ihren Sondereinheiten mit Geld regelrecht zugeschissen. Und damit lässt sich prima arbeiten, die Betroffenen erhalten ja weder eine Entschädigung, noch Schadensersatz. Dann werden die Ermittlungen halt eingestellt, damit kann de Betroffene doch glücklich genug sein. Und dann wird sich noch gebrüstet damit, dass man ja die Kosten, die durch die Ermittlungen entstanden sind, schließlich nicht berechnet. Gott ist man gütig. Die zigtausend Euro Schaden, die sie angerichtet haben, interessieren sie nicht.

    Ich kann es nur wiederholen: Maas ist ein Extremist, radikalisiert durch Lobbyverbände. Alles, was der anfasst, wird gnadenlos aufgebauscht, ungenau formuliert und zudem verschärft. Maas steht auf dem Punkt: „Die Polizei wird das schon richtig ermitteln.“ – mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Dort wo Leutthäuser-Schnarrenberger noch die Grundwerte des Rechtstaates vertreten hat, ist Maas nur ein Dummy, der alles durchwinkt, was von ihm gefordert wird.

    Und ja, ganz egal wie verfassungswidrig eine VDS sein mag, Maas setzt sie durch!
    Auch die Gesetze, die er im Januar verschärfte, dürften ziemlich genau verfassungswidrig sein. Interessiert aber kein Schwein, weil geht ja gegen „Pädophile“. Nur dass das Schwachsinn ist: Es geht gegen uns ALLE, hat nur keiner kapiert oder wahrgenommen im Edathy-Bashing-Wahn.

    Wenn ich könnte, ich würde auswandern aus diesem faschistoid wahnsinnig gewordenen Terrorregime in Deutschland und zusehen, den deutschen Pass loszuwerden.

    1. „2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
      1.aus dem Strafgesetzbuch:
      a)
      Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,“

      Kann mal wer den Maas nach den §§ anzeigen, damit er sich direkt selber vorratsspeichern kann ?

  8. > „Jetzt verrenken sich alle sprachlich, um die Vorratsdatenspeicherung irgendwie nach ordentlichem Rechtsstaat aussehen zu lassen …“

    Das ist nichts wirklich Neues, weil geübte Praxis auch in anderen Bereichen. Jetzt merken es halt auch die Netzaktivisten, weil es sie betrifft.

  9. Verdachtslose Speicherung von Ortsdaten (vorallem in privaten Wohnungen) = verfassungswidrig.
    Verdachtslose Speicherung von Bürgern, die einen Pfarrer, Anwalt oder Arzt anrufen = verfassungswidrig.

    1. Die Regierung begeht hier offene Verfassungs-Rechtsbrüche, weil Sie weiß, dass es dafür keine oder nur minimale Konsequenzen geben wird.

      Mind. 50% der jetzt regierenden parteien werden nämlich für „die aufarbeitung dieser Rechtsbrüche“ verantwortlich sein, sofern wir es denn wieder hinbekommen diese Version bis nach Karlsruhe zu bringen.

      Kein Fuß breit den Faschisten.

  10. Na da werden aber die Fallzahlen in den Polizeistatistiken nach oben schnellen! Und die im Drogenbericht: Zunahme der Drogendelikte um 250% und NEIN, das liegt nicht am Fahndungsdruck (Sarkasmus off)! Wir müssen härter verbieten wenn die bisherigen Verbote nix nützen!

    Greetz,
    GHad

  11. Zum Thema Berufsgeheimnisträger aus den Leitlinien HSF S. 4f.
    =======================================================
    Wie werden Berufsgeheimnisträger geschützt?

    Verkehrsdaten, die sich auf Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen beziehen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sind grundsätzlich von der Speicherpflicht ausgenommen. Darüber hinaus dürfen Verkehrsdaten in Bezug auf alle nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) nicht abgerufen werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot.
    ——————————————————-
    Warum kann im TKG keine Möglichkeit vorgesehen werden, alle Berufsgeheimnisträger von der Speicherpflicht auszunehmen?

    Wie auch im Deutschen Bundestag schon zutreffend vorgetragen wurde, ist es unter Datenschutzgesichtspunkten nicht vertretbar, eine Art Datenbank mit Berufsgeheimnisträgern und ihren Rufnummern anzulegen und bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen. Der Eingriff in deren Berufsfreiheit und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre größer als der Nutzen, der in der Ausnahme von der Speicherung liegt. Bei dynamischen IP-Adressen ist eine Ausnahme technisch gar nicht möglich.
    =======================================================
    Berufsgeheimnisträger sind also GRUNDSÄTZLICH von der „Höchstspeicherungsfirst“ ausgenommen, werden aber dennoch erfasst, weil es technisch nicht möglich ist, dies nicht zu tun. Falls bei der Auswertung zufällig festgestellt wird, dass es sich bei der Zielperson um einen Berufsgeheimnisträger handelt, dann haben die Behörden „nichts“ gesehen.

