Abmahnung von Urheberrechtsverletzer Böhmermann: wie könnte eine Lösung aussehen?

Jan Böhmermann in Rostock (Foto: Jonas Rogowski, CC BY-SA 3.0)

Jan Böhmermann ist ein Serientäter in Sachen Urheberrechtsverletzung. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn wie an dieser Stelle bereits ausgeführt, ist Böhmermann bzw. seine Show Neo Magazin das Paradebeispiel für Remixkunst und -kultur im deutschen Fernsehen (vgl. dazu auch einen Text von Dirk von Gehlen im Band „Generation Remix“). Bislang hatte seine Arbeit im urheberrechtlichen Graubereich aber – zumindest keine bekannten – rechtlichen Konsequenzen.

Vor drei Tagen berichtete Böhmermann jedoch auf Twitter, dass er für einen Tweet mit dem Bild des urinierten Jogginghosen-Trägers, den Martin Langer 1992 in Rostock beim Hitlergruß fotografierte, abgemahnt worden sei:

Nachdem Böhmermann dafür zuerst eher höhnisch-besserwisserische Kommentare geerntet hatte – u.a. im Hamburger Abendblatt – verteidigte ihn SZ-Journalist und Autor Dirk von Gehlen in seinem Blog:

Um es im Duktus des Abendblatts zu sagen: Wenn sogar ein Medienmensch wie Böhmermann nicht mehr richtig durchsteigt, was geht und was erlaubt ist, sollten wir vielleicht mal über die Ausgestaltung des Urheberrechts sprechen – statt einfach nur darauf hinzuweisen, dass es existiert.

Von Gehlen wünscht sich dementsprechend Julia Reda als Gast in einer der nächsten Ausgaben des Neo Magazins, da diese gerade einen viel gelobten Entwurf für einen Bericht des EU-Parlaments zum Urheberrecht vorgelegt hat. Wie genau eine Lösung im konkreten Fall aussehen könnte, dafür liefern aber weder von Gehlen noch Redas Berichtsentwurf einen Vorschlag.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass Redas Berichtsentwurf zwar die Forderung nach einer offenen, Fair-Use-ähnlichen Norm enthält. Es ist aber fraglich, ob das Twittern eines urheberrechtlich geschützten Werks wie eines Fotos darunter fallen würde. Denn weder wird dabei nur ein kleiner Teil eines Werks verwendet noch entsteht dabei ein neues Werk. Auch das geforderte öffentliche Interesse ist wahrscheinlich nicht gegeben.

Mit anderen Worten: es braucht mehr als „nur“ eine offene Norm á la Fair Use. Für derartige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in sozialen Netzwerken braucht es eine spezifischere – und zweifellos pauschalvergütete – Ausnahmebestimmung in Form einer Bagatellschranke. Anbieter von sozialen Netzwerken würden dadurch zur Zahlung einer pauschalen Vergütung dafür verpflichtet, dass es im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung ihrer Dienste ständig – und unvermeidbar – zur nicht-autorisierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte kommt. Die Verteilung dieser Vergütung würde wie in solchen Fällen üblich durch die Verwertungsgesellschaften erfolgen.

Im Gegenzug wären Abmahnungen wie jene im vorliegenden Fall nicht mehr möglich – was ja durchaus vernünftig wäre, ist mit dem Teilen derartiger Inhalte in sozialen Netzwerken in der Regel kein unmittelbares Profitinteresse verbunden. Klarerweise ließe sich einwenden, dass jemand wie Jan Böhmermann Twitter und Facebook quasi professionell als zentralen Marketing-Kanal für seine berufliche Tätigkeit nutzt; dennoch wäre eine Lösung über eine pauschalvergütete Schranke wahrscheinlich auch in solchen Fällen für alle Beteiligten die (transaktionskosten-)günstigste.

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210 Ergänzungen

  1. Der Vorschlag einer pauschalvergüteten Bagatellschranke in sozialen Netzwerken ist sicher interessant. Aber ich befürchte, das würde die Zentralisierung auf wenige große Platformen beschleunigen, da sich der administrative Overhead für kleinere Anbieter oder privat gehostete Seiten nicht lohnen würde. Dann könnte man bei Facebook oder Twitter Dinge tun, die im eigenen Blog nicht erlaubt wären.

    1. Das stimmt natürlich, ist aber auch jetzt schon so: auf YouTube kann man viele Dinge tun, die auf privaten Blogs mit großen rechtlichen Risiken verbunden wären. Durch Content ID ist YouTube inzwischen die zentrale grenzüberschreitende Rechteklärungsstelle geworden – allerdings als Monopolist. Mit einer Pauschalschranke wäre Plattformwettbewerb wieder leichter möglich und die Vergütungsstrukturen wären (viel) transparenter als das derzeit beim YouTube-Modell der Fall ist.

      1. Indie-Entwickler hier, der viele Sites und Apps im Bereich content-sharing hat (und auch selbst viel „content“ erstellt): Der Vorschlag einer Pauschalabgabe ist, mit Verlaub, verheerend. Wir brauchen keine solchen Pauschalen sondern sinnige (sprich: nicht von Lobbyisten entworfene) Urheberrechts-, Public-Domain-, und Fair-Use-Regeln. Gäbe es solche sinnigen Regeln, hätte das social-media-teilen eines 2 Jahrzente alten Fotos absolut keine Forderungsqualität.

    2. Das ist das Problem, Staatliche Regulierung hilft immer Monopolisten. Da wäre es besser das Urheberrecht für nicht kommerzielle Vervielfältigung abzuschaffen.

      1. Streiche „Kommerziell“ und ersetze diese durch „Gewerblich“.

        Letzteres ist in Deutschland eindeutiger gesetzlich geregelt.

  2. Wie soll so eine pauschalisierte Vergütung denn funktionieren in Verbindung mit den AGB der zentralisierten Dienste, die die kommerzielle Verwertung hochgeladener Inhalte durch den Anbieter erlauben?

    1. Jeder zahlt doch bereits eine Urheberrechtsabgabe auf Datenträger und Mobiltelefone. Mit dieser Abgabe sollten doch alle nicht gewerblichen möglichen Urheberrechtsverletzungen abgegolten sein.

      1. Und wer sich eine Parkscheibe gekauft hat, der sollte auch im Parkhaus nicht mehr bezahlen müssen, oder?

      2. @Sascha Rheker:
        Wow. Der Vergleich ist noch schiefer als der Auto-Vergleich von Damian Zimmermann weiter unten. Glückwunsch.

      3. Nein, die pauschalen Urheberrechtsabgaben gelten nur die legalen privaten Nutzungen ab. Um ein sehr verbreitetes Missverständniss zu vermeiden: „Private Nutzungen“ sind nicht das Gegenteil von gewerblichen oder kommerziellen, sondern von öffentlichen Nutzungen, wie z.B. bei Facebook oder Twitter.

  3. Das bedeutet also, dass man jedes Bild das man verwenden will, am besten gleich in ein Meme verwandelt, da es dann ein neues Werk ist?

  4. 1. Kann es nicht ein Verfallsdatum, wie etwa bei einigen Patenten geben? Der zeitgeschichtliche Kontext ist ja nun wirklich nicht mehr gegeben mit dem das Bild verknüpft wird.

    1. Ich finde auch, ähnlich wie beim Patentrecht, ist die Nutzungszeit des Urheberrechtes drastisch zu kürzen. Zehn Jahre nach Veröffentlichung sollten ausreichen. Es ist völlig irrwitzig, dass man 70 Jahre lang nach seinem Ableben noch Rechte besitzen kann.
      Diese Gesetze dienen einzig den Verwertungsgesellschaften, Verlagen und ähnlichen Konzernen.
      Diese Gesellschaft braucht mehr Freiheit. Das Urheberrecht in der jetzigen Form kastriert die Kunst mehr, als dass sie ihr dient

      1. Darüber kann man ja diskutieren, aber dass das alleine den bösen Konzernen dient, ist einfach nicht wahr: Das funktioniert auch durchaus als eine Altersversorgung ehemals erfolgreicher Künstler (was ich persönlich okay finde).

        Ich finde, wir sollten mehr über das Abmahnrecht diskutieren als über das Urheberrecht. Abmahnungen sind de facto Strafen, was sie aber nicht sein sollten.

      2. @wortwart:

        Das funktioniert auch durchaus als eine Altersversorgung ehemals erfolgreicher Künstler (was ich persönlich okay finde).

        Das okay zu finden sei Dir unbenommen, auch die allermeisten Künstler dürften im Alter eher nicht so gerne Katzenfutter schnabulieren.

        Was allerdings nicht okay ist und niemals war ist dieser pervertierte Kommerzdreck, Kohle bis Drölfzilliarden Jahre nach Tod des Urururururopas abgedrückt zu bekommen. Es gab nie einen sachlichen Grund, diesen immateriellen Urhebermüll länger als eine gewöhnliche Patentdauer zu tolerieren, 20 Jahre und Feierabend. Es geht auch nicht an, daß Loriots Tochter heute Zaster für Sachen erhält, die dieser in den 1960er, öffentlich-rechtlich finanziert, mal gezeichnet hat. Oder daß beispielsweise Arthur Conan Doyles Nachfahren im Jahr 2014 Terz machen, weil dessen „copyright“ abgelaufen ist. Man muß sich diese völlig absurde Perversion mal ‚reinziehen, einfach nicht zu fassen…

        Kein Mensch hat was dagegen, wenn Musiker, Maler, Dichter, whatever binnen 20 Jahren aus seinen Werken soviel Kohle herauspresst, wie nur irgend möglich, danach ist aber Schluss. Ich darf jedem Interessierten die Doku „Krieg der Patente“ an’s Herz legen, eine der wenigen, tatsächlich überragenden Werke des ÖR (ZDF, arte, Filmkantine, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft und Documentary Campus), siehe auch http://thepatentwars.org.

      3. Aha, einerseits wird verlangt, dass Urheber ihre Werke für nur ein paar Cent pauschal freigeben und dann zusätzlich auch noch für nur höchstens 20 Jahre und um dann „möglichst viel Kohle herauszupressen“, um so den „pervertierten Kommerzdreck“ des Urheberrechts zu begegnen.

        Nur ein kleiner Hinweis für Sie: Das durchschnittliche monatliche Einkommen der Mitglieder der Künstlersozialkasse beträgt 1.350 Euro.

      4. @ O Schreck:

        Warum enteignet man dann denn nicht auch die Menschen, die Sachwerte, Immobilien und Aktien erben?

        Wie kann es sein, daß irgendwelche Leute heute noch reich sind, weil Opa Aktien gekauft oder eine Firma gegründet hat?

        Überhaupt: Warum darf jemand, der eine Firma gründet die länger als 20 Jahre behalten? Warum sind Porsche, VW und BMW heute nicht längst verstaatlicht und die Autos werden an das Volk verschenkt?

      5. @Sascha Rheker: Ohje, da hat wohl jemand so ganz und gar nicht begriffen, was die Unterschiede zwischen (physikalischem) Besitz, „geistigem Eigentum“ (LOL), Erbe, Erbschaftsbesteuerung, Erfindung/ Entdeckung, „Enteignung“, and the like sein könnte.

