Bundesregierung: Geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht geheim, nur „nicht-öffentlich“

Wir hatten am Dienstag die geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung öffentlich gemacht und zum Selberlesen bereitgestellt. Die Bundesregierung muss nun zugeben, dass es diese Nebenabrede gibt, und zieht als Ausrede ein „überspezifisches Dementi“ aus dem Ärmel.

Denn in der Bundespressekonferenz wurde das so hingedreht, dass diese geheime Nebenabrede zwar existiert, aber es gar keine geheime Nebenabrede sei, sondern eine nicht-öffentliche Nebenabrede.

Tilo Jung befragte in der BPK zuerst das Bundesjustizministerium zu der Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz in der vergangenen Woche und auch am Montag durch die mutmaßliche Autorin ebenjener Nebenabrede, Anne Zimmermann, bestritten wurde. Sie müsste das allerdings gewusst haben, sofern sie nicht unterbewusst am Rechner tippert. Vom Justizministerium hieß es erst nur:

Das kann ich Ihnen nicht bestätigen.

Nicht-öffentlich ist ja nicht gleich geheim

Aber es sprang Herr Dimroth vom Innenministerium in die Bresche:

Ich darf ergänzen: Sie hatten in den vergangenen Sitzung sowie heute nach geheimen Nebenabreden gefragt. Es gibt keine geheimen Nebenabreden. Das ist damals genauso richtig gewesen wie heute. Der wesentliche Teil Ihrer Frage, der die Antwort damals genauso richtig macht wie heute, ist der Teil geheim. Es gibt keine geheime Nebenabrede.

„Geheim“ ist im Innenministerium offenbar recht eng definiert, denn auf nochmalige Nachfrage erklärt Dimroth:

Entschuldigung, nicht-öffentlich ist nicht gleich geheim. Ich würde jetzt doch gerne ins Klein-Klein gehen. Nicht-öffentlich ist ja nicht gleich geheim. Es gibt natürlich eine Reihe von Abreden zwischen jedermann, die deswegen noch lange nicht geheim sind. Das ist offensichtlich.

Offensichtlich ist doch vielmehr, dass der Inhalt der Verabredung, die hintenrum getroffen wurde, nicht zugegeben oder diskutiert werden sollte, um den Anschein nicht zu zerstören, der mantraartig betonte „Richtervorbehalt“ würde schon verhindern, dass die Verkehrsdaten in großem Umfang benutzt werden.

Durch eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird absehbar die reale Nutzbarkeit der bereits heute leicht zugreifbaren Bestandsdaten ganz erheblich erhöht und ohne richterliche Anordnung zur umfänglichen Nutzung freigegeben. Es können auch zusätzliche Auskünfte gegeben werden, die erst wegen der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung möglich werden, sonst aber scheitern würden.

Nochmals nach der Existenz einer „nicht-öffentliche Nebenabrede“ gefragt, räumt Dimroth dann doch ein:

Es gibt die Verabredung, dass für die Bestandsdatenauskunft das gilt, was schon immer gilt.

In der Sache bestätigt die Bundesregierung unsere Darstellung

Dimroth versucht aber auch, den Sachverhalt zu erklären, es sei nämlich etwas anderes, ob man auf die Vorratsdaten direkt zugreift oder nur von einem „mittelbaren Zugriff auf Vorratsdaten durch die Unternehmen“ spricht. Denn:

Die Verkehrsdaten werden bei diesem Vorgang nicht verbeauskunftet, sondern die Verkehrsdaten werden dafür genutzt, dass der jeweilige Telekommunikationsunternehmer aufgrund der Zuordnung der dynamischen IP-Adresse in die Vergangenheit in der Lage ist, den hinter dieser dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt stehenden Nutzer zu identifizieren und zu beauskunften.

Man gibt die Verkehrsdaten der Kommunikation also nicht heraus, sondern nutzt sie nur, um die zugehörigen Bestandsdaten zu finden. In der Sache bestätigt Dimroth unsere Darstellung: Die Bundesregierung plant, die Vorratsdaten zur „Beauskunftung“ von Bestandsdatenabfragen nutzen lassen – ohne Richtervorbehalt.

Er bezieht sich zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und empfiehlt „das mal nachzulesen“. Was Dimroth dabei unterschlägt und ihm selbst zur Lektüre empfohlen werden kann, ist eine spätere Entscheidung aus Karlsruhe (Leitsatz 1, Rn. 110 sowie im Detail Rn. 116), in der klargestellt wird, dass eine mittelbare Nutzung von Vorratsdaten sehr wohl ein Eingriff in Artikel 10 GG darstellt.

