Bundestag erklärt Geheimschutzrecht

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt in einem Infobrief „Geheimschutzrecht – Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen“ (PDF).

Dieser Infobrief stellt die Grundzüge des Geheimschutzrechts des Bundes dar. Insbesondere werden die Kriterien erörtert, nach denen sich die Einstufung von Informationen als Verschlusssache richtet. Weiter wird ein Überblick über die Folgen einer Einstufung gegeben. Eingegangen wird schließlich auch auf Zuständigkeits- und Kontrollfragen.

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7 Ergänzungen

  1. Zitat:
    “ Danach kommt eine im öffentlichen Interesse bestehende Geheimhaltungsbedürftigkeit grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Informationen die äußere Sicherheit, auswärtige Beziehungen oder die innere Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder sowie durch die Bundesrepublik Deutschland zu schützende Belange Dritter betreffen. “

    Achso… na dann ist ja klar. Da gab es in einem andern Beitrag ein Zitat von Unterabteilungsleiter Dr. Bauer:
    „Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
    Artikel 38 [Schutz von Amts- und Staatsgeheimnissen; Aussagegenehmigung]

    (1)
    Ergibt sich im Verlauf eines strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahrens oder einer Vernehmung vor einem Gericht oder einer Behörde einer Truppe oder der Bundesrepublik, dass ein Amtsgeheimnis eines der beteiligten Staaten oder beider oder eine Information, die der Sicherheit eines der beteiligten Staaten oder beider schaden würde, preisgegeben werden könnte, so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf.

    Erhebt die zuständige Behörde Einwendungen gegen die Preisgabe, so trifft das Gericht oder die Behörde alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen, einschließlich derjenigen, auf die sich Absatz (2) bezieht, um die Preisgabe zu verhüten, vorausgesetzt, dass die verfassungsmäßigen Rechte einer beteiligten Partei dadurch nicht verletzt werden.

    http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.html

    Ok und nun kommt der Kicker in Bezug auf die Bundestagssperrliste usw.:
    “ Deshalb werden die für die Vornahme von VS-Einstufungen zuständigen Mitarbeiter in der Anlage 1 zur VS-Anweisung zu einer umsichtigen und sachgerechten Einstufungspraxis aufgefordert, insbesondere zur
    kritischen Prüfung deren tatsächlicher Notwendigkeit sowie der Möglichkeit einer zeitlich befristeten VS-Einstufung.
    12
    Für den Fall einer VS-Einstufung verlangt Ziffer 1 der Anlage 1 zur VS-Anweisung, dass der Bearbeiter schlüssig darlegen kann, welche Gefährdungen, Schäden oder Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder konkret entstehen können, wenn Unbefugte von den Informationen Kenntnis erhalten. “

    ^ HIERAUS folgt: Macht doch mal eine IFG-Anfrage bezüglich der „konkreten Begründung und der krass konkreten – schlüssigen – Folgen (so tabellenmäßig) aus der Herausgabe der Sperrliste, der Selektoren und der angeblich existenzgefährdenden Wahrheit über die Alliertenmächte denn so anstehen. Mir ist das nämlich zu schwammig immer zu behaupten, dass die der BRD auf dem Spiel steht. Was packen die Amis wieder ihre Checkpoint aus und der Russe errichtet dann übermorgen eine neue Mauer?

    Das also die Existenz der BRD an sich den Schutz über allem anderen genießt folgt hieraus:
    “ Der höchste Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM ist zu verwenden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 SÜG, § 3 Nr.1 VS-Anweisung). Die Schutzgüter Bestand und lebenswichtige Interessen beziehen sich vor allem auf die Existenz der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder und ihre Stellung in der Völkergemeinschaft. “

    Aha: also wenn Deutschland es wagt, ihren Leuten die Wahrheit zu sagen dann sind wir plötzlich alle unten durch in der Völkergemeinschaft. Tolles Land.

    1. Hey, geil, jemand hat meinen Link gelesen UND sogar noch richtig interpretiert. Danke!

      Hier übrigens der volle Link, ohne dass man suchen muss:

      http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Artikel38Sc.htm

      Allerdings sagt auch Artikel 3 [Zusammenarbeit der deutschen Behörden und Truppenbehörden]:

      (b) Dieser Absatz verpflichtet eine Vertragspartei nicht zur Durchführung von Maßnahmen, die gegen ihre Gesetze verstoßen würden oder denen ihre überwiegenden Interessen am Schutz der Sicherheit des Staates oder der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.

      http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Artikel3Zus.htm

      Nachzulesen bei:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut

      Ebenfalls gilt laut Foschepoth, dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Mächten der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist. Falls es im Interesse der Alliierten sei, könnten diese verhindern, dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sei der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben worden, die für die Alliierten von Interesse waren. Stattdessen habe die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst zu informieren, so dass diese die Personen verhören und gegebenenfalls außer Landes schaffen könnten.[8]

      1. Im Prinzip müsste man bei den „geheimen Vereinbarung“ ansetzen, dort steht alles wichtige drin. Also mal Steinmeier et al. befragen, vielleicht kann ja Tilo Jung einen Vorstoß machen?

