Cryptowar: Verfassungsschutz fordert ein Ende der „kryptierten Kommunikation“

Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.

Der Präsident des Verfassungsschutzes hat der taz ein Interview gegeben, in dem er Forderungen äußert, die auf das Aushebeln von Verschlüsselung hinauslaufen. Er benutzt die üblichen Bedrohungsszenarien, die von Polizei und Geheimdiensten immer wieder vorgebracht werden, um neue Befugnisse zu fordern. Maaßen bringt zur Begründung den Vergleich mit den Möglichkeiten der Hausdurchsuchung:

Die Polizei darf mit einem Durchsuchungsbeschluss in eine Wohnung hinein, nach Dingen suchen und einen Panzerschrank aufbrechen. Das ist unbestrittene Rechtslage. Im Internet haben wir diese Möglichkeiten nicht mehr. Was früher im Panzerschrank lag, wird heute kryptiert ins Netz gestellt.

Maaßen wiederholt hier die bereits bekannte Argumentation des Bundesinnenministers. Der Vergleich hinkt natürlich auf vielen Ebenen, schon deshalb, weil eine Wohnungsdurchsuchung eine offene Maßnahme ist, der in der Regel Zeugen beiwohnen, die vor allem aber nicht dauerhafter Natur ist oder gar längere Zeit hinter dem Rücken des Durchsuchten stattfindet.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum er als Geheimdienstchef die Wohnungsdurchsuchungen als Argument heranzieht. Denn Geheimdienstler dürfen das aus guten Gründen nicht.

In der digitalen Welt, in der Telekommunikationsanbieter und Internetprovider ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, Überwachungsschnittstellen vorzuhalten und laufend Daten herauszugeben, ist das Fernmeldegeheimnis kaum noch existent. Vergleiche mit der analogen Welt würden bei rationaler Betrachtung eigentlich die Frage aufwerfen, warum man die weitreichenden Befugnisse bei der Überwachung nicht mal grundsätzlich überdenkt und neu justiert, also auf ein sinnvolles Maß zurückschneidet.

Wir haben es mit immer mehr Diensten und Anbietern zu tun, die ihre Produkte zunehmend verschlüsseln. „Dank Snowden“ hat auch die islamistische Szene die Vorteile einer kryptierten Kommunikation begriffen.

Tatsächlich ist ein positiver Nebeneffekt der Snowden-Veröffentlichungen, dass viele der kommerziellen Anbieter ihre Kunden beim Schutz der Privatsphäre nun unterstützen und standardmäßig verschlüsselte Dienste bereitstellen. Dass aber die „islamistische Szene“ erst jetzt begonnen hätte, ihre Kommunikation zu verschlüsseln, ist ein neuerdings gern vorgebrachtes Argument, um sich generell gegen heute notwendige Maßnahmen beim Schutz vor Wirtschaftsspionage und gegen Überwachung bei privater und beruflicher Kommunikation auszusprechen.

Da es aber politisch momentan nicht zu einer auch nur moderaten Beschränkung der technischen Überwachung durch die NSA und ihrer staatlichen und kommerziellen Partner kommt, wird das größte Spionage- und Hackingprogramm, das es je gab, in naher Zukunft wohl weiterbetrieben werden. Entsprechend bleibt Bürgern und Wirtschaft erstmal nur Verschlüsselung als sinnvolle Gegenmaßnahme.

Es mag den Geheimdiensten nicht schmecken, dass Verschlüsselung deutlich an Attraktivität zugelegt hat, aber ihr eigenes Gebaren ist daran nicht ganz unschuldig. Das Wettrüsten haben sie selber ausgelöst, Snowden hat der Öffentlichkeit das nur vor Augen geführt. Aber niemand muss sich grämen, den „Cryptowar 2.0“ werden die Überwachungsradikalen nicht gewinnen können, auch nicht, wenn sie im Grunde nur auf die „Quellen-TKÜ“ hinauswollen, also den Staatstrojaner.

Es gibt außerdem noch folgenden Lichtblick im Interview:

taz: Sie haben bei Ihrem Amtsantritt mehr Transparenz versprochen. Der Bundestag fühlt sich unzulänglich informiert. Der Eindruck ist: Sie übermitteln bestenfalls so viel, wie Sie gesetzlich verpflichtet sind. 

Dr. Maaßen: Mein Eindruck von der Wahrnehmung durch die Abgeordneten ist ein anderer. Wenn Sie sagen: Ich gebe ihnen nur das, wozu ich juristisch verpflichtet bin, dann heißt das auch, wozu ich juristisch befugt bin. Manche Informationen darf ich dem Parlament in öffentlicher Sitzung einfach nicht mitteilen.

Der Präsident des Verfassungsschutzes fordert geradezu den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu verbessern, dem Amt mehr Transparenz zu verordnen. :}

 

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54 Ergänzungen

  1. Die machen sich halt ins Hemd weil ihnen die Lichter ausgehen.

    Könnte dummerweise zur Intensivierung der Geheimdienstkontakte mit den USA führen, wenn die die größeren Cracking-Kapazitäten haben…

  2. Eine bessere Werbung als diese kann es für Verschlüsselung gar nicht geben.
    Das Argument ist doch: „Seht her, wir kriegen Krypto nicht geknackt, deswegen fürchten wir uns davor und wollen es verboten haben.“

    Faktisch wird sich Kryptografie nicht verbieten lassen, allerhöchstens lässt es sich unter Androhung von Haft angreifen. Das ist in Großbritannien inzwischen ja schon Realität, aber in Deutschland wird es sicher nicht soweit kommen, weil wir noch ein rudimentär funktionierendes Bundesverfassungsgericht haben.

    1. NOCH…Du sagst es. Recherchier mal nach den Überlegungen, deren Befugnisse zu beschneiden. Ist doch auch doof, wenn der Aufpasser einem immer auf die Finger haut wenn man Scheiße baut. Dann doch lieber den Aufpasser beschneiden oder ganz töten….

