BMJ: Neue Vorratsdatenspeicherung soll Standortdaten komplett speichern

Bewegungsprofil von Ton Siedsma.

Gestern gab es bei der Vorstellung der Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung etwas Unklarheit in einer Frage: Was genau wird bei der Speicherung der Standortdaten festgehalten? Es gibt einen Unterschied, ob lediglich gespeichert wird, wann man wo einen Anruf getätigt hat. Oder ob gespeichert wird, wo ein Smartphone mit einer Funkzelle Kontakt aufgenommen hat, um nach Hause zu telefonieren.

Der entscheidende Unterschied ist: Ein Smartphone nimmt in der Regel ständig Kontakt mit „Zuhause“ auf, indem z.B. nachgefragt wird, ob neue Facebook-Nachrichten oder eMails angekommen sind. Das bedeutet: Es wird für vier Wochen von allen Smartphone-Besitzern gespeichert, wo wir waren. Nicht nur, wann wir mit jemanden telefoniert haben. Durch die herausgeklagten Datensätze von Malte Spitz wissen wir, dass hier durchschnittlich rund 700 Standortdaten pro Tag, bzw. alle zwei Minuten einer gespeichert wird. Je nach Mobilfunknutzung handelt es sich um 2.000 – 20.000 Metadatensätze pro vier Wochen Vorratsdatenspeicherung.

Weder in den Leitlinien oder in der Pressemitteilung noch in der kurzen Präsentation wurde genau erklärt, welcher der beiden Möglichkeiten gewählt wird. Wir haben uns gestern mit einer Kommentierung in dieser Frage zurückgehalten, weil das ohne Gesetzestext und weitere Hinweise vollkommen unklar ist. In vielen Medien konnte man aber lesen, dass Variante 1 gemeint sein soll (worauf uns Martin Axiomer hinwies):

Spiegel-Online schrieb z.B.:

Bei Handy-Gesprächen wird der Aufenthaltsort der Person erfasst.

Bei BR.de heißt es:

Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen dokumentiert werden.

Freundlicherweise hat heute Heiko Maas eine Klarstellung getwittert: Danach wird für vier Wochen gespeichert:

– Funkzelle, in der sich das Mobiltelefon befindet
– Zeitpunkt des Aufenthalts in der Funkzelle

Also nicht nur, wann wir einen Anruf getätigt haben. Sondern immer, wann wir irgendwo mit unseren Smartphones sind. Lückenlos. Das ist ein kleiner feiner Unterschied bei der Frage, wie genau wir durch die kommende Vorratsdatenspeicherung überwacht werden. Und was gespeichert wird.

Wie immer gilt: Wir sind auf den konkreten Gesetzentwurf gespannt. Bis dahin müssen wir uns an dem orientieren, was das Justizministerium kommuniziert. In dieser Frage ist das aber gerade recht klar.

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30 Ergänzungen

  1. Das ist / wäre dann also eine permanente Funkzellenabfrage.

    Es wird dann zukünftig etwas auf Vorrat gespeichert, was bisher nur unter Richtervorbehalt und bei besonders schweren Straftaten gespeichert werden darf.

    Na, wenn das mal kein flächendeckender Generalverdacht ist.

  2. Wow, wenn das nicht verfassungswidrig ist, was dann? Das ist eine vollkommen andere Qualität als das was damals vor dem BVerfG verhandelt wurde.

  3. Hoffentlich haben alle mit der Annahme Recht, dass das Gesetz vom BVerfG kassiert wird. Denn was wenn nicht? Aber vielleicht rechnet Maas selbst damit?! Ich bin zwar kein Jurist, und grundsätzlich Pessimist, aber es wirkt doch schon so, als wäre es augescheinlich verfassungswidrig?!

  4. In den Leitlinien steht:

    „4. im Fall mobiler Telefondienste ferner

    c) die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden,
    d) Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes sowie die Bezeichnung der Funkzelle, wenn Dienste im Voraus bezahlt werden“

    dies würde Heiko Maas Aussage ja widersprechen, da hier klar steht dass es um Verbindungen zwischen zwei Teilnehmern/Endgeräten geht, und nicht um Kommunikation mit dem Server/ISP.