Den Überwachungsapologeten, die immer so gern auf das Urteil aus Karlsruhe verweisen, sei nochmal die Passage ins Gedächtnis gerufen, in der die Richter daran erinnern, „dass nicht jede Maßnahme, die für die Strafverfolgung nützlich und im Einzelfall auch erforderlich sein kann, verfassungsrechtlich zulässig ist“. Oder von Vorteil für eine Gesellschaft, deren Miteinander in digitalisierter Form abgebildet ist.

Hier ist der Ausschnitt. Danke an Tilo Jung!

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71 Ergänzungen

    1. Schon gesehen, echt faszinierend, vielen Dank für die Videos.
      Dass bisher niemand an eine Herabstufung der Dokumente, da der Inhalt dank Prese mittlerweile öffentlich zugänglich ist gedacht hat, ist schon wirklich eine Farce. Man hätte genau das tun können, um diesen Eiertanz zu umgehen. Aber dann hätte man sich kritischen Fragen über den Inhalt stellen lassen müssen und das scheint nicht im Interesse der Bundesregierung zu sein. Eine schnelle Aufklärung ist ja auch nicht erwünscht!

    2. Herr Wonka hat den besten Fragestil. Analytisch-klar > naiv. Aber trotzdem danke fürs Video. Stell Dir vor: es ist BuPress und keiner geht mehr hin ;)

      1. Achso, mir kam es so vor als würdet ihr am gleichen Strang ziehen. Der Herr Wonka konnte aber m.E. am besten Fragen. Mein zu bevorzugender Stil ist, den Herrn Seibert et al. maximaldumm dastehen zu lassen. Herr Wonka hat das m.E. am besten geschafft. Aber ansonsten gute Teamarbeit, Herr W. postet ja keine Videos auf NP.

      2. Am geilsten wäre es, wenn ihr Euch verabredet und bei dem nächsten Gesabbel einfach aufsteht, den Herrn Wonka folgendes sagen lasst: Herr Seibert, nichts für ungut, aber ihr dummes Geschwätz ist nicht mehr auszuhalten, wir gehen jetzt – und alle geschlossen aus der Konferenz geht.

        Nachdem sie es ja geheim halten wollen, einfach was erfinden. BND spioniert BMW aus, BND fabriziert seine eigenen Anschläge etc. – da käme mehr raus, als dieses redudante Rumgefrage. In der Beweispflicht ist dann die Bundesregierung, wenn sie nicht nach den Regeln spielen will.

    1. lasst uns mit Begrifflichkeiten herumwerfen: Geheimhaltungsstufe vs Geheimnis

      https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimnis
      Es soll einer fremden Personengruppe, für die es von Interesse ist/sein könnte, nicht bekannt oder einsehbar sein. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter gehalten.

      Treffer und Versenkt

      Danke NP.org und Danke TJ und Danke CK

    2. Das tangiert unseren Sprachgebrauch überhaupt nicht. Wir benutzen „geheim“ nach der für uns gültigen Definition.
      Und demnach ist etwas das nicht öffentlich ist geheim. Wie es auch jedes zweite Kreuzworträtsel fragt.
      Da kann Herr Dimroth 10 mal erklären, dass bei ihm „rot“ „blau“ bedeutet.

      1. Danke für die Aufklärung. Das unterscheidet wohl gute Journalisten von schlechten. Aus sowas ein Headliner zu machen ist boulevardtauglich!

  1. Untersagt der 4. Leitsatz des BVG nicht explizit, das was Dimroth zur mittelbaren Nutzung der VDS vorschwebt?

    113 tkg
    (1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf nach Maßgabe des Absatzes 2 die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden.

    95 tkg betrifft die Bestandsdaten.

  2. Der 4. Leitsatz des BVG:
    Das manuelle Auskunftsverfahren der §§ 113 Abs. 1 Satz 1, 111, 95 Abs. 1 TKG ist in verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Zum einen bedarf es für den Abruf der Daten qualifizierter Rechtsgrundlagen, die selbst eine Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen normenklar begründen. Zum anderen darf die Vorschrift nicht zur Zuordnung dynamischer IP-Adressen angewendet werden.

    ZUM ANDEREN DARF DIE VORSCHRIFT NICHT ZUR ZUORDNUNG DYNAMISCHER IP-ADRESSEN ANGEWAND WERDEN

    1. Nein, der Zugriff auf die dynamischen IP-Adressen ist nicht per se verfassungswidrig. Wie in den Rn. 174ff. erläutert wird, ist § 113 Abs. 1 S. 1 TKG nur deshalb verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass dynamische IP-Adressen nicht umfasst sind, weil die Vorschrift nicht präzise genug formuliert wurde und der Eingriff nicht benannt wurde.

