Bundesdatenschutzbeauftragte: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und widerspricht Urteilen von BVerfG und EuGH

„Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch“ findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. CC-BY-SA 3.0 CDU/CSU-Fraktion

Die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Andrea Voßhoff, hat eine Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung formuliert, die wir hier veröffentlichen und in der sie Bedenken an der Verfassungskonformität der Maßnahme äußert. Sie hat bereits vorher Missfallen geäußert, ihre Stellungnahme macht das ganze „amtlich.“ Das ist erfreulich, denn ein weiteres Mal, nach ihrer Kritik am neuen Verfassungsschutz-Gesetz, wird Voßhoff, die anfangs durch Nichtpräsenz auffiel, deutlich. Vor allem scheint sie verstanden zu haben, dass Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform ist. Anders als zu Beginn ihrer Amtszeit, da sagte sie noch, „dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann.“

Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Entwurf ist verfassungswidrig

Der Entwurf gibt zwar vor, die Aspekte, die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als verfassungswidrig befunden wurden, zu berücksichtigen, tatsächlich entspricht das nicht den Fakten. Sie benennt klar die Verfassungswidrigkeit des Entwurfs. Weder die Eignung, noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen.

Insbesondere entspricht er nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.

Funkzellenabfragen können zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ führen

Voßhoff spricht sich außerdem gegen die durch den Gesetzesentwurf legalisierten massenhaften Funkzellenabfragen und Standortdatenerhebung aus. Wir haben erklärt, warum sich mit Vorratsdaten ausführliche Bewegungsprofile von Menschen erstellt werden können, auch wenn dies offiziell nicht möglich sein soll. Diese Ansicht teilt Voßhoff und spricht von „engmaschige[n] Bewegungsprofile[n]“. Die Maßnahme erfasst neben den gesuchten Tätern immer auch, wenn nicht ausschließlich, Unschuldige, die auch erstmal gespeichert werden [Hervorhebungen wie im Originaltext].

In solchen Fällen wird aus der Vorratsdatenspeicherung dann gewissermaßen eine „doppelte Vorratsdatenspeicherung“. Gegen eine solche Praxis sieht der Entwurf keine ausreichenden Sperren vor.

Die von uns veröffentlichte Nebenabrede, die zeigt, dass auch ohne richterliche Genehmigung Bestandsdatenauskünfte zu den Kommunikationsteilnehmern eingeholt werden können, verschlimmert die Lage noch zusätzlich.

Schutz von Berufsgeheimnisträgern nicht umsetzbar, Gefahr für Whistleblower und Journalisten

Der angebliche „Schutz von Berufsgeheimnisträgern“ überzeugt ebensowenig. Denn diese müssten sich erst einmal als berechtigte Geheimnisträger zu erkennen geben. Bei investigativen Journalisten ist das in einigen Anliegen gelinde gesagt kontraproduktiv und das Gesetz geht somit am Ziel der Sache vorbei. Durch die Einführung des Straftatbestandes der Datenhehlerei wird deren Situation sogar noch weiter verschärft. Datenhehlerei findet dem Gesetzesentwurf nach dann statt, wenn jemand Daten, die „nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.“ Dadurch könnten laut Voßhoff „Journalisten, Blogger, Whistleblower etc., die auf Missstände hinweisen, indem sie sich auf nicht frei zugängliches Material berufen, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten.“

Jede Menge andere Punkte…

Genauso zweifelt sie die praktische Relevanz der Benachrichtigung von Betroffenen der Abfrage von Vorratsdaten an. Denn in der Realität würden ständig Gründe vorgeschoben, weshalb eine Benachrichtigung die Ermittlungen beeinträchtige.

Auch wird der Prozess der Gesetzgebung kritisiert, denn die Vorratsdatenspeicherung wird mit unerwarteter Geschwindigkeit durchs Parlament gepeitscht. Voßhoff gibt an, selbst nur „weniger als 30 Stunden“ für eine erste Stellungnahme gehabt zu haben – eine qualifizierte Analyse und Meinungsbildung in so kurzer Zeit: Schlicht unmöglich. Generell findet sie es inakzeptabel, dass ein derart grundrechtssensitives Thema „faktisch ohne meine Beteiligung durchgeführt wird.“ Immerhin haben wir heute erfahren, dass es mit der endgültigen Verabschiedung doch noch bis September dauern soll. Etwas mehr Zeit, um zu protestieren und sich an seinen SPD-Abgeordneten zu wenden.

