BundestagPetitionsausschuss setzt sich für gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein

Petitionsausschuss des Bundestages. Bild: Linksfraktion. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

Heute im Bundestag berichtet: Rechtsrahmen für Netzneutralität

Der Petitionsausschuss setzt sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema der Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Nach unseren Informationen geht es dabei um diese Petition aus dem April 2013: Keine erhebliche Bereitstellung von Inhalten durch Internetverbindungsanbieter.

Es ist ein wichtiges Element des Internets, dass alle transportierten Daten gleich behandelt werden. Der hierfür am häufigsten gebrauchte Begriff ist die sogenannte Netzneutralität. Wenn ein Unternehmen gleichzeitig die Verbindung zum Internet sowie wesentliche Dienste im Internet anbietet, hat es ein wirtschaftliches Interesse daran, die eigenen Dienste bevorzugt zu behandeln. Dies führt zu einem Interessenskonflikt. Solange es Anreize für Verbindungsanbieter gibt, eigene Inhaltsangebote zu bevorzugen, wird das Prinzip der Netzneutralität wieder und wieder gefährdet werden.

Diese Petition hatte 263 Online-Mitzeichner erreicht.

Eine besser formulierte und öfter unterzeichnete Petition Beibehaltung der bisherigen Netzneutralität im Internet aus dem Januar 2014 mit 1.169 Online-Mitzeichnern wurde bereits im Februar diesen Jahres behandelt.

Warum jetzt eine ältere und weniger beachtete Petition nochmal drankam, konnte uns nicht auf Anhieb gesagt werden.

Die Sinnhaftigkeit von Petitionen im allgemeinen hatten wir bereits im Oktober 2012 angezweifelt: Petitionen sind fürn Arsch.

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Eine Ergänzung

  1. Petitionen, jetzt auch unter Bezug auf die verlinkte Website, sind eben kein direktdemokratisches Mittel, sondern ein verankertes Eingabeinstrument. Es ist nicht als Vorschlaghammer gedacht, wenn es denn ein Vergleich sein soll, ist es eher das Telefon.
    Viel bestürzender finde ich eigentlich in diesem Zusammenhang immer wieder die erschreckend niedrige Anzahl an Mitzeichnungen. Ob 260 oder 1.000 Mitzeichner: Was ist das denn für ein Verhältnis zur Zahl zeichnungsberechtigter Menschen? Jeder ist zeichnungsberechtigt, weder Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit sind Kriterien. Ich spare mir an dieser Stelle mal die Rechnung, was das für ein prozentualer Anteil ist. Selbst wenn wir uns nur auf deutsche Staatsbürger beziehen, bewegen wir uns im Promillebereich. So kann weder vom Vorschlaghammer noch Telefon die Rede sein.

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