      D.h.: Wenn § 113 Abs. 1 . S. 1 TKG im Zuge der neuen VDS so geändert wird, dass auch dynamische IP-Adressen darin genannt werden, dann ist das verfassungsgemäß. Das BVerfG führt sogar weiter aus, dass ein Richtervorbehalt dafür nicht benötigt wird. Der notwendige Anfangsverdacht sei bereits ausreichend. Auch die „konkrete Gefahr“ des Polizeirechts genüge. Und auch der Zugriff durch Geheimdienste sei verfassungsrechtlich zulässig.

      Zusammengefasst: Nach Ansicht des BVerfG bedarf es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend einem Richtervorbehalt, um die Bestandsdaten anhand von Vorratsdaten/Verkehrsdaten zu gewinnen.

      1. Verstehe ich das richtig:
        Wenn der Satz aus dem 113a TKG Punkt 4 -1 : „die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse“ im Gesetzestext 113 TKG gestanden hätte, anstatt in 113a TKG, den das Bundesverfassungsgericht gekippt hat, wäre die Vortsdatenspeicherung nicht grundgesetzwidrig gewesen?

      2. Das Bundesverfassungsgericht hätte auch keinen Grund gehabt die VDS an sich zu beanstanden?
        Die VDS wurde nur gekippt aufgrund eines gesetzlichen „Formfehlers“ aber nicht der Möglichkeiten zu denen der Gesetzestext an sich ermächtigt?

        Das ist doch ein schlechter Witz.

      3. Nein, das hat mit der VDS nur indirekt etwas zu tun. Wenn die IP-Adressen in § 113 Abs. 1 S. 1 TKG gestanden wären, dann dürften die IP-Adressen, die im Rahmen der VDS gespeichert wurden, für die Ermittlung der Bestandsdaten benutzt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch die VDS selbst verfassungsgemäß ausgestaltet worden wäre.

        Um das mit zwei Beispielen zu illustrieren, was das BVerfG wohl erreichen will:

        1) Wenn die Behörden eine IP-Adresse haben, die sie mit einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Verbindung bringen, dann dürfen sie die Bestandsdaten dazu beim Provider abfragen. Dazu bedarf es nach Ansicht des BVerfG nie(!) eines Richtervorbehalts, sondern nur einen Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr (Polizeirecht). Vorausgesetzt natürlich, dass 113 TKG entsprechend präzise geändert würde.

        Das ist in etwa so, wie wenn Du auf der Strasse unterwegs bist und die Polizei denkt, dass du eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hast. Dann darf sie ebenfalls deine Identität feststellen – ohne Richtervorbehalt.

        2) Jetzt kennt die Polizei also deine Identität. Wenn sie jetzt zum Beispiel wissen will, wo dein Handy die letzten 10 Wochen über war, *dann* benötigen sie *dafür* eine richterliche Genehmigung. Genauso wie, wenn sie z. B. eine Hausdurchsuchung durchführen will, um weitere Beweismittel zu sichern.

        Das BVerfG geht dabei offensichtlich davon aus, dass die bloße Identitätsfeststellung ein weniger intensiver Eingriff ist als der komplette Zugriff auf alle Vorratsdaten selbst.

        Übrigens: Was Dimroth sagt, ist natürlich trotzdem faktisch falsch. Die Rechtslage heute sagt aufgrund des BVerfG-Urteils, dass die dynamischen IP-Adressen nicht benutzt werden dürfen, eben weil 113 TKG nicht präzise genug formuliert war. Wenn er also behauptet, dass zukünftig nur gelten solle, was heute bereits gilt, ist das schlicht falsch. 113 TKG muss auf jeden Fall geändert werden, damit dynamische IP-Adresse davon erfasst werden.

      4. Bedeutet das, deiner Meinung nach, dass das BVG die ANLASSLOSE Speicherung kategorisch ausschließt?

      5. Die anlasslose Speicherung per se hat das BVerfG noch nie als verfassungswidrig eingestuft, sondern nur sehr strenge Voraussetzungen dafür definiert. Prinzipiell erlaubt wäre es, nur sehr schwierig umzusetzen. Ob das neue Gesetz diese Vorgaben erfüllt, bezweifle ich.

        Übrigens ist das ein großes Problem der derzeitigen BVerfG-Rechtsprechung: Man gibt dem Gesetzgeber immer mit, was gerade noch so erlaubt ist. Und was passiert deswegen?

        Der Gesetzgeber macht erstmal ein sehr weitreichendes Gesetz. Dann klagt irgendwer und das BVerfG sagt, das Gesetz sei zu weitreichend, es ging höchstens dies und das. Darauf wird das Gesetz dann genau an diese Vorgaben angepasst und keinen Millimeter weniger. Grundrechtsschonend sieht anders aus.

