Das eigene Grundstück zur Sperrzone für Drohnen erklären

Wie die Zeit gestern berichtete, kann auf der Website der amerikanischen Firma noflyzone.org das eigene Grundstück zum Sperrgebiet für Drohnen erklärt werden. Alles was dafür angegeben werden muss ist die entsprechende Adresse, ein Name und eine Mailadresse. Die Betreiber würden dann durch die Kooperation mit Drohnenherstellern Sorge dafür tragen, dass diese Datenbank in die Firmware von unbemannten Luftfahrzeugen eingespielt würden. Die Website setzt auf das Konzept der freiwilligen Selbstregulierung der Hersteller und will einem gesetzlichen Verbot von Drohnen damit zuvorkommen. Patrick Beuth identifiziert in seinem Artikel allerdings einige Schwachstellen dieses Ansatzes:

Erstens machen bisher vor allem kleinere Hersteller mit, die Marktführer nicht. Das heißt: Die meisten Drohnen würden die Flugverbote derzeit ignorieren.

Zweitens werden staatliche Akteure, zum Beispiel die Polizei, die Geozäune immer ignorieren, wenn sie es für nötig halten.

Drittens kann die Initiative nicht garantieren, dass ein einmal markiertes Grundstück drohnenfrei bleibt. Denn damit eine Drohne weiß, wo sie nicht mehr fliegen darf, benötigt sie eine Firmware mit der aktuellen Version der NoFlyZone-Datenbank. Die Firmware aber muss der Besitzer in der Regel selbst aufspielen, und nicht jeder wird das ständig tun wollen.

Viertens ist nicht ersichtlich, wie die Macher der Initiative verhindern wollen, dass jemand beliebig viele Adressen zu Flugverbotszonen erklärt, egal ob er der Besitzer der Grundstücke ist oder nicht.

Einen anderen Weg geht hingegen die US-amerikanische Firma Mapbox: Auf einer interaktiven No-Fly-Karte können DrohnenpilotInnen hier Gebiete einsehen, in welchen sie ihre Fluggefährte lieber nicht steigen lassen sollten. Die Karte beschränkt sich dabei bisher allerdings auf Flughäfen, Militärbasen, Nationalparks und temporäre Flugverbotszonen, die für Reisen des amerikanischen Präsidenten errichtet werden.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

  1. Wenn eine Drohne über mein no-fly-Gebiet fliegt, könnte ich das mir per „Selbstregulierung“ gegebene Recht haben, sie abzuschießen. Damit würden Hersteller und Drohnenbesitzer inzentiviert, die Datenbank aktuell zu halten. Idealerweise wäre diese Datenbank auch nicht zentral bei einem Anbieter wie noflyzone.org, sondern in einer verteilten P2P-Datenstruktur hinterlegt (siehe etwa die Blockchain von Bitcoin oder Namecoin).

  2. Ich könnte auch Urheberrecht an meinen Emails und posts geltend machen, ich kann die Geheimdienste aber nicht abmahnen weil mir das Auskunftsrecht fehlt.

  3. Warum sollte man überhaupt eine Drohne über fremden Grund fliegen lassen dürfen? Es sollte doch wohl eher umgekehrt laufen: Man braucht eine explizite Erlaubnis. Das ist schließlich nicht der normale Flugverkehrsraum.

  4. Anstatt dass eine klare Rechtslage geschaffen wird, wird dem Benutzer wieder von der Software beziehungsweise vom Softwarehersteller diktiert, was er tun soll und kann. Super.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.