    1. Ah jetzt wird auch klar, was in Wirklichkeit mit dem Gesetz bezweckt wird.
      So ein Fall wie Edathy soll sich nicht wiederholen.
      Zukünftig: Verwertungsverbot für von Abgeordneten im Internet begangenen Straftaten.

      1. Nein, umgekehrt wird ein Schuh draus:

        wer das Innenministerium kontrolliert, kann sich in Zukunft Kompromat ohne Ende über jeden besorgen, der elektronisch kommuniziert. Damit kann dann jedes x-beliebige MdB der nächste Edathy werden. Wen interessiert es denn schon, wo die Daten herkommen, wenn sie erstmal in der BILD stehen? Ob das dann gerichtlich verwertbar ist, ist für den Imageschaden unerheblich.

        He, Opposition, schönen Kanzlerkandidaten habt ihr da. Wäre doch schade, wenn dem etwas zustieße…

  12. Man beachte das Wort „grundsätzlich“. Ist aber auch wurscht, denn die, um die es geht, also die Mandanten, Patienten und Gläubige werden nicht mal grundsätzlich ausgenommen.

    Verfassungswidrig ist natürlich auch, dass alle Kinder und Jugendliche unter die Totalüberwachung fallen.

  13. Ich bin dafür deswegen spontan vor den Bundestag zu ziehen und dagegen zu demonstrieren. Wer macht mit?

    1. Das ist ein guter und sinnvoller Aufruf. Ich komme leider aus dem Süden der Republik :( Hast du denn genauere Pläne (Uhrzeit, Ort usw …), könntest du das über facebook verteilen?

  14. Ich habe mir mal des Spass erlaubt und den Einzelgesprächsnachweis meines Handys des letzten Monats angeschaut. Der ist 107 DIN A4 Seiten lang. (Nein, nur ganz selten Telefonate).
    Da steht meine ganze Mobil-Web-Zeithistorie. Verbindung an, soviel Übertragen, Verbindung an, soviel Übertragen, usw. uws. uws. usw. Seite um Seite.
    Wer auch so einen Einzelgesprächsnachweis per mail bekommt soll sich mal davor setzten und überlegen, wie viele (Meta)Daten bei jedem „Verbindung an“ noch entstehen.
    Die VDS bildet unser Leben ab. Darum gehts: Unser Lebensabbild in staatlichen Händen. Mein digitaler Puls im Minutentakt in staatlichen Händen, unter staatlicher Aufsicht. Maschinen und Algorithmen bewerten den Puls und (vor)entscheiden.
    Mit den 107 Seiten vor mir überlege ich, in welches Muster ich falle und in welche Kategorie ich damit einsortiert werde… und das gefällt mir gar nicht.

  15. Jetzt habt ihr Grund euch aufzuregen, denn eben kam in den Nachrichten, dass sich die Koalition bei der VDS geeinigt hat. Und so wie es für den „Polizisten“ ohne ernsthafte Konsequenzen blieb als er ohne jeden vernünftigen Grund einen Menschen erschossen hat https://www.taz.de/!119107/ wird der Missbrauch der Kompetenzen bei der VDS dann auch nicht verfolgt, weil der Staatsanwalt 1. beschließt, dass kein öffentliches Interesse besteht und das Ganze 2. nur eine bedauerliche Fehlinterpretation des handelnden Staatsbediensteten war und er in gutem Glauben gehandelt hat.

    Der §111 StGB verbietet zwar dazu aufzurufen woran der eine oder andere im Moment denkt, aber man könnte eine öffentliche Verbrennung des Grundgesetz in Betracht ziehen, da das was da drin steht eh wert-/bedeutungslos geworden ist in diesem wundervollen Rechtsstaat

    1. „Der §111 StGB verbietet zwar dazu aufzurufen woran der eine oder andere im Moment denkt,… “

      Ich weiß ja nicht woran Sie denken, aber mir fällt in solchen Situationen immer GG Art. 20 Abs. 4 ein.

  16. Mal ein kleines Beispiel zum drüber nachdenken.

    Rufst du deine Oma per Telefon an, dann werden beide Telefonnummern und Uhrzeit erfasst. Sprichst du mit deinem Freund, z.B. mit dem in Firefox integriertem Videochat (Firefox Hello, übrigens automatisch verschlüsselt), dann wird das ganze nicht erfasst. Es werden zwar meine und seine IP-Adresse erfasst, jedoch nicht der eigentliche Kommunikationsvorgang.