  3. Schön zu wissen, dass Mitglieder der Bundesregierung / Kanzleramtes das Parlament nicht interessiert.

    In einem Gerichtsprozess gilt es als Prozessbetrug, wenn einer Partei vorsätzlich Unterlagen vorenthalten werden, während andere darüber verfügen (Täuschungshandlung, § 138 ZPO). Ein oft angewendetes Verfahren, um einen Gegner auszuschalten.

  4. Lieber Verfassungsschutz, wollt Ihr Euch nicht mal in der CDU-Zentrale umsehen? Da werden offenbar Gesetzesentwürfe wider die FdGO ausgearbeitet…

  5. Die Verrenkungen und Verdrehungen, die die Mächtigen anstellen, um irgendwie ihre Überwachungsphantasien in verwendbare Gesetzesform zu gießen, sind so irre, daß ich die Motivation dahinter nicht einmal mehr erahnen kann.

    1. Ach, die Motivation dahinter ist einfach und gilt schon seit Mitte des letzten Jahrhundert seit dem Aufstreben der CIA: Wissen ist Macht.

      Man möchte JEDEN einzelnen Bürger erpressbar sehen. Dadurch dass man alles über ihn weiß. Und wer nicht spurt wird aufgespürt und entsorgt. Das muss nicht mal vor Gericht passieren. Es reicht doch teilweise ein Hausdurchsuchung und ein paar zufällig fallengelassene Worte gegenüber den Nachbarn um das soziale Leben einer ganzen Familie zu vernichten.

      Greetz,
      GHad

  6. Selbst falls es formal korrekt sein sollte, bei der Frage nach der geheimen Nebenabrede zu behaupten, es gäbe keine, um dann später (notgedrungen) einzuräumen, es gäbe zwar eine Nebenabrede, die sei aber nicht geheim, sondern nur „nicht öffentlich“, so hat man letztlich doch versucht, die Öffentlichkeit über die Existenz der Nebenabrede zu täuschen.

  7. Selbst falls es formal korrekt sein sollte, zu behaupten, es gäbe bei der Wiedereinführung der VDS immer einen Richtervorbehalt, um dann später (notgedrungen) einzuräumen, es gäbe doch nicht immer einen, aber da ginge es ja um die Bestandsdatenauskunft, obwohl es inhaltlich um denselben Themenkomplex geht und die Bundesregierung in den Leitlinien den Zusammenhang mit der Nebenabrede ja selbst hergestellt hat, so hat man letztlich doch versucht, die Öffentlichkeit über die geplante Vermeidung des Richtervorbehalts in diesem Zusammenhang getäuscht.

  8. Hat jemand mal die Möglichkeiten durchgespielt, die sich aus der Kombination von VDS und bereits gültiger Bestandsdaten ergeben würden, wie es der Bundesregierung vorschwebt?

    Eine Bestandsdatenauskunft ist bereits zu Ordnungswidrigkeiten zulässig, ohne Richtervorbehalt (z.B. Beleidigung). Die Regierung möchte die VDS mit der Bestandsdatenauskunft kombinieren, wie die nicht geheime aber auch nicht öffentliche Nebenabrede aufzeigt. Das ermöglicht letztendlich Internetnutzer bis zu 10 Wochen nach einen Post im Internet z.B. wegen Beleidigung abzustrafen. Das riecht nach Herrn de Maizières Vorstellung eines Internets „in der die Benutzer mit offenen Visier kommunizieren“, von vor ein paar Jahren.
    de Maizière hätte gerne ein solches Internet:
    https://www.youtube.com/watch?v=dz4HEEiJuGo

    Dazu muss man aus soziologischer Sicht wissen, dass demokratische Prozess in der kommunikativen Ursuppe starten, eines herrschaftsfreien Raumes, was das Internet letztendlich ist (sein kann oder war), sofern man anonym und vertraulich kommunizieren kann. Das ist maßgebliche Voraussetzung für die demokratische Meinungsbildung. Um es in die analoge Welt zu übersetzen: Die Kommunikation in der eigenen Wohnung oder am Stammtisch.
    Das funktioniert wie beim Brainstorming assoziativ, mit Populismus, Polemik, Beleidigung, Karikaturen, und persönlichen Angriffen gegen jeden der Aufmerksamkeit oder Herrschaft beansprucht oder inne hat (4chan ist hierzu Musterbeispiel, OP=Faggot).

    De Maizière würde gerne die Keimzelle jedes demokratischen Diskurses killen, in dem er die anonyme vertrauliche Kommunikation verbietet bzw. auflöst.
    Das ist nicht nur demokratiefeindlich sondern antidemokratisch.
    De Maizière beansprucht für die Exekutive, bereits am Fundament die Deutungshoheit über jeden Prozess der demokratischen Willensbildung. Wenn er noch den Inhalt selber vorgeben wollte, wäre es totalitär.

