Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums – Statistik

Kann manchmal dauern: Wenn keine Passkopie beiliegt schicken BKA und Bundespolizei Auskunftsersuchen wieder zurück.
Kann manchmal dauern: Wenn keine Passkopie beiliegt schicken BKA und Bundespolizei Auskunftsersuchen wieder zurück.

Gemäß §19 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Personen das Recht auf Auskunft einer speichernden Stelle zu den dort gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und eventuelle Übermittlungen. Dieses Gesetz gilt auch für Polizeien und Geheimdienste.

Eine aktuelle Antwort des Bundesinnenministeriums gibt nun genauere Zahlen für Auskunftsersuchen beim BKA, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angaben zu 2015 beziehen sich auf den Stand von Dezember, sind also nicht vollständig.

Bundeskriminalamt

Das BKA beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 BDSG, § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei (ATDG), nach Artikel 31 des EU-Ratsbeschlusses zum Prümer Vertrag und nach Artikel 30 des EU-Ratsbeschlusses zum Europol-Gesetz. Europol-Anfragen werden vom BKA „erstbearbeitet“, an den Data Protection Officer von Europol weitergeleitet und von dort beauskunftet. Genauere Zahlen hierzu existieren nicht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist laut dem Bundesinnenministerium inzwischen von 59 Tagen in 2014 auf 24 Tage in 2015 gesunken.

Als Zentralstelle für das Schengener Informationssystem (SIS) ist das BKA auch für Auskunftsersuchen nach Artikel 58 Ratsbeschluss SIS II zuständig. Sofern beim BKA Anfragen ausschließlich zu Speicherungen im SIS eingehen, werden diese direkt an das sogenannte SIRENE Deutschland (nationales Verbindungsbüro für SIS) weitergeleitet. Laut dem Bundesinnenministerium ist eine Zusammenlegung der beiden Bereiche zu einer „zentralen Auskunftsstelle“ geplant.

Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss SIRENE Deutschland (SIS) Gesamt
2011 k.A. 627
2012 k.A. 584
2013 k.A. 624
2014 1.847 521 2.368
2015 (unvollständig) 1.432

Bundespolizei

Die Bundespolizei beantwortet Auskunftsersuchen nach § 19 Absatz des Bundesdatenschutzgesetzes zu gespeicherten personenbezogenen Daten sowie nach Artikel 109 (Auskunftsanträge) und Artikel 110 (Löschungsanträge) des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Auskunftsersuchen können auch im Rahmen einer Petition/Eingabe nach §§ 19 Absatz 6 bzw. 24 Absatz 4 Nr. 1 BDSG über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an das Bundespolizeipräsidium durchgereicht werden. Dort werden sie dann vom Datenschutzbeauftragten beantwortet.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt laut dem Bundesinnenministerium vom Eingang des Antrages bis zur „Verbescheidung“ ca. 2-3 Wochen. Die aktuellen Zahlen sind vom 9. Dezember 2015.

Auskunftsersuchen Art. 109, 110 SDÜ (Auskunftsersuchen zu Ausschreibungen, Löschungen SIS) Petition/Eingabe bei Datenschutzbeauftragten im BPOL-Präsidium (via BfDI) Gesamt
2011 300 11 12 323
2012 405 14 10 429
2013 591 15 18 634
2014 863 6 9 878
2015 (unvollständig) 807 5 9 821

Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Inlandsgeheimdienst ist nach § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Auskunft verpflichtet. Ein Ersuchen muss von den Petenten begründet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nicht statistisch erfasst.

Auskunftsersuchen
2011 107
2012 192
2013 226
2014 262
2015 (unvollständig) 434

Die Zahl von Auskunftsersuchen in Datenbanken von dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Sicherheitsbehörden ist also in den letzten Jahren teilweise deutlich gestiegen. Dazu dürften Projekte wie Datenschmutz beigetragen haben, die einen automatisierten Auskunftsgenerator für zahlreiche Informationssysteme (nicht nur von Polizeien und Geheimdiensten) anbieten.

Die Behörden reagieren auf das gesteigerte Auskunftsinteresse nicht unbedingt aufgeschlossen. Auskunftsersuchen beim Inlandsgeheimdienst müssen begründet werden, was viele Betroffene abschrecken dürfte.

