Berlin: Eine E-Mail kostet einen Euro

Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.

Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. Die antwortete darauf, dass eine Akteneinsicht einen Beamten 15 Minuten und Ebeling damit 13,94 Euro kosten würde. Hinzu käme noch eine Pauschale von einem Euro für das Versenden der E-Mail.

Diese Information schickte die Polizei an Ebeling übrigens per Post – das Porto ist mit 62 Cent damit deutlich billiger als eine E-Mail.

(Warum das Berliner IFG veraltet ist und dringend überarbeitet werden sollte, steht hier.)

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12 Ergänzungen

  1. Interessant.
    Schon klar, damit kann man Leute beschäftigen…
    andererseits habe ich „den Polizisten“ ja bereits bezahlt.

    Ich will ja auch nicht 8,60€ Anfahrtskosten bezahlen wenn mir das Fahhrad geklaut wird und ich die Polizei rufe damit die die Sache aufnehmen. Genausewenig nochmal 14,80€ für die Bearbeitung und nochmal nen Fünfer zum Abschluss wenn mir postalisch für die Versicherung mitgeteilt wurde dass das Verfahren eingestellt wurde.

    Also was soll das?
    Durch Steuern von Bürgern werden Dinge für den Bürger gemacht. Strassen gebaut, Beamte bezahlt.
    Nochmal die Hand aufhalten für bereits bezahlte Dinge oder für die Inanspruchnahme gesetzlich festgeschriebener Auskünfte halte ich für Halsabschneiderei…

    „Möchten Sie von den ersten 5 Artikeln des Grundgesetzes profitieren, so hinterlegen Sie bitte 500€.
    Für jeden weiteren Artikel werden 5,60€ zzgl. Mehrwertsteuer und Soli fällig.

    Bankverbindung finden Sie unten!“

    1. Naja, ich finde es im Prinzip schon in Ordnung, dass solche „speziellen Aufgaben“ (wie IFG-Anfragen) dann auch speziell berechnet werden. Schließlich kann der Polizist ja in dieser Zeit keine Verbrecher fangen. Er ist eben nicht „eh da“, sondern er wird von irgendeiner anderen Aufgabe abgezogen.

      Ich denke, originäre Polizeiarbeit (z.B. Fahrraddiebstahl, Mordermittlungen, Einsätze bei Geiselnahmen) sollten von der Gemeinschaft über Steuern finanziert werden. Die Effekte (niedrige Kriminalität) kommen ja auch allen zu gute.

      Sonderarbeiten (wie IFG-Anfragen) sollten von dem bezahlt werden, der den Nutzen hat, also dem Fragesteller. (Allerdings kann man IFG-Anfragen auch so betrachten, dass sie der Allgemeinheit zugute kommen und deshalb über Steuern bezahlt werden sollen. Aber dann gibt es weniger Streifenpolizisten oder höhere Steuern. Das ist eben eine politische Frage.)

      1. Wenn man dem link oben folgt sieht man, dass nur Berlin sich dieses Sonderrecht heraus nimmt.
        Es IST die Arbeit solcher Stellen, solche Fragen zu beantworten.
        Die sind bereits bezahlt worden.
        IFG Anfragen sind keine Sonderaufgaben, das bekommt jemand auf den Tisch dessen Job das beantworten solcher Anfragen ist.

        Bitte auch die Dreistigkeit beachten:
        1€ Gebühr für eine Mail.
        Das nennt man Schikane (wp: „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“)

    2. Das Beispiel am Ende ist gar nicht so abwegig. Ich habe vor ein paar Wochen im Rahmen meines Studiums an eine Bodenrichtwertkarte der Stadt München ranzukommen. Die ist fast überall umsonst, München verlangt für die Karte des gesamten Stadtgebiets knapp 600€.

  2. Interessant, ich bin dem Link tatsächlich nicht gefolgt. Zugegeben, ich finde es auch etwas eigenartig, dass es nur in Berlin diese Mindestgebühr gibt. Und die Mail würde ich auch gerne sehen, die einen Euro kostet.

  3. Na ja, der Auffassung, dass das Beantworten von IFG-Anfragen nach Ansicht des Gesetzgebers zum „normalen Arbeitsalltag“ gehört, widerspricht § 10 I IFG, sofern es über „einfache Auskünfte“ hinausgeht.

  4. Dienstvorschriften und viele, viele andere Dokumente online stellen dann kann man mit vorgefertigter Email antworten: ‚Bitte durchsuchen Sie unser Archiv‘. Aber natuerlich will das keine Institution. Warum 100 Vorschriften gleich online stellen wenn nur nach 2 gefragt wird? Soll der Buerger halt 100 Anfragen stellen-was natuerlich zeit- und damit kostenintensiv ist. Solange die ‚Anfragelast‘ beim Buerger liegt und keine ‚Transparenzlast‘ bei staatlichen Institutionen werden die Gebuehren verlangen, Klagen, Briefe schicken und so langsam, einzelfallig und offline arbeiten like it’s 1978 ;)!

  5. Wenn die Polizei die Durchsicht in Rechnung stellt müsste sie darauf auch Umsatzsteuer berechnen.

    Ist denen eigentlich klar, dass durch eine Teilnahme am öffentlichem Wettbewerb (die Suche kann ich ja auch von einem Rechtsanwalt erledigen lassen) die Polizei gewerblich tätig wird?

    Das hätte zur Folge, dass das Finanzamt mal eine Umsatzsteueraussenprüfung vornehmen sollte. Das würde ich gerne sehen, wie die Steuerfahndung bewaffnet die Polizeidirektionen durchsucht.

    1. In Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten aus dem IFG, dass auch Gebühren dafür vorsieht, handelt die Polizei sicherlich nicht gewerblich.

  6. Polizeidienstvorschrift 350 / PDV 350
    Eingriffe in die Grundrechte, durch Ausweisung eines Gefahrengebiet, durch die Exekutive, ohne Einbeziehung der Judikative bzw. vorherige Abwägung der Verhältnismäßigkeit – und jetzt übertragt das mal auf’s Internet, in Form eines Routing Area (RA) – für mich nur noch eine Frage der Zeit, bis da jemand 1:1 denkt – und sowas als schlechtes Gesetz einbringt. Hamburg wird da, wie immer, sicher seine Vorreiter-Rolle behaupten können – Goddi, mir wird jetzt echt gleich schlecht:
    https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Gefahrengebiet_-_Datenschutzrechtliche_Bewertung_HmbBfDI.pdf

    Quellen:
    https://www.google.de/search?q=„PDV+350“
    http://suche.bundestag.de/search_bt.do (Suche nach „Polizeidienstvorschrift“)
    http://dipbt.bundestag.de/doc/
    http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/
    http://www.datenschmutz.de/li/docs/
    https://www.google.de/search?q=apache+port+size+bundestag+pdf+„index+of/“
    https://www.google.de/search?q=apache+port+size+dienstvorschrift+pdf+„index+of/“

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