Abstimmung zu Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten im Live-Stream

Infografik: EDRi.org und Accessnow. Lizenz: CC BY 3.0

Heute tagt im EU-Parlament der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), um über die geplante Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Records, PNR) abzustimmen. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr und wird live im Internet übertragen.

Die Richtlinie sieht vor, dass bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers gespeichert werden, vom Namen bis hin zu Essenswünschen oder Hotelbuchungen – und das auf Vorrat für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die gesammelten Daten sollen gerastert und mit anderen Datenbanken abgeglichen werden, „damit bisher ‚unbekannte‘ Verdächtige identifiziert und ein Datenabgleich mit verschiedenen Datenbanken für gesuchte Personen und Gegenstände durchgeführt werden können“.

Die Abstimmung wird deswegen spannend zu verfolgen sein, weil einerseits die Fraktionen der Grünen und Linken Änderungsanträge gestellt haben, die den Kommissionsvorschlag im Gesamten ablehnen. Bis zuletzt gab es noch den Versuch, einen Kompromissvorschlag auf die Beine zu stellen, der die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in eine anlassbezogene („targeted approach to PNR“) umgewandelt hätte. Allerdings scheinen die Sozialdemokraten in letzter Sekunde abgesprungen zu sein, so dass das Schicksal dieses Vorschlags in der Schwebe hängt.

Derzeit deutet alles darauf hin, dass Grüne, Linke und Liberale gegen die Richtlinie stimmen werden, diese aber trotzdem den Ausschuss passieren wird. In dem Fall – analog zum Prozess der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung – gilt ein Gang zum Europäischen Gerichtshof als ausgemacht. Dass dieser die Richtlinie in der vorliegenden Form kippen würde, ist laut Lorenz Krämer, Mitarbeiter der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst, „sicher“.

Eine ausführliche Berichterstattung folgt nach der Abstimmung.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

7 Ergänzungen

  1. wäre das vielleicht eine sinnvolle Maßnahme, aber in einer idealen Welt bräuchte man über so was auch nicht diskutieren.

    Es wird immer verworrener.

    „Die Richtlinie sieht vor, dass bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers gespeichert werden, vom Namen bis hin zu Essenswünschen […]“

    gleichzeitig:

    „Jede Verarbeitung von PNR-Daten, die die rassische oder ethnische Herkunft einer Person, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, ihre politische Einstellung, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, ihren Gesundheitszustand oder ihr Sexualleben erkennen lassen, ist untersagt.“

    Für was muss man dann wissen, ob jemand Schweinefleisch isst …

    1. Wahrscheinlich die politisch korrekte Methode zur Religionsfeststellung, zusammen mit dem Namen.

  2. Interessant wäre ja, ob man dann als spontan reisender Vegetarier mit kulturellem Interesse an antiken Hochkulturen im Mittelmeerraum in ner (Anti)Terrordatei landen kann…

    1. Möglicherweise hast Du die Aktikel hier über das Schufa-Scoring gelesen. Dabei geht es um die Errechnung von Wahrscheinlichkeiten für ein Ereignis. Diese Methode eignet sich auch in anderen Bereichen, z.B. ob eine Person, die einen Sicherheitsbereich betritt, „besondere Aufmerksamkeit“ erfordert.
      Es gibt unterschiedliche Personengruppen, um die man sich „sorgt“. Eine beispielhafte Aufzählung sei etwa: Drogenkurier, Waffenhändler, ansteckend Kranker, Gewaltverbrecher, islamistischer Attentäter, etc. …
      Die Profile, mit denen ein „Gefährdungs-Scoring“ erstellen kann unterscheiden sich. Jeder kann seine ehrlich erworbenen Stereotypen dafür verwenden, welches Profil nun mit dem Item „ohne Schweinefleich“ geschärft wird.
      Dabei gibt es Merkmale mit unterschiedlicher Gewichtung. Die Verpflegungsmerkmale dürften eine geringere Gewichtung haben (z.B. 1 Punkt), als ein kritisches Herkunftsland (z.B. 3 Punkte).
      Haben die Screening-Officers einen nervösen, ängstlichen und schwitzenden Menschen vor sich, der auch noch ein hohes „Scoring“ mitbringt, dann sind das Indizien, die eine genauere Überprüfung rechtfertigen.
      So einfach ist das. Funktioniert meistens, aber nicht immer. Ist halt Wahrscheinlichkeit und nicht Sicherheit .-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.