        Naja, das übliche, beknackte, populistische, hinterfotzige und saudumme Anwenden eristischer Kunstgriffe — hier: Homonymie — aller Schmarotzer; bei Deinem Geschreibe allerdings nicht in einem biologischen, positiven Sinne, sondern in der karzinogenen Variante.

      6. @Achim Duwentäster: Laber doch keinen Scheiss, Schwätzer.

        1. Habe ich nicht nix einereits verlangt, auch nicht für ein paar Cent

        2. Ist es eines jeden Herstellers von irgendwas frei, für seine Sachen einen Betrag X zu verlangen, das betrifft jedermann außerhalb Deiner Blase, ob Angestellter, Arbeitgeber und Arbeiter — warum sollte das bei Künstlern anders sein?

        3. […] durchschnittliche monatliche Einkommen […] beträgt 1.350 Euro. Ja und? Wie stets gilt auch hier, daß man/ Du die den Durschschnitt in die Haare schmieren kannst; was allein interessant wäre ist der Median, sonst nix.

        4. Darüber hinaus ist das immer noch soviel, wie etwa ein Frisör bei 200 Stunden Stehen und Bücken im Monat verdient, allerdings nicht für eine einmalige Idee, sondern sein Berufsleben lang.

        5. Du sietzt ein Pseudonym? Get a life, freak.

      7. Böse gesprochen: Ein Roman, ein Bild, ein Lied sind für die Entwicklung der Gesellschaft irrelevant. Eine technische Erfindung wie das Auto oder ein Pharmazeutikum, das Krebs heilt, aber schon. Deswegen ist das eine (aus Sicht des Autors) unbegrenzt lange geschützt und das andere eben nicht.

        Die Pauschalabgabe würde den Aufwand auf allen Seiten erheblich reduzieren (nur die Anwälte – die Mehrheit im Bundestag – hätten das Nachsehen). Wenn die Verwertungsgesellschaften es für Diensteanbieter einfach gestalten, sich da ranzuhängen, ist da auch keine Monopolisierung zu befürchten.

      8. Marx‘ Kapital war dann sicher weniger einflußreich als Stefan Raabs Duschkopf?

        Und den Vietnamkrieg hat man beendet weil daheim in den USA jemand das feuchte Klopapier erfunden hat und alle zum Scheißen heim wollten. Die Fotos des Krieges hatten keinen Einfluß.

      9. @Achim Duwentäster: Dem Künstler mit den 1350€ Monatseinkommen (und der guten Hälfte die noch weniger hat; Einkommen ist idR rechtsschief verteilt) nützt ein Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach seinem Abnippeln herzlich wenig; wahrscheinlich interessiert sich schon nach 1-2 Jahren niemand mehr für seine alten Sachen und er muss neue nachlegen.
        Wenn Du etwas produzierst an das man sich in 10 Jahren noch erinnert, hast Du wahrscheinlich schon zu diesem Zeitpunkt ausgesorgt. Mehr Schutz als das ist kompletter Overkill.
        Längere Schutzdauern als für Patente lassen sich mE nicht begründen. Hinter Patenten stehen teilweise um Größenordnungen höhere Entwicklungskosten als selbst bei Hollywood-Blockbustern, trotzdem ist da spätestens nach 20 Jahren Schluss. Nicht zu vergessen dass da auch noch wesentlich mehr Zeit zwischen Eintragung und Markteinführung vergeht (z.B. weil Medikamente erst noch getestet und zugelassen werden müssen). Und selbst da halte ich 20 Jahre inzwischen für zu lang. Bei der heutigen Geschwindigkeit technischer Entwicklung ist das eine Ewigkeit (denk‘ mal an den Computer, den Du Anno ’95 hattest), und eine Schlüsseltechnologie so lange vom Markt fernhalten zu können bremst den Fortschritt aus. 10 Jahre nach Martkeinführung, aber nicht mehr als 20 Jahre nach Eintragung fände ich hier angemessen.

      10. Dem Künstler mit den 1350€ Monatseinkommen (und der guten Hälfte die noch weniger hat; Einkommen ist idR rechtsschief verteilt) nützt ein Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach seinem Abnippeln herzlich wenig; wahrscheinlich interessiert sich schon nach 1-2 Jahren niemand mehr für seine alten Sachen und er muss neue nachlegen.
        Wenn Du etwas produzierst an das man sich in 10 Jahren noch erinnert, hast Du wahrscheinlich schon zu diesem Zeitpunkt ausgesorgt. Mehr Schutz als das ist kompletter Overkill.

        Manche Werke werden aber gerade erst mit dem Alter interessanter. Und viele Werke werden erst nach dem Tod eines Urhebers erst richtig interessant. Und sie werden vor allem dann interessant, wenn sie im Zusammenhang des gesamten Werks gesehen werden können. Werken aus den Anfangszeiten eines Künstlers wird i.d.R. kaum Beachtung geschenkt. Im Zusammenhang eines Lebenswerks bekommen sie allerdings eine gesteigerte Bedeutung.
        Der Urheberschutz von 70 Jahren nach dem Tod hat nicht nur einen finanziellen Zweck, sondern bedeutet auch, dass die Erben, bzw. Nachlassverwalter, das Werk vor einer Vereinnahmung, also z.B. sinnentstellende Veränderung, durch andere schützen können, dass das Werk überhaupt erhalten werden kann und das es im Sinne des Urhebers anderen zugänglich gemacht werden kann.
        Sicherlich ist nicht jedes Werk es wert. Aber welches Werk es sein werden, lässt sich nicht vorher sagen und andereseits bedürfen gerade die „kleineren“ Künstler eines Schutzes.

        Du überschätzt auch völlig die Einnahmen von Urhebern, obwohl du es schon wesentlich differenzierter zu sehen scheinst.

        In 170 Ländern gilt der Urheberschutz für diesen Zeitraum. Auf diesen hat man sich geeinigt. Wollte man in verkürzen, müssten sich alle diese Länder darauf einigen.

      11. Oben weiter wird argumentiert, dass Künstler arm sind und das anhand der Verdienstangaben der Künstlersozialkasse festgemacht.
        Die Zahlen der KSK sind mit extremer Vorsicht zu genießen, da bekanntermaßen die Einkommen der Künstler hier möglichst klein gehalten werden, damit die Beiträge nicht so hoch sind. Da steht eine ganze Industrie dahinter, die auf Kosten der KSK die Einkommen frisiert. Dementsprechend sind diese Zahlen nicht tauglich, um Künstler als arm dastehen zu lassen.

      12. „Die Zahlen der KSK sind mit extremer Vorsicht zu genießen, da bekanntermaßen die Einkommen der Künstler hier möglichst klein gehalten werden, damit die Beiträge nicht so hoch sind. Da steht eine ganze Industrie dahinter, die auf Kosten der KSK die Einkommen frisiert. Dementsprechend sind diese Zahlen nicht tauglich, um Künstler als arm dastehen zu lassen.“

        Zum einen ist das ohne Belege nur ein unbewiesene Verschwörungstheorie.

        Zum anderen wäre es dumm da zu wenig einzuzahlen, weil es da z.B. auch um die Höhe der Leistungen im Alter geht und nicht nur um billige Krankenversicherung.

    2. Alles hat seine guten und schlechten Seiten.
      Zum Thema Verfallsdatum, nehmen wir an das beträgt 10 oder 20 Jahre:

      Dem Künstler entsteht wahrscheinlich durch den Ottonormalo, der hier oder sein Bild verwenden würde, weil das Urheberrecht ausgelaufen ist, kein so großer Schaden.

      Es besteht allerdings die Gefahr, dass größere Konzerne, die auch bereits heute schon genug Geld hätten, um Künstler ordentlich zu bezahlen, aber je größer sie werden, umso mehr Vertragsklauseln finden, um sich darum zu drücken, dann nur 10 oder 20 Jahre warten müssten und dann das Motiv des Künstlers im großen Stil vermarkten könnten, ohne das der daran auch nur irgend eine Beteiligung sieht.

      Die Gefahr, die ich hier empfinde, ist, dass vor allem die Geldgeber auf die es ankommt immer ganz schnell dabei sind, Gesetze zu umgehen (siehe Mindestlohn), sodass es am Ende den Kleinen schadet.

      Ein befristetes Urheberrecht kann also nur „helfen“ wenn es nicht dazu dient, die „Kleinen“ nur noch mehr auszubeuten als es ohnehin schon der Fall ist.
      Dazu gehört auch das wenn man zukünftig eine Art Fair Use in Deutschland einführt, dieses klar definiert wird, damit sich nicht wieder die falschen bedienen können.

  5. Das mit der Pauschalvergütung ist nicht zu Ende gedacht.
    Denn gerade dann, wenn die Knipsbildner nicht nur Unterlassungsansprüche haben, sondern wie bereits heute die CC-Liezenzfallensteller glauben, urheberrechtliche Fehler anderer versilbern zu können, geht es richtig rund.

  6. Ich verstehe nicht wirklich, was so kompliziert daran soll. Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Das muss man nicht erst drunter schreiben. Ich muss auch nicht auf mein Auto schreiben, dass es mir gehört, damit man weiß, dass man nicht einfach einsteigen und losfahren darf. Auch unabhängig davon, ob das Auto in meiner Garage, vor meinem Haus oder auf einem öffentlichen Parkplatz steht.

    1. Kompliziert ist z.B. dass IIRC Fotos das einzige Medium sind, bei dem automatisch jedes Werk geschützt ist (bei Texten gibt es die Sache mit der Schöpfungshöhe, bei Musik ist es etwas komplizierter, siehe „Metall auf Metall“). Oder dass nicht automatisch jede Nutzung ohne explizite Erlaubnis verboten ist (die berühmten Schranken des Urheberrechts).
      Oder dass der Vergleich von Urheberrechtsverletzungen mit dem Diebstahl materieller Güter extrem schief ist (oder erlischt das Eigentum deiner Erben an deinem Auto 70 Jahre nach deinem Tod?)

      1. ähm, fast richtig gesagt.

        jedes werk ist geschützt. jedes foto ist ein werk, da das merkmal der schöpfungshöhe bei lichtbildnissen nicht vorraussetzung für den werkcharakter ist.

        .~.

    2. Bravo Damian Zimmermann, Sie bringen es auf den Punkt. Auch ein Herr Böhmermann sollte dies verstehen, sich nicht wundern und es schon gar nicht ins Lächerliche ziehen. Es ist ganz einfach, nur für viele Menschen in Zeiten von „Teilen“ und „Retweeten“ nicht mehr selbstverständlich. Ich denke übrigens, dass Herr Böhmermann – als Medienmensch – sehr wohl durchsteigt…

    3. ihr vergleich steht wie ’ne eins, wenn er gehen will, hinkt er aber.

      einem kett- oder bobbycar würde ein schutz womoglich gar nicht zuteil, wenn es nicht mit einer bestimmten technik hergestellt worden wäre.

      das fehlen der schöpfungshöhe zur feststellung des werkcharakters bei fotos stellt im deutschen urheberrecht eine ausnahme dar, die für andere wege, werke zu erstellen, nicht gilt.

      da würde dann erst mal gefragt, ob so eine karre überhaupt ein auto ist. so ist ihr vergleich sicher nicht gemeint.

      .~.