    Ich denke ein „offizielles“ von Juristen erstelltes Papier sollte mehr Glaubwürdigkeit besitzen als eine Twitter-Aussage.
    Über Intentionen und Wünsche der Politiker ist hiermit natürlich nichts gesagt. Mindestens de Maiziere würde ich ein solches Ansinnen unbedingt zutrauen.

    1. habe mir jetzt erst den Tweet angesehen: ist natürlich auch „offiziell“, aber offensichtlich eine Verkürzung der Inhalte der Guidelines. Daher denke ich nicht dass das Schaubild verlässlich ist.

    2. In dem einen Papier steht was von „schweren“, in dem anderen von „schwersten“ Straftaten. Wir lassen uns mal überraschen, was letztendlich im Gesetz landet. Und gehen solange davon aus, dass hier womöglich wzischen BMI und BMJ noch etwas ungeklärte Fragen offen sein könnten.

      1. es geht mir ja hauptsächlich darum, dass ein kleines Schaubild auf Twitter nicht ähnlich bewertet werden darf wie ein 10-Seitiges Papier. Zumal davon auszugehen ist, dass dieses Schaubild von einem einfachen Mitarbeiter auf Basis eben jenes Papieres erstellt wurde! Ist als Quelle eben nicht gleichwertig.
        Außerdem halte ich das herumreiten auf „schweren“ vs „schwersten“ Straftaten für unnötig spitzfindig – meiner Kenntnis nach gibt es keine solche Unterscheidung die juristisch relevant wäre. Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen, nicht aber zwischen schweren und schwersten Straftaten. Selbst wenn das BMJV in Person von Heiko Maas unterschiedliches meint, hätte dies juristisch keine Relevanz. Und in der Pressekonferenz wurde ja auf Nachfrage von Thilo Jung klargestellt, dass es gleichbedeutend verwendet wird; relevante Straftatbestände werden katalogisch aufgeführt, also nicht nicht in Kategorien zusammengefasst!

      2. Es ist doch egal, ob die Vorratsdatenspeicherung umfangreich oder noch umfangreicher vorgenommen wird. Fakt ist, dass eben alle Bürger direkt unter Generalverdacht gestellt werden. Das ist doch das Dilemma!
        Hier wird jegliche elek. Kommunikation für jeden der diese Nutz, für eine gewisse Zeit erfasst und auswertbar für Behörden und „nicht Berechtigte mit tech. Potenzial“ möglich.
        Das ist doch die Farce, dass das uns Bürgern unter den Deckmantel eines „Sicherheitskonzeptes“ verkauft wird.

  5. Nur mal so eine Überlegung. Wenn zum Beispiel meine IP-Adresse künftig 10 Wochen gespeichert werden darf, aber nur für schwer(st)e Straftaten abgerufen werden darf, was passiert dann im Fall von Urheberrechtsverletzungen? Seperate Datenbanken?

    1. Du kannst davon ausgehen, dass „schwerste Straftaten“ ein erweiterbarer Begriff ist. Und „schwere Straftaten“ ebenfalls. Auch wenn das juristisch eigentlich +/- klar ist, dass Urheberrechtsverletzungen da nicht drunter fallen – wenn z.B. „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung“ oder „in erheblichem Umfang“ unterstellt werden kann, unterschreibt das bestimmt ein Richter.

      Und wenn die dann ein bisserl schlauer sind als der Herr Urbach, merkt es auch keiner.

    2. Noch unklar, aber auch Frau Winkelmeier-Becker (CDU) machte sich so ihre Gedanken und teilte sich gestern auf abgeordnetenwatch.de einem Fragesteller mit: „Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird bei der Regelung zu differenzieren sein, welche Daten unter welchen Voraussetzungen herangezogen werden können. So werden Funkzellenangaben, die ein Bewegungsprofil ergeben können, anders zu behandeln sein als etwa IP-Adressen […]“.
      (http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578.html)

    3. Naja.
      Da wir vor einiger Zeit erst über 700 Hausdurchsuchungen wegen legaler FKK-Fotos in Deutschland hatten, kannst Du das schonmal als schwerste Straftat hinzufügen. Und wehe Du klickst auch nur ein Foto einer Anscheinsminderjährigen an oder einer sexy posierenden 17jährigen.

