Betont lässiger Auftritt der Polizei auf Twitter häufig rechtswidrig

Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
Das „Social Media Team“ der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt

Unter dem Titel „Offen, transparent, verfassungswidrig“ hat sich die ZEIT heute nochmal der Präsenz der Polizei auf Twitter gewidmet. Immer mehr lokale Polizeibehörden nutzen den Informationsdienst für Kurzmitteilungen bei Demonstrationen.

Den Anfang machte die Polizei Berlin – ausgerechnet bei einer Demonstration gegen Polizeirepression. Es folgte die Frankfurter Polizei mit dem Einsatz bei Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank und schließlich die bayerische sowie die Bundespolizei zu Demonstrationen rund um den G7-Gipfel.

Bei allen Twitter-Aktivitäten fällt zunächst der unangenehm, betont lässige Stil auf. Mitunter kommen die Tweets dabei als plumpes Anbiedern rüber.

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Die Polizei wendet sich mit Aufforderungen auch direkt an die Teilnehmenden der Demonstrationen („Bitte unterlassen Sie das Anlegen von Vermummung in der Versammlung“).

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Ebenfalls springt ins Auge, dass viele Tweets jede höfliche Anrede vermissen lassen („WAS SOLL DAS?!“ , „Lasst das!“).

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Der Einsatz bei der EZB-Eröffnung war bereits von John F. Nebel bei metronaut ausführlich besprochen worden. Auch der Artikel von ZEIT hat sich vieler dort gesammelter Zitate bedient und den Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt hierzu befragt. Sein Urteil: „Das ist rechtswidrig.“ Laut Hanschmann fehlt der Polizei eine Ermächtigungsgrundlage, die Nutzung sozialer Medien ist in keinem Polizeigesetz von Bund und Ländern geregelt.

Häufig werden etwa unverpixelte Fotos der DemonstrantInnen verbreitet, was einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578231048221405184/photo/1

Wenn komplexe Sachverhalte eiligst in 140 Zeichen gequetscht werden, dürfte auch das Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit verletzt sein. Tatsächlich mussten sowohl bei den EZB-Protesten als auch beim G7-Gipfel Falschmeldungen korrigiert werden. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Tweets aber längst über die Nachrichtenticker der Agenturen und wurden dort nur selten richtiggestellt.

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Viele Tweets können sogar als Meinung über Protestformen verstanden werden, was die Neutralitätspflicht der Behörden verletzt.
https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578075860424470529
https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578135077256847360/photo/1
Ein viel größeres Problem tut sich aber auf, wenn das Twittern von der Teilnahme an einer Demonstration abschreckt. Bei der EZB-Eröffnung hatte die Frankfurter Polizei am Morgen begangene Straftaten mit dem Hashtag #18M versehen, der zuvor vom linken Vorbereitungsbündnis Blockupy verwendet wurde.

https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578072263209000960/photo/1
https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578022988320231424

Ob das Verteilen von Krähenfüssen aber wirklich dem Blockupy-Spektrum zugeordnet werden konnte, dürfte in der kurzen Zeit zwischen Tat und Tweet kaum zu ermitteln gewesen sein. Sofern Personen daraufhin entschieden, der Versammlung fernzubleiben, wurde deren Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Solch wertende Äußerungen zu Versammlungen seien laut dem Rechtswissenschaftler Hanschmann eigentlich „schlicht verboten“.

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14 Ergänzungen

  1. Legal, Illegal, scheißegal – schlimm wenn sogar die Polizei so denkt + handelt!

  2. Ich kann die Empörung nicht recht nachvollziehen. Liest sich für mich wie: „Das ist unser tolles Internet, und ihr dürft hier nicht mitspielen“.

    1. Du meinst also, der Rechtswissenschaftler Dr. Felix Hanschmann ist ein nerdiger ditigal native und will die Polizei nicht in seinem Internet mitspielen lassen? Steile These.

    2. Ich halte mich kurz, auch wenn man auf solcher Einwände sehr langschweifig antworten kann. Die Polizei, wie auch andere Exekutivbehörden unterliegt, glücklicherweise, als äußerst mächtiges Organ eines Staates in Demokratisch orientierten Staatssystemen strengen Regelungen, die ihr Verhältnis zu den Bürgern des Staates regeln. So gilt im allgemeinen (wenn dies auch mehr als häufig gebrochen wird) der Grundsatz, dass das Machtverhältnis des Einzelnen gegenüber den ausführenden Organen in einer Form dargestellt sein muss, dass der Einzelne sich im rechtlichen Rahmen als gleichgestellt betrachten und wirken kann.
      Dazu gehört auch immer die Kommunikation nach außen und auch die Verpflichtung zur sachlich unzweifelhaften, nicht missdeutbaren Darstellung als ein Punkt, als auch die nicht Einflussnahme auf demokratische Grundrechte. Das ist ambivalent in vielen Fällen. Es bleibt aber, entlang demokratischer Vereinbarungen, Aufgabe der Presse zB. -direkt- über Demonstrationen und örtliche Gegebenheiten zu berichten. Dies ist nicht und in keinem Fall Aufgabe der staatlichen Behörden.

  3. Ich finds auch ein bisschen übertreiben. Mal abgesehen vom „bemühten“ Ton ist das *Meiste* nicht wirklich *schlimm* – selbst wenn es illegal sein sollte (Kein Gesetz, das Twittern erlaubt? Weia!). Mit dem nicht mehr farbenfrohen Protest und der Kette hat der Polizist ja nicht ganz Unrecht.

    Ich glaube, das größte Problem war hier Diletantismus in Tateinheit mit „Befugnisdenken“.