    4. Lieber Damian,

      danke für diese Worte, denn leider ist der allgemeine Ton hier (ich habe nur überflogen bei den Kommentaren) und im Internet allgemein ein ganz, ganz anderer. Kids und „Medienleute“ wollen einfach alles anfummeln und verwenden wie sie wollen, zu geschätzten 95% ohne den Besitzer von Fotos, Videos, Zeichnungen, Musik, Texten, Film und Programmcode vorher zu fragen.
      Das ist traurig. Verdammt traurig, sehr verletzend und sogar sehr, sehr schädigend!

      (weiter dazu in einem Beitrag weiter oben, ich werde so frei sein, einen eigenen Beitrag dafür zu erstellen)

  7. Dass das Urheberrecht und Lizenzgedöns kompliziert ist, sieht man auch daran, dass ihr die Attribution für das Foto nicht ganz richtig gemacht habt: Bei CC ist es mindestens erwünscht (ich weiß nicht, ob verpflichtend), die Quelle nicht nur zu nennen, sondern auch zu verlinken. Das ist bei euch nicht passiert.

    Ist nicht böse oder besserwisserisch gemeint, sollte nur dazu dienen, das ganze zu illustrieren. :)

      1. Ich persönlich setze deshalb keine Links, weil ich die Attribution in die Bildbeschriftung integriere und diese wiederum – zumindest in WordPress – keine Links zulässt.

      2. Sorry,
        die verlinlung der cc lizenztexte ist verpflichtend! Sagt die LIzenz.
        Der Sinn ist ja auch ganz einfach zu verstehen: Die LIzenz will die verbreitung der Werke fördern. WER weiss schon (außer CC-Nerds), was CC-BY-irgendwas bedeutet? Und _damit_ man das ganz schnell nachschauen kann ist es nicht nur sinnvoll den LIzenztext zu verlinken, sondern ich denke, genau dass ist der Grund, warum die Lizenz festlegt, dass verlinkt werden muss. Und wenn das (zB in Offline-Medien) nicht geht, dann muss ersatzweise die URL der LIzenz komplett angegeben werden. Damit man’s abtippen kann.
        Es steht so in der Lizenz, und übrigens noch einiges mehr …


      3. Ich persönlich setze deshalb keine Links, weil ich die Attribution in die Bildbeschriftung integriere und diese wiederum – zumindest in WordPress – keine Links zulässt

        Also kann man auf die Erfüllung der Lizenzbedingungen verzichten, wenn es zuviel Mühe macht oder die verwendten Werkzeuge das nicht können. Klingt irgendwie unfair und selbstherrlich. Und das bei geschenkten Bildern!

        Dass da das Einholen einer Lizenz als proaktive Handlung und am Ende nich Geldzahlungen natürlich völlig inakzeptable Unzumutbarkeiten darstellen ist einleuchtend.

      4. In den Copy&Paste-Autorenhinweisen von Wikimedia Commons (Ursprung der meisten meiner Bilder) findet sich kein Link zur Lizenz, allerdings zum Werk, was aber auch nicht zwingend ist.

        Im übrigen finde ich das auch nicht ideal, es ist aber derzeit die praktikabelste Lösung (und auf Praktikabilität wird explizit in der Lizenz als Kriterium verwiesen). Für unser CMS würde ich mir ein gutes Bildrechte-Plugin wünschen.

        Fazit: wir arbeiten daran, das noch besser hinzubekommen.

  8. Zunächst ist YouTube ein GGAANNNZ ganz schlechtes Beispiel. Weigert sich bekanntlich seit Jahren überhaupt etwas pauschal abzugeben, und hat stellt Inhalte in Deutschland unter Umgehung von Zahlungen an die Rechteinhaber überwiegend unzulässig zur Verfügung. Im weiteren aber ist Forderung nach einer Pauschalisierung schon richtig. Ich bin dann mal gespannt, wie dieser Blog hier tatsächlich reagieren wird, wenn das als Forderung konkret angegangen wird. Zumindest die Berliner Grünen haben dies ( Pauschale Abgabe d. Digitalen Contentwirtschaft ) bereits 2012 als politische Forderung beschlossen. Ich höre aber jetzt schon die Freiheitskämpfer dagegen krakelen. Klar ist, das sich die “ Angemessenheit “ der pauschalen Vergütung in Bereich von 7 – 13 % des Umsatzes bewegen wird, das ist die Summe, die das Marken . und Patent Amt regelmäßig als angemessen für Schranken Pauschalisierungen evaluiert. Da kommt ein mächtiger Batzen Geld zusammen, und da wird kein Urheber / Rechteinhaber etwas dagegen haben. Die Verteilungsgerechtigkeit über Verwertungsgesellschaften, wird man auch verbessern können. Ich hoffe lächerliche Almosen oder Gut Heeren Attitüden ala YouTube ist hoffentlich nicht im Sinne der Befürworter.

  9. Hach, bei Netzpolitik.org sind die Kommentare fast so interessant wie die Artikel. Danke an die Kommentierenden.

  10. Jan Böhmermann ist selbst jemand, der sein Einkommen auf Basis des vorhandenen Urheberrechts erwirtschaftet. Dem ist das Urheberrecht nicht zu kompliziert, sondern er meint, das Urheberrecht gilt nur für ihn selbst und nicht für andere.

    1. Ja, ich kenne das Urheberrecht ganz genau, bin eben auch selber Urheber. Und nein, es geht eigentlich weder um Kohle, noch einen Shitstorm gegen den Fotografen noch geht es mir um Stress ohne Grund.

      Ich mahne niemanden ab, wenn er Inhalte im Internet von mir verbreitet. Ich schreibe Mails und sperre und melde, wenn es mir zu dreist wird, entsprechende User bei Facebook, Twitter oder Youtube.

      Das konservative Auslegen des Urheberrechtes ist nicht zeitgemäß und wird dem Wesen digitaler Medien nicht gerecht. Das ist meine Haltung als vermeintlicher Urheberrechtsverletzer UND vor allem als Urheber. Es geht nämlich nicht um direkte oder indirekte kommerzielle Nutzung eines gestohlenen Inhalts – in solchen „herkömmlichen“ Fällen aus der „alten Welt“ kann ich eine Abmahnung durchaus nachvollziehen.

      Das Urheberrecht ist nicht zeitgemäß. Es fehlen Rechtsnormen. Und es gibt ein Problem mit industriellem, rechtsmissbräuchlichem Abmahnen.

      P.S.: Ich bin ich, echt.

      1. Prima, Herr Böhmermann, dann sind wir uns ja schon mal darin einig, dass Sie sich mit dem Urheberrecht auskennen.
        Kennen Sie denn auch Ihren Produktionsvertrag mit dem ZDF? Darin treten Sie nämlich ganz konservativ auch die digitalen Nutzungsrechte für Ihre für das ZDF produzierten Werke ab. Sie können diese Inhalte gar nicht selber abmahnen, sondern das müsste schon das ZDF machen.
        Das ZDF hat allerdings wenig bis gar kein Interesse daran, denn es entsteht ja auch kein Schaden, eher im Gegenteil, es wird mindestens die Reichweite erhöht.
        Bei einem Foto z.B., vor allem bei einem politisch relevanten Bild, entsteht nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern kann auch der Urheber nicht mehr selber darüber entscheiden, wer dieses Foto wie nutzt. Eine Nutzung, die nicht im Sinne des Urhebers ist, ist dann direkt mit der Person des Urhebers verbunden. Selbst die sonst nicht so empfindlichen Rolling Stones hatten etwas dagegen, dass ihr Song „Angie“ auf CDU-Veranstaltungen gespielt wurde und die Toten Hosen sowieso.

        Paralell zu diesem Fall passierte gerade, dass jemand auf Facebook unlizensiert ein Video und Fotos von Enno Lenze aus dem Nordirak auf sein Profil geladen hat. Das Material wurde flugs von Spiegel Online, Stern, Welt, N24, N-TV, SWR, Mitteldeutsche Zeitung, Express, T-Online, Huffington Post, RPR1, Berliner Zeitung, Allgemeine Zeitung, Focus Online, Hamburger Morgenpost, Rheinische Post und Berliner Kurier ohne Nachfrage und ohne Urhebernennung verwendet, weil alle der Meinung waren, man könne es frei verwenden.

        Wenn Sie dafür plädieren, dass die digitalen Rechte in Zukunft quasi entfallen sollen, dann schneiden Sie sich überigens selbst in den eigenen Geldbeutel, denn je weniger Rechte Sie zu vergeben haben, desto geringer das Honorar.

        Herr Böhmermann, Sie wurden nicht rechtsmissbräuchlich, industriell abgemahnt. Sie bekamen eine individuelle, sich genau auf diesen Fall der Rechteverletzung beziehende und dokumentierende Abmahnung.
        Und wenn es Ihnen wirklich nur um den Anstoß zu einer Diskussion gehen würde, hätten sie nicht den Namen des Fotografen nennen müssen.

      2. „Ja, ich kenne das Urheberrecht ganz genau, bin eben auch selber Urheber.“

        „Wenn sogar ein Medienmensch wie Böhmermann nicht mehr richtig durchsteigt, was geht und was erlaubt ist, (…)“

        Irgendwie überzeugt mich diese Argumentation dann doch nicht so…

      3. Lieber Achim,

        „Wenn Sie dafür plädieren, dass die digitalen Rechte in Zukunft quasi entfallen sollen, dann schneiden Sie sich überigens selbst in den eigenen Geldbeutel, denn je weniger Rechte Sie zu vergeben haben, desto geringer das Honorar“

        Böhmermann geht es ums Prinzip und das hat nichts damit zu tun, dass er am Monatsende weniger bekommen könnte. Ich finde es auch ziemlich kurzsichtig so zu argumentieren, denn es ist in dem Fall der Abmahnung nur Zufall, dass Böhmermann in der Branche arbeitet, in der er arbeitet. Das Argument greift bei dem nächsten, der deshalb abgemahnt wird dann auch gar nicht und kann damit gar nicht als Begründung herhalten.

      4. @Unsinn:

        Habe ich einen Anspruch drauf, ohne Konsequenzen mit 100km/h durch die Spielstraße zu fahren, wenn ich nicht Verkehrsrichter oder Polizist bin und deshalb (angeblich) nichts von der Rechtslage weiß?

        Darf ich bei ebay etwas anbieten, das Geld einsacken und dann nicht liefern, wenn ich kein Kaufmann bin?

        Ist „Uih, das habe ich nicht gewußt?“ die universelle „Du kommst aus dem Gefängnis“-Monopoly-Karte des echten Lebens oder nur eine lahme Ausrede?

        Einer der Grundsätze unseres Rechtssystems ist, daß man sich nicht mit Nichtwissen rausreden kann. Sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen dessen, was man tut zu informieren ist die Holschuld jedes einzelnen und nicht die Bringschuld des Staates oder der anderen.

      5. @ Sascha

        Leider passt keines der Beispiele zu meinem Kommentar. Ich habe nie „Unwissenheit soll vor Strafe schützen“ gesprochen.

      6. @Unsinn
        „Böhmermann geht es ums Prinzip und das hat nichts damit zu tun, dass er am Monatsende weniger bekommen könnte. Ich finde es auch ziemlich kurzsichtig so zu argumentieren, denn es ist in dem Fall der Abmahnung nur Zufall, dass Böhmermann in der Branche arbeitet, in der er arbeitet. Das Argument greift bei dem nächsten, der deshalb abgemahnt wird dann auch gar nicht und kann damit gar nicht als Begründung herhalten.“

        Den ersten Satz lasse ich mal so stehen.