Zum Ende gibt Voßhoffs Behörde sogar noch Aufklärungsmaterial dazu: Ein Glossar und eine Graphik zu den grundlegenden Verkehrsdatenverarbeitungsprozessen, sowie einen Leitfaden zur datenschutzgerechten Speicherung von Vorratsdaten mit Stand 2012. Leider ist letzterer nicht ganz so geeignet, denn er enthält selbst viel zu lange erlaubte Speicherzeiträume, die wir bereits bei ihrer Erstellung kritisiert haben.

Leider haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass die Bundesregierung noch auf rationale Argumente reagiert. Denn sie zeigt sich zunehmend lernresistent und bereit, schamlos zu lügen. Daher – Voßhoffs Stellungnahme wird wohl wenig beeinflussen können, doch ist sie wichtig für ihre Rolle als Datenschutzbeauftragte. Eine der wichtigsten Aussagen in der Stellungnahme:

die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.

Das können wir nur unterschreiben.

Wir haben auch die Obleute im zuständigen Rechtsausschuss nach ihrer Einschätzung gefragt.

Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss: „Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger“

Die große Koalition verschließt bis heute ihre Augen vor den massiven verfassungsrechtlichen Problemen, die ihr Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt. Spätestens seit dem Kabinettbeschluss ist klar: die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger, denn er verpflichtet zur anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Wir von der Grünen Bundestagsfraktionen haben daher schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs, die die Vorratsdatenspeicherung bereits schon einmal gekippt haben, sind nicht eingehalten. Die Bundesdatenschutzbeauftrage teilt diese Auffassung. Möglicherweise kann diese Stellungnahme der Koalition jetzt endlich die Augen öffnen.

Außerdem ist die Bundesdatenschutzbeauftrage unserer Meinung, wenn es um das Hau-Ruck-Verfahren geht, mit dem das Gesetz noch vor der Sommerpause durchgebracht werden soll. Offensichtlich sind nicht nur die Verbände um die Gelegenheit zur Stellungnahme gebracht worden, sondern auch die von der Koalition selbst gewählte Bundesbeauftragte für Datenschutz. Im parlamentarischen Verfahren werden wir Grüne weiterhin alles daran setzen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen: „Auf europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis“

Die Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt noch einmal unsere Befürchtungen: Der von den Ministern de Maiziere und Maas vorgelegte Entwurf nimmt die hohen rechtlichen Hürden, die sowohl das Bundesverfassungsgericht, vor allem aber auch der Europäische Gerichtshof, festgelegt haben, absehbar nicht. Diese Einschätzung wurde mittlerweile von ganz verschiedener Seite vorgebracht. Die große Koalition hat das bisher nicht gestört. Gebetsmühlenartig betonten die Minister, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden würden. Nun hat man es plötzlich doch nicht mehr so eilig und legt den Entwurf nach der ersten Lesung doch noch der Europäischen Union zur Prüfung vor. Offensichtlich wächst auch auf Seiten der Großen Koalition mittlerweile die Erkenntnis, auf welch europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis man sich bewegt.

Harald Petzold, Obmann der Linken im Rechtsausschuss: „Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister“

Die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister. Dass der vorgelegte Gesetzentwurf gerichtsfest sei und den Vorgaben aus Karlsruhe oder Luxemburg gerecht werde, glaubt ohnehin nur die Große Koalition.

Die Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten hinsichtlich der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und vor allem gegenüber der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestärken meine Fraktion in unserer grundlegenden Kritik und Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

Klar ist, dass die Vorratsdatenspeicherung auch in der vorgeschlagenen Form ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE fordert deshalb in einem eigenen Antrag, auf alle Pläne zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verzichten.

Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und Frau Voßhoff weist zu Recht darauf hin, dass sich mit diesem Gesetzentwurf daran überhaupt nichts ändern wird.

Auf Stellungnahme der Obleute von CDU und SPD warten wir noch. Ersterer Obmann hat bislang leider überhaupt nicht auf unsere Anfrage reagiert.

23 Ergänzungen

  1. Sehr geehrte Frau Voßhoff,

    am Anfang habe ich nicht viel von Ihnen gehalten. Muss aber sagen, dass Sie sich deutlich zum Positiven entwickelt haben.
    Es gibt sehr viele Menschen in der schweigenden Bevölkerungsmasse, die die Maßnahmen der Regierung nicht gut finden, aber leider nicht so aktiv sind wie es notwendig wäre.