  3. Wie kann der Verfassungsschutz im Rahmen seiner derzeitigen Befugnisse und in Anbetracht der „bemängelten“ Unbrechbarkeit von Kryptografie sichere Kenntnisse darüber haben, dass als Alternative zu im Panzerschrank liegenden Dokumenten verschlüsselte Daten in das Internet hochgeladen werden?

    Da davon auszugehen ist, dass jeder „halbwegs erfolgreiche“ Terrorist oder Kriminelle in der jahrtausendealten Geschichte des Verbrechens schon immer sichere Kommunikationswege gewählt hat, scheint es bei dieser Debatte mehr um den Frust und das Erwachen der Geheimdienste aus der Feststellung zu gehen, dass es ihnen nun nicht mehr möglich ist, alles und jeden beliebig abzuhören.
    Wenn dies nicht so wäre, also Kriminelle Verschlüsselung erst heute nutzen würden, hätte es den Ruf nach dem Verbot unbrechbarer Kryptografie seitens der Behörden ununterbrochen geben müssen. Ansonsten hätten sie ihre Dienstpflicht versäumt, ihr Mögliches zu tun, um das Land zu schützen.

    Und da man den Behörden etwas derartiges ja nicht nachsagen möchte, stellt sich die Frage, inwieweit diese dann zu jahrelanger flächendeckender Überwachung der Bevölkerung befugt waren und sind.

  4. Der Mann redet Blödsinn – und zu dieser Aussage stehe ich öffentlich! Lädt das BfV mich dazu ein, so erzähle ich ihnen das freiwillig. Die brauchen nicht einmal mehr „beobachten“.

    Derartigen Blödsinn zu verbreiten ist für den Präsidenten des Verfassungsschutzes unerträglich. Seine Aufgabe ist es nicht, die Verfassung zu untergraben oder Infrage zu stellen. Wer es in dieser Position trotzdem tut, dem ist nicht zu trauen.

    Das Lesen von Briefen ist nicht umsonst verboten. Verschlossene Briefe im Schreibtisch dürfen nur von einem Richter geöffnet werden.

    Selbst wenn die Polizei das wünscht, eine auch nur minimal verschlüsselte Datei darf sie nicht einfach „öffnen“, so man die Datei als schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger versteht (und sie „angekommen“ ist).

    Sein Vergleich mit dem Tresor widerspricht dem Grundgesetz. Ein Brief in einem Tresor, also einem verschlossenes Behältnis, ist gegen Kenntnisnahme besonders gesichert und damit vollkommen tabu. Den Tresor mögen sie öffnen dürfen. Den Brief dürfen sie (der Verfassungsschutz, die Polizei) trotzdem nicht lesen.

    Eine verschlüsselte Datei auf meiner Festplatte oder meinem USB-Stick ist definitiv vergleichbar mit einem verschlossenem Behältnis. Wenn also dieser feine Herr meine Dateien lesen will, so soll er einen Richter bemühen. Der dürfte sachkundiger sein.

    1. @Joachim

      Der Richter mag zwar sachkundiger sein, was nichts daran ändert, dass viele Richter sich das Leben sehr leicht machen, wie man der Studie „Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ der Uni Bielefeld entnehmen kann, die ich hier https://app.box.com/s/p2f0ijs69ue89ifl182vll2y4ngcr8pj mal zur Verfügung stelle. Sie zeigt sehr deutlich die Diskrepanz zwischen dem, was nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich vorgeschrieben ist und dem, was Richter im juristischen Alltag daraus machen.

      1. Ja, das ist leider korrekt. Doch bei Briefen muss (soweit ich das verstehe) der Richter den Brief selbst öffnen. Auch das mag in Zeiten, wo bei Hausdurchsuchungen immer der Rechner kassiert wird, naiv klingen. Doch das ist kein Grund, noch mehr Unsinn zuzulassen.

        Es reicht: Entweder gilt das Grundgesetz oder es gilt nicht. Im letzten Fall haben nicht nur wir ein erhebliches Problem.

      2. Wie manche Richter arbeiten konnte man ja auch bei den Porno-Abmahnungen gut beobachten.
        Leider werden Richter von der Justiz gut gedeckt (siehe z.B. auch den Fall Mollath)

    2. „Sein Vergleich mit dem Tresor widerspricht dem Grundgesetz. Ein Brief in einem Tresor, also einem verschlossenes Behältnis, ist gegen Kenntnisnahme besonders gesichert und damit vollkommen tabu. Den Tresor mögen sie öffnen dürfen. Den Brief dürfen sie (der Verfassungsschutz, die Polizei) trotzdem nicht lesen.“

      Ihre „Argumentation“ ist Stuss, und das wüssten Sie auch, hätten Sie nur eine juristische Vorlesung zum Thema „Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis“ besucht.

      1. „Ihre “Argumentation” ist Stuss, und das wüssten Sie auch, hätten Sie nur eine juristische Vorlesung zum Thema “Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis” besucht.“

        Oh man, immer dieser substanzlosen Zwischenrufe aus hinterer Reihe. Anstatt den Kommentator zu kompromitieren, sollten Sie uns dann stattdessen erklären, was Ihre Argumentation wäre, oder sind Sie einfach zu schlau für uns? Jedenfalls hätten wir dann auch einen Ansatz Sie ernst zu nehmen. Vielleicht ging es Ihnen auch nur darum, öffentlich zu implizieren, das Sie einen juristischen Fachabschluß haben? … Ach nee, mein Fehler: Es reicht ja bloß eine einzige Vorlesung besucht zu haben, um Bescheid zu wissen.

        Letzendlich spielt das alles ja auch gar keine Rolle, denn ein ausreichend chiffriertes Dokument bleibt verschlossen, solange sein Besitzer den Inhalt selber nicht Dritten gegenüber eröffnet.

        Von daher hat sich Ihre Kritik schon im Keim erledigt. Es sei denn Sie wollen uns notfalls schwere Nötigung und mehrmonatige Freiheitsberaubung androhen, so wie das in Groß Britannien schon gang und gäbe ist.