Schon seit einigen Jahren verlangt das Bundeskriminalamt (BKA) eine beglaubigte oder bestätigte Kopie des Personalausweises der AntragsstellerInnen. Fehlt diese, wird das Auskunftsverlangen nach zwei Wochen eingestellt. Mittlerweile scheint auch die Bundespolizei eine solche Firewall einzuführen. Das Projekt Datenschmutz erklärt hierzu:

Kompliment an die zahlreichenden Anfragenden für ihre Ausdauer. BKA und Bundespolizei machen es ihnen nicht leicht, da sie, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Behörden, auf der Einsendung beglaubigter oder bestätigter Kopien des Personalausweise bestehen. Solche zu bekommen, bedeutet für die Anfragenden entweder Ärger auf sich meistens dumm stellenden Polizeiwachen oder Kosten auf Bürgerämtern, und nicht wenige geben zwischendrin auf. Die Ämter leisten sich hier durchaus mittlere Spitzen gegen das Grundrecht auf Auskunft.

All das ist allerdings noch harmlos gegen die Praxis beim Dauerskandal Ausländerzentralregister. Für Auskünfte dort verlangt das Bundesverwaltungsamt strikt eine beglaubigte Unterschrift – für die dort Gespeicherten nicht selten der Gegenwert eines Wochentaschengelds.

38 Ergänzungen

  1. Wie war das doch gleich mit dem Beschäftigen? :-))
    Da werd ich wohl mal zum Amt traben und mir nen Stapel (im Dutzend wohl billiger) Beglaubigungen holen und dann nachfragen, was die verschiedenen Stellen so über mich zu wissen meinen.
    .
    PS: Wo ich jetzt gerade darüber nachdenke, daß ich vielleicht zu unwichtig sein könnte, als daß da mehr als mein Name drinsteht… … wer garantiert denn, daß so eine Auskunft vollständig ist?

  2. „Auskunftsersuchen beim Inlandsgeheimdienst müssen begründet werden“
    Ist auch sone Sache. Schreibt man da, daß man ein subversives Subjekt ist oder daß man nur neugierig ist? Ich werd doch nicht extra containern oder schwarzfahren gehen müssen, um mich darauf selbst einer schweren Tat bezichtigen zu können, um dann mal nachfragen zu können, obs auch die Schlaftabletten mitbekommen haben und wie die sowas dann formulieren.

    1. Die Begründung ist doch ganz einfach.

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

      mit meinen Auskunftsersuchen möchte ich von Ihnen wissen, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Mit der Kontrolle der gespeicherten Daten komme ich meiner ersten Bürgerpflicht nach Sie zu unterstützen, dass Sie keine falsche Daten von mir versehentlich erfasst/gespeichert haben. Dies dient der Qualitätssicherung Ihrer Agenten.

      MfG

    2. Einen habe ich noch.

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

      mit meinen Auskunftsersuchen möchte ich von Ihnen wissen, welche Daten Sie über mich als Teilnehmer an den PEGIDA Spaziergängen gespeichert haben.

      MfG

      1. Was soll ich aber redlich antworten, wenn ich gefragt werde, ob ich als VertrauensIM oder besorgter Vertreter der radikalen Mitte da war?

      2. Du mußt nix antworten. Begründung ist Begründung. Wenn eine nicht angenommen wird, müssen sie dir erklären warum diese nicht ausreichend ist.

  3. 1.) Beglaubigte Ausweiskopie
    Mit einer beglaubigten Ausweiskopie wird Missbrauch verhindert, dass Unberechtigte ein Auskunftsbegehren einreichen. Das ist praktizierter Datenschutz, der nicht zu beanstanden ist.

