Innenministerium würde FragDenStaat wieder abmahnen – auch grundlos

Das Innenministerium (BMI) zog im vergangenen Jahr wegen einer angeblichen Zensurheberrechts-Verletzung gegen FragDenStaat vor Gericht. Es ging dabei um die Veröffentlichung eines Gutachtens aus dem BMI auf der Plattform.

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Die Bundestags-Abgeordnete Halina Wawzyniak fragte vor zwei Wochen bei der Bundesregierung nach, ob diese weiterhin der Meinung sei, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelte und ob eine Weiterverwendung des Dokuments nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) möglich sei.

Die janusköpfige Antwort der Regierung: Man halte an der bisherigen Rechtsauffassung fest. Die Veröffentlichung sei also ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewesen. Eine Weiterverwendung des Dokuments sei aber unbedenklich, da es gemeinfrei sei.

Heißt also: Das BMI würde FragDenStaat wieder abmahnen – wegen der Veröffentlichung eines gemeinfreien Dokuments.

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9 Ergänzungen

  1. Ich bin dafür das sämtliche Verfahren gegen den Staat kostenfrei geführt werden müssen. Schließlich juckt es Behörden auch kein Stück Prozesse zu führen.

  2. Ähm… ob das so richtig von euch verstanden wurde? Die Antwort ist mMn durchaus nicht widersprüchlich. Ich lese sie etwa so: Ja, dein Hund ist ein Kampfhund aber einer ohne Zähne und damit nicht verboten. Wir haben deshalb eine Ausnahme und lassen dich und deinen Hund in Ruhe. Kampfhundehalter werden von uns weiter überprüft und ggf. belangt. Wenn du Schwierigkeiten mit jemandem hast, der dass mit deinen Zähnen nicht weiss, verweise ihn auf diese Mitteilung.

    Für euren Fall: Das BMI würde FragDenStaat NICHT wieder abmahnen, solange es sich seiner Meinung nach um gemeinfreier Dokumente handelt. Und wenn beide verschiedener Meinung sind, entscheidet das in letzter Instanz ein Gericht. Willkommen im Rechtsstaat.

    1. Hmmm… 2 Zeilen, 111 Worte, 727 Zeichen – bisschen dürftig für eine zünftige Gegenerzählung, gelle?
      Apropos – gibt’s für so zackige Gemeinplätze wie „Willkommen im Rechtsstaat.“ eigentlich Boni?

  3. Hm, ich glaube, das stimmt nicht ganz.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort geschrieben, dass das BMI „an seiner Rechtsansicht für diesen Einzelfall“ festhält. Es geht also weiterhin davon aus, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
    Es hat nur „auf den Versuch verzichtet“, dies auch vor Gericht durchzufechten.
    Um also in deinem Bild zu bleiben: Dein Hund ist ein Kampfhund. Für die Gerichte hat er zwar keine Zähne, für uns aber schon. Wir verzichten aber darauf, es gerichtlich beweisen zu lassen.

    1. Falls dem so ist, ließe sich die gerichtliche Klärung nicht durch eine Feststellungsklage bewirken? so was Ähnliches gabs doch schonmal, oder? War das nicht bei den Freifunkern?

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