      2. @Philo

        Er spielt wahrscheinlich darauf an, dass es auch der Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem gewissen Maß erlaubt ist Dinge zu öffnen und zu lesen.
        Vgl.
        […]§ 110
        (1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
        […]
        http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__110.html

        Sog. „Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft“ vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__152.html werden laut Wiki in einer Verordnung festgelegt vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft und sind z.B. in Bayern dort zu finden:
        http://www.rechtliches.de/bayern/info_StAErmPersV.html

        Kleiner Auszug z.B. von der Kripo:
        Leitende Kriminaldirektoren, Kriminaldirektoren, Kriminaloberräte, Kriminalräte1, Erste Kriminalhauptkommissare, Kriminalhauptkommissare, Kriminaloberkommissare, Kriminalkommissare, Kriminalhauptmeister, Kriminalobermeister, Kriminalmeister

        Was gilt die Wette, dass bei jedem HD-Befehl auch die nette Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt, dass obige Personen die Papiere durchsehen dürfen?

        bombjack

      3. Okay: Hier der „Stuss“, wie es das Gesetz sieht:

        Da ist zunächst § 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses (ggF auch § 206, Postgeheimnis)

        http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__202.html
        Stichworte: verschlossenes Schriftstück/Brief, verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist => lesen = bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

        Dann: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__100.html
        (3) Die Öffnung der ausgelieferten Postsendungen steht dem Gericht zu.

        Daraus folgt auch (recht willkürlich und konstruiert), warum Mail beim Provider leichter gelesen werden kann, als auf einem heimischen Computer. IMAP gilt nicht als verschlossen bzw. als Unterwegs. Da sind die Schranken geringer. Damit das so bleibt sollst Du nicht verschlüsseln…

      4. Es ist immer wieder lustig, wie die Blinden hier von der Farbe reden.
        Ein Tipp, „Joachim“, lesen Sie den § 202 StGB nochmal durch, und achten Sie dabei auf das zweite Wort.
        Und im § 100 StPO geht es um Briefe, die während der Beförderung beschlagnahmt werden. Ausgangspunkt der Diskussion waren aber Briefe, die während einer Hausdurchsuchung aufgefunden werden. Somit ist die angeführte Norm gar nicht einschlägig.

      5. Manneks, so langsam pisst Du mich an. Der Ton ist inakzeptabel.

        Ich rede von verschlossenen Briefen und übertrage das auf verschlüsselte Dateien und verschlüsselte Kommunikation. Zu Briefen ist § 202 StGB eindeutig: Öffnen verboten.

        In § 100 StGB Absatz 3 ist wörtlich die Rede von ausgelieferten Postsendungen.

        @bombjack, § 110 StGB erlaubt die Durchsicht der Papiere (und nicht deren Öffnung), wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt.

      6. @Joachim

        Dem steht aber §110 Abs. 1 StPO mit dem Abschnitt „…Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.“ entgegen….wonach auch diese Personen zur Durchsicht berechtigt sind….auch wenn der Durchsuchte nicht einverstanden ist.

        Gretchenfrage: Bedingt eine Durchsicht von Papieren nicht auch das Öffnen von Briefen oder sind das verschiedene Dinge?

        Knackpunkt ist aber so wieso, dass egal wie sich die Damen und Herren Durchsucher aufführen, die Wahrscheinlichkeit, dass ihnen wegen so was an den Karren gepisst wird geschweige denn ein Urteil kommt, so wahrscheinlich ist wie der 6er im Lotto.

        bombjack

  5. Ja gut.
    Das Pack verlangt ein Ende bzw. ein Verbot der „kryptierten Kommunikation“ – und ich verlange ein Verbot des Verfassungsschutzes sowie aller Geheimdienste, die Sperrung und komplette Umstrukturierung aller BKA und LKA und deutliche Restriktionen was Polizeibefugnisse angeht.

    Wenn schon bei Bagatellen Hausdurchsuchungen am Fließband durchgeführt werden, bleibt die einzige Chance zur Verteidigung die sichere Verschlüsselung aller Inhalte.

    Und lieber Pseudo-Verfassungsschutz:
    Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung macht, können auch „Tatmittel“ bei Nachbarn ausgelagert oder vorab im Wald vergraben worden sein. Auch an diese Inhalte kommt ihr nicht ran, weil ihr sie gar nicht kennt!

    Also behandelt verschlüsselte Datenträger eben als nicht erreichbare Inhalte. Nur weil etwas verschlüsselt ist, heisst es noch lange nicht, dass es „tatrelevant“ ist. Auch als Bürger muss man Daten schützen, z. B. die von Kunden und Bekannten. Alleine schon deswegen, dass die nicht auch von Euch in Verdächtigenlisten landen und kriminellerweise abgehört und überwacht werden, obwohl sie absolut nichts getan haben!

    Für entstandenen Schaden haftet ihr ebenso wenig, mit dem Trümmerhaufen müssen die Betroffenen alleine klarkommen.

    Kann man diese kriminelle Vereinigung nicht irgendwie verklagen?
    Das, was da in den letzten Monaten zu Tage getreten ist, ist derart widerlich, dass man sich vor Abscheu nur noch abwenden kann.

  6. Höhö, Krypto verbieten. Verbietet doch auch noch Geheimsprache. Oder Arabisch, denn in Deutschland (und insbesondere Bayern) wird Deutsch gesprochen!!1 Woher will Maaßen denn wissen, ob im Katzenbild, was ich per Facebook teile, keine Botschaften versteckt sind… Viel Spaß beim Rätselraten.

    1. Das ist doch ™ der Plan. Kryptografie wird verboten. Doch in jeder Datei kann Verschlüsseltes stecken. Damit bist Du immer und nach Bedarf verdächtig.