      Ansonsten ist der Begriff recht dehnbar und da die Daten mit dem Gesetz vorhanden sind, werden sie auch genutzt werden. Und zwar exakt so, wie auch schon der Trojaner eingesetzt wurde, bis die Nutzung untersagt wurde: Bei Bagatellen und Kleinkriminalität.

      „Schwerste Straftaten“ gibt es nicht, die StPO unterscheidet nicht zwischen schweren und schwersten Straftaten. Das ist ein Lügenkonstrukt, das irgendwie vermitteln und gleichzeitig beruhigen soll, dass es ja den normalen Bürger niemals treffen wird. Bis auf Enkeltrick, Beleidigungen im Internet, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Anklicken von Links über eine Webseite (aufgestellte „Honeypots“, bei denen man nicht weiß, was dahintersteckt, oder natürlich auch Urheberrechtsverletzungen).

      Wenn Du also, sobald das Gesestz da ist, irgendwann mal einen Link im Internet anklickst und nicht GARANTIERT weißt, was dahinter steckt, kann es Dich und Deine Zukunft massiv gefährden.
      Es erwischt nicht den echten Täter, sondern diejenigen, die irgendwo einmal zuviel geklickt haben. Die sind aber praktisch, denn die füllen die Aktenordner und lassen die Statistiken anschwellen und vertuschen die Realität.
      Angenommen Du klickst auf niedliches_katzenbaby.jpg und Du bekommst ein Foto eines nackten Kindes zu sehen, das nicht einmal pornografisch sein muss, Nacktheit reicht per Definition, wobei Nacktheit auch schon Badebekleidung sein kann, wenn es irgendein Polizist als „aufreizend“ bezeichnet… dann kannst Du ab dem Zeitpunkt vermutlich damit rechnen, dass über kurz oder lang 4-8 nette Herren und Damen Dein Eigentum entwenden und Du es vielleicht nach 3 Jahren Ermittlungszeit wieder zurück bekommst. Mit etwas Glück, wenn Du ein paar tausend Euro losgeworden bist für einen Anwalt, sogar gegen ein kleines Bußgeld, mit weniger Glück wird die gesamte Hardware mit all Deinen privaten und intimsten Daten eingezogen. Die sind halt dann mal weg. Und wenn da auch sündhaftteures_projekt.pdf im Wert von 100.000 Euro darunter ist, dann hast Du halt Pech gehabt. Hättest ja nicht auf den Link klicken müssen…
      Auf diese und ähnliche Weise sind schon ganze Firmen den Bach runtergegangen, frag mal einen entsprechenden Anwalt Deines Vertrauens. Da kennen die Behörden nix…

      Es gibt genug Gründe, warum es eine VDS niemals geben darf!

      Und es wird sicher eine massive Dunkelziffer geben, was den Missbrauch dieser Daten angeht. Denn das ist bei uns inzwischen wie in den USA: WIE die Behörde an die Daten kam, interessiert HINTERHER keine Sau mehr. Beweismittelverwertungsverbot gibt es nicht und komm, selbst wenn… dann passiert es eben wie in den USA und es wird sich eine abstruse Story ausgedacht, wie man an die Daten kam. Hauptsache es klingt gut und dann geht das auch ohne Probleme durch.
      Und der Richtervorbehalt ist dabei bestenfalls ein Feigenblättchen. Im heftigsten Fall argumentieren die einfach mit „Gefahr in Verzug“ und stürmen die Bude ohne überhaupt einen Richter gefragt zu haben. „Gefahr in Verzug“ bedeutet dann in dem Fall, dass Du ja schließlich die Beweise hättest vernichten können, daher war der schnelle Eingriff notwendig. Und glaube mir, faktisch JEDER Amts- und Landgerichtsrichter segnet das im Nachhinein ab, selbst dann, wenn nichts gefunden wird. Du bist und bleibst dabei grundsätzlich das Opfer. Haften wird dafür niemand, außer Du selbst.

