Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren

Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).
Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen).

Auch der Berliner Innensenat hält sich mit Details zum geplanten Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zurück. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Ex-Piraten Christopher Lauer zurück (hier als PDF).

Zwar wird bestätigt, dass sich Berlin mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits vor fünf Jahren einer „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ angeschlossen hat. Inwiefern diese Kooperation in ein gemeinsames Abhörzentrum münden soll, bleibt jedoch unklar. Auch ob das Zentrum für Abhörmaßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz gleichermaßen zuständig sein soll, ist nicht bekannt.

Anfang Februar hatte die dpa berichtet, die fünf Bundesländer würden die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums“ zur Telekommunikationsüberwachung beraten. Der Prozess sei aber laut einem Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) noch nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass Henkel nicht diese Woche weitere Auskünfte nachliefert, droht Lauer eine Klage an.

Die Federführung der Initiative liege laut Henkel beim sächsischen Innenministerium. Dort hatte bereits der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann Genaueres wissen wollen, war aber ebenfalls am wenig auskunftsfreudigen Innenministerium gescheitert. Antworten wurden laut Lippmann verweigert, da der Willensbildungsprozess der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen wäre. Trotzdem sind bereits rund 4,2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für ein TKÜ-Zentrum angesetzt worden. Der Abgeordnete war erst über den Entwurf des Haushaltsplanes auf die Pläne aufmerksam geworden.

Wettlauf der „hockspezialisierten technischen Systeme“

Es ist unklar, was ein solches Zentrum überhaupt leisten soll. Denkbar wäre es als Standort für die Ausleitung von TKÜ-Daten der Telekommunikationsanbieter. Möglich wäre auch der Versand von „Stillen SMS“, um Mobiltelefone heimlich zu orten und deren BesitzerInnen zu verfolgen. Schließlich ist auch die Bündelung von Ressourcen zum Einsatz von Trojaner-Software denkbar.
Berlin begründet die Notwendigkeit einer Kooperation mit dem „rasanten technologischen Fortschritt der Telekommunikation“. So seien in den nächsten Jahren „erhebliche Anstrengungen“ erforderlich, um die „hockspezialisierten technischen Systeme“ den neuen Technologien anzupassen. Eine weitere Aufrüstung wird bereits vorweggenommen: Denn dieses „Erfordernis der technischen Erneuerung“ werde sich laut dem Berliner Innensenat in den nächsten Jahren „weiter beschleunigen“.

Die „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ war auf Ebene der Staatssekretäre vereinbart worden und ist Teil einer breiter angelegten „Sicherheitskooperation“. Berlin hatte sich allerdings erst einen Monat später angeschlossen. Im Oktober 2010 nahm die AG schließlich ihre Arbeit auf. Treffen finden drei bis vier Mal im Jahr statt.

Bedarfsweise würden laut dem Berliner Senat die TKÜ-Stellen in den Landeskriminalämtern hinzugezogen. Allerdings sei bereits „externer Sachverstand“ einbezogen worden, um etwaige Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Um welche Personen, Firmen oder Institute es sich handelt, bleibt aber offen. Floskelhaft wird lediglich mitgeteilt, es seien „rechtliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Effekte, technische Machbarkeiten und zulässige Kooperationsformen“ geprüft worden.

„TKÜ-Zentrum Nord“ ab 2016

Das TKÜ-Zentrum Ost kommt offensichtlich deutlich langsamer voran als sein Pendant im Norden. Schon 2008 hatte die Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer (Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen) den Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Möglichkeit einer Bildung eines regionalen TKÜ-Zentrums“ zur Kenntnis genommen. Die Innenminister beschlossen die weitere Prüfung von „Kooperations- bzw. Zentralisierungsmöglichkeiten“. Auch Sachsen-Anhalt war mit im Boot.

Ende 2011 hatten die Bundesländer schließlich die Einrichtung von gemeinsamen „Rechen- und Dienstleistungszentren“ in Hannover und Hamburg verabredet. Die Inbetriebnahme ist für 2016 geplant. Eine „erste Phase“ hat jedoch bereits begonnen: Laut dem Unabhängigen Datenschutzbeauftragten (ULD) des Landes Schleswig-Holstein würden sich die Bundesländer bei einem Ausfall oder Überlastung ihrer TKÜ-Anlagen gegenseitig in Überwachungsmaßnahmen unterstützen.