      Später dann ist es wie mit dem Bibelcode. Man kann aus allem alles heraus lesen. Besonders dann, wenn man (es) nicht lesen kann. XOR mit der passenden Datei. Ui ui, sieh da, eine Pombenpauanleitung. Ab in den Bau, Du Terrorist Du pöser…

      1. Korrekt. Die wissen, dass ordentlich gemachte Verschlüsselung ziemlich sicher ist und suchen eine Rechtsgrundlage für die massenweise digitale Raster-Hausdurchsuchung ™ wegen Verschlüsselung. Wer eine HTTPS Seite aufruft ist verdächtig, fertig.

      2. Wenn Leute anfangen, alles aus allem herauszulesen, dann führt das meist dazu, sich *Löcher in den Kopf zu bohren ™*. Wobei das bei Maaßen kein Verlust wäre. Das Kryptoverbot ist völlig Banane, aber hauptsache mal wieder ein Interview gegeben.

  7. Ich lade Verfassungsschutzpräsident Dr. Hans-Georg Maaßen und sein Gefolge gerne ein, um eine kleine Untersuchung durchzuführen. Sollten Sie die SHA-512 gecrypteten Platten knacken meinen Respekt. Ansonsten bin ich gerne auf Nachfrage bereit, die Internetmeisterwerke und politischen Schweinereien der USA offen zu legen, sofern der Herr brav danach fragen sollte. Beugehaft wegen Passwörtern geht leider nicht.

    Wozu ist dieses Organ überhaupt notwendig und welche Verfassung soll da geschützt werden? Die der USA?

  8. Menschen wie der Herr haben mal irgendwo „Verschlüssung“ gelesen und denken jetzt an Geheimtinte o.Ä., aber nicht an den standardmäßigen Einsatz von Methoden wie TLS und OpenSSL beim Alltagssurfen. Was will er denn, Homebanking über Telnet als einzig legalen Weg? ;)

    Außerdem hat er eins vergessen: Bei der Hausdurchsuchung gibt es normalerweise weder heimliches Kommen und Gehen, noch im Normalfall eine umfassende Telefon-, Post- und Kameraüberwachung der durchsuchten Räumlichkeit, noch passiert das täglich auf Verdacht bei einem weiten Personenkreis. Ergo: Euphemismus abgelehnt. Weist ihn doch mal drauf hin, NP.

  9. Sehr geehrter Herr Maaßen,

    wir danken Ihnen für Ihr entschiedenes Eintreten gegen Verschlüsselung. Bereits seit geraumer Zeit ist uns der zunehmende und verbreitete Einsatz von Verschlüsselungstechnologien ein Dorn im Auge. Privatleute, Unternehmen und Behörden nutzen Verschlüsselung, um vertrauliche und geheime Informationen zu schützen. Dies ist eine schädliche und gefährliche Entwicklung.

    Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Verbot der Verschlüsselung richtig und wichtig ist. Wir sind zuversichtlich, dass Sie und Ihre Partner die notwendigen Schritte einleiten werden, um den jederzeiten Zugriff auf alle privaten und geschäftlichen Daten zu gewährleisten. Damit erleichtern Sie auch uns die Arbeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verband der organisierten Cyberkriminellen Deutschlands e.V. (OCD)

  10. @ Constanze

    Danke, dass Du den Begriff „Überwachungsradikale“ benutzt. Das hast Du aber irgendwo geklaut! Jedenfalls bist Du nicht die Erste, die diesen Begriff verwendet. ;)

    Auch gut:
    Überwachungsextremist
    Überwachungsfundamentalist
    Überwachungsfanatiker
    Überwachungsideologe

      1. Überwachungs|staaten|architektur|chefplaner|mützen|träger

        (Besonders bei der BILD und ihren Derivaten kommt das an, weil die damit auch gleich Bilder-, Sudoku- und Kreuzworträtsel abdecken können)

    1. Interessant.
      Ähnlichen Gedanken habe ich auch, allerdings bin ich noch nicht so alt.
      Aber auch ich denke mir zunehmend häufiger:
      „Ein Glück, dass Leben endlich ist, denn dann muss ich diese ganze Scheisse irgendwann nicht mehr ertragen.“

      Wenn man aber so denkt, läuft dann nicht etwas grundlegend falsch?
      Was kann man tun? Auch mir fällt nichts ein.

  11. Es ist schon sehr komisch, dass die super schlauen Krypto-Terroristen, die durch die jetzt schon bestehende Überwachung nicht gestoppt werden können, immer wieder so dumm sind und ihre Personalausweise am Tatort zurücklassen…

  12. Ich möchte die Hauptaufgabe solcher Institutionen darin sehen deutsche Interessen abzusichern, das heißt auch die deutsche Wirtschaft vor der Überwachung durch Wirtschaftsspionage zu schützen und die Bürger und Amtsträger vor einer staatsgefährdenden Ausspähung. Es ist belustigend, dass das Gegenteil der Fall zu scheint. Befreundete Staaten spionieren unsere Wirtschaft aus und unsere Behörden wissen von nichts, sind Komplizen oder verteidigen deren Interessen.

    Was ist die Demokratie praktisch wert, wenn andere Staaten Informationen über unsere politischen Entscheidungsträger sammeln können und dabei auch noch von unseren Abwehrbehörden tatkräftig unterstützt werden?

    Wenn der vom Staat allein gelassene Bürger nun den Wirtschaftsschutz in die eigene Hand nimmt, muss er sich mit solchen Hüftschüssen verhöhnen lassen. Das zeigt den Beratungsbedarf. Oder das Bedrohungsszenario ist ein vollkommen anderes. Wir sollten mehr reden…

  13. Ich dachte eigentlich es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes das Grundgesetz zu schützen und nicht zu unterwandern. Ich fordere ein Verbot NICHT kryptierter Verbindungen und Kommunikation und eine umfassende Restrukturierung der deutschen Geheimdienste und deren Befugnisse.
    Mir fehlen bei soviel Fehleinschätzung und grundsätzlichem Misstrauen den Staatsbürgern gegenüber einfach nur noch die Worte. Ganz nach dem Motto: Wenn du nichts zu verbergen hast, dann brauchst du ja auch nicht verschlüsseln. Ich denke das haben die Schöpfer unseres Grundgesetzes ganz anders gesehen und wollten gerade diesen leicht zu missbrauchenden staatlichen Allmachtsphantasien einen starken Riegel vorschieben. Akademischer Titel des Herrn Maaßen hin oder her, den Sinn für die Realität und seine ordinäre Aufgabe hat der Mann längst verloren.
    Man kann all dem nur eins entgegensetzen: VERSCHLÜSSELN, VERSCHLÜSSELN, und nochmals VERSCHLÜSSELN! Alles und wenn es noch so unbedeutend ist. Das übersteigt die technischen Kompetenzen deutscher Behörden bei weitem und macht das Entschlüsseln zu einem wirtschaftlich unmöglichen Unterfangen.