        Mein Argument zielte auch nicht allgemein auf Abmahnungen ab, sondern auf das Argument von Böhmermann, dass er selbst seine Werke nicht abmahnen würde. Das ist in seiner speziellen beruflichen, vertraglichen und juristischen Situation auch gar nicht möglich, wäre sogar kontraproduktiv.
        Und trotzdem profitiert er persönlich vom Urheberrecht inkl. den digitalen Nutzungsrechten so wie sie jetzt sind, bloß eben indirekt.

        Ich hätte den Beitrag anders strukturieren sollen, dann wäre der von mir gemeinte Zusammenhang offensichtlicher.

      7. Zu den „industriellen“ Abmahnungen habe ich eine Frage: Wenn wie beim Filesharing ca. 2 Mio Nutzer saug(t)en was geht und damit die legale Distribution unterwandern, ist es dann Ihrer Meinung nach rechtsmissbräuchlich, wenn ein Rechteinhaber bei z.B. 1000 ermittelten Verletzungen seines Rechts alle 1000 Verletzer abmahnt? Falls ja, nach welchen Kriterien soll er dann diejenigen aussuchen, die er abmahnt, und zahlen die dann die Ermittlungskosten für die Übrigen Verletzer mit? Oder ist für Sie schon die zweite Abmahnung von Herrn Langer industriell und rechtsmissbräuchlich ? Ab welcher Anzahl muss denn der Rechteinhaber genau aufhören, damit er nicht „rechtsmissbräuchlich“ abmahnt?

  11. Eine pauschale Vergütung wäre auch gleichzeitig eine pauschale Lizenzierung und das würde die Urheber der Selbstbestimmung über ihr Werk berauben. Jeder Wirt kann darüber entscheiden, wen er als Kunde akzeptiert, aber Urheber würden nicht mehr selber darüber bestimmen dürfen, wer wie ihre Werke nutzt.

    1. Das Urheberrecht funktionierte doch immer schon nur deshalb so halbwegs, weil es für viele Bereiche Pauschalvergütungen gab. Das Problem ist, dass mit dem Internet eine Einzelfall-Bewilligungskultur Einzug gehalten hat. Nur ein Beispiel unter vielen: Jedes Webradio und jeder Lokalradiosender hat mit transparenten GEMA- und GVL-Tarifen Zugriff auf das Weltrepertoire der Musik. Streaming-Anbieter müssen mit jedem Label jeden einzelnen Song verhandeln.

      1. Und auf jedes Foto kann man bei Fotoagenturen lizensiert zugreifen. Das klappte schon zu analogen Zeiten und inzwischen ist es mit nur ein paar Klicks noch viel einfacher geworden.

      2. Das ist für die Nutzung von im Internet zugänglichen Bildern in sozialen Netzwerken völlig lebensfremd. In den allermeisten Fällen wird deshalb auch auf Rechtsdurchsetzung verzichtet. Gleichzeitig ist das Problem aber, dass man sich darauf aber nicht verlassen kann.
        Im Ergebnis haben wir eine Vielzahl nicht vergüteter Nutzungshandlungen bei gleichzeitig ubiquitärer Rechtsunsicherheit/Abmahngefahr. Da wäre eine vergütete Bagatellschranke für alle Beteiligten die bessere Lösung.

      3. „Das ist für die Nutzung von im Internet zugänglichen Bildern in sozialen Netzwerken völlig lebensfremd. In den allermeisten Fällen wird deshalb auch auf Rechtsdurchsetzung verzichtet. Gleichzeitig ist das Problem aber, dass man sich darauf aber nicht verlassen kann.“

        Wenn 80% aller Trunkenheitsfahrten unsanktioniert bleiben, weil man nicht soviel kontrollieren kann. Sollte man die Paragraphen zu Alkohol am Steuer dann nicht auch streichen oder eine pauschale Suff-Abgabe für alle Autofahrer einführen, damit sich betrunkene Autofahrer wirklich drauf verlassen können?

        Dabei ist das doch eigentlich ein juristischer Klassiker für Erstsemester:
        http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht

      4. Eigentlich verdient sich ein derart unseriöser Vergleich wie der mit Trunkenheit am Steuer keine Antwort. Aber gut: auch die Privatkopie war rechtlich verboten, bis man sie – gegen Pauschalvergütung – mittels Schranke legalisiert hat. Einfach weil Verfolgung im großen Maßstab unverhältnismäßig gewesen wäre.
        Das ist mit dem hier vorliegenden Fal (unendlich viel) besser vergleichbar, als Trunkenheit am Steuer, die das Leben anderer Menschen gefährdet.

      5. Diese Abgaben erlauben ja keine Nutzungen meines Bildes sondern Kopien erfolgter Nutzungen/Veröffentlichungen.

        Hier geht es aber um Veröffentlichungen und sogar das erteilen von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. durch die twitter AGB), die dann wiederum meine Arbeit weiterlizensieren dürften.

        Die Lösung der Pauschalzahlungen über Verwertungsgesllschaften ist für den Nutzer toll. Für den Urheber nur eine weitere Ungerechtigkeit.

        Wenn ich heute als Fotograf eine Nutzung nicht mitbekomme, die nicht der VG Bild-Kunst melde, dann sehe ich kein Geld.

        Wenn der Herr X in Zukunft dann jeden Tag 100 ihrem Aussehen nach vollkommen unvermarktbare Bilder macht, die selbst unter wechselnden Accounts bei Facebook und Twitter postet und dann jeweils gleich bei der neuen VG-Facebook-Twitter meldet, dann hat er ein Geschäftsmodell.

        Mal abgesehen davon, daß ich meine Bilder aus dem Flüchtlingswohnheim nicht mit xenophoben Kommentaren auf der NPD-Facebookseite sehen will. Weswegen eine pauschale Lizensierung an alle nicht in Frage kommt.

      6. „Eigentlich verdient sich ein derart unseriöser Vergleich wie der mit Trunkenheit am Steuer keine Antwort. Aber gut: auch die Privatkopie war rechtlich verboten, bis man sie – gegen Pauschalvergütung – mittels Schranke legalisiert hat. Einfach weil Verfolgung im großen Maßstab unverhältnismäßig gewesen wäre.
        Das ist mit dem hier vorliegenden Fal (unendlich viel) besser vergleichbar, als Trunkenheit am Steuer, die das Leben anderer Menschen gefährdet.“

        Es findet aber gar keine Verfolgung im unverhältnismäßigem großem Maßstab statt und ist auch gar nicht nötig.
        Eine private Nutzung kann man insofern auch nicht mit einer öffentlichen Nutzung vergleichen, weil es bei einer privaten Nutzung keine nennenswerte Weiterverbreitung gibt, aus der wiederum weitere illegale Nutzungen erdolgen.
        Desweiteren entsteht auch kein so großer Schaden bei einer privaten Nutzung.

        Eine pauschale Lizensierung für öffentliche Nutzungen würde zudem dem Selbstbestimmungsrecht der freien Kunst unvereinbar widersprechen.
        Wenn ein Urheber nicht will, dass seine Werke politisch genutzt werden oder dass seine Werke in Zusammenhänge gestellt werden, die nicht der Intention des Werks entsprechen, die das Werk und/oder den Urheber beschädigen, dann muss es die Möglichkeit geben, dies nicht zu gestatten.
        Wenn man als Urheber z.B. nicht will, dass Herr Böhmermann und/oder Herr Diekmann für einen ihrer inszenierten Twitterkriege ungefragt Werke benutzen, um sich gegenseitig zu diffamieren, muss man als Urheber die Möglichkeit haben, dies für sich und seine Werke verhindern zu können.

      7. Nein, das Problem ist, dass die meisten Nutzungen in sozialen Netzwerken heute völlig unvergütet passieren. Schranke & Pauschalvergütung wäre also für auch für Urheber besser als der Status quo.
        Und was das konstruierte Betrugsbeispiel betrifft: ähnliche Versuche gab und gibt es auch bei der GEMA. Das wird verfolgt und würde niemanden dazu bringen wollen, deshalb die GEMA abzuschaffen.

      8. Auch Herr Böhmermann, der wie er selber sagt, zwar keine Abmahnungen nutzt, dafür aber „… schreibe Mails und sperre und melde, wenn es mir zu dreist wird, entsprechende User bei Facebook, Twitter oder Youtube.“ könnte dies bei einer pauschalen Lizensierung nicht mehr.

      9. Ich kann mich da nur Achim anschließen.

        Ich will meine Bilder nicht pauschal für jedermann freigeben und das auch noch für einen Apfel und ein Almosen.

        Das mit den Abgaben für die Privatkopie zu vergleichen finde ich schwierig.

      10. Herr Dobusch, ein großer Teil der Nutzungen in den sozialen Netzwerken werden vergütet und zwar über die Honorare, die professionelle Fotografen bei der Lizensierung durch Medien oder Werbeagenturen erhalten. Es ist inzwischen absolut üblich beim Ankauf von Nutzungsrechten die Verwendung in sozialen Medien mit einzuschliessen.

        Das Foto von Herrn Langer ist erst gestern auch auf der Titelseite der taz erschienen. Selbst die taz zahlt für die digitale Verwendung dieser Titelseite ein höheres Honorar als ohne die digitale Nutzung.

      11. Nein, die meisten Nutzungen werden nicht vergütet, davon bin ich überzeugt. Selbst die TAZ hat ein Honorar für die Verwendung des Bildes am TAZ-Cover gezahlt (was auch völlig üblich ist) und dann dieses Cover geteilt. Speziell für die Social-Media-Nutzung wird vlt. im Bereich professionelle Werbung/Marketing lizenziert. Sicher aber nicht von der (großen Mehrzahl) der Privatnutzenden.

      12. Herr Dobusch, Ihre Überzeugung mag das ja sein, in der Praxis sieht es inzwischen ganz anders aus.

        „Speziell für die Social-Media-Nutzung wird vlt. im Bereich professionelle Werbung/Marketing lizenziert. Sicher aber nicht von der (großen Mehrzahl) der Privatnutzenden.“

        Wenn private Nutzer Content bei sozialen Netzwerken einstellen, den sie auf den Webseiten von Unternehmen oder News-Seiten gefunden haben, ist der selbstverständlich für diese Teilung lizensiert. Dafür ist er doch gemacht worden.
        Und die Kunden lizensieren die Inhalte bei ihren Lieferanten, den Fotografen, Fotoagenturen und News-Agenturen. Das ist doch inzwischen völlig selbstverständlich und bedarf meistens schon gar nicht mehr einer speziellen Erwähnung bei der Lizensierung von Fotos.
        Nicht jeder Verlag möchte natürlich für diese Rechte mehr Honorar zahlen, aber dafür haben wir jahrelang bei FreeLens gekämpft, haben Prozesse und Verhandlungen geführt und machen das natürlich immer noch.

        Und für selbsterstellte Fotos müssen sich die privaten User selbst keine Honorare zahlen.

        Damit sind zwar nicht 100% der Fotos für die Nutzung lizensiert, aber der allergrößte Teil schon.