    Ich kann nur jedem raten: Wenn die Regierung die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wieder einführt, gegen zwei bestehende Gerichtsurteile, dann verlasst euch nicht darauf sie per Gericht wieder stoppen zu wollen oder zu können. Wehr euch mit Gewalt. Einen fundamentaleren Angriff auf eine frei demokratische Gesellschaft, als ihre Kommunikation anlasslos und nicht im Einzelfall zu überwachen und auf sie einzuwirken, ist nicht vorstellbar. Die anlasslose VDS ist ein unmittelbarer Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

    1. Ergänzung:

      Wenn die anlasslose VDS die nicht nur im Einzellfall gilt, wieder eingeführt wird, und ihr euch mit Gewalt dagegen wehrt, wird euch das Bundesverfassungsgericht von jeder Straftat voraussichtlich freisprechen.
      Ein Gesetz mit fast identischen Inhalt immer wieder und wieder vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen zu müssen, entspricht einem Angriff der Legislative und der Exekutive auf ein anderes Staatsorgan. Das Bundesverfassungsgericht. Damit greift Artikel 20 (4) GG.

      1. Frag mal Hernn Voßkuhle welche Mittel der Gewalt verhältnismässig sind… Mistgabel? G36? Atomschlag?

      2. @ Kathmanduuu

        Die Verhältnissmäßigkeit des Artikel 20 (4) ist ein Gredo kein Rechtsgrundsatz.
        Alles was zweckdienlich ist die Initiatoren des verfassungswidrigen Gesetzes zu stoppen ohne Unbeteiligten zu schaden ist verhältnismäßig. Jedes Mittel, jede Tat und Tragweite.

        Schadet wer Unbeteiligten, muss man es rechtfertigen das es nötig war. Schadet man Beteiligter, macht es keine Unterschied ihnen eine Ei an den Kopf geworfen zu haben oder sie zu töten. Die Priorität liegt darauf die Unternehmung in jedem Fall zu stoppen.Der Würdegrundsatz nach Artikel 1 GG gilt für den Staat, nicht für den der die staatliche Ordnung versucht wieder herzustellen, die der Staat verlassen hat.

      3. Lustigerweise sind heute ein paar schwarze Militärhubschrauber in der Gegend rumgeflogen (nicht über meinem Haus, und die anderen Leute auf der Straße haben auch nach oben gesehen, also keine Hallus.) Aus anderen Quellen hörte ich, dass die NATO derzeit in der selben Gegend (+-200km) nachts Tiefflüge übt… sehr ungewöhnlich.

        Aber sicher nur alles Zufall!

  9. Nur um es noch mal klar zu haben:

    Die Regierung versucht hier im Rahmen der erneuten Einführung einer höchst grenzwertigen Vorratsdatenspeicherung ZUSÄTZLICH einen Auskunftsanspruch für quasi jedermann zu etablieren, mit dem z.B. die Content-Industrie billig nach vermeintlichen UrheberrechtsRaubMörderVerbrechern gehen kann?

    Am Rande: Weiß eigentlich jemand, ob auch die MAC-Adressen der Geräte-WLANs „bevorratet“ werden? Die hätten ja – einmal personifiziert – ein ganz hervorragendes ökonomisches Potenzial, z.B. um Ladendiebe zu identifizieren – oder Kunden vor und im Laden zu tracken ..

  10. Artikel 20 (4) GG greift in dem Sinne fast nie, denn „andere Abhilfe“ als Gewalt gibt es fast immer. Die VDS muss entweder über Karlsruhe wieder abgeschafft oder über den politischen Weg verhindert werden. Der Widerstand in der Gesellschaft gegen die VDS ist groß, die Berreitschaft zu Gewalt hingegen ist klein.
    Wenn jeder der gegen die Vorratsdatenspeicherung ist bei der nächsten Wahl sein Kreuz bei den Grünen, wenn er mit Umwelt nichts anfangen kann bei den Linken, und wenn er mit Sozialismus nichts anfangen kann,von mir aus bei der FDP macht, dann wird die Vorratsdatenspeicherung nicht kommen.
    Also immer schön aufklären und weiter nachhaken.

    1. Die „andere Abhilfe“ ist nicht mehr gegeben wenn ein Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht bereits gekippt wurde, und dann durch die Regierung einfach wieder eingführt wird. Die „andere Abhilfe“ bezieht sich immer auf die im instand befindlichen Funktionen der Staatsorganisation.
      Wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfach nicht befolgt wird, ist diese Funktion nicht mehr instand.
      Wenn man den Artikel 20 (4) GG anderst interprtieren würde, wäre er nie anwendbar, da es immer eine abwegige Abhilfe geben könnte. Und wenn sie z.B. aus dem Ausland kömme. Das ist nicht Sinn des Artikel 20 (4) GG. Verliert der Staat seine Selbstregulierungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung seiner verfassungsgemäßer Ordnung, greift der Artikel 20 (4) GG.