  14. Zitat: „taz: Fordern Sie den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation?
    Maaßen: Was ich fordere, ist ein unverkrampfter Blick auf die Realität: …“ darauf dann der Panzerknacker-Vergleich.

    Unverkrampft, ho ho … das Bild da sagt aber was anders.

    Ja, klar, so unverkrampft, wie Ihr das mit dieser NSU und deren Morden hingekriegt habt, oder dass Ihr so Leute wie Andrej Holm jahrelang mal doof-überwacht, weil Euer Spatzenhirn hier n paar Sachen gewaltig durcheinander gebracht hat.
    Oder doch nicht, weil IHR die Kriminellen seid?!

    Und das taz-Interview ist eigentlich nur n gut getrarnter Karnevalsgag.
    Und Sie schon wieder: „Ich weise diese Kritik zurück“.
    F*ck Off!

  15. Wie schon zu C64-er Zeiten… Verfassungsschmutz bleibt Verfassungsschmutz.
    Eigentlich sind es Verräter…

  16. Ich muss schreiben, dass ich ein wenig mehr von so einem Artikel erwartet habe. Meiner Meinung nach liegt das Problem nicht in dem Kryptografieverbot an sich, sondern in der fehlenden Grundlage und einer längst nicht ausreichenden Begründung. Ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen so ein Verbot angebracht wäre, aber die sind schlichtweg nicht gegeben. Ich will nicht die ganze Nacht an einem Kommentar schreiben, meine Meinung aber kurz begründen.

    „Der Vergleich hinkt natürlich auf vielen Ebenen, schon deshalb, weil eine Wohnungsdurchsuchung eine offene Maßnahme ist, der in der Regel Zeugen beiwohnen, die vor allem aber nicht dauerhafter Natur ist oder gar längere Zeit hinter dem Rücken des Durchsuchten stattfindet“

    Ist ein offenes und transparentes „Kryptografieverbot“ oder besser eine Kryptografiekontrolle etwa besser geeignet? Mal angenommen, dass bei mir ein amtlicher Brief ankommt und mir mitteilt, dass der Richter die eine mysteriöse Datei ganz kurz sehen will, um zu entscheiden, ob ich mich strafbar gemacht habe. Jemand hätte Schreie aus meiner Wohnung gemeldet. Ich dürfe auch Zeugen einladen und darf im Beisein von Anwälten, Polizisten, dem Richter und meinen Freunden die Datei kurz entschlüsseln, die Schweinereien, die ich mit meiner Freundin anstelle, präsentieren und wieder gehen, ohne dass Kopien angefertigt werden.
    Mal von der Frage der Durchführbarkeit abgesehen, wäre das etwa besser?
    Die Frage für mich ist nicht die Offenheit an sich, nicht die Abwesenheit von Zeugen und auch nicht die zeitliche Begrenzung, sondern welche Gründe einen derartig tiefen Eingriff in meine vom Grundgesetz geschützte Privatsphäre und die genauso geschützte Privatsphäre meiner Mitmenschen rechtfertigen.

    „Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum er als Geheimdienstchef die Wohnungsdurchsuchungen als Argument heranzieht. Denn Geheimdienstler dürfen das aus guten Gründen nicht“

    Im Gegensatz zum Kryptografieverbot sind Wohnungsdurchsuchungen ein Eingriff in die Privatsphäre, mit dem die Mehrheit der deutschen Bürger etwas anfangen kann. In beiden Fällen existiert außerdem dieser besonders hartnäckig geschützte Bereich, der in dem einen Fall dennoch betreten werden darf. Im anderen Fall gibt es keine Möglichkeit, ihn zu betreten und das ist der Meinung von Dr. Maaßen nach ein Missstand, der durch ein Gesetz beseitigt werden muss, um die Sicherheit der deutschen Bevölkerung angesichts der (angenommenen) wachsenden Gefahr weiterhin gewährleisten zu können.
    Um so einen Vergleich anzustellen, muss er genauso wenig wie ich oder jemand anderes ein Geheimdienstler oder Polizist sein, wie man auch kein Bäcker sein muss, um über die Qualität seiner Brötchen zu entscheiden.
    Die Frage lautet also nicht, wer so einen Vergleich anstellen darf, sondern inwiefern er angebracht und gültig ist. Wie Constanze richtig geschrieben hat, gibt es ja gewisse Unterschiede, was die Durchführung und Kontrolle eines solchen Eingriffs in die Privatsphäre angeht und auch die Gründe sind im Fall einer Wohnungsdurchsuchung klarer, während im anderen Fall grundlos auf Verdacht „durchsucht“ wird. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme im einen Fall überprüft werden kann, während sich eine solche Überprüfung im anderen Fall komplett der Kontrolle in der Intransparenz entzieht.
    Was rechtfertigt solch ein brutaler Einschnitt in unsere Bürgerrechte?