        Dann kann er uns auch erklären, warum 2015 noch das „Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten, vom 20. August 1946“ in Kraft ist, Besatzungsrecht müsste spätestens 1990 mit der Wiedervereinigung beendet worden sein.

        (2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz
        Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in
        Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des
        Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
        9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission
        für Deutschland S. 103).

        http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605051.pdf

        Wie üblich der Disclaimer, dass ich kein Reichsbürger bin. Wahrscheinlich trauen die Amis den Deutschen auch nach 70 Jahren noch nicht über den Weg, mit der NSU hat man sogar einen triftigen Grund.

      2. Auch gut, die Zeit schreibt 2013, was 2015 immernoch Sache ist:

        ZEIT ONLINE: Die Bundesanwaltschaft will die Lauschaktion gegen die Kanzlerin nun rechtlich prüfen.

        Foschepoth: Dafür gibt es keine Grundlage. Ihre Überwachung ist durch die Verträge mit den USA gedeckt. Deshalb hat sich die Kanzlerin ja auch so merkwürdig zu der NSA-Affäre verhalten. Sie hat sich ein paar Mal ausweichend dazu geäußert, aber nichts dazu, was hier eigentlich mit dem Rechtsstaat passiert. Das deutsche Recht verhindert die Überwachung nicht. Die Verträge mit den USA verpflichten die Bundesregierung vielmehr, ihre Informationen darüber für sich zu behalten.

        http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-interview-foschepoth/seite-2

        Der Generalbundesanwalt kann nicht aktiv werden, da er sonst gegen geltendes Recht verstößt. Und die Regierung wird einen Furz tun, ansonsten schickt die NSA die IM-Erika und IM-Larve-Akten an die SZ. Dann geht’s hier rund.

      3. 20. Mai 2015:

        BZ: Unterliegen die US-Geheimdienste in Deutschland überhaupt irgendwelchen Beschränkungen?

        Foschepoth: Faktisch nein. Mal ist es Nato-Recht, mal das seit der Besatzungszeit geltende Aufenthalts- und Truppenstationierungsrecht, mit dem die Amerikaner ihre Operationen in Deutschland begründen. Zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages in Moskau vereinbarte die Bundesregierung durch Notenaustausch mit den drei Westächten im September 1990 die Fortgeltung des Aufenthalts- und Stationierungsvertrags und des Überleitungsvertrags von 1955, wonach die alliierten Gesetze weiterhin in Kraft blieben, und des Zusatzvertrags zum Nato-Truppenstatut. Dadurch blieb auch im vereinten Deutschland Besatzungsrecht mit all seinen Privilegien und Sonderrechten für die Präsenz der USA weiterhin in Kraft. Um all den damit verbundenen politischen Schwierigkeiten und Problemen aus dem Wege zu gehen, macht es sich schon besser, die enge deutsch-amerikanische Zusammenarbeit zur Staatsräson der Bundesrepublik zu erklären.

        http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/debatte-um-us-spitzeleien-ein-akt-der-unterwerfung–105072693.html

  2. weiha …
    ich wäre sooo gerne dumm …..
    es ist so unendlich bitter was in unserer heimat so abgeht !

  3. an Unterabteilungsleiter. Jetzt hat man auch mal die Aussagen von Herrn Foschepoth im genannten Kontext. Schön, dass die Medien seit heute die Aufmerksamkeit auf die Pressefreiheit gerichtet haben. Mal sehen was daraus wird. Kann den Tag nicht sehnlichst herbeisehen an dem wir den Transatlenten endlich die Rote Karte zeigen. Das wird wohl der Tag sein, an dem die Deutschen endlich mal ihr GG in die Hand nehmen und diese Knebelverträge abschaffen. Aber das wird in der post 9/11 Ära nichts mehr. Dafür braucht es mal wieder mehr Unbequemlichkeiten und das Abschalten der Glotze. Vll finden die Menschen dann mal die Zeit eine echte Volksvertretung aufzustellen. Wer weiss.

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