    2.) Begründung von Auskunftsersuchen.
    Die Begründung, warum man nach Auskunft ersucht, ist leicht zu erbringen. Ich würde das Gesetz zitieren, das mich zur Auskunft berechtigt. Oder lapidar „juristische Gründe“ oder „Wahrnehmung eines Rechts“.
    Solche Anfragen sollten jedoch nur Personen direkt an ein Amt stellen, die sicher wissen, dass sie in einer Datei geführt werden. Wegen Gründen der Datensparsamkeit würde ich davon abraten, an solche Behörden Jux-Anfragen zu stellen, außer man legt es darauf an, dass ein neuer Datensatz wegen des Schriftverkehrs angelegt wird.
    Wer die Rechtmäßigkeit der Speicherung in Sonderdateien anzweifelt, der kann/sollte sich auch an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden. die in solchen Angelegenheiten gute Dienste leisten.

    1. Soweit mir bekannt ist, darf der neue Personalausweis gemäss Personalausweisgesetz nicht kopiert werden. Geschickt eingefädelt…

      1. Es gibt Ausnahmen von der Regel. Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG

    2. Moin!

      Ohne zu fragen kann ich nicht wissen, ob und wer etwas über mich speichert. Hinterher müsste ich dann wohl davon ausgehen, wenn schon wegen einer Anfrage ein Datensatz angelegt wird. Es deshalb zu unterlassen wäre das Alvar-Argument (wer Tor nutzt, macht sich erst verdächtig).
      .
      Aus Erfahrung mit anderen Datensammlern (Kreditversicherer) kann ich nur sagen, daß diese Sammlungen nicht besonders wertvoll sind, man aber nicht zwingend davon ausgehen sollte, daß z.B. irgendetwas gelöscht würde, wenn man es nicht selbst verlangt. Dafür muß man aber erst mal wissen, daß überhaupt Daten erhoben wurden und was die enthalten.

      1. In Bezug auf Alvar …
        Dem kann ich nicht zustimmen!
        Die Anfrage ist gezielt auf bestimmte Vektoren, man muss also schon in der Anfrage formulieren, wessen man sich schuldig gemacht haben könnte!
        Man stellt eine explizite Anfrage nach etwas, das „nur“ den „Schuldigen“ bzw. einen „Belasteten“ eine Gewissheit verschaffen kann -> ob man sich im Fokus der Ermittlungen befindet/befand (wenn ja, warum?) oder sich entspannt zurücklehnen darf, weil man eben nicht verdächtig erschien, bis zur expliziten Anfrage!
        Bei TOR ist es eben nicht so, hier ist es anders gelagert, hier stellt man keine explizite Anfrage an eine Behörde zu einem möglichen Straftatbestand, sondern nutzt „lediglich“ einen noch legalen Dienst, um etwas strafrechtlich unbestimmtes zu vermeiden!
        Hier kann man die Paranoia selbstverständlich auch auf die Spitze treiben, so wie es Alvar versucht!
        Bei TOR Nutzung macht man sich verdächtig, klar aber mit was?
        Ist es legal, Illegal? Schon hier fällt der Normale TOR Nutzer und viele Kriminelle und auch Dissidenten und Geheimdienstler und auch der Auslandsagent, der sich mit TOR versteckt … heraus!
        Das ist auch der Grund, warum TOR als gefährlich eingestuft wird, es sind einfach zu viele Terroristen, denen man explizit etwas vorwerfen könnte!
        Die Kosten für die Nachverfolgung jeder einzelnen Quell (IP Adresse des Gefährders/Terroristen/Normalbürgers/Nutzers) Ziel (Entrynode) Verbindung zum TOR Netzwerk, die sich zudem alle paar Sekunden ändert … genehmigt keine Staatsanwaltschaft!, bei einem Interwall von ca. 60 min, das wären 24 Adressen pro Tag … 30 min 48 Adressen … 30 sekunden = sehr sehr Böse!
        Hier ist es die schiere Menge an „berechtigten“ Verdachtsmomenten (Verbindung zu einem Terrornetzwerk namens TOR), die ein Verfolgung „unsinnig“ macht!