    „Vergleiche mit der analogen Welt würden bei rationaler Betrachtung eigentlich die Frage aufwerfen, warum man die weitreichenden Befugnisse bei der Überwachung nicht mal grundsätzlich überdenkt und neu justiert, also auf ein sinnvolles Maß zurückschneidet“

    Das ist eine berechtigte Frage, wenn man nicht an die unbewiesenen Behauptungen glaubt, dass es da draußen Terroristen, Kinderschänder, Terroristen, Vergewaltiger, Terroristen, Drogendealer, Terroristen, Terroristen und Terroristen in allen Variationen gibt, die unseren vom Grundgesetz garantierten Schutz und unsere Freiheit dazu benutzen, um unsere geheimdienstlichen Schutzmaßnahmen zu umgehen, unser moralisches Fundament auszuhöhlen und die Sicherheit von uns allen zu gefährden. Vielleicht gehört sogar dieser eine, türkisch aussehende Nachbar dazu, der so seltsam lächelt, wenn man ihn begrüßt.
    Menschen haben Angst oder sind unsicher und das ist der Grund, weshalb diese Frage bei den meisten nicht aufkommt. Der richtige Weg wäre zu zeigen, dass diese Angst genauso unbegründet ist wie beispielsweise die Angst vor einem Monster im Schrank.

    Es lohnt sich aber auch, die Sache aus einem etwas anderen Blickwinkel zu betrachten.

    „Da es aber politisch momentan nicht zu einer auch nur moderaten Beschränkung der technischen Überwachung durch die NSA und ihrer staatlichen und kommerziellen Partner kommt, wird das größte Spionage- und Hackingprogramm, das es je gab, in naher Zukunft wohl weiterbetrieben werden. Entsprechend bleibt Bürgern und Wirtschaft erstmal nur Verschlüsselung als sinnvolle Gegenmaßnahme.
    Es mag den Geheimdiensten nicht schmecken, dass Verschlüsselung deutlich an Attraktivität zugelegt hat, aber ihr eigenes Gebaren ist daran nicht ganz unschuldig. Das Wettrüsten haben sie selber ausgelöst, Snowden hat der Öffentlichkeit das nur vor Augen geführt. Aber niemand muss sich grämen, den „Cryptowar 2.0“ werden die Überwachungsradikalen nicht gewinnen können, auch nicht, wenn sie im Grunde nur auf die „Quellen-TKÜ“ hinauswollen, also den Staatstrojaner.

    Warum sollte man sich vor den Geheimdiensten überhaupt schützen?
    Als jemand, der für ein Unternehmen oder einen Teil davon verantwortlich ist, würde ich mich nach bestem Wissen und Gewissen gegen Wirtschaftsspionage schützen und möglichst wenig Angriffsfläche bieten wollen, um inländischen oder ausländischen Organisationen kompromittierendes Material gegen mich oder mein Unternehmen sammeln zu lassen. Warum sollte man sich außerdem Patente vor der Nase wegschnappen lassen? Diese Angst ist nach Snowden weitaus berechtigter als das Bild des immer bereiten und durch Verschlüsselung geschützten Vergewaltigungsterroristen, der jede Möglichkeit auszunutzen versucht, um uns anzugreifen.
    Als Privatperson könnte man sich die Frage gefallen lassen, was man denn zu verbergen hätte, auch wenn sie selbstverständlich schon sehr stark abgegriffen ist. Ich will nicht, dass ein fremder Mann uneingeladen und plötzlich in meine Wohnung stolpert, sich über alle Maßen nett gibt und den ich freundlich herauszukomplimentieren versuchen muss, damit er ja nicht auf die Idee kommt, ich hätte etwas zu verbergen.
    Wenn ich Sex habe, muss ich mich nicht bei dem Gedanken erwischen müssen, wer jetzt wohl mithört und mitschaut. „Was hat man da schon zu verbergen?“, könnte ein netter Mann aus der Küche fragen.

    Ich für meinen Geschmack finde, dass der Artikel nicht genug darauf eingeht, dass die angebliche Gefahr durch Terroristen völlig ungenügend angenommen wird, um solche tiefen Eingriffe in unsere Privatsphäre zu rechtfertigen. Wie immer haben wir in solchen Angelegenheiten grundsätzlich und vereinfacht – das heißt, dass wir den Geheimdiensten nichts Böses unterstellen wollen – eine Abwägung von Sicherheit gegen Freiheit, wie wir sie in anderen Bereichen genauso haben. Die haben wir bei dem Briefgeheimnis genauso wie bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen. Im Fall vom Kryptografieverbot fehlt die Begründung der Maßnahmen völlig. Warum probieren wir es nicht erst mit dem Aufheben des Briefgeheimnisses, was sich in der Vergangenheit ja so gut bewährt hatte?
    Da, wo wir terroristische Aktionen wie im Beispiel vom NSU gesehen haben, haben wir auch zwei weitere Dinge gesehen. Erstens konnten uns die Geheimdienste trotz ihrer jetzt schon unglaublich üppigen Befugnisse und Ressourcen nicht schützen. Zweitens wurden sie durch die Barrieren, die durch unsere Freiheit und unsere Grundrechte unweigerlich entstehen, absolut nicht daran gehindert, ihrer Pflicht nachzukommen.

    Deshalb entscheide ich mich gegen das Kryptografieverbot.

    Ich bedanke mich bei Dr. Constanze Kurz für den anregenden Artikel.

    1. […]Im Gegensatz zum Kryptografieverbot sind Wohnungsdurchsuchungen ein Eingriff in die Privatsphäre, mit dem die Mehrheit der deutschen Bürger etwas anfangen kann. In beiden Fällen existiert außerdem dieser besonders hartnäckig geschützte Bereich, der in dem einen Fall dennoch betreten werden darf. I
      […]

      Das ist so nicht richtig….es gibt den sog. Kernbereich der Privatsphäre der auch vom Staate nicht betreten werden darf und wo die Lauscher dann zumindest auf dem Papier verpflichtet sind, das Lauschen einzustellen vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung

      Stellt sich die Frage ob ein Computer bzw. das was auf der Festplatte ist nicht auch darunter fallen sollte, besonders weil diverse OS dazu neigen jeden Mist auf der Platte zu speichern, sei es begonnene Texte, Browser-Anfragen, Favoriten-Listen, besuchte Internetadressen usw. Klar sind teilweise abschaltbar, aber oft auch eben nicht…..