    Seien Sie deren Anwalt.

    Vielen Danke.

  2. Ist doch gut wenn SPD/CDU das so gestalten das es verfassungswiedrig ist, dann lässt sich das ganze schließlich wieder leicht durch das Verfassungsgericht bzw den EUgH beseitigen.

  3. Also man soll ja nicht immer nur meckern sondern auch loben, deshalb habe ich mich erstmal per email bei Frau Voßhoff herzlich bedankt für Ihre klare Stellungnahme :)

  4. @ Anna

    „Vor allem scheint sie verstanden zu haben, dass Vorratsdatenspeicherung nicht
    verfassungskonform ist. Anders als zu Beginn ihrer Amtszeit, (…)“

    Schon mal daran gedacht, welchen Einfluss ein bestehender Apparat auf einen neuen Kopf an der Spitze einer Organisation hat? Die Beamten um Frau Voßhoff herum haben bestimmt ihren Anteil am Sinneswandel von Frau Voßhoff.

  5. Alle Achtung! Frau Voßhoff war offensichtlich bereit und in der Lage sich einzuarbeiten und dazu zu lernen. Ganz anders als man es bei ihrem Parteikollegen Herrn Oettinger beobachten kann. Der stammelt lediglich auswendig gelernte, aus dem Zusammenhang gerissene Satzfetzen daher, die in ursprünglicher Form von Lobbyisten stammen und schon da keinen Sinn ergeben.

  6. Die Nicht-Einführung der VDS ist ebenso verfassungswidrig. Artikel 20 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Ohne VDS wird Demokratie und Sozialstaat ausgehöhlt.

    Eine Bundesregierung muß sich nicht nur an dem messen lassen, was sie tut, sondern auch an dem, was sie nicht tut. Und eine Nicht-Einführung der VDS wäre nicht zu verantworten, wenn man Art 20 GG ernst nehmen will.

    1. Das erschließt sich mir jetzt nicht wirklich, denn in Artikel 20 geht es doch nur um Alle Macht geht vom Volke aus…

    2. das ist jetzt völlig absurd, wie sollte etwas das nicht existent ist verfassungswidrig sein ? bitte um erläuterung

    3. Ich finde, dass ohne eine Verwanzung Ihrer Wohnung und einer Kamera in Ihrem Badezimmer und Klo mit Liveübertragung ins Internet, Artikel 20GG ausgehölt wird. Das Volk ein Recht darauf hat zu erfahren, was in den privaten Räumen von derartig volks-und demokratie-feindlich-gestimmten Leuten passiert. Keine Maßnahme ist zu drastisch, wenn sie nur zum Schutz der Freiheit und der Demokratie dient. – Da stimmen sie mir sicherlich zu.

  7. Ich bin bestimmt kein Anhänger von Verschwörungstheorien, aber mir drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass die ganze VDS Geschichte ein Honypot war, die Kräfte binden sollte. Ich mag keine der etablierten Parteien, doch sollte klar sein, dass sowohl in der CDU/CSU als auch in der SPD massenhaft Juristen vertreten sind, die (bei ein bisschen Nachdenken) zu einer ähnlichen Einschätzung wie Frau Voßhoff hätten kommen müssen. Und wie durch ein Wunder soll ja auch plötzlich erst im Herbst abgestimmt werden. Alle Parteien beschäftigen für den Wahlkampf Strategieexperten und sollen bei Themen, bei denen mit Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen ist, auf deren Rat bezüglich Vorgehen plötzlich verzichtet haben? Es war schon immer ein Fehler seinen Feind zu unterschätzen

    1. Guter Punkt. Traurig, dass man leider „so“ denken muss. Schließlich, sind das die Leute die eigentlich, von uns gewählt, unsere Interessen vertreten sollen. Stattdessen muss man sich Sorgen machen, welche TTIP-Nebenabrede sie diesmal verschleiern wollen… oft gar nicht nicht die Politiker selbst (sie sind ja oft nur sowas wie Konzern-Pressesprecher).

      Gab es eigentlich schonmal ne Petition, in welcher gefordert wurde, dass Politiker, sagen wir ab OB aufwärts, gefälligst 40 Stunden pro Woche anwesend sein sollen und an Sitzungen teilzunehmen haben. Weiterhin werden jegliche Nebeneinkünfte schlicht verboten. Mein Arbeitgeber kann mir schließlich auch einen 450-Euro Nebenjob verbieten (und das tut er selbstverständlich auch, insbesondere wenn dieser im klaren Interessensskonflikt steht, zu den Aufgaben, welche ich in der Firma zu leisten habe)… Wir sind der Arbeitgeber dieser Leute und nicht die Industrie. Findet sich, für solch eine Forderung etwa keine Mehrheit? – Kann ich mir kaum vorstellen.