Der ULD hat gegen ein gemeinsames Zentrum übrigens grundsätzlich nichts einzuwenden, außer dass dessen rechtliche Konstruktion und Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung durch einen Staatsvertrag geregelt werden möge. Im Tätigkeitsbericht 2013 hieß es außerdem, die „erforderliche und vertraglich zugesicherte Datensicherheit“ sei nicht gewährleistet. Dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei deshalb geraten worden, zunächst keine Einzelaufträge für TKÜ-Maßnahmen an die Kooperationspartner zu erteilen.

Anfangs sollen die beiden zentralisierten Einrichtungen in Hannover und Hamburg nach polizeilichen und geheimdienstlichen Auftraggebern getrennt operieren. Die Innenminister der norddeutschen Küstenländer wünschten sich aber bereits 2011 ein später „einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“.

7 Ergänzungen

  1. Eine kleine Korrektur:

    Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Piraten Christoph Lauer HERVOR.

    AFAIK ist Christopher Lauer kein Pirat mehr. Vielleicht ist er quasi ein Piraten-Pirat (wegen seiner noch bestehenden Fraktionszugehörigkeit).

    Inhaltlich wäre es sicherlich interessant zu erfahren, von wem der zur Arbeitsgruppe der Länder beigesteuerte „externe Sachverstand“ stammt, d.h. von welchen Firmen.

  2. …„einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“…
    Ist das nicht genau das, was man aufgrund der Erfahrung, die man in der deutschen Geschichte, gemacht hat, vermeiden wollte?
    Hat man deshalb nicht die Kompetenzen von Polizei und Geheimdienst strikt getrennt?

    1. Das wird dann halt wieder mal das Bundesverfassungsgericht klären müssen… und bis dahin zahlen wir Steuerzahler die Zeche für den staatlichen Überwachungswahn. Mit dem Bonus, dass wir, also diejenigen, die das ganze von ihrem sauer verdienten Geld bezahlen, nicht einmal konkret erfahrenm, was da eigentlich herumgekungelt und geschoben wird.
      Geschichte wiederholt sich, die gleichen Fehler werden erneut gemacht. Alles im Sinne einer sogenannten Sicherheit. Dabei geht die größte Gefahr von der eigenen Regierung aus.

      1. Und die allergrößte Gefahr geht von den Kriegstreibern hinter dem Atlantik aus. Die haben diese ganze Entwicklung erst angestoßen und mitgestaltet. Seitdem sie die technische Möglichkeit hatten Dinge in Erfahrung zu bringen, die eindeutig Privat sind nutzen sie das knallhart aus um jedem einen Strick zu drehen und wischen sich mit ihrer eigenen Verfassung bei jeder Gelegenheit noch den Allerunwertesten. Eine kranke Nation und noch krankere Blindgänger, die sie als Freunde bezeichnen.

  3. hallöchen wie immer natürlich guter artikel weiter so ! :)
    aber ich glaube ich habe einen fehler entdeckt oder was soll „HOCKspezialisierten technischen Systeme“
    bedeuten? ich denke es ist HOCHspezialisierte technische systeme gmeint? :)

  4. –> Die Innenminister der norddeutschen Küstenländer wünschten sich aber bereits 2011 ein später „einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“.

    Das hätte doch im letzten Jahr fast geklappt. Da wollten die Weltnetzspezialisten alle Polizeibehörden dieser Welt (u. noch viel mehr) Symcity-mässig übernehmen. Daher suchen die auch für ihren Ufo-bau im Engelland noch ein paar Spielespezialisten. Un die Spiele, die dann gespielt werden, gab es dann
    schon einmal so ähnlich vor mehr als 70 Jahren. Wir haben nur die Absicht T E R R O R I S T E N zu
    fangen. Und darum hören wir seit Jahren Priester, Rechtsanwälte und die freie Lügenpresse ab.
    BILD DIR DEINE MEINUNG !!! In zerfallenden Staaten wird das nicht mehr lange gehen !!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.