      Das ist bereits dann der Fall:

      „Ein Gesetz mit fast identischen Inhalt immer wieder und wieder vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen zu müssen, entspricht einem Angriff der Legislative und der Exekutive auf ein anderes Staatsorgan. Das Bundesverfassungsgericht. Damit greift Artikel 20 (4) GG.“

      1. @ guit:
        1. Die Regierung kann keine Gesetze „einführen“, sondern nur das Parlament welche beschliessen. Das sind zwei verschiedene Staatsgewalten (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative).
        2. Wenn ein gekipptes Gesetz wieder aufs neue vom Parlament beschlossen wird, besteht die „andere Abhilfe“ darin, dass a) die Exekutive es schlichtweg ignoriert, denn die Nichtigkeit des Gesetzes ist ja bereits festgestellt, und/oder b) bei der nächsten Bundestagswahl eine andere Parlamentsmehrheit und daraus resultierend auch eine andere Regierung gewählt werden.

      2. @ rudi:
        Das Gesetzesinitiativrecht liegt beim Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung. Es handelt sich dabei um das Recht, Gesetzentwürfe in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

        Die Regierung „hat“ keine Mehrheit im Parlament, sondern die Mehrheit im Parlament wählt eine Regierung und stützt diese dann bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl. Wenn einer Mehrheit im Parlament die Regierung nicht mehr gefällt, kann sie sich jederzeit eine neue Regierung (bzw. präzise gesagt einen neuen Bundeskanzler) wählen. Ein Beispiel hierfür ist der Beginn der Kanzlerschaft Helmut Kohls.

        Für Gesetze ist das Parlament verantwortlich, da nur das Parlament Gesetze beschliessen kann. Die Regierung kann lediglich Gesetzentwürfe einbringen, also Gesetze vorschlagen. (Siehe Initiativrecht.)

      3. @ Andi

        sieht es für dich so aus als würde der Bundestag die Regierung stürzen?
        Droht die SPD mit Koalitionsbruch wegen der Vorratsdatenspeicherung?
        Es ist genau anders herum. Die SPD, die CDU sowieso, wollen die VDS.
        Als letztes wurde Maas ungedreht, der bisher immer gegen die VDS war.

      4. @ rudi:
        Offensichtlich hat die Parlamentsmehrheit kein (hinreichend grosses) Problem mit der Arbeit der Regierung. Wem das nicht gefällt, der kann a) versuchen, genügend Abgeordnete vom Gegenteil zu überzeugen und/oder b) bei der nächsten Bundestagswahl andere Parteien wählen und weitere Wähler davon überzeugen, das gleiche zu tun.

  11. Dieses mutwillige um Begriffe herum denentieren immer – als wäre nicht klar, was die Fragesteller gemeint haben!

    Aber gut, dreht den Spieß doch mal um: NÖ-Sitzungen sind nicht wirklich geheim! Z.B wenn jemand im NSAUA wieder etwas „nur NÖ“ sagen möchte, darf man das gern inoffiziell weiterleiten.

    1. Schließlich hat Herr Wulff seinen Kredit auch nicht von Herrn Geerkens, sondern von Frau Geerkens bekommen und die diesbezügliche Frage nach Herrn Geerkens im Ausschuss leider genauso missverstanden. :-D

      Ein Schelm, der jetzt auf die Idee kommt nach der Ausbildung unserer Juristen zu fragen.

  12. Warum habe ich NULL Vertrauen in diese Regierung? Seit Monaten/Jahren?

    Wenn ich mir diese rethorischen „Hengste“ wie „Dr. Bla“ im Video anhöre („Nicht-Öffentlich“ != „Geheim“) dann weiss ich warum. Alleine das fehlende Vertrauen erfordert eine Neuwahl und Umstrukturierung des politischen Systems in Deutschland.

    Die machen mit uns was sie wollen.

    1. Falsch: Dieses Schaafsvolk lässt mit sich alles machen! Autoritätshörige Düffeldaffel auf BILD-Niveau.
      Viel Spaß bei der hier mehrfach geforderten „Aufklärung“.

      … ansonsten wären die längst weg vom Fenster, wären aus dem Lande gejagt, säßen in Knästen …

  13. Danke an Netzpolitik.org – die Falle hat funktioniert. Und erzählt mir nicht, ihr seid euch nicht des Konzepts des überspezifischen Dementis bewusst gewesen. Eure Behauptung vzgl. der „geheimen“ Nebenabrede lud doch gerade zu einem solchen Dementi ein. Erzählt jetzt nicht, dass das kein bewusster Köder war!?
    Etwas schleierhaft ist mir, warum die Bundesregierung da so naiv drauf eingegangen ist. Denn immerhin war ja zu erkennen, dass ihr da einen Text im Wortlaut vorliegen hattet und nicht bloß ein vages Gerücht.
    Sei’s drum – es hat geklappt. Bleibt zu hoffen, dass die Holzmedien nach diesem Wink mit dem Zaunpfahl vielleicht auch mal etwas genauer in die Schlangengrube VDS schauen.
    Jedenfalls wird diese Nebenabrede aber sicherlich im Verfahren vor dem BVerfG nützlich sein.