      2. Das war ja eben meine Frage: Kann man allgemein anfragen oder muß man fragen, ob die einen beim Raubmordkopieren erwischt haben, was doch relativ dämlich wäre.
        Den Bezug zu Tor würde ich da herstellen, daß es eben mit der Verdächtigmacherei auch ganz schnell ein Ende hat, wenn einfach sehr viele und jährlich bei allen sammelnden Stellen anfragen. Dann ists auch egal, wenn sofort Millionen „Verdächtiger“ bei jeder derartigen Rasterung ausgeworfen werden.
        Da man davon ausgehen muß, daß der Staat die Bürger ohnehin für grundsätzlich verdächtig hält (VDS) macht das den Kohl auch nicht mehr fetter, führt aber ein solches System ad absurdum.

      3. Eine explizite Anfrage bei einer Behörde kann man eben nicht anfragen „Was habt Ihr denn über mich gespeichert?“ nein … du musst explizit ein bestimmtes Indiz angeben, nach dem die Behörde in irgend einer ihrer vielen einzelnen Datenbanken suchen soll!
        KiPo, Terror, Diebstahl, Einbruch …
        Das ist wie mein Beispiel mit der BKA Site, wer schaut sich die Verbrecherfotos auf dieser Site an?
        Klare Denke dieser Behörde?
        Nur Leute, die sich dort vermuten!

      4. Sorry Horst Kevin, ein Dreher und ein vergessenes Komma:
        Statt “ kann man“ muss es geschrieben stehen „, man kann“ …

      5. Hättest Du dafür eine Quelle?
        Ich möchte mich der Vorstellung verweigern, mich quasi selbst denunzieren, ja ggf. erst „straffällig“ werden zu müssen, um eine Anfrage nach meinen Daten stellen zu „dürfen“.

    3. Ich schließe mich reader an, sehr gut!
      Wie schnell man in die Fänge der Behörden geraten kann, beschreibt Herr Solmecke sehr schön hier -> https://m.youtube.com/watch?v=4sdfaYlvQNM
      Die Dunkelziffer der IP Rasterung dürfte höher sein …
      Noch schlimmer wird es, wenn man eine Anfrage startet, ob irgendetwas über einen selbst gespeichert sei!
      Klar macht man sich verdächtig, sobald man Anfragt, ob man in der Datei für Pädophilie oder Terrorismus verankert sei, die erste Frage, die diese Leute sich stellen, nach dem ersten Jubelschrei (endlich haben wir einen Potenziellen!), wenn diese Person nicht zu befürchten hat, das sie dort drin steht, warum fordert sie dann eine Auskunft an?
      … und schon ist die Anfragende Person solange im Suchraster, bis sie daraus gelöscht wird!
      … also nie!
      … und bei jedem Rasterlauf, wird die unschuldige Person wiederum überprüft, auf ewig!
      Warum?
      Wer einmal Demonstriert (registriert) ist eben bis zum Ende immer angeschmiert!

      Zusammenfassend ist hier zu schreiben, wer dort eine Anfrage startet, um diese Leute zu Ärgern, sein gutes Recht auf Information einfordert oder auch nur um sie zu beschäftigen, wird als Gefährder eingestuft!
      Paranoide finden immer einen Weg, ihre Paranoia zu begründen und letztendlich zu bestätigen!

      1. Der Solmecke ist bestimmt auch sehr verdächtig. ;-) Bestimmt ist man auch als regelmäßiger Besucher von netzpolitik.org schon sehr verdächtig.
        Schön, wie Solmecke ausführt, wie sehr sich der Staat an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt. Wie soll man einem derart verselbständigten Gebilde auch nur ansatzweise trauen?