      Willkommen in der Realität.

      1. Das ist ein sehr gutes argument, leider fallen diese entscheidungen unter ausschluß der vernunft …

  6. Manchmal gibt es doch erhellende Ereignisse. Einem Freund ist das letztens so ergangen. Letztens bei der EZB-Eröffnung… Da musste er plötzlich auch an die Vorratsdatenspeicherung denken.

    Plakativ gesagt: Unten prügelten ‚unsere‘ Polizisten ihre Mitbürger von der Straße, während einige Stockwerke weiter oben die Schampuskorken knallten. De facto musste man aber angesichts der EZB-Politik, die sich eindeutig gegen die Menschen richtet, eindeutig sagen: Oben feierten schlicht Schwerverbrecher an Solidarwesen und Demokratischen Grundordnungen mit ihrem Klientel, während unten Bürger, die Recht und Gerechtigkeit einforderten, von zu Schlägertruppen umfunktionierten Polizeibeamten kriminalisiert wurden. Absurde Welt? Zumindest Thema erledigt. Die Verbrecher werden mittels Stacheldraht geschützt – die Bürger werden preisgegeben und per se als Mob bewertet, gegen den man aufrüsten müsse…

    Äh, erinnerte ihn dann irgendwie auch an die Vorratsdatenspeicherung…

    Wer schützt sich da gegen wen? Wer kontrolliert hier wen? Warum? Was wird gewonnen, was geopfert, wer profitiert?

    Gewiss, als Aktivist muss man irgendwo anfangen. Warum nicht in der Netzpolitik… Aber es erscheint mir zusehends so, als rieben sich lediglich Kräfte gegeneinander auf. Beschäftigungsmaßnahmen für die Aktivisten sozusagen. Während sich hier also Kreative verheizen lassen, sich immer wieder mit neuen Anläufen demokratischer Demontage beschäftigen lassen, in denen Bürger-Aktivismus u n d ihre Behörden gegeneinander ausgespielt werden, wird an anderer Stelle wichtige Politik betrieben. Recht widerstandslos. Aktivisten wie Behörden werden gleichermaßen immer wieder mit den Metastasen einer Krebserkrankung beschäftigt, hetzen immer neuen Entwicklungen hinterher, während die Kernerkrankungen unbeachtet bleiben.

    Glaubt hier wirklich noch einer, ihr könntet mittels Aufklärung und allg. Berichterstattung maßgebliche Änderungen erwirken? Ihr berichtet darüber in etwa so: Neue Metastase! Lasst uns da draufzeigen!

    Dabei bleibt der Krebs unbelassen und produziert nach.

    Keine Frage: Ich bin froh, dass Ihr da an der Front steht. Es ist wichtig, informiert zu werden. Unsere ÖR versagen diesbezüglich schon zu genüge. Und dennoch bleibt in der Verknüpfung von Journalismus und Aktivismus bisher der Makel: Es wird nur immer wiederkehrender Schorf von den Wunden aufgezeigt. Etwas weiter oben fällt da das Lächeln ganz leicht: „Schaut, sie reiben sich schön auf – verteilen wir also mal die Pfründe…“

    Eigentlich ist es überfällig, dass die Kreativen unter den Aktivisten ihre Betätigungsfelder verlegen. Oder genügt es, sich an der Oberfläche abzuarbeiten?

    Diesbezüglich gält es, sich auch hier in der Netzpolitik Gedanken zu machen. Wie könnte der n ä c h s t e Schritt aussehen…

    1. Hömma, Hannes, auch wenn dein Freund sich da irgendwie an irgendwas erinnert hat und du meinst, sich im Internet aufregen bringt nix – was hälst du davon, deinem Volksvetreter mal ein Briefchen zu schreiben? So physisch. Auf Papier und so. Du hast in deinem Wahlkreis Abgeordnete, die dich vertreten sollen. Sag denen „da oben“ doch mal, warum due ungern unter Generalverdacht stehst, warum jede Vorratsdatenspeicherung in den Überwachungsstaat führt usw. Das wär doch mal ein nächster Schritt. Ein kleiner. Aber der wäre On Topic.

