Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag über Ausweitung der Informationsfreiheit

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über zwei Klagen, die große Bedeutung für die Informationsfreiheit in Deutschland haben: Muss der Bundestag die Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfrage veröffentlichen oder nicht?

Es geht dabei um zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die von der Bundestagsverwaltung abgelehnt wurden: Einer bezieht sich auf eine Studie zu Ufos, eine auf Dokumente, die der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg erstellen ließ und dann in seiner Dissertation verwendete.

Kernfrage dabei: Gehören die Ausarbeitungen zur Verwaltung und sind dabei vom IFG abgedeckt oder gehören sie zur Mandatsausübung der Abgeordneten, wodurch sie vom IFG ausgenommen wären?

Wird den Klagen stattgegeben, würde dies vermutlich bedeuten, dass Tausende Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes anfragbar würden, auch wenn es dann weiterhin ein Problem mit dem Urheberrecht gäbe.

In erster Instanz wurde vor vier Jahren der Klage stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht Berlin kassierte dies 2013 aber wieder.

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Eine Ergänzung

  1. Glaubt wirklich jemand, dass die US-Vasallengerichte mit dem „Bundes-“ im Namen RECHT sprechen???
    Siehe GEZ, Euro-,Staaten-,Bankenrettungen, ESM/Fiskalpakt uvm…..
    Träumt weiter.

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