    1. Wenn es in der BPK um VDS geht, interessiert dies in der Regel keine anderen Journalisten, was ich immer wieder erstaunlich finde.

      1. @Thilo Frag die hohen Herren in der BPK doch mal ob die ganzen Abhör-Rechtssetzungen und – Kooperationsskandale letztenendes in Konsequenz eine rechtliche Folge des NATO Bündnisfalles 2001 sind.

        Die Gesichter, wenn sie sich winden, hätte ich gerne auf youtube, weil ja alles streng geheim, „need to know“ Prinzip. :)

        deutschlandfunk.de/gewisse-scheinheiligkeit-in-diesen-europaeischen-protesten.694.de.html?dram:article_id=252401

        friedenskooperative.de/ff/ff02/2-64.htm

  14. Jahrgang 1974; Studium der Rechtswissenschaft

    Die Juristen wieder die sich ihre Wortdefinitionen selbst schaffen.

    1. Der dreckigste Berufsstand.
      Sie krochen Hitler in den Arsch,
      dienen jedem Schmutzregime

  15. Verfolge diese Pressekonferenzen noch nicht so lange. Als allererstes ist mir aufgefallen, wie feindschaftlich hier miteinander gesprochen wird. Auch wenn einzelne Journalisten mit ihrem ständigen (und offenbar notwendigen) Bohren in den Augen dieser Leute lästig sein mögen, ist die Art wie herablassend und unfreundlich hier geantwortet wird aber schon abenteuerlich und bezeichnend für deren Einstellung…

    Die Nebenabrede ist in meinen Augen nur ein weiterer Versuch, auszuloten, wie weit man die Macht über das Volk weiter ausbauen kann. Ich wünsche mir, dass diese Nebenabrede nun auch in den größeren Medien Aufmerksamkeit erlangt. Vielen Dank für eure Arbeit!

    1. Gut beobachtet. Das ist die Arroganz der Macht, die aus den Gesichtern dieser Schnösel spricht.
      Den Grundsatz „Alle Macht geht vom Volke aus“ haben die im ersten Semester verpaßt.
      Sollte man nicht die FDP zurückholen, z.B. Frau Leutheusser-Schnarrenberger?

  16. Wahnsinn! Selten so eine gute Satire gefunden! Hab’s fast für echt gehalten, aber bin dann doch nicht reingefallen. Der „Dr. Dimroth“ war schon echt gut, aber den Regierungssprecher „Seibert“ zu nennen, war dann doch entlarvend. Und erst die Frisur von dem Typen rechts daneben ist ja der Knaller, da hätte man vielleicht einen etwas professionelleren Laienschauspieler anheuern können. Naja. Das mit den „besten Wissen und Gewissen“ war zwar ein guter Running Gag, hat sich dann aber etwas in die Länge gezogen. Und das mit den Booten… „der eine will sie kaputt machen, der andere nicht…“ ist ja schon makaber, so ein Scherz und hart an der Grenze, aber Satire muss ja dahin gehen, wo’s weh tut. Zum Schluss kam mit dem „Geheimnis“ versus „nicht öffentlich“ ja noch mal ein genialer Lacher. Prima! Mehr davon! Ein Leser mehr!

    1. Danke, made my day! Der einen Monat als Versicherungs-Risikomanager und der Laden wäre pleite! :)

      „Das Attentat der Islamisten von Oberursel wurde nur durch Zufall verhindert. Wir halten die Privatsphäre für schützenswerter als unser Leben. Eine Freiheit, für die andere sterben sollen?“

      Sollte der mal übersetzen in:

      „Ein Unfall betrunkener Fahranfänger in Oberursel wurde nur durch Zufall verhindert. Wir halten das Recht Autos zu fahren für schützenswerter als unser Leben. Eine Freiheit, für die andere sterben sollen?“

      Aber die statistische Relevanz von Vorkommnissen vergessen irgendwie alle, wenn der Trigger „Terroristen“ genannt wird, dann läuft der mediale Quoten-Sabber.

  17. Wenn ich mir diese bewusste Täuschung und Irreführung mit anschließender Zurechtweisung ansehen bin ich kurz davor mir Mist- und Heukabeln zu besorgen. Unglaublich dass die sowas einfach ungestraft abziehen können.