      1. Constanze Kurz und zig andere haben doch in den Beratungs-Runden gesessen. Sie saßen vorm Verfassungsgericht. Sie haben sich aufgerieben. Sie haben gleichermaßen Innenministern und Hinterbänklern die offensichtlichen Probleme erklärt. Man ließ sie doch herrlich gegen die Wand laufen. Jovial lächelnd. Und zig Millionen deutscher Bürger, die immer noch bei Facebook sind und Whatsapp verwenden, könnten und müssten es ebenso ‚besser‘ wissen. Schon längst. Das gleiche sehen wir derzeit bei den TTIP-Verhandlungen…

        Nein, irgendwie erschließt sich mir nicht der Sinn, jemandem, der es längst besser wissen sollte, immer neu daran zu erinnern. Da scheint es doch andere Probleme zu geben. Denn wir benehmen uns, wie in schlechten US-Krimis: Wir erklären den Typen (um nicht ‚Verbrecher‘ zu sagen), die die Waffe auf uns richten, warum sie das nicht tun müssen… Peng. ;-)

        Ein System, das strukturell solche Typen in Machtpositionen bringt, hat ein Problem. Und das wird nicht dadurch behoben, dass ich diese Typen belehre. Ebenso wenig wird es dadurch behoben, indem ich anderen, die so denken wie ich, diese Dinge ebenfalls immer neu vorsetze, damit man sich gegenseitig darin gut fühlen kann, dass man es besser wisse und auch ‚irgendwie‘ was tue – also wieder die Verbrecher mit den Waffen daran erinnere, dass sie nicht schießen müssen… Peng.

        Ist nur ein Denkanstoß für Kreative. Es müsste halt etwas umgedacht werden…

    2. @Hannes
      nein es reicht nicht sich an der Oberfläche abzuarbeiten? Und ich stimme Dir zu, dass es eigentlich überfällig ist, dass die Kreativen unter den Aktivisten ihre Betätigungsfelder verlegen, weshalb ich seit gestern an verschiedenen Stellen laut über folgendes nachgedacht habe:

      Nachdem die große Koalition sich gestern über die VDS geeinigt hat, sollte man darüber nachdenken, ob man nicht eine öffentliche Verbrennung des Grundgesetzes als Form des Protestes in Betracht ziehen sollte.

      Eine derartige Aktion ist verhältnismäßig kostengünstig für die Teilnehmer zu organisieren, denn jeder Bürger dieses Staates hat einen Anspruch auf ein kostenloses Exemplar des Grundgesetzes, dass man unter http://www.grundgesetz-gratis.de/ bestellen kann.

      Die Begründung der Aktion wird auf der Bestellseite gleich mitgeliefert, denn dort steht
      „Die Freiheit ist die Blüte des Gesetzes.“ – dieser Satz des großen deutschen Schriftstellers Clemens Brentano ist bezeichnend für die Basis unserer politischen Demokratie, das am 23.05.1949 verabschiedete Grundgesetz. Es ist und war mir in meiner langjährigen Laufbahn ein stetiges Bedürfnis, die politische Bildung und die politische Freiheit in unserem Land voran zu bringen und grundlegend zu festigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der Politiker aus allen Lagern versuchen, Teile unseres Grundgesetzes zu entkräften, sollten wir die freiheitlichen Werte unseres Landes kennen und zu verteidigen wissen.

      Eine solche Aktion mit einer ausreichenden Anzahl bürgerlicher Teilnehmer zwingt die etablierten Medien zur Berichterstattung.

      1. Ich bin vollkommen bei Ihnen. Mir erschliesst sich nicht wie unsere Politiker die Grundsätze unseres Grundgesetzes so mit Füßen treten können. Unsere Minister haben einen Amtseid abgelegt.
        Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten. Kann man eidbrüchige Minister nicht entlassen? Ein Mißtrauensantrag kann ja aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht zielführend gestellt werden.