        Falls Sie mir als praxiserfahrenen Fotografen, Fotoredakteur, Gesellschafter einer Fotoagentur, ehemaliges Vorstandsmitglied von FreeLens und jetzt Beirat des Vorstands nicht glauben sollten, sehen Sie sich bitte die MFM-Liste mit den marktüblichen Honraren und Konditionen an. Dort steht es schwarz auf weiß und gibt es sie auch in einer digitalen Version.

      13. Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Bei kommerziellen Angeboten mit Online-Präsenzen wird in der Regel die digitale Nutzung mitlizenziert. Das betrifft aber nur den konkreten Nutzungskontext. (Jetzt könnte man drüber diskutieren, wie sich die Embed-Entscheidung des EuGH hierauf auswirkt, aber das erhöht tendenziell nur die Rechtsunsicherheit.)
        Mit anderen Worten: mir geht es nicht darum, dass Pauschalvergütung die digitale Lizenzierung im kommerziellen Kontext völlig ablösen soll. Wie schon die Bezeichnung „Bagatellschranke“ impliziert, geht es um eine Art Auffangbestimmung, die vor allem Privatnutzende schützen soll.
        Und wie immer bei Pauschalvergütungen gilt, dass deren Höhe verhandelt und in Abhängigkeit von stichprobenhaft erhobenen Nutzungshäufigkeiten gestaltet werden muss.

      14. „Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Bei kommerziellen Angeboten mit Online-Präsenzen wird in der Regel die digitale Nutzung mitlizenziert.“

        Mit „kommerziell“ meinen Sie wahrscheinlich eher gewerbliche Webseiten oder?
        Bei welchen Online-Präsenzen sollte denn die digitale Nutzung i.d.R. nicht mitlizensiert sein?

        „Das betrifft aber nur den konkreten Nutzungskontext.“

        Auf jeden Fall. Eine Nutzung in anderen Zusammenhängen, andere Nutzungen sind nie lizensiert, können es auch nicht sein. Dazu müsste man das Urheberrecht komplett abschaffen und das wäre auch nicht im Sinne der online-Präsenzen, der Nutzungsrechteinhaber.

        „(Jetzt könnte man drüber diskutieren, wie sich die Embed-Entscheidung des EuGH hierauf auswirkt, aber das erhöht tendenziell nur die Rechtsunsicherheit.)“

        Das Embed-Urteil hat keinerlei allgemeine Auswirkungen, sondern betrifft nur einen ganz speziellen Fall. Steht auch so in der Urteilsbegründung des EuGH, auch wenn einige das nicht wahr haben wollen.

        „Mit anderen Worten: mir geht es nicht darum, dass Pauschalvergütung die digitale Lizenzierung im kommerziellen Kontext völlig ablösen soll. Wie schon die Bezeichnung “Bagatellschranke” impliziert, geht es um eine Art Auffangbestimmung, die vor allem Privatnutzende schützen soll.“

        Privatnutzende sind doch schon durch die Schranke der Privatkopie geschützt. Vielleicht meinen Sie aber etwas anderes.
        Ich vermute, Sie wollen darauf hinaus, dass nicht gewerbliche Nutzungen generell erlaubt sein sollen und es dafür eine Pauschalvergütung geben soll. Das würde allerdings quasi eine Aufhebung des Urheberrechts, der Selbstbestimmung der freien Kunst, sogar die Legalisierung von Filesharing bedeuten.

        „Und wie immer bei Pauschalvergütungen gilt, dass deren Höhe verhandelt und in Abhängigkeit von stichprobenhaft erhobenen Nutzungshäufigkeiten gestaltet werden muss.“

        Das ist klar, dass ist aber nicht der Punkt, um den es geht.

      15. Nein, mein Vorschlag würde genausowenig „eine Aufhebung des Urheberrechts, der Selbstbestimmung der freien Kunst, sogar die Legalisierung von Filesharing bedeuten“ bedeuten, wie das die in den 1980ern eingeführt Privatkopieschranke bedeutet hat – und zwar schon alleine deshalb, weil jede Schranke durch den Drei-Stufen-Test beschränkt wäre. Es käme nur auf die Ausgestaltung und Grenzziehung an, das wäre aber möglich.

      16. Nein, mein Vorschlag würde genausowenig “eine Aufhebung des Urheberrechts, der Selbstbestimmung der freien Kunst, sogar die Legalisierung von Filesharing bedeuten” bedeuten, wie das die in den 1980ern eingeführt Privatkopieschranke bedeutet hat – und zwar schon alleine deshalb, weil jede Schranke durch den Drei-Stufen-Test beschränkt wäre. Es käme nur auf die Ausgestaltung und Grenzziehung an, das wäre aber möglich.

        Ich verstehe es so, dass Sie indirekt meiner Vermutung zustimmen, dass Sie eine Schranke für eine generelle nichtgewerbliche Nutzung anstreben.
        Das ist aus diversen Gründen, die ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe, nicht mit der Privatkopierschranke zu vergleichen.
        Zwischen einer privaten Nutzung und einer nicht gewerblichen Veröffentlichung besteht ein diametraler, unvereinbarer Gegensatz, der nämlich genau mit der Selbstbestimmung der freien Kunst kollidiert. Diesen Gegensatz kann man nicht mit einem Drei-Stufen-Test beschränken.

        Abgesehen davon würden auch neue, zusätzliche Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen entstehen. Urheber, bzw. Nutzungsrechteinhaber, die jetzt für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte verantwortbar sind, könnten das dann nicht mehr sein, sondern es müsster der nichtgewerbliche Nutzer sein. Der wiederum kann weder von möglichen Persönlichkeitsrechte wissen, noch kann er in Verantwortung genommen werden.

        Zudem würden Abmahnungen wie die hier zur Diskussion stehende immer noch nicht ausgeschlossen und wären auch weiterhin nötig.

      17. Gut, wir können uns also an diesem Punkt darauf einigen, unterschiedlicher Meinung zu sein.
        Die Kollission mit „Selbstbestimmung freier Kunst“ wird von Ihnen behauptet. Wenn das so wäre, dann gäbe es in Ländern mit Fair Use keine freie Kunst. Ich behaupte, das wäre problemlos vereinbar. Und natürlich lässt es sich mit Privatkopie vergleichen (vergleichen bedeutet nicht, dass es identisch sein muss).
        Persönlichkeitsrechte sind davon völlig unabhängig zu behandeln (und um die geht es ja auch im vorliegenden Fall nicht im geringsten; abgemahnt wurde auf Basis von Uhreberrechten des Fotographen.)

      18. „Die Kollission mit “Selbstbestimmung freier Kunst” wird von Ihnen behauptet.“

        Und mehrfach begründet. Ich habe bis jetzt kein einziges Gegenargument gesehen.

        „Wenn das so wäre, dann gäbe es in Ländern mit Fair Use keine freie Kunst.“

        In Deutschland gibt es auch entsprechendes „Fair Use“, „Schranke“ klingt bloß nicht so toll.

        „Ich behaupte, das wäre problemlos vereinbar.“

        Dann sagen Sie doch bitte mal wie. Bis jetzt habe ich kein entsprechendes Argument bemerkt, es sei denn, ich habe etwas übersehen.

        „Und natürlich lässt es sich mit Privatkopie vergleichen (vergleichen bedeutet nicht, dass es identisch sein muss).“

        Ich weiß, was ein Vergleich ist, und habe Ihnen mehrfach begründet, warum und wo die Unterschiede liegen. Darauf sind Sie argumentativ nicht eingegangen.

        „Persönlichkeitsrechte sind davon völlig unabhängig zu behandeln“

        Bloß wie? Urheber und Nutzungsrechteinhaber müssten von dieser Verantwortung dann ausgenommen werden und die Geschädigten müssten sich an die Kids auf dem Schulhof wenden?

        “ (und um die geht es ja auch im vorliegenden Fall nicht im geringsten; abgemahnt wurde auf Basis von Uhreberrechten des Fotographen.)“

        Klar, der Urheber kann ja auch keine Abmahnung wegen Verletzung der Persölichkeitsrechte veranlassen, hat auch niemand behauptet. Das können nur die abgebildeten Personen selbst oder deren Rechtsnachfolger.
        Genau die Verwendung, wie sie Herr Böhmermann mit dem Foto vorgenommen hat, könnte von den abgebildeten Personen als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden. Die Verwendung dieses Fotos ist nämlich nur redaktionell, zur Information erlaubt. Jede andere Nutzung würde gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen.
        Welchen konkreten Vorschlag haben Sie denn, wie man mit den Persönlichkeitsrechten umgehen sollte, wenn es eine pauschale Lizensierung geben würde?

      19. Ich werde meine zur Genüge vorgetragenen Argumente nicht noch einmal wiederholen. Es ist mittlerweile klar, worin die Auffassungsunterschiede liegen. Sie halten eine kollektive Lösung wie vorgeschlagen nicht mit Kunstfreiheit vereinbar, ich schon. Außer pauschalen Verweisen darauf haben sie keine Argumente dafür. In skandinavischen Ländern gibt es hingegen ein Rechtskonstrukt für sogar noch weitreichendere kollektive Lösungen, nämlich Extended Collective Licensing, zuletzt angewandt im Rahmen des Bokhylla-Projekts.
        Sie können jetzt gerne noch einmal das letzte Wort haben, ich bin raus.

      20. Gerne nehme ich Ihre Einladung das Schlusswort zu halten an, Herr Dobusch. Obwohl ich es schade finde, dass Sie sich gerade dann der Diskussion entziehen, wenn es interessant wird.

        Ihre Annahme, dass die meisten Fotos nicht für eine Weiterverbreitung in den sozialen Netzwerken lizensiert wären, hat sich als nicht haltbar gezeigt. Das mag noch vor einigen Jahren zugetroffen haben, die Praxis hat sich allerdings weiter entwickelt. Es ist inzwischen üblich dafür zu lizensieren, es ist sogar aus Marketinggründen erwünscht.
        Gegen Ihr seit Jahren angestrebtes Ziel einer pauschalen Lizensierung aller urheberrechtlichen Werke für die nicht gewerbliche Nutzung steht das Selbstbestimmungsrecht einer freien Kunst. Urheber müssen darüber entscheiden können, wie und von wem ihre Werke genutzt werden, in welchem Kontext sie gezeigt werden und nicht gegen die Intention des Werks und der Persönlichkeit des Urhebers verwendet werden. Dies ist eine tragende Säule der Meinungsfreiheit und somit unseres Grundgesetzes, basierend auf den Menschenrechten.
        Zudem würde eine pauschale Lizensierung mit den Persönlichkeitsrechten von abgebildeten Personen kollidieren. „Warum sollte ich mir als Urheber ein Nazi-Bärtchen auf jedem von mir fotografierten Portrait gefallen lassen müssen?“ (Peter Nümann)

        Ihre Argumentation gegen diese Punkte bestand daraus, dass eine pauschale Lizensierung aller Werke trotzdem möglich sei, die Sie mehrmals wiederholt haben. Mehr habe ich leider nicht finden können, trotz Nachfrage.

