CDU-Abgeordnete Verheyen: Mal eben ein Foto auf Facebook teilen ist wie Ladendiebstahl

Sabine Verheyen (CDU), EU-Abgeordnete und Sprecherin der EVP-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Bildung, erklärt per Pressemitteilung:

Noch eben von unterwegs ein Foto auf Facebook teilen oder ein Lied von YouTube herunterladen. Für viele ist das im Alltag ganz normal geworden. „Viele wissen dabei nicht, dass sie sich gerade strafbar machen. Das habe ich mal eben im Internet heruntergeladen und das habe ich mal eben im Laden mitgehen lassen sind nicht zwei Paar Schuhe. Wir können nicht weiterhin Unterschiede zwischen der realen und der virtuellen Welt machen. Das muss auch endlich gesetzlich geklärt werden“, so Sabine Verheyen.

Lustigerweise hat sie mehrfach auf ihrer Facebook-Seite Artikel geteilt, die wiederum mit einem Vorschaltbild versehen waren, wo es zumindest unter Juristen umstritten ist, ob dies nun eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.

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23 Ergänzungen

  1. man könnte auch mal eben mit Fackeln und Mistgabel marodierend zu Fr. Verheyen ziehen anstatt ein dem Zeitgeist angepasstes Uhrheberrecht zu verabschieden sie scheint ja im Mittelalter zu leben!

  2. Die hat einfach keine Ahnung. Das Recht von Sachen durcheinander zu schmeißen mit dem Recht des „geistigen Eigentums“ zeugt davon, dass sie mit unserem Rechtssystem nicht vertraut ist. Beim Diebstahl geht es darum, sich die alleinige Verfügungsgewalt über eine Sache anzueignen. Wenn eine CDU-Abgeordnete wie Annette Schavan oder ein CSU-Abgeordneter wie der Herr Guttenberg, geistiges Eigentum anderer Leute kopieren, dann bestrafen wir die nicht wegen Diebstahls sondern wegen Betruges oder an ordentlichen Hochschulen (also nicht wie in Bayreuth bei Guttenberg) wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung.
    Vielleicht sollte sich die Dame mal einen Grundkurs in Gemeinschaftskunde gönnen, den heute schon jeder Hauptschüler bekommt oder in Wikipedia nachlesen, worüber sie so sachunkundig schwafelt. Auf jeden Fall eine Schande für Aachen, dass da soviel Unkenntnis heran gewachsen ist.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum

    1. Wahrscheinlich hat die gute Frau nur wiedergegeben was sie jeden Tag mehrmals von Lobbyisten vorgekaut bekommt.

      1. Richtig. Selber keine Ahnung davon, etwas auswendig gelernt und beim Aufsagen den maßgeblichen Teil vergessen. Ist mir in der Grundschule auch immer passiert.

  3. Ein Lied von YouTube herunterzuladen, dürfte in vielen Fällen von der Privatkopie gedeckt sein.

    1. Ansehen, anhören, streamen, whatever ist ein Herunterladen im informationstechnischen Sinne, genau so, wie sich beispielsweise diese Seite bei netzpolitik.org anzuschauen und einen Kommentar zu verfassen. Das ist nicht nur „Privatkopie“, das ist der bestimmungsgemäße Gebrauch das Internet.

      1. Technisch ist das richtig, dennoch wird ein Seitenabruf oder Streaming juristisch anders bewertet, als das bewusste Anfertigen einer Kopie. Zudem kann sich bei einer nicht weiter geschützten Internetseite niemand auf das Urheberrecht berufen, denn es ist klar, dass ein Anschluss an das Internet der Einwilligung in das Kopieren der Seite durch beliebige Teilnehmer einschließt. Aber es ist ja durchaus nicht so, dass Youtube den Download der Videos explizit als Option anbietet. Dieser wird vielmehr durch andere Software realisiert.

      2. Ich glaube auch, das runterladen von Youtube ist rechtlich unbedenklich.
        Anders ist es beim „Teilen“ von Inhalten auf Facebook oder anderen Plattformen.

    2. Nein! Das sind die Anfänge die unser christliches Abendland in den Ruin treiben. Es ist doch unumstritten, dass der VHS Videorecorder und die Musikasette das Ende für die Filmindustrie und Musikindustrie war. Von diesem imensen finanziellen Schaden haben sie sich diese nie wieder erholt. Es werden in diesem Sektor seit dem so gut wie keine Gewinne mehr eingefahren und jeder der in diesem Gebit tätig ist macht es nur noch aus rein idellen Motiven.

  4. „Wir können nicht weiterhin Unterschiede zwischen der realen und der virtuellen Welt machen.“
    Da bin ich ganz bei ihr.
    Postgeheimnis, Überwachung RL vs. Internet…

  5. Nun, die Äußerung ist suboptimal aber bei Weitem noch nicht so heftig wie manch andere Kalauer aus der CDU/CSU. Ich lese in den Kommentaren etwas im Bezug auf das Geistige Eigentum – doch davon spricht Frau Verheyen nicht.

    Dass vor allem CDU/CSU in Sachen digitaler Welt noch sprichwörtlich vor dem Neuland stehen ist nicht neu. Ich denke nur, dass hier ein wenig zu viel der Kritik ist wenn man von Fackeln und Mistgabeln spricht… Sind Tinte und Feder nicht am Ende die mächtigeren Wafen? ;)

  6. Zum Glück verwenden nur Idioten und Ignoraten Facebook/Twitter & Co. Von daher passt das zur Zielgruppe der CDU.

    1. Sie befinden sich auf einer Seite, welche einen Account bei Facebook und Twitter hat und ohne dieser Institutionen würden die meisten Besucher diese Seite gar nicht kennen. Es zeugt nicht von überdurchschnittlicher intellektueller Veranlagung, solche zweifelsfrei rüden und äußerst einseitigen Kommentare loszulassen. Da sind sie scheinbar nicht weit von der Frau Verheyen entfernt.

      1. Stimmt so. Abmahnungen werden jeden Tag verschickt in der Hoffnung, dass der wild Beschuldigte aus Sachkenntnis zählt.

  7. @Sil Ence
    „anstatt ein dem Zeitgeist angepasstes Uhrheberrecht zu verabschieden sie scheint ja im Mittelalter zu leben!“

    Es geht hier nicht um das Recht eine Uhr zu heben sondern um ein dem !! ursprünglichen !! Erzeuger eines Werkes !! alleinig!! zustehende Recht zu entscheiden wo sein Bild genutzt werden darf.
    Ich bin selbst Fotograf und finde es zum Kotzen wenn jemand sich ungefragt an meiner Arbeit bedient oder gar bereichert.
    Ich komme auch nicht zu Dir nach Hause und stehle dein Essen.
    Dieses ganze unqualifizierte Geschrei nach einer Novellierung des Urheberrechts hin zu einem Freibrief für Contentscraper und Andere, denen partout keine Eigenleistung einfallen will, geht mir auf den Wecker.
    Axel

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