      bombjack

      1. Selbstverständlich gehört der Computer ggF. zum Kernbereich der Privatsphäre.

        Da sind meine Urlaubsvideos, Photos, Gespräche und Mails (verschlüsselt) mit meiner Frau und Freunden, mein Tagebuch, meine „Erfindungen“, Geschichten, meine Rechnungen und Haushaltsbücher, Wohnungsplanung …

      2. Yep, ist zwar auch meine Auffassung, sie wird aber nicht von den Behörden geteilt bzw. es gab da auch Urteile vom Bundesverfassungsgericht vgl.
        https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/index/tagebuch-entscheidung-bverfg.html
        http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/06/rk20080626_2bvr021908.html
        wonach das alles verwertbar ist….
        Kritisch wird die Sache in meinen Augen, wenn ich z.B. so ein Tagebuch auf dem PC führe, dort z.B. einen Text schreibe, diesen aber wieder lösche, das OS oder besser Schreibprogramm aber inzwischen den Text in einer temporären Datei gesichert hat und damit dieser von mir gewollt gelöschte Text auf der Platte verbleibt und bei einer forensischen Analyse wieder hergestellt werden kann. Beim Tagebuch kann ich eine Seite heraus reißen diese verbrennen und damit ist sie weg….beim PC ist das nicht so einfach möglich….
        Anscheinend meint wie in den Urteilen das Bundesverfassungsgericht das solche Dinge verwertbar wären…..ein Grund mehr alles und jedes zu verschlüsseln….nur wie hier http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Katze-aus-dem-Sack/forum-291013/msg-26375719/read/ schon geschrieben arbeiten Strafverfolger schon an netten Gegenmaßnahmen wie z.B. “No-knock” warrants, and warrants that can be executed in the middle of the night“.

        Dürfte noch recht lustig werden……..und zwar im negativen Sinne…..

        bombjack

  17. Was ist das denn bitte für ein primitiver, niveauloser und einseitiger Beitrag?
    Es geht hier Primär um das Eindringen in die Privatsphäre. Fundierte Argumente wären eher angebracht. Ein einfaches Entgegensetzen, dass einem nicht wohl dabei ist, dass unkontrolliert jemand alles wissen könnte was man macht, empfinde ich auf jeden Fall als sehr bedenklich. Jeder dem es ebenso geht, sprich vom normalen Bürger bis zum Minister oder „Verfassungsschützer“ sollte es eigentlich ebenso gehen. Bitte Gehirn nutzen und vorallem Logik einschalten, es gibt doch schon zu viele denen das einfach zu schwierig erscheint!

  18. Verschlüsselungsverbot ist das eine,
    Verschusselungsverbot das andere.

    Verschusselungsverbot: wer verschlüsselt und den Schlüssel verschusselt, wenn die netten Herren von der Polizei danach freundlich fragen, kommt in den Kerker. Klingt unfair? Klingt nach diktatorischer Willkür? Nicht nach Rechtsstaat? Auf einer Insel nicht weit von hier ist es Gesetz (Netzpolitik.org berichtete, sogenannter RIPA-Act).

    Hey Möchtegerndiktatoren vom Verfassungsschutz oder Ministerium für Wahrheit oder wie auch immer ihr euch nennen mögt, viel Spaß auch beim Schlüsselhinterlegen fordern bei jedem Wechsel des Sitzungsschlüssels bei forward-sicheren Protokollen. Diese nach Gebrauch zu verschusseln, ist nämlich die ganze Idee dabei.

    Hehe, wenn ich nun mit „ein Cyberterrorist“ (ein doppelt sinnloses Wort, 0 x 0 Sinn = 0 Sinn) unterschreibe, taucht netzpolitik.org bestimmt im nächsten Verfaschungsschutzbericht auf. Was dann wieder eine Meldung gibt. Was dann wieder zu Kommentaren führt, in denen dieses Wort benutzt wird. Und so weiter. Sinnlose Behörde.

  19. „In der digitalen Welt, in der Telekommunikationsanbieter und Internetprovider ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, Überwachungsschnittstellen vorzuhalten und laufend Daten herauszugeben, ist das Fernmeldegeheimnis kaum noch existent. Vergleiche mit der analogen Welt würden bei rationaler Betrachtung eigentlich die Frage aufwerfen, warum man die weitreichenden Befugnisse bei der Überwachung nicht mal grundsätzlich überdenkt und neu justiert, also auf ein sinnvolles Maß zurückschneidet..“

    Meiner Meinung nach trifft der eigentliche Verschlüsselungstatbestand im juristischen, wie auch menschlichen Sinne schon viel früher zu, als er hier und landläufig weitestgehend angesehen und diskutiert wird.
    Eine Verschlüsselung (Weg-/Verschließung) bzw. Unkenntlichmachung von Daten, also von Informationen aller Art ist doch grundsätzlich schon dann gegeben, wenn diese nicht mehr ohne (zusätzliche) technische oder anderer Hilfsmittel wieder verfüg-, also wahrnehmbar gemacht werden können. D.h. alle Infomationen, welche wir mit unseren 5 Sinnesorganen nicht(!) wahrnehmen, feststellen, interpretieren, (logisch) zusammensetzen und in sinnvolle Zusammenhänge bringen können, sind doch für unsere weitere kognitive Verarbeitung nicht abruf- und verfügbar und somit für unser Informationsverständnis verschlüsselt.
    Dies trifft doch schon in der analogen Welt auf einen verschlossenen Zugang wie z.B. eine Tür oder Briefumschlag, ein (analoges) leitungsgebundenes Telefongespräch (s.a. GG, Art. 10) bis hin zu einer möglichen Farbfehlsichtigkeit mit den entsprechenden Einschränkungen einzelner Farben- bzw. Farbenkombinationswahrnehmungen von Zeichen oder anderer eingeschränkter Sinneswahrnehmungen zu. Um so mehr und eindeutiger ist dies doch erst recht bei einer digitalen Datenverarbeitung und -speicherung gegeben, welche ja nun grundsätzlich nicht ohne entsprechende technische Hilfsmittel für uns Menschen wahrnehm- und verfügbar sind.