        Ihr zwar interessantes Beispiel des ECL trifft leider auch nicht auf eine generelle, pauschale Lizensierung zu. Die ECL wird nur auf spezifizierte geschlossene Bereiche angewandt und vor allem müssen Urheber nicht daran teilnehmen und können auch nur einzelne Werke von einer ECL-Verwertung vertreten lassen oder auch davon ausnehmen. Ebenso werden bei ECL auch Einzellizensierungen vorgenommen. Am ehesten vergleichbar ist damit die VG Bild/Kunst, die dies auch schon immer für die freiwillig teilnehmenden bildenden Künstler vornimmt.

        Ich bin mir sicher, dass wir unsere Diskussion wenn nicht hier, dann an andere Stelle fortsetzen werden.

    2. Ja, da geht es eben auch darum, daß wir uns nicht von Pegida-Demonstranten bedrohen und beschimpfen lassen muß und die dann nachher unsere Bilder für ihre Facebookprofile benutzen dürfen. Und das noch umsonst, weil „das bei Facebook dann im Preis mit drin ist“.

      Und wir Fotografen wollen auch keine Bilder von Flüchtlingen auf Lampedusa machen, mit denen dann bei Facebook die Angst vor Flüchtlingen geschürt werden kann.

  12. Lebensfremd ist es wohl eher von der Prämisse auszugehen, dass jeder ein Recht darauf hätte jedes Werk in sozialen Netzwerken beliebig nutzen können.

    1. Das Problem ist doch, dass es sich bei vielen Urheberrechtsverletzungen um quasi-private Handlungen im öffentlichen Raum handelt.

      Wenn ich früher meinen Kumpels auf dem Schulhof ein Bild aus einer Zeitschrift gezeigt habe, war das völlig ok und legal (da ich die Zeitschrift vorher gekauft habe).

      Wenn die Kids heute das soziale Äquivalent machen, und die Fotos ihren Freunden per Twitter oder Facebook zugänglich machen, laufen sie Gefahr, abgemahnt zu werden.

      Und ich finde, das sollte nicht so sein und da muss eine Lösung für gefunden werden.

      1. Das stimmt so aber längst nicht mehr. Die online zugänglichen Fotos der Zeitungen, Magazinen sind längst dafür von diesen Medien für die Weiterverbreitung lizensiert. Auf den Seiten sind FB- und Twitter-Buttons angebracht, mit denen man die Inhalte bequem teilen kann. Die Weiterverbreitung ist erwünscht und legal und kein Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener wird dafür abgemahnt.

      2. Das ist richtig und auch gut so. Alles andere, und ich muss mich jetzt wiederholt wiederholen, wäre gegen die Selbstbestimmung einer freien Kunst.

      3. Das Probleme sehe ich genauso.

        Die erste Frage ist jedoch, ob wir diejenigen sind, die es lösen müssten, oder die Social-Media-Provider. Warum z.B. bietet Youtube keinerlei Möglichkeit, nötige Rechte an einer Hintergrundmusik eines hochgeladenen Videos per Micropayment zu kaufen? Warum wird die Lizenzlage mit den Verwertungsgesellschaften nicht befriedigend geklärt? Warum wird von Facebook, Twitter und Pinterest Nutzern nicht vernünftig erklärt, was problemlos möglich ist, und was Lizenzen erfordert? Warum blendet Facebook *automatisch* Vorschaubilder ein, die möglicherweise urheberrechtswidrig hochgeladen werden, ohne dass mir das als Nutzer auch nur erklärt wird?

        Die zweite Frage ist, ob nicht ein in Zusammenarbeit mit den Social-Media-Diensten erarbeitetes Lizenzsystem die Lösung ist, statt das Urheberrecht so lange einzuschränken, bis die Nutzer dieser Dienste alles kosten- und uferlos machen können, was die Dienste so anbieten. Die zweite Variante macht ja auch deshalb so Probleme, weil der Gesetzgeber, sei es mit einer Flatrate, sei es mit Schrankenregelungen, den Geschäftsmodellen der Anbieter permananent hinterherhecheln müsste. Sobald eine neue Nutzung von Internetdiensten erfunden wird, die Privatnutzer dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung aussetzen, müsste diese gesetzlich ausgenommen oder über eine Flatrate abgedeckt werden. Das wirkt zu Recht absurd und natürlich würde es das Urheberrecht aushöhlen. Wenn man sich dem nicht stellt, kann man zwar immer und immer wieder empört sein, dass gegen Privatnutzer vorgegangen wird, allein: Ändern wird sich nichts.
        Verlangt man umgekehrt, dass die Provider sicherstellen, dass die Nutzer nicht wegen der im jeweiligen Dienst völlig normalen Nutzung abgemahnt zu werden, wird ein Schuh draus. Das jeweilige System müsste dann aber so programmiert sein, dass das urheberrecht von vornheren ein Faktor ist; es müsste Möglichkeiten zur Lizenzierung vorsehen und bei potentiell gefährlichen Handlungen warnen. Stattdessen sind die aktuellen Social-Media-Systeme in Bezug auf geistiges Eigentum aber ungefähr so sicher, wie ein Mähdrescher in Bezug auf materielle Werte. Und die Nutzer sind Kinder und Jugendliche.

      4. Peter Nümann 29. JAN 2015 @ 8:22
        Verlangt man umgekehrt, dass die Provider sicherstellen, dass die Nutzer nicht wegen der im jeweiligen Dienst völlig normalen Nutzung abgemahnt zu werden, wird ein Schuh draus. Das jeweilige System müsste dann aber so programmiert sein, dass das urheberrecht von vornheren ein Faktor ist; es müsste Möglichkeiten zur Lizenzierung vorsehen und bei potentiell gefährlichen Handlungen warnen. Stattdessen sind die aktuellen Social-Media-Systeme in Bezug auf geistiges Eigentum aber ungefähr so sicher, wie ein Mähdrescher in Bezug auf materielle Werte. Und die Nutzer sind Kinder und Jugendliche.


        Ich kenne mich da ein wenig aus daher möchte ich darauf etwas eingehen.
        Ich sehe das Problem dabei, dass jeder Urheber ein individuelles Verständnis davon hat, was er erlauben möchte und was nicht. Darüber hinaus wurde dies jedoch niemals nachlesbar für ein Computerprogramm zentral festgehalten, was hier erlaubt sein soll und was nicht. Daraus ergibt sich dann das Problem, dass schlicht die Information für die automatisierte Lizenzierung oder Auswertung auf Seiten der Dienstanbieter fehlt. Möglich wäre so ein System natürlich, aber dazu wird vor allem als allererstes eine vereinheitlichte Verwaltung aller Werke benötigt. zb.: im Sinne einer Weltweiten Datenbank welche das Werk selbst und die Lizenzbedingungen beinhaltet, sodass sie automatisiert Auswertbar sind. Ich könnte mir zb.: einen weltweiten Dienst vorstellen, der Anfragen von anderen Diensten entgegennimmt, die schlicht und einfach Fragen ob ein bestimmtes Werk bei ihnen verwendet werden darf. Als Antwort kommt dann „Ja“ oder „Nein“ zurück oder eine kryptische Beschreibung was erlaubt ist und was nicht . Man könnte natürlich auch einfach erwaten, dass alle 9 Milliarden Menschen weltweit per E-Mail beim Urheber um eine Lizenz bitten.

        Software wird im allgemeinen immer so programmiert, dass sie gerade so der Mindest-Erwartung entsprechen und mit der Konkurrenz mithalten können. Ich denke, dass viele das Urheberrecht einfach lange Zeit gar nicht auf dem Schirm hatten und es daher auch nicht berücksichtigt wurde. Die Vielzahl an Organisation weltweit, die die Urheber vertreten, machen es gerade einem Start-Up aber auch nicht leicht wenn es dann zu Verhandlungen kommt. Bis da vernünftige Bedingungen ausgehandelt wurden ist das Unternehmen schon pleite, weil die Anwälte so viel gekostet haben. Daher macht es durchaus Sinn, erst über das Urheberrecht nachzudenken, wenn genug Geld da ist um es überhaupt berücksichtigen zu können. Natürlich wäre es anders wünschenswerter, aber die aktuelle Situation der Welt lässt kaum etwas anderes zu.

  13. Also am besten fand ich ja neulich als einer seine Fotos und Videos vom IS oder so in diversen Zeitungen sah ohne jegliche Lizenzierung oder Namensnennung, dafür mit Logo dieser Zeitungen. Als Urheber beim Spiegel angefragt, ob er das Material lizenzieren darf, sollte er mehrere Tausend Euro zahlen. Dreist, da der Spiegel das Material ja von ihm geklaut hat.

  14. Böhmermann weiß ganz sicher, was er tut und entweder ignoriert er es oder es ist ihm egal. Sollte es aber gerade ihm als Medienschaffenden nicht sein, man weiß, man hat zu jeder Zeit nichts wirklich Reelles in den Händen und muss darauf vertrauen, dass das Umfeld damit auch vertrauensvoll umgeht. Dazu gehört, das man z.B. einfach kurz fragt, kostet nicht automatisch etwas, macht aber kaum einer. Und gerade Leute wie Böhmermann, setzen da, wie man an von Gehlen sieht, meiner Meinung nach ein falsches Zeichen. Das gerade jetzt die kommerziellen Direktverwerter, in deren Reihen ganze Fotoabteilungen freisetzt wurden, für ein ‚fair use‘ plädieren, klingt schon komisch, zumal auch fair use bei kommerziellen Zwecken keine regelmäßig Anwendung findet.
    Zumindest solange es keine wirkliche Idee für einen besseren Umgang mit Urheberrechten gibt, könnte man einfach die bestehenden Regeln versuchen einzuhalten, man bricht sich da nicht wirklich einen aus der Krone, wenn die lumpigste Statusmitteilungen mal eben nicht mit den schicken Bildern aus der Google-Bildersuche untermalt werden. Oder man kassiert eine Abmahnung, zahlts und hängts nicht an die große Glocke, der Mann hat ja Recht und muss das sogar laut Gesetz auch tun, sonst verliert er seine Schutzrechte über kurz oderr lang gänzlich und das Bild wird zum Allgemeingut, siehe das Konterfei von Che Guevara (zumindest anlehnungsweise).
    Also einfach etwas mehr Reepekt gegenüber den Bilderschaffenden, dann klappt das auch mit den Rechten. Und es entsteht mehr Kommunikation und Gemeinschaft.

    1. Wen genau meinen Sie mit den „kommerziellen Direktverwerter[n]“ und können Sie bitte Quellen für deren Plädieren für Fair Use anführen?

  15. Ich bin Schüler und hatte mit einer Webdesign-Seite versucht, ein paar Euros nebenher zu verdienen. An einer Stelle vergaß ich, ein Platzhalter-Bild, die ich über Google für meine Entwürfe rausfische, zu entfernen. Diese Bild war von Getty Images und nun wurde ich von Waldorf-Frommer abgemahnt. Die Seite war sogar nur versehentlich auf den Server geladen worden und nur ganz kurze Zeit online, die automatischen Suchroboter haben das jedoch sofort gefunden und die „Abmahn-Maschine“ setzte sich in Gang.

    Das Gesetz gegen unseriöse Abmahnpraktiken greift hier nicht, da es eine „gewerbliche“ Angelegenheit sei. ich sehe mich mit Forderungen um die 1000 Euro konfrontiert und darf mich als junger Mensch jetzt darauf freuen, künftig keine Miet- und Telefonverträge zu bekommen.