      2. Ein Moderator von der Sendung „Monitor“ hat es sehr schön ausgedrückt, durch die vielen Skandale NSU, NSA und und und, haben diese Behörden jedwedes Vertrauen verspielt und das sie sich dieses Vertrauen erst wieder verdienen müssten!
        Deswegen ja die Benutzung von TOR und ähnlichen subversiven Verschleierungsmöglichkeiten!
        Die VDS bekommt ja nur die Verbindung zur Entry Node (die ständig gewechselt wird) mit, der Datenstrom ist ja verschlüsselt, ergo kein Zugriff auf den Inhalt!
        Der Zugriff auf Netzpolitik erfolgt dann durch eine der Exit Nodes (die ständig gewechselt werden), die in Deutschland sein können oder aber auch sonst wo auf der Welt!
        … und Klar, Solmecke ist ja ein Top Terrorist äähhh Gefährder äääähhhh Bürger und definitiv ein querulanter Agitator, der nicht im Sinne der Politik sein Unwesen betreibt!
        Man stelle sich vor, das viele Bürger das Glauben würden, was dieser Mann von sich gibt?
        Wenn dieser Mann sich offen für den Terror, den TOR darstellt, wirbt?
        Furchtbarer Gedanke … VDS für die Tonne!
        Wie schon geschrieben, TOR oder andere VPN Möglichkeiten sind eine böswillige gefährliche Sache und gehörte Verboten, wenn es nach Malmström oder irgendeiner unserer Politiker der Koalitionsparteien ginge!
        Bei TOR ist das wiederum nicht so einfach, mit wem sollten die Dissidenten aus China, Iran, Nord Korea (Lach) noch Kontakt halten, wenn keiner mehr in der freien westlichen Welt den Kontakt aufnehmen darf?
        Ein Terrortool wird durch den Terror der Humanität geschützt!

    4. @Frag Jolinde:

      ad 1.)

      das sehe ich anders. offenbar scheint es keinen oder keinen ausreichenden wie von dir beschriebenen missbrauch bei allen anderen stellen und behörden zu geben, als dass diese nicht auch so ein gebahren an den tag legen müssten. und auf nachfrage beim BKA konnte man mir auch keinerlei belege für missbrauchsfälle dieser art vorlegen.

      und selbst wenn: der adressat eines auskunftsersuchens wäre dann ja immer die „richtige“ person.

      übrigens fände ich es dann wenigstens wichtig, dass die – ggf. sensiblen – behördenauskünfte nicht nur per einfacher briefpost sondern mindestens per einwurf-einschreiben versendet werden – so oder so. das wäre im gegenzug dann wenigstens eine etwa gleich starke versicherung, dass der brief (beim richtigen) ankommt.

      warum mir das wichtig wäre: mir hat das BKA mal auf meine bitte hin, mir die beglaubigte kopie meines persos wieder zurückzusenden geantwortet, dass hätte sie doch angeblich längst getan. ist bei mir aber nie angekommen … o_O

      und noch etwas: wenn du selber schon mal dem freundlichen hinweis von BKA gefolgt bist, dir eine perso-kopie auf einer x-beliebigen polizeistation beglaubigen/bestätigen zu lassen, dann würdest du die hürde, die das bildet, anders einschätzen. mir gegenüber wird jedenfalls jedesmal mit großer skepsis und mit dem versuch des abwimmelns begegnet: „so was machen wir hier nicht.“ (obwohl ich das schreiben vom BKA mit dabei hatte!)

      und entsprechend den regeln des BfDI anonymisierte ausweiskopien wollen die erst gar nicht bestätigen …

      1. micha, wenn du nicht gerade ein „zugriff geschützten Briefkasten“ dein eigen nennst, fische ist die Post vor deiner Ankunft aus deinem Postkasten heraus!
        … und schon weiß ich was du gemacht hast bzw. nicht gemacht hast und kann es der Behörde durch die Anfrage implizieren, das du darin involviert warst, z.B. in dem ich Ort, Datum Zeit, Umstände bei der Nachfrage mit anfüge!
        … und selbst wenn ich mir die Post nicht aneignen kann, so habe ich dir einen Bären Dienst erwiesen!
        Wie kannst du der Behörde nachweisen, das du nicht die Anfrage gestartet hast?
        Das dich jemand auf’m Kieker hat und dich lediglich zu Unrecht denunzieren wollte?
        Wie, nun, stell dir vor … ich wäre dein Nachbar un wir hätten Streit, einen Streit den ich nicht beilegen will und rechtlich nicht gewinnen kann!
        Aber ich bin ein Kinderschänder, mit vielen Leichen im Keller!
        … viele der Taten sind nicht aufgeklärt, viele Umstände nicht veröffentlicht!
        Jetzt frage ich beim BKA an, mit deinem Namen, deiner Adresse, ob meine Daten im Zusammenhang mit der und der Tat, Ort, Uhrzeit, erfasst wurden!
        Klar, das ich nach einem Vorfall frage, der Jahre zurück liegt und ein Alibi unmöglich nachzuvollziehen wäre … evtl. weiß ich sogar noch, das du zu Hause Krank gefeiert und real keine entlastenden Zeugen hast!
        Die Post mit der Auskunft kommt bei dir zu Hause an, ich kann sie nicht abfangen, du öffnest den Umschlag … liest darin, das keine Daten zu deiner Person erhoben wurden!
        Was wirst du tun?
        Welche Mühlen habe ich für deine Person angestoßen?

        micha … lass deiner Phantasie doch mal freien Lauf!