      2. Kurze Anmerkung – das Grundgesetz lieber direkt über den Bundestag beziehen:
        https://www.btg-bestellservice.de/

        Die von dir erwähnte Seite ist nur an deinen Adressdaten interessiert und bearbeiten die Bestellung oder Versendung nicht selbst, sondern leiten die Bestellung an den Bundestag weiter.

  7. Kann mir jemand erklären, wie das Nichtabrufen der Daten bei „Berufsgeheimnisträgern“ funktionieren soll? Wenn ein Arzt/eine Ärztin demnächst eine Pre-Paid-Karte kauft, muss er/sie dann beim Kauf irgendwo einen Haken „bin Berufsgeheimnisträger, Daten bitte nicht abrufen“ setzen und sich entsprechend ausweisen? Selbst falls das irgendwie funktionieren sollte, erzeugt das nicht auch einen besonders interessanten Datensatz, nämlich die Information welche Handynummer zu einem Geheimnisträger gehört, bei wem es sich also besonders lohnt einen Angriff zu starten?

    Nicht sonderlich überraschend, aber das klingt alles ein wenig unausgegoren.

  8. Bei Handys gibt es wenigstens eine ganz klare Richtlinie:
    Einfach keines mehr besitzen oder es nur zu Hause liegen lassen!
    Das klingt simpel, und ist auch simpel.
    Ich weiß, macht nur keiner, weil er/sie eben viel zu sehr in der Sucht gefangen ist, diese ständige Erreichbarkeit als das absolut Notwendige angesehen wird und ohne ständig im Internet zu surfen der Aufenthalt im Freien zur Hölle würde (wie wir das nur vor 20 Jahren so gemacht haben?).

    Mein Tipp:
    Schafft euer Handy ab und schon gibts keine Standortdaten mehr über Euch.

    1. Und lasst das Internet aus, dann gibt es auch keine Verbindungsdaten, lasst das Auto daheim, dann gibt es auch keine Mautdaten … setzt euch in die dunkle Kammer und macht am Besten gar nichts. Aber irgendwie ist das nicht die Argumentation, die hier zielführend ist. Es kann doch nicht sein, dass die Bürger sich einschränken, damit weniger Daten von ihnen anfallen, wenn das Sammeln der Daten von Anfang an nicht sinnvoll ist.