    Letztlich bleibt mir nichts, als das zu akzeptieren und mich in so einer Kommentarspalte hier auszuweinen. Toller Rechtsstaat. Hoffentlich werde ich später nicht mal in eine Irrenanstalt zwangseingewisen, weil jemandem meine Visage nicht passt.

    1. Dominik, versuchen Sie über die Höhe zu verhandeln. Auch Ratenzahlungen sind nicht unüblich.

      1. Ich habe aber kein Geld für irgendwelche Raten, es sei denn, ich zahle 15 Jahre ab. Von einer Verhandlungsbasis kann ich in den Drohbriefen nichts erkennen.

        Außerdem geht ist, wie überhaupt bei dieser ganzen Diskussion, nicht um die Wahrung von Rechten ansich oder den Hinweis auf einen Rechtsverstoß sondern um die Verhältnismäßigkeit der ganzen Angelegenheit. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man muss sich einfach mal überlegen, was hier vorgefallen ist, was für ein Schaden aus welchen Gründen entstanden ist und wer schlussendlich damit dann seinen Lebensstandard finanziert.

        Die horrenden Summen, die da in einer sehr aggressiven Art und Weise eingefordert werden, rechtfertigen Leute wie die nette Kanzlei oder „LTR“ dann damit, dass ja der Urheber seine Rechte wahren muss. Über die Verhältnismäßigkeit oder wie diese Ansprüche dann umgesetzt werden können, wird hingegen kein Wort verloren. Alle Argumente laufen darauf hinaus: Ich Urheber, du Fehler, jetzt mache ich mit dir was ich will. Hättest du dir ja vorher überlegen können.

        Das ist absurd, engstirnig und primitiv. Es geht darum, Geld zu verdienen. Dann sagt es doch wenigstens und tut nicht so, als müssen hier die heiligen Rechte gewahrt werden. Stichwort Doppelmoral.

      2. 1000,- Euro über 15 Jahre abgezahlt sind zinslos 5,56 € pro Monat.
        Mit horrenden 20% Zinsen wären es so um die 18,- €.

        Wenn dieses Geld nicht da ist bzw. perspektivisch in den nächsten 15 Jahren nicht reinkommt, dann ist die Abmahnung wirklich Ihr geringstes Problem.

        Und das ist nicht böse gemeint, aber das muß man mal ganz ehrlich so sagen.

      3. „Im übrigen sehe ich Abmahnungen im Allgemeinen auch als nicht legitim an, da sie in ihrer Form einer Strafe gleich kommen um. Nun kenne ich die gesetzliche Regelung für Strafen leider nicht aber ich würde mir einbilden, dass nur der Staat solche verhängen darf.“

        Abmahnungen wurden vom Staat als für den Täter günstigere Variante zu einem Gerichtsverfahren eingeführt. Geld spart da vor allem der Abgemahnte. Auch wenn das kaum einer wahr haben will.

        Wer die Abmahnung nicht akzeptiert, der kann das ganze ja durch ein Gericht regeln lassen.

        Da es sich übrigens um Zivilrecht handelt, geht es nicht um Strafen, sondern um Schadenersatz. Strafschadenersatz wie bei Millionen-Summen in den USA ist in Deutschland nicht vorgesehen.

      4. Der schreib doch „es sei denn, ich zahle 15 Jahre ab…“ !

        Und es stimmt doch: angesichts des Vorfalls ist eine „Strafe“ von 1000 Euro doch total unangemessen bzw. unverhältnismäßig!

      5. Und jemand anderes schrieb ihm schon, daß er ein ganz anderes Problem hat, wenn er 15 Jahre braucht um 1000,- abzuzahlen.

        Abgesehen davon dauert die Insolvenz nur 6 Jahre.

        Und das auch noch von jemandem, der sagt er habe ein Business für Webdesign aufziehen wollen. War der Computer auf dem er Websites bauen wollte auch geklaut? Macht er das illegal über das W-LAN der Nachbarn?

        Diese Dramatisierung der angeblichen Folgen dieser Abmahnung ist lächerlich bis unseriös. Da werden immer gleich ganze Leben zerstört.

        Wir Urheber sind aber schon unsachlich, wenn wir uns erlauben darauf hinzuweisen, daß wir uns Kameras und das Geld für die Miete nicht einfach runterladen können.

    2. Ich würde sofort Privatinsolvenz anmelden (wenn das in deiner Lage überhaupt möglich ist).
      6 Jahre dann schuldenfrei.

      Ich gebe dir aber bei der Frage der Verhältnismäßigkeit völlig Recht.
      Ein Abmahnroboter evaluiert dies aber nicht. Und du wirst dich nicht vor Gericht wehren können,
      da zum einen kein Geld für dieses Verfahren da wäre und zum anderen das Risiko sehr hoch ist.
      In Deutschland hat halt immer das Geld recht.

      Im übrigen sehe ich Abmahnungen im Allgemeinen auch als nicht legitim an, da sie in ihrer Form einer Strafe gleich kommen um. Nun kenne ich die gesetzliche Regelung für Strafen leider nicht aber ich würde mir einbilden, dass nur der Staat solche verhängen darf.
      Das hilft dir natürlich reichlich wenig, denn die allgemeine Auffassung ist eine Andere.

      1. “Im übrigen sehe ich Abmahnungen im Allgemeinen auch als nicht legitim an, da sie in ihrer Form einer Strafe gleich kommen um. Nun kenne ich die gesetzliche Regelung für Strafen leider nicht aber ich würde mir einbilden, dass nur der Staat solche verhängen darf.”
        Abmahnungen wurden vom Staat als für den Täter günstigere Variante zu einem Gerichtsverfahren eingeführt. Geld spart da vor allem der Abgemahnte. Auch wenn das kaum einer wahr haben will.
        Wer die Abmahnung nicht akzeptiert, der kann das ganze ja durch ein Gericht regeln lassen.
        Da es sich übrigens um Zivilrecht handelt, geht es nicht um Strafen, sondern um Schadenersatz. Strafschadenersatz wie bei Millionen-Summen in den USA ist in Deutschland nicht vorgesehen.

      2. Der Schaden besteht aus dem nicht gezahlten Honorar für die erfolgte Nutzung.

        Das ist wie beim Schwarzfahren, da muß man auch nicht die U-Bahn kaputtmachen oder ein Stück Schiene klauen, damit ein Schaden eintritt.

        Und auch beim Schwarzfahren kommt man mit „wenn ich das gewußt hätte wäre ich zu Fuß gegangen“ nicht durch.

    3. Hi Dominik,

      ich wurde ebenfalls vor Jahren mal Opfer der Kanzlei Waldorf. Daher hier meine Erfahrungen:

      Bei mir war es der Fall, dass ich als Moderator eines Forums bei einer Diskussion um AnyDVD einen folgenschweren Fehler begangen habe: ich habe bei Erwähnung der Firma Slysoft den Firmennamen mit der Firmenwebsite verlinkt (wie bei der Nennung jeder anderen Firma auch…) und somit kam die Abmahnung wegen „Verbreitung illegaler Software zur Umgehung technischer Kopierschutz-Maßnahmen“ oder so ähnlich ins Haus… weit weit mehr als 1000 Eu…

      immerhin war ich damit in guter Gesellschaft: heise.de hatte wegen des gleichen „Vergehens“ ne Waldorf-Abmahnung, konnte sich aber über die Auslegung als „redaktionelle Berichterstattung“ rauswinden…

      Es war bei mir gerade die Zeit zwischen Zivildienst und Studium, welche ich mit ALG II überbrückte…

      Nachdem ich also mit Kopie des ALG II Bescheids dokumentierte, dass bei mir nix zu holen ist, wurde mir plötzlich eine Summe, die nur noch reichlich die Hälfte der ursprünglichen Forderung war angeboten… zu zahlen in 36 Monatsraten a 50 Eu…

      Das mit dem „verhandeln“ ist freilich nirgendwo erwähnt (die wollen ja schließlich dein nicht vorhandenes Geld und davon möglichst viel), aber durchaus möglich.

      Ganz wichtig: unterschreibe NIEMALS deren vorgedruckte Unterlassungserklärung!!!

      Eine Unterlassungserklärung musst du zwar abgeben aber du musst nicht deren Vorlage mit teurem Vertragsstrafen-Passus und Schuldeingeständnis und so nutzen sondern kannst durchaus eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückschicken, welche für dich juristisch vorteilhafter ist.
      Was du dabei darfst und was nicht, kannst du z.B. hier nachlesen:
      http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/7599-die-modifizierte-unterlassungserklaerung.html

      Wenn du weitere Fragen hast, erlaube ich hiermit Markus Beckedahl und Leonhard Dobusch, dir meine in diesem Kommentar hinterlegte Mail-Adresse weiterzugeben.

      1. Denken Sie nicht zu lange darüber nach. Je eher Sie sich melden, um so bessere Chancen haben Sie auf eine Reduzierung.

    4. Junge, du hast Eltern, die das schon zahlen werden, WENN SIE MÜSSEN. Damit sie das nicht müssen gehst du mit ihnen zusammen zu einem Anwalt. Rechtsschutzversichert sollte man 2015 eigentlich sein, genau wegen so einer riesigen Scheiße, die da abgezogen wird.

    5. Lieber Dominik,

      Die Frage, ob ein Anwalt Sie vertritt und was es kostet, ist kostenlos, also rufen Sie einen an, und fragen Sie.

      Wenn Sie kein Geld haben, sollten Sie Beratungshilfe bekommen können, oder ein Anwalt ist bereit, sie für eine niedrige Pauschale zu beraten. Sie können auch bei mir anrufen (googeln Sie meinen Namen), wenn Sie möchten. Ich vertrete an sich Rechteinhaber, aber ich helfe ihnen gerne weiter, und wenn es nur mit einer Empfehlung ist.

  16. Zu schreiben, das Hamburger Abendblatt hätte Böhmermann „kritisiert“ ist merkwürdig, wenn ihr gleichzeitig euren Lesern von einer dritten Seite zitiert: „Um es im Duktus des [Hamburger] Abendblatts zu sagen“ und von ebenjenem dann die Novelle des Urheberrechts zur Sprache gebracht wird. Denn das ist meiner Meinung nach indirekt eine Mitleidsbekundung für Böhmermann.

  17. Gut, da die Zeichenbegrenzung hier einfach zu kurz ist für Leute wie mich, lasse ich nun meinen eigentlichen Beitrag ungepostet.

    Ich fasse mich kurz:
    man hätte den Künstler auch einfach fragen können, ob man denn darf. Grundsätzlich sollte man IMMER fragen, bevor man etwas von Anderen benutzen möchte!
    Dann gibt’s auch keinen Ärger und man muss sich nicht wieder die Frage stellen ob Internetkids oder sonstige Freunde des Klamauk die Urheberrechte komplett aushebeln wollen, damit sie einfach tun und lassen können, was sie wollen mit der Arbeit und Mühe anderer!

    1. Ehrlich, ich weiss nicht, was diese Kommentare sollen oder wer die verfasst. Diese Aussage ist überhaupt nicht realitätsbezogen, in welcher Welt leben Sie denn? Gehen Sie auch durch die Straßen und sagen: Na der Obdachlose hätte ja nicht obdachlos werden müssen. Na der Alkoholiker hätte ja nicht Alkohol trinken müssen. Na der Autofahrer hätte ja den Unfall nicht verursachen müssen.