      2. Mmh, eine Ausweiskopie, deren Beschaffung ein wenig Aufwand macht ( nicht wie in den geschilderten Beispielen, erhöhter Aufwand ), scheint mir zumindest eine kleine Hürde für Missbrauch darzustellen. Selbstverständlich kann mit oder ohne Kopie, mit oder ohne Einwurfeinschreiben, das Antwortschreiben gestohlen werden. Auch beglaubigte Ausweiskopien ließen sich ( recht unaufwendig ) fälschen. Ich finde den Aufwand und den relative geringen Eingriff in die Selbstbestimmung vertretbar.

      3. Naja, Horst Kevin, ich bin natürlich nicht dein „Nachbar“ und Kinderschänder bin ich auch nicht, aber mein fiktives Beispiel soll dir nur vor Augen führen, wie schnell man einen Unschuldigen wie dich (ich gehe mal von der Unschuldsvermutung aus, mache ich immer …) in den Fokus von diversen Ermittlungen (KiPo, Terror) schubsen kann … -> http://www.datenschmutz.de/moin/RechtsLage -> http://www.datenschmutz.de/moin/„Anti-Terror-Datenbank“
        Die Folgen können dramatisch sein, bist du einmal in der ATD drin, kommst du nicht wieder raus!
        Nun, wenn z.B. ein Anschlag verübt wird und du stehst in dieser Liste, wirst du kontrolliert (gerastert)!
        Wenn du Glück hast, steht ein Vermerk in allen Unterdatenbanken … hast du hingegen kein Glück, was die Regel sein dürfte, bekommst du evtl. Besuch (Polizei, Morgens um Sechs, mit Durchsuchungsbefehl), wie evtl. deine Verwand- und Bekanntschaft auch (siehe Paris), dein gesellschaftliches Umfeld kannste dann gleich mal in die Tonne treten!
        … damit wirste dann nicht mehr froh!

      4. „froh“ war ich noch nie, bzw. konnte ich noch nie sein.
        Mein Vater war in der DDR sone Art Staatsfeind, was Garantie für Rundumbetreuung der Stasi war. Was mich so extrem ankotzt ist die Tatsache, daß die vermeintlich „Guten“ nicht auch nur für fünf Pfennig besser sind. Irgendwie konnte ich mit der Stasi besser umgehen, weil da keiner ernsthaft oder glaubhaft behauptet hätte, mich zu meinem Schutz zu bespitzeln.
        Man war sich der Spitzelei bewusst, war aber der Meinung, daß das ja nur im Osten so wäre…
        Böses Erwachen und jetzt haste nicht mal mehr die Möglichkeit nen Ausreiseantrag zu stellen.
        Aber schon damals gabs die Alternative: Bleibe im Lande und wehre dich täglich.
        Mein „gesellschaftliches Umfeld“ ist traditionell so eingerichtet, daß daran eher wenig zerstörbar ist. :p
        Nein, ich halte mich deshalb nicht für unangreifbar. Der Perversitäten der „Guten“ sollte man sich immer bewusst sein.

      5. Tja Horst Kevin, keiner will sich mehr erinnern, wie es früher war!
        … und joa, ich wusste auch wer auf mich angesetzt war, er wurde erpresst und zumeist haben wir die „Berichte“ zusammen verfasst, ein paar Inkonsistenzen eingeflochten, damit unsere Erzählungen nicht 1:1 sind!
        … ich habe meine Unterlagen eingesehen und … seine Berichte waren wie abgesprochen!
        Wir haben ’89 sagen wir mal „mitgestaltet“ … tja, Freund … Feind, das war damals so, als ob man über eine Rasierklinge balancierte, ein Ausrutscher und man brauchte sich keine Sorgen mehr zu machen!
        Nun, es ist lange her und heutzutage ist die elektronische Überwachung stärker als Früher, was man nicht sieht, nimmt man nicht wahr!