      1. Dann benenne doch bitte eine wirksame Alternative?
        Mir fällt da jedenfalls keine ein, außer sich selbst dieser Machenschaften so weit wie irgendwie möglich zu entziehen.
        Würden ALLE Deutschen so handeln, wäre der volkswirtschaftliche Schaden binnen kürzester Zeit so gewaltig, dass die Regierung umschwenken müsste. Aber da wir uns alle weiterhin wie die Lemminge verhalten, gibts dafür auch keinen Grund.
        *
        Klar, man kann ja ein „dislike“ äußern und seinen Avatar abändern in „VDS ist Mist“, damit haben wir es der Politik gezeigt, aber sowas von!
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        Diese Staatsterroristen werden das immer weiter treiben, das Volk macht sowieso nichts und die paar Netzaktivisten bekommt man schon irgendwie klein oder macht sie unglaubwürdig, so wie es derzeit ja nur allzu gerne immer wieder versucht wird. Die Aluhutträger…
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        All das was Du da angeschnitten hast, sind meiner Ansicht nach verfassungswidrige Gesetze. Vorratsdatenspeicherung ebenso wie die Vorratsdatenspeicherung bei der Maut (natürlich nur zu Abrechnungszwecken, wers glaubt *lach*). Unnötig wie ein Kropf, nur weil es irgendso ein dahergelaufener Bauerntölpel so haben will, wie das dicke Kind, das mit seinem Suppenlöffel am Tisch sitzt und nach Pudding plärrt!
        Die MASSE ist DAGEGEN, gemacht wird es trotzdem. Wer ist denn nun der Staat? Der Staat sind wir! Wir tun aber absolut nichts, diese Machenschaften aufzuhalten. Bzw. diejenigen, die etwas tun, sind eben zu wenige. Der Rest würde sich vermutlich auch noch ein Pickerl auf die Stirn tätowieren lassen, wenn es verlangt wird.
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        Das Problem sind die Idioten, die immer noch CxU oder SPD wählen und daran glauben, dass die irgendwie schon richtige Politik machen werden. Und jedesmal beweisen sie aufs Neue, dass sie den Bürger wie den letzten Dreck behandeln und die Rechte in jeder Legislaturperiode unter den Dauerbrennerbegründungen „Terrorismus“ und „Kinderpornos“ immer weiter einschränken. Und anstatt diesen Fanatikern den Vogel zu zeigen, nicken wir alle mit und gründen Facebook-Gruppen.
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        Langsam glaube ich persönlich, dass den Deutschen tatsächlich was ins Leitungswasser gemischt wird, denn so dröge und ignorant kann doch auf Dauer niemand sein? Aber gut, die Geschichte hat es schon einmal gezeigt, dass es mit dem deutschen Volk nicht weit her ist, dass die meisten von uns jederzeit auch einem neuen Führer hinterher laufen würden. Alles per Duckmäusertum und der Hoffnung: „Na solangs mich nicht erwischt, ist ja alles gut…“ – mit exakt dieser Mentalität ist es auch gelungen, Menschen zu deportieren. Und es wird exakt genauso wieder funktionieren.
        Was wir uns alle immer wie kleine Kinder freuen, wenn eine Randgruppe, mit der wir nichts zu tun haben, irgendwie eine aufs Maul bekommt. Das ist so super… ach was sind wir doch für ein tolerantes und weltoffenes Völkchen. Und da sind dann auch alle Mittel recht, um solche „Schweine“ zu bekommen… wenns einen dann selbst erwischt, dann ist das Geplärre groß, aber dann hört eh keiner mehr zu. Denn darin sind wir Deutschen auch sehr gut: Im Ausgrenzen von allem „Unerwünschten“.
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        Ich weiß auch nicht, was man noch tun soll, aber ich habe das Gefühl, dass inzwischen alle Hoffnung aufgegeben werden kann. Wir Deutschen sind so fett, träge und eingelullt von technischen Gadgets, dass alles um uns herum egal ist. Und einigen steht das Wasser so sehr bis zum Hals, dass sie viel mehr damit beschäftigt sind, nicht zu ersaufen und weder Zeit, noch Mittel haben, sich zur Wehr zu setzen… oder sie sind bereits behördlicherseits vernichtet worden und können daher nichts mehr unternehmen und warten praktisch nur noch, dass sie halt irgendwann morgens nicht mehr aufwachen…

  9. kurze frage: es wird hier grad immer von smartphones gesprochen aber „normale“ handys (ja, es gibt sie noch!) haben keine internet-funktion. die melden sich nur bei einer funkzelle an, sobald diese in reichweite ist. gilt das dann auch schon als nach-hause-telefonieren? wenn ja, widerspräche das der aktuellen regelung zur erfassung von verkehrsdaten, da diese (meines wissens nach) erst nach einem „verkehr“ erfolgen darf. deswegen auch die stillen sms zur ortung, um diesen verkehr zu erzwingen.
    wie weiter oben ganz richtig gesagt wurde, entspräche die speicherung aller funkzellen-kontakte aller mobilfunkgeräte unabhängig vom verkehr einer brd-weiten funkzellenabfrage…

  10. Wir haben das BMJV mal konkret angefragt:

    Bei welchen Mobilfunk-Kommunikations-Vorgängen sollen Standortdaten gespeichert werden? Nur bei Anrufen und SMS? Oder auch bei Internet-Verbindungen?

    Die Antwort: Dazu sagen die Leitlinien noch nichts. Wir sollen auf das Gesetz warten.

  11. Wie auch immer, die Provider sollen als Erfüllungsgehilfen des Staates Ortsdaten über einer Zeitachse speichern, was damit ein Bewegungsprofil ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.