      Naja… Ihr Wahlerfolg kommt ja nicht selten von gezielter Desinformation (und natürlich von gegenseitigen „Gefallen innerhalb der Eliten“), verbunden mit der Unfähigkeit der meisten Wähler über den Tellerrand (tagesschau) zu denken… ich kenne allerdings auch Leute in jungen Jahren (knapp 30), die obwohl halbwegs informiert und trotz Wahlomat (den ich Ihnen aufdrängte, und der Piraten und Linke vorschlug .-) „Ihrem Bauchgefühl vertrauten“ und trotzdem wie immer CDU/CSU wählten. Ich fürchte das Hauptproblem an der Regierung ist, das deren Wahlvolk zu großen Teilen aus gehirnamputierten Vollidioten besteht… Wer sagte nochmal „Jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient.“? – Stimmt wohl.

  8. nabendallerseits!
    So ganz kann ich die Lobeshymnen auf die werte Frau Voßhoff hier nicht nachvollziehen. Wie ich ihre Stellungnahme gelesen habe entzündet sich ihre Kritik grundsätzlicher (verfassungsrechtlich und EU rechtlich) an der Eignung, Erfordernis und Verhältnismäßigkeit der Gesetzesänderung.

    Daraus leiten sich ziemlich für den Gesetzgeber genau zwei Handlungsoptionen ab:
    1. Der Gesetzentwurf geht so durch. Konsequenz: Verfassungsklage durch interssierte Gruppen; Ausgang ungewiß.
    2.Der Gesetzentwurf wird so nachgebessert, das die Eignung deutlich verbessert wird und damit die anderen beiden Punkte automatisch verfassungsfester werden. Konsequenz: Verfassungsklage von interessioerten Kreisen; Ausgang deutlich eher in Richtung Verfassungskonformität.
    Jetzt raten wir doch mal alle zusammen für welche Option sich die Bundestagsfraktion der werten Frau Voßhoff entscheiden wird…..

    1. In den letzten Jahren (8?) konnte keiner der drei Punkte nachgewiesen werden. Warum sollten sie das jetzt können?
      Eignung: Sämtliche Studien besagen das Gegenteil oder lassen mindestens keinen Unterschied erkennen.
      Erfordernis: Ebenfalls. Aufklärungsquote ändert sich nicht (s. auch andere Länder).
      Verhältnismäßigkeit: Da wird jeder Rechtsexperte so eine Äußerung treffen wie die bisher gehörten auch – „auf keinen Fall verhältnismäßig“.

      Dieses „Instrument“ muss um jeden Preis verhindert werden. Ich verstehe auch nicht, warum das BVerfG bei einer Klage dann noch zwei Jahre für eine Entscheidung gegen ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz braucht. Und warum für die beschließenden Abgeordneten keine Konsequenzen folgen, wenn vorher alle Experten gesagt haben, dass es verfassungswidrig ist…

      1. cih denke der Dreh geht anders herum: Was man zwischen den Zeilen rauslesen kann, ist dass wenn man mehr Kompetenzen hätte die Erfolgsquote höher wäre und daher sowohl die Eignung wie auch die Erfordernisse steigen.
        Das BVerfG hat in seinem Urteil ja nicht generell gegen die Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich verfassungwidrig entschieden, sondern Auflagen formuliert unter denen eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist. Genau darum drehen sich die Einwände hier wie auch bei den Gutachten der Süddeutschen heute. Ich gehe jede Wette ein, das bei den Lesungen im Bundestag genau das herauskommen wird: So ist der Entwurf zu schwach, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen muß er verschärft werden.

  9. Frau Voßhoff hat es mit dieser Kritik tatsächlich in die tagesschau geschafft!
    Sogar die reden jetzt nur noch von Daten zur „Terror- und Verbrechensbekämpfung“ und nicht mehr von Daten gegen schwerste Straftaten, die nur über Richter zugänglich sind. Zu schade, dass die ersten Tage der Berichterstattung nur irreführende Schlagwörter nachgeplappert wurden. Ich kann daher die Kritik an den ÖR schon ein wenig verstehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.