    Wie viel anders häte es geklungen (auch auf die Gefahr des Anbiederns hin ;) ), wäre der tweet z.B. gewesen:
    Lebensgefährliche Kette… passt auf euch auf #18M und meldet sowas bitte!

    Und statt „Entfernen Sie sich bitte in die angegebenen Richtungen“ wäre ein „nach der Versammlung ist der beste Weg nach Hause entlang Straße X, Y und Z“ sicherlich deutlich effektiver.

    Aber da saß eben kein Freund und Helfer am Twitter, sondern ein Beamter.

  4. Leute, in vielen Fällen bin ich ja eurer Meinung, aber das hier finde ich lächerlich. Kann sein, dass es aus formalen Gründen illegal ist, weil die Gesetzgebung mal wieder der Realität hinterherhinkt, aber die hier gezeigten Tweets finde ich vollkommen unproblematisch.

    Kritisch finde ich dagegen euren Kommentar: „Viele Tweets können sogar als Meinung über Protestformen verstanden werden, was die Neutralitätspflicht der Behörden verletzt. „, besonders in Bezug auf diesen Tweet. Das Zerstören von Polizeifahrzeugen ist sicher keine legitime Protestform mehr.

    Das sämtliche Personen verpixelt werden müssen ist klar, da besteht möglicherweise Schulungsbedarf bei den zuständigen Beamten.

    1. Problematisch finde ich in beiden Fällen die Verbindung von Bild und Kommentar.

      Klar, eine Gesetzesverletzung wie die Beschädigung oder die Kette zu posten ist kein größeres Problem. Sowas gibt es seit Jahrhunderten in Tageszeitungen als Zitate aus dem Polizeibericht.

      Schreibt nun aber der Beamte dazu nicht nur, dass es nicht in Ordnung ist, sondern gibt einen Kommentar ab mit Schlagworten wie „bunter Protest“ oder gar dem Hashtag der Demonstranten ist jedoch eine andere Qualität erreicht: Hier wird zumindest implizit unterstellt, das Demoteilnehmer dafür verantwortlich sind, was die Polizei insgesamt in dem Moment kaum geklärt haben wird, geschweige denn derjenige, der grade twittert. Das geht gar nicht. Hier verletzt die Polizei ihre Neutralitätspflicht.

    2. Du hast also kein Problem damit, wenn die Polizei durch Falschaussagen die Möglichkeit hat, eine Demonstration bzw. die Gruppe / Gruppierung dahinter öffentlich zu diskreditieren?
      Das Problem wird doch wunderbar im Artikel verdeutlicht: Über Twitter wird irgendwas behauptet, was im Umfeld einer Demo passiert ist oder auch nur falsch Verstanden wurde (siehe brennende Benzinflasche), dies wird dabei direkt der Demo bzw. teilweise direkt dem Veranstalter (siehe #18M) zugeschrieben, auch wenn es dazu zu diesem Zeitpunkt keinerlei Beweise gibt (wenn es eben nicht sowieso falsch ist). Diese (falsche, zumindest wertende) Aussage wird direkt von den Medien übernommen und weiterverbreitet. Selbst wenn sie sich später als falsch herausstellt und über Twitter korrigiert wird, wird das von vielen Medien nicht weiter erwähnt. Der Leser hat von den Medien (scheinbar gesichert) erfahren, dass es bei der Demo durch die Gruppe zu Handlung XY gekommen ist, auch wenn das gar nicht stimmt.
      Da Medien eben (leider) so arbeiten gibt es ja das Prinzip von Sachlichkeit und Richtigkeit, um so etwas zu verhindern. Das sollte verständlicherweise bei jeder Form der Kommunikation gelten.

      Um das überspitzt ins „Offline“ zu übertragen: Du hättest kein Problem damit, wenn die Polizei (eventuell sogar mit Bild) öffentlich deinen Namen nennt und behauptet, du wirst wegen Mord, Kindesmissbrauch, whatever gesucht, weil es in deinem Vorgarten passiert ist? Selbst wenn Sie später zugeben muss, dass es keinerlei Beweise gegen dich gibt, den medialen Mob hast du dann trotzdem am Hals und dein Ruf ist ruiniert.

  5. Sein Mobiltelefon sollte man sowieso nicht zu Demonstrationen mitnehmen, wenn man nicht in einer staatlichen Aufrührerdatenbank landen will. Damit erübrigt sich dann auch das Lesen des Polizei-Twitteraccounts.

    Ansonsten muss ich einigen der anderen Kommentatoren widersprechen, eine stilistisch informelle Ansprache durch einen einzelnen Polizeibeamten mag der Situation noch angemessen sein. Der Twitteraccount einer Behörde muss in seiner Ansprache hingegen zwingend sachlich sein. Man will ja auch keine Behördenschreiben im kumpelhaften Ton bekommen. Twitter ist zwar eigentlich eher mündlich, aber Informalität geht eben nicht, wenn man dort als staatliche Entität auftritt.

  6. Aus juristischer Sicht hat das Ganze durchaus seine Berechtigung. Schade, dass man dazu bislang wenig in der Literatur liest. Aus den gleichen Gründen ist im Übrigen auch die als „virtuelle Streife“ verharmloste Maßnahme weitgehend verfassungswidrig. Aber auch da wird ja nur auf öffentliche Inhalte zugegriffen – alles kein Thema…

  7. Als erstes sind die Polizisten „Bürger in Uniform“, die eine längere Gehirnwäsche durchlaufen haben.
    Jeder ist als erstes einmal kriminell, bis das Gegenteil bewiesen ist. Unsere Staatslenker, Verfassungsschutz, BND (eine besondere Erwähnung muss Herr Rainer W. hier haben) arbeiten jeden Tag pflichtbewußt daran. Die Unschuldsvermutung gilt nur für auserwählte Personenkreise.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.