  18. Hr. Dr. Dimroth ist eher bekannt für „Die Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (44/99/EG) in Deutschland und den Niederlanden.“ und „Angelegenheiten staatlicher und nationaler Repräsentation“ auf http://www.protokoll-inland.de, als für eine gepflegte, elegante und spielerische Rhetorik. Wie so viele – in diesem Haufen aus blasierten Emporkömmlingen – Mitgleider der Bundesregierung, könnte man auch hier vermuten, dass er einfach ‚funktioniert‘. Fast würde man künstliche Intelligenz vermuten, doch letztendlich ist es die bittere Wahrheit; Dimroth und Konsorten sind komplett ohne Humor, Weitsicht und Redlichkeit erzogen worden. Sie dienen sich an, sind bereit sich vor den Karren spannen zu lassen und stehen in der ersten Reihe, um die Kugeln des Pöbels abzufangen. Ach, ja, jetzt fällt mir endlich das passende Wort dazu ein: Opportunist oder Mitläufer – im Volksmund auch kurz und prägnant als ‚Speichellecker‘ kategorisierbar. Das ist aber ganz normal und kam früher auch schon vor:“Jemand hat die Deutschen das protestierende Volk genannt, ohne dass doch ersichtlich sei, wofür sie protestierten; … Alle grossen Kulturverbrechen von vier Jahrhunderten haben sie auf dem Gewissen ! … wie die Deutschen an allen entscheidenden Wendepunkten der europäischen Geschichte aus Feigheit vor der Realität, aus einer bei ihnen Instinkt gewordenen Unwahrhaftigkeit, aus Idealismus Europa um die Ernte und den Sinn gebracht hätten.“
    Auszug (Ball, Hugo: Zur Kritik der deutschen Intelligenz. Bern, 1919. http://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Ball )

  19. Im Prinzip ist die zusätzliche Abrede ja nun zugegeben worden (wenn auch etwas schwammig).
    M.E. viel interessanter ist es, mal zu hinterfragen, diese Nebenabrede nicht-öffentlich sein soll. Dankbar können wir ja jetzt schon darüber sein, denn es verdeutlicht nämlich exakt, wie das am Ende mit der Vorratsdatenspeicherung zu verstehen ist. Es wird dann nämlich i.d.R. kein Richtervorbehalt angewendet, wenn man ganz konkrete IP-Adressen zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt anfragt. Hier werden dann also keine Verkehrsdaten zu einer einer Person herausgerückt (z.B. „Wie sieht der Surfverlauf der letzten 2 Monate bei Herrn Meyer aus?“), sondern es wird umgekehrt gefragt. („Wer ist die Person, die am 01.01.2015 um 14.53 mit der IP-Adresse xyz unterwegs war?“)
    Ist zwar ein Riesen-Unterschied, bringt aber zur Terrorabwehr recht wenig, weil diese Richtung nur NACH einem konkreten Vorfall sinnvoll wäre. Indes wird es unsere Abmahn-Industrie sehr freuen, dass diese Daten nun so hübsch vorrätig gehalten werden.
    Unterm Strich wäre es natürlich vernünftiger, die „Nebenabrede“ einfach in das Hauptdokument zu integrieren, so könnte man sich wenigstens weitere Peinlichkeiten ersparen.
    Diese Wortklauberei um „nicht öffentlich“ bzw. „geheim“ ist albern. Wenn die NSA/der BND diese Argumentation übernimmt, dann sind sie ja auch fein raus. Der BND hat ja für die NSA ja auch keine (von der Bundesregierung) als geheim eingestufte Informationen herrausgegeben. Die wären nur halt „nicht-öffentlich“… und damit natürlich keine Spionage…

  20. Ich raffe es nicht. Was ist eigentlich mit den Leuten los? Die zwei Jungs da oben auf der Bühne waren doch nicht immer so. Wie können die nun so einen Blödsinn erzählen? Was geht in einem Menschen vor wenn man bei dieser ganzen Spionage-Scheiße aktiv mitmacht?

    1. Ich vermute mal Mischung aus Angst um den Job, es will ja keiner der „Verräter“ gewesen sein im Auge des Wählers. Und vermutlich werde die auch irgendwie angefixt, so was wie eine kleine Vorführung bei einer Besichtigung mit dem Inhalt „Wollen Sie mal sehen, was die Leute im Internet so über Sie schreiben?“

      Kann mir auch nicht vorstellen, dass die ohne Angst und Manipulation so skrupellos agieren würden.

    2. Ich denke, die haben eine ähnlich distanzierte Haltung zu ihrem Job entwickelt wie es viele tun, deren Arbeitsumfeld sie belastet. Eigene Ideale stehen im Hintergrund. Warum können z.B. Soldaten sonst töten? Sie denken einer richtigen Sache zu dienen – und biegen sich ihre Moral damit zurecht.

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