  17. Echt traurig, aber ich würde trotzdem Heiko Maas nicht die Schuld dafür in die Schuhe schieben, schließlich ist der nur Executive kann selbst keine Gesetze beschließen. Natürlich müsste er, wenn er es konsequent meint und tatsächlich gegen die Vorratsspeicherung an dieser Stelle zurück treten. Trotzdem ist und bleibt die Union an dieser Stelle der Haupttäter, die SPD ist nur ein orientierungsloser Mitläufer/ -täter

    1. Ja, dann hat die SPD halt lt deiner aussage weniger Courage und Durchsetzungskraft als die FDP.
      ’33 wären die heutigen SPDler auf jeden fall top Nazis gewesen

      1. Nun ja, der gute Heiko wird wohl Angst um seinen Job haben. Das dürfte den Wandel vom „entschiedenen“ Gegner der VDS zum Berfürworter erklären. Ein Politiker mit Rückgrat hätte wohl die Brocken hingeschmissen, aber da die mittlerweile einzige Machtoption der SPD im Bund das Hängen an Muttis Rockzipfel ist, kann man das wohl eher nicht erwarten. Traurig, traurig. Und das war mal die Partei von Otto Wels und Willy Brandt.
        Die Idee mit der Demo finde ich gut. Außerdem stehen ja die Beratungen in den Parlamenten noch an. Von daher kann man ja z.B. seinem/seiner Abgeordneten eine E-Mail schreiben und die Argumente gegen die VDS nochmal darlegen. Oder man geht in die Sprechstunde und redet persönlich mit ihm/ihr (hat Sascha Lobo heute in seiner Kolumne auf Spiegel Online vorgeschlagen). Der eine oder die andere Sozialdemokrat/-in lässt sich vielleicht noch überzeugen (bei den Unionsabheordneten habe ich da eher wenig Hoffnung).

    2. Dreck läuft von oben nach unten. Das ist in der SPD nicht anders. Am Ende trifft es jeden Bürger.

  18. Nabend,

    nun ja, wenn das gut ist können wir ja im 2. Schritt die Präventiv-bestrafung einführen….

    mfg

    Ralf

  19. Das ist ja sogar rein technisch betrachet— bullshit de luxe:

    IP-Adressen von Emails sind also „komplett ausgenommen“ ?!? Woran erkennen die Internetausdrucker denn den Unterschied zwischen „echtem“ Email-Verkehr (SMTP/IMAP auf nem http Kanal) und „normalen“ Web Traffic?!?

    Muss man jetzt also einen VPN/proxy schreiben, der den Traffic als Email-Kommunikation tarnt?
    Und seid wann gibt beispielsweise SSL Preis, was in der Verbindung übertragen wird? (so lange Regierungskriminelle es nicht fundamental hacken…).

    eDonkey also künftig auf Port 25, ja?

    Weiter im Text: Andere Messaging-Formate als Emails (im Sinne von W3C, grundsätzlich nach 70er-Jahre-Definitionen) sind also „keine Massenkommunikation“? Und/oder von weniger „unbescholtenen Bürgern“?

    Ob Heiko Maas den Dünnschiss versteht, den seine PR-Abteilung da in die Redaktion gefaxt hat?

    1. Deswegen wird die Linke ja auch immer mal wieder vom Verfassungsschutz beobachtet.
      Weiß gar nicht, warum man sich über den so aufregt. Mir scheint, der Verfassungsschutz schützt uns Bürger geradezu vorbildlich vor unserer Verfassung.

  20. Ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht, zumal diese „Volks-„Parteien ja immer
    wieder und wieder gewählt werden.

    Ich verstehe auch nicht, weshalb so viele – noch – unbescholtene Bundesbürger an
    den Richtervorbehalt glauben, aber nicht mehr an den Osterhasen und Weihnachtsmann.
    Völlige Überlastung und Personalmangel in der Justiz haben den längst ausgehöhlt.
    Der Richter prüft da oft nicht mehr als ein Postzusteller. Nämlich die Richtigkeit der Adressdaten. usw.usw.
    Vom Bundesjustizminister erwarte ich seit dem „Jede(r)-ist-verdächtig“ Sexualstraf“recht“
    ohnehin nichts vernünftiges mehr, aber weiterhin viel gefährliches.

  21. Es scheint der geradezu verzweifelte Versuch unserer Regierung zu sein, sich den Five-Eyes anzubiedern. Deutschland möchte mitspielen im Geheimdienst-Überwachungs-Spiel, seiner neuen Außenpolitischen Rolle gerecht werden. Aus dem gleichen Grund wurde die Maut durchgeboxt, auch da geht es primär um Überwachung. Wo die Mautmasten schon mal da sind, kann man prima ihre Daten nutzen. Es hätte so viele einfachere und günstigere Möglichkeiten gegeben eine Maut einzutreiben.

  22. Seite 2, „welche Daten müssen gespeichert werden“:
    „Nicht gespeichert werden dürfen: aufgerufene Internetseiten“

    was bitte ist eine Internetseite? Ist das Internet ein Buch? Ich kenne nur *Web*seiten, die *über* das Internet aufgerufen werden.

    Da steht auch wirklich „schwerste“ Straftaten …

    „Bewegungsprofile sind nicht möglich“ ist eine dreiste Lüge.

    Maass spricht von einem „ausgewogenen Kompromiss“, weil die Forderungen von Überwachungsextremisten nicht als falsch, weil grundrechtswidrig, abgewiesen worden sind.

    Klagen! Dann bleibt ihnen beim nächsten Versuch nur noch, das BVerfG abzuschaffen. Offenbar plant die CDU das ja schon.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.