Bundesdatenschutzbeauftragte fordert in Tätigkeitsbericht bessere Geheimdienstkontrolle und mehr Einfluss

„Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch“ findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. CC-BY-SA 3.0 CDU/CSU-Fraktion

Heute hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff einen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2013/2014 vorgestellt. Der Bericht ist geprägt von den Erkenntnissen rund um die Snowden-Dokumente und die Enthüllungen über die Arbeit der deutschen Geheimdienste, so legt Voßhoff eine klare gesetzliche Ausgestaltung der Geheimdienstkompetenzen nahe.

Ich möchte aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das System der „Checks and Balances“ im Bereich der Nachrichtendienste in eine massive Schieflage geraten ist. So sind, insbesondere seit dem Jahr 2001, die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden sowie deren Personal- und Sachmittel erheblich ausgebaut, die verbundübergreifende Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten national und international intensiviert, zentrale Großdatenbanken errichtet und eine neue Sicherheitsstruktur geschaffen worden […] Auf Seiten der Kontrollorgane ist keine entsprechende Entwicklung erfolgt, d. h. auch insoweit bestehen gravierende gesetzgeberische Defizite, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich beseitigt werden müssen

Daneben plädiert sie für eine Stärkung der eigenen Behörde: Mehr Personal für verbesserte Aufsicht, einen höheren Stellenwert des Tätigkeitsberichtes und der Stellungnahmen, höhere Bußgelder für Datenschutzverstöße. Aus ihrem Tätigkeitsbereich geht auch hervor, dass eine Menge Datenschutzverstöße angefallen sind. Fehlende Löschkonzepte bei Krankenkassen, Jobcenter-Briefe mit großen Logos, die Arbeitslose sofort identifizieren, unverschlüsselte Clouddaten und Gesprächsaufzeichnung in Callcenter sind nur vier der Punkte aus dem über 300 Seiten langen Bericht. Wenn man bedenkt, dass dies nur ein Bruchteil an Problemen abbildet, da es unmöglich ist, allumfassende Kontrollen zu veranlassen, erkennt man, warum Voßhoff eine personelle Aufstockung fordert.

Eine nicht unwesentliche, längst überfällige Verbesserung ihrer Amtssituation ist schon in Sicht: Ab 2016 soll die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unabhängig vom Innenministerium werden, zu einer obersten Bundesbehörde für den Datenschutz. Voßhoff überrascht zunehmend, denn von einer anfangs unsichtbaren Datenschutzbeauftragten hat sie sich zu einer präsenteren, kritischeren Stimme entwickelt. So kritisch, dass sie zum Thema Verfassungsschutzgesetz bei einer Anhörung im Innenausschuss ausgeladen wurde. Von einer Vorratsdatenbefürworterin wurde sie zu einer Kritikerin, die die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme in einer Stellungnahme in Frage stellte. Wir hoffen sehr, dass Voßhoff weiter in eine richtige Richtung geht und werden ihre Arbeit aufmerksam verfolgen.

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2 Ergänzungen

  1. Ich auch. Schade, dass wir die Argumentation nicht kennen, mit der sie ihre Mitarbeiter (?) überzeugt haben. Ließe sich vielleicht weiterverwenden.

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