  4. Man hätte in dem Artikel noch schön auf einen anderen Artikel von netzpolitik.org zum Thema vom 30. September 2015 verlinken/hinweisen können:
    Selbstauskunft beim Verfassungsschutz anfordern: „Ich habe netzpolitik.org gelesen!“
    https://netzpolitik.org/2015/selbstauskunft-beim-verfassungsschutz-anfordern-ich-habe-netzpolitik-org-gelesen/

    Der VS hat auf meinen durch obigen Artikel motivierten Antrag auf Selbstauskunft vom 13.11.2015 bis heute nicht reagiert. Btw.: Laut einer unverbindlichen/inoffiziellen Schätzung der HU (Stand Mitte Nov.) haben ca. 50 Personen an der Aktion Selbstauskunft/netzpolitik teilgenommen.

    1. Sei sehr bedankt und versichert, daß sich die eine oder andere Synapse stimuliert gibt.
      Auch wenn dein Link tatsächlich zeigt, was ich eigentlich für unmöglich halten wollte.

    2. Vielen Dank für den Link!
      Der VS muss ja erstmal deine Daten/Akte finden und wenn er keine findet, eine neue wegen der Anfrage einen neuen Datenbankeintrag/Akte erstellen!
      Der Vorgang ist recht easy erzählt, du fragst explizit ein Vergehen an, von dem du selbst vermutest, das es ein Vergehen ist und du es begangen haben könntest, der VS guckt nach und stellt fest, kein Vergehen bzw. nicht schuldig!
      Aber du hast Beamte bzw. Angestellte im Staatsdienst (für sie) unsinnig beschäftigt, evtl. sogar vom Schlaf abgehalten … und das vergessen sie dir nicht … das wollen sie dir dann auch quasi „Heimzahlen“!
      Ist wie bei einer Selbstanzeige beim Finanzamt, wenn du dir nicht sicher bist, wecke keine schlafenden Hunde!

    3. Wenn eine Behörde mehr als drei Monate untätig ist, kann man beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss dann in aller Regel die beklagte Behröde bezahlen. Habe ich mal mit der Bundespolizei durchexerziert. Nachdem das Gericht die Bundespolizei zur Klageerwiderung aufforderte ging das mit der Auskunft plötzlich ganz schnell.

  5. Hier ein konkreter Einzelfall aus der Bundespolizei:
    Ich hatte vor zwei Jahren Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die Bundespolizei in Potsdam vor dem Verwaltungsgericht erhoben, da mir mehr als drei Monate lang keine Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegeben wurde. Auch eine Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit half nicht.
    Kaum war die Klage bei Gericht eingegangen und die beklagte Bundespolizei zur Stellungnahme aufgefordert worden, ging es mit der Auskunft ganz schnell. Ich habe auf Anregung des Gerichtes die Klage dann für erledigt erklärt und beantragt, die (von mir vorgestreckten) Gerichtskosten der Bundespolizei aufzuerlegen. War eigentlich eine klare Sache, dass das Gericht bei mehr als drei Monaten Untätigkeit in einem so einfachen Fall die Kosten des Verfahrens der Bundespolizei aufhalsen würde. Diese hat meinem Erledigungsantrag aber nicht zugestimmt, so dass das Gericht eine Kostenentscheidung treffen musste.
    Damit wurden dann drei Gerichtsgebühren fällig, ansonsten wäre es nur eine gewesen. Das Land Brandenburg hat sich sicher über die Zahlung der Bundesrepublik sicher gefreut ;-) .
    Ich hab mir dann mal den Spaß gemacht, im Bundeshaushalt nach dem Haushaltsansatz der Bundespolizei für Gerichtskosten zu suchen: Der Soll-Wert für 2013 beläuft sich auf 170.000€, der Ist-Wert für 2012 beläuft sich auf 333.000€. Woher das wohl kommt?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.