    Von daher ist es doch eigentlich vollkommen irrelevant und egal, bereits binäre digitale Dateninformationen nochmals digital kryptografisch verschlüsselt zu übertragen, zu verarbeiten und abzuspeichern, da sie für uns Menschen mit unseren Sinneswahrnehmungen doch weder auf die eine, noch auf die andere Art und Weise erfassbar und sinnvoll intellektuell zu verarbeiten sind. Zumal es immer wieder neue Fähig- und Möglichkeiten gibt, bisher als sicher geltende Verschlüsselungen früher oder später auch unbefugt wieder entschlüsseln zu können und sichtbar zu machen.
    Denn eine Verschlüsselungsoffensive seitens der betroffenen Nutzer bestätigt, zementiert und legitimiert somit doch nur die leider auch schon bisher angewandte Praxis nach der Maxime:
    „Gemacht und praktiziert wird nicht mehr das, was rechtlich erlaubt und nötig, sondern vor allen Dingen auch das, was (technisch) alles erreichbar und möglich ist.“
    D.h. man tritt hier von allen(!) daran beteiligten Seiten ganz bewußt in einen virtuellen und nie enden wollenden Wettstreit und „Kampf – Jeder gegen Jeden“ um die besten, größten und sichersten Ver- und Entschlüsselungsverfahren ein, ohne sich darüber offensichtlich im Klaren zu sein, wo das zum einen hinführen und was es (auch gesellschaftlich betrachtet) für Konsequenzen und Verwerfungen haben kann und wird(!); und zum anderen werden die eigentlichen Motive, Gründe und Ursachen für diese zusätzlichen Ver- und Entschlüsselungsorgien nicht mehr hinterfragt bzw. in Frage und zur Disposition gestellt, sondern man passt sich (wie früher) halt einfach nur noch diesen Gegebenheiten mehr oder weniger widerspruchslos an.

    Konkret, was haben wir eigentlich für ein Gesellschafts-, Werte- und Menschenbild von- und übereinander, daß diese vermeintlich hilfreichen Maßnahmen, – d.h., das primäre „abhören, überwachen und ausspionieren“ einerseits, wie auch das daraus notwendig werdende sekundäre zusätzliche verschleiern und verschlüsseln von Informationen andererseits, – gefordert und praktiziert werden?

    1. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

      Und dass wir eine Netzwerkverbindung nicht mehr anpfeiffen können wie einen 300 Baud Akkustikkoppler bedeutet nicht, dass wir deshalb jedem Hinz und Kunz erlauben müssen unsere Kommunikation sichtbar und hörbar und verarbeitbar zu machen.

      Der kalte Krieg endete friedlich, weil er eine Seite in den wirtschaftlichen Ruin getrieben hat. Digitalanalphabeten bekommen wir nur dann dazu für die Abschaffung der Überwachung zu plädieren, wenn sie ihnen zu teuer wird. Sie verstehen sie ja technisch eh nicht. Teuer verstehen sie, geiz ist ja geil.

      1. Wo ein Wille auch ein Weg und eine Möglichkeit, selbst mehrfach verschlüsselte Informationen, und sei es auf unterschiedlichen Wegen und Strategien, in Erfahrung zu bringen. Sicherlich ist es alles eine Frage des Aufwandes und der Möglichkeiten, jedoch wird man gegenüber staatlichen Stellen und seinem gesellschaftlich legitimierten Weisungs- und Gewaltmonopol systembedingt immer den kürzeren ziehen, egal wie sehr man um seine (moralischen) Rechte und Werte kämpfen mag.

        Von daher hast Du schon Recht mit Deinem wirtschaftlich bedingten Ende des Kalten-Kriegs-Vergleich; jedoch sagst Du damit aber (vermutlich unbewußt) gleichzeitig doch auch aus, daß der Kalte Krieg nur mit einem wirtschaftlich vollkommen unabhängigen und selbständigen Gegner zu gewinnen war (oder zu verlieren war, je nach Sichtweise). Daraus ergibt sich aber auch die Konsequenz und der zwingende Umkehrschluß, daß der Kalte Krieg system- und abhängigkeitsbedingt niemals aus den jeweiligen eigenen Reihen hätte beendet werden können, wenn die Mehrheit des eigenen Volkes es nicht tatsächlich auch gewollt hätte.

        Nun, auf welcher Seite des Systems glaubst Du scheinbar zu stehen? Außerhalb des wirtschaftlichen, rechtlichen und gewaltmonopolausübenden Systems im freien, fairen und unabhängigen Wettkampf auf Augenhöhe mit ihm um das beste und sicherste Verschlüsselungssystem, oder nicht doch eher zwangsweise dem selbigen in wirtschaftlicher, rechtlicher und administrativer Abhängigkeit unterworfen?

        Von daher ist und sollte es doch eher eine politische, ethische und moralische Wertediskussion und Konsensfindung, als ein Wettstreit und Machtkampf um das technisch machbare und mögliche sein; wie es sie, neben der wirtschaftlich bedingten Pleite, zum Ende der sozialistischen Gesellschaftsordnung in Ansätzen auch gegeben hat (z.B. die sogenannten „Runden Tische“ in der ehemaligen DDR).
        Das ist es auch, was ich mit der schlußfolgernden Fragestellung nach unserem Werte-, Menschen- und Gesellschaftsbild von- und übereinander im letzten Absatz anregen wollte; denn „der Gegner“ ist nicht „der (unbekannte) Andere“, sondern wir selbst.
        Oder, vielleicht auch anders ausgedrückt, das Abhören und Spionieren geschieht und passiert doch nur, weil wir es gesellschaftlich und politisch (= rechtlich) offen oder stillschweigend zulassen und (bisher) keinen mehrheitlichen Änderungswillen dagegen haben (von Ausnahmen und „Einzeltätern“ mal abgesehen).

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