      Völlig bescheuert.

      Was passiert ist, ist passiert. Aber danach muss man doch weiterhin differenziert denken und sich über Ursachen, Hintergründe und Problemlösung Gedanken machen.

      1. Willst Du jetzt also sagen, daß Du quasi als Determinismus-Opfer, keine andere Wahl hattest als das Getty-Bild zu benutzen und man Dir deswegen auch keinen Vorwurf machen kann, sondern alle ihr Handeln nun darauf ausrichten müssen, wie sie das für Dich wieder gerade biegen?

        Wenn Dich ein besoffener Autofahrer über den Haufen fährt, sagst Du dann echt „Was passiert ist, ist passiert. Da kann der ja nicht für!“?

      2. Die Logik verstehe ich nicht und ich habe keine Ahnung, was ein „Determinismus-Opfer“ sein soll. Was soll das? Außerdem ist da niemand, der „etwas für einen gerade biegt“, wenn man nicht nur den Fehler ansich betrachtet, sondern die Härte der Konsequenz in Relation zu einem entstandenen Schaden setzt oder (auf meine anderen Beispiele bezogen) generell mal schaut: Wie ist es dazu gekommen, anstatt die Leute einfach schubladenmäßig immer so abzuurteilen.

        Wenn jemand etwas für einen anderen „gerade biegt“, dann ist das doch ein ganz anderer Zusammenhang. Das hat doch nichts mit Recht und Schuld oder Ursache und Wirkung zu tun.

  18. Beim Urheberrecht interessiert mich vor allem ein Aspekt:
    Die Umsetzbarkeit und damit zusammenhängend die Praktikabilität.

    Ist es realistisch alle Rechtsverstöße im digitalen Zeitalter, ohne übermäßige finanzielle Ausgaben seitens des Staates, zu erfassen und zu ahnden? Wie ist es mit den finanziellen Belastungen aller anderen welche zur Durchsetzung dieses Rechts herangezogen werden? Ist der Personalaufwand nicht vielleicht besser in anderen Bereichen sinnvoller?
    Ein Urheberrecht muss in besonderer Weise, wie kaum ein anderes Recht, die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Durch das Recht erzeugte Kosten müssen durch die dadurch generierten Steuereinnahmen finanzierbar bleiben.

    Eigentlich kann man dann nur noch eine Flatrat in betracht ziehen, doch dort stellt sich für mich immer die eine Frage: Wie wird verteilt und auf welcher Grundlage.

    Ich persönlich wünsche mir ein Urheberrecht, welches den privaten Haushalt völlig ausklammert. Nur die kommerzielle Verwertung (politische ebenfalls) Bedarf einer Erlaubnis und einer Vergütung. Damit ist das private Verbreiten von Inhalten kostenfrei und dient als Werbung für den Künstler. Dieser kann mit dieser Werbung bei steigender Beliebtheit dann eine kommerzielle Nutzung vorantreiben.

    Mit dieser Lösung müssten sich Künstler dann nur noch mit Unternehmen und Politikern bei Verwendung um eine Vergütung streiten und nicht mehr mit der Privatperson dem Fan. Das vereinfacht die Lage für viele erheblich. Man könnte dem Urheber noch ein sonder Veto gestatten, falls er auf einer Verwendung seines Werkes im privat Sektor stößt, die er nicht tolerieren möchte. Das würde dann aber erstmal ohne finanzielle Belastung auskommen müssen bis keine Einigung möglich war.

    (Kommerzielle Dienste(Vermittler), welche von Privatpersonen zur Verbreitung von Inhalten genutzt werden, haben daraus einen kommerziellen Vorteil sodass diese ebenfalls eine Vergütung anbieten sollten.)

      1. Mag sein, dass er dies den Urhebern überlässt.
        Denn noch müssen sich die Staatsanwälte und Gerichte mit den Folgen auseinandersetzen.

      2. In Zivilprozessen wirken Staatsanwälte nicht mit.

        Abmahnungen wurden geschaffen, um Gerichte zu entlasten. Vorher mußte man nämlich zwingend den Klageweg bestreiten, wenn der andere einfach nicht reagiert hat.

      3. Vor den Abmahnungen gab es Medien-Berichte über überlastete Staatsanwälte wegen einer Flut von Anfragen oder Anzeigen bezüglich privater Urheberrechtsverletzungen.

        Nun haben wir die Gewaltenteilung abgeschafft und Exekutive und Judikative werden in einem Streich mit der Abmahnung vollzogen.

      4. „Nun haben wir die Gewaltenteilung abgeschafft und Exekutive und Judikative werden in einem Streich mit der Abmahnung vollzogen.“

        Sorry, das ist Quatsch!

    1. Staatsanwälte gar nicht, die haben mit Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverstößen überhaupt nichts zu tun.
      Zu Gerichtsverhandlungen kommt es nur dann, wenn man sich im Vorfeld nicht einigen kann. Die Gerichtskosten zahlt dann auch nicht der Staat, sondern je nach Ausgang des Verfahrens, Kläger oder Beklagte oder aufgeteilt auf beide Parteien.

      1. Da habt ihr mich erwischt. Hier habe ich nicht gründlich nachgedacht. Vor allem seit den Abmahnungen ist die Lage eine völlig andere. Zuvor gab es massenhaft Auskunftsansprüche an die Gerichte/Staatsanwälte oder nicht? Ich bin nur ein einfacher privater Mensch weder in öffentlichen Ämtern noch irgendwo anders mit dem Thema konfrontiert. Die ständige Erwähnung der Urheberrechts-Thematik in den Medien und der Politik geben mir als Privater das Gefühl, dass hier immer noch niemand so richtig mit den aktuellen Zustand klar kommt und dass es immense Aufwände bedeutet die aktuellen Rechtsansprüche durchzusetzen.
        Wollte ihr denn mit einem nicht durchsetzbaren Rechtsanspruch tatsächlich jeden potentiellen Kunden/Fan zum Kriminellen machen oder ihn gar erziehen? Nichts anderes ist es, wenn ihr beharrlich darauf besteht, dass jeder dem folge zu leisten hat. Wir schaffen es ja nicht einmal unseren Kindern alle unsere Werte zu vermitteln, außer jene die offensichtlich für das allgemeine Zusammenleben sind. Das Urheberrecht ist abstrakt und erst eine Abmahnung bringt viele überhaupt dazu sich damit zu beschäftigen. Und jede Generation muss dies erneut lernen. Da sind Abmahnungen eine Liezens zum Geld drucken.
        Vielleicht sollten sich die Schulen doch öfter mal auf reale, weltliche, lokale Gegebenheiten beim Lehrstoff fokussieren.

    2. Werbung für den Künstler kann es aber auch nur dann sein, wenn der Urheber namentlich genannt wird und dazu hat er bereits das recht. Dennoch versäumen es bereits jetzt sehr viele Leute die Urheber zu nennen, sei es aus Ignoranz oder Faulheit.

      1. Wir reden bei der Werbung von Privat-Leuten. Also die Menschen, die durch ihr Interesse überhaupt erst den Künstler zu einer Basis verhelfen mit der er Geld verdienen könnte.
        Manche nennen diesen auch Fan.
        Solche Leute werden, wenn ihnen etwas gefällt, von sich aus sich über den Künstler informieren. Eine namentliche Nennung findet desweiteren meist in den Datei-Namen oder Datei-Meta-Daten statt. Bei Bilder ist dies leider seltener der Fall. Und ich gebe zu, es ist bei Bildern auch weit aus schwerer überhaupt selbst den Ersteller herauszufinden. Dennoch glaube ich, dass der Rechtsanspruch auf namentliche Nennung im Privat-Sektor ein nicht durchsetzbarer Anspruch ist.

      2. Das mag für Jan Böhmermann funktionieren, der sein Geld von Fernsehsendern bekommt und dessen Marktwert an seiner Popularität hängt. Der durchschnittliche Fotograf oder Autor hat von solchen Fans keinen Vorteil.

        Welchen Vorteil habe ich von „Fans“ die meine Arbeit „klauen“, wenn das dazu führt, daß andere meine Arbeit dann auch benutzen ohne sie zu kaufen?

        Das sit wie das Märchen, daß Musiker groß rauskommen, indem ihre Musik kostenlos per file-Sharing verteilt wird.

      3. Zitat: (Sascha Rheker 26. JAN 2015 @ 6:28)
        „Das mag für Jan Böhmermann funktionieren, der sein Geld von Fernsehsendern bekommt und dessen Marktwert an seiner Popularität hängt. Der durchschnittliche Fotograf oder Autor hat von solchen Fans keinen Vorteil.
        Welchen Vorteil habe ich von “Fans” die meine Arbeit “klauen”, wenn das dazu führt, daß andere meine Arbeit dann auch benutzen ohne sie zu kaufen?
        Das sit wie das Märchen, daß Musiker groß rauskommen, indem ihre Musik kostenlos per file-Sharing verteilt wird.“
        -> Ich kenne Herr Böhmermann nicht und kann nichts darüber sagen was für ihn funktioniert oder nicht. Ich fordere auch keinen Künstler dazu auf nun plötzlich kostenlos zu arbeiten. Ich habe ihre hier verlinkten Webseiten besucht und habe nun ein Verständnis dafür wieso sie so harsch reagieren. Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele Urheber für ihre Arbeit bezahlt werden wollen, gerade weil sie eben nicht über die Hollywood-Maschinerie im Hintergrund verfügen. Und gerade im Bereich der Fotografie ist die Anerkennung oft genug auch in der breiten Bevölkerung so gering, dass großer Frust aufkommt. Und ich gebe ihnen Recht gerade wenn es um Fotos geht, dürfte die Fan-Basis selbst bei bekannteren Fotografen kaum der Rede wert sein.
        Fotografie ist vermutlich einer der härtesten Bereiche in der kreativen Branche.
        Und denn noch.
        Glauben sie wirklich, dass eine Privat-Person eine Liezens an ihrem Foto erwerben wird nur um es auf Twitter oder Facebook zu posten? Ist das nicht realitätsfern? Aber ich glaube ihr Hauptproblem hier ist das dritte ihre Arbeit dann auch „benutzen“. Ich nehme an sie meinen damit die Weiter-Verwertung. Aber würden sie in so einem Fall nicht immer noch das Recht auf Vergütung haben insbesondere wenn diese Verwertung gewerblicher Natur ist? Könnte man die Privat-Person an dieser Stelle dann nicht doch als Vermittler und Bewerber ihrer Arbeit betrachten?
        Nun zu den Musiker-Beispiel.
        Es ist in der Tat so, dass Musiker durch virales Marketing der Fans an Bekanntheit gewinnen. File-Sharing unterstütz diesen Vorgang. Allerdings führt dies natürlich nicht automatisch zu einem positiven Effekt im Geldbeutel der Künstler. Obwohl der File-Sharer laut Studien öfter als der Durchschnitt Geld für die Produkte der kreativen Branche ausgibt. Das Problem hierbei ist zum einen, dass eine sehr weite digitale Verbreitung nicht gleichzeitig bedeutet, dass die Leute die Musik auch mögen und zum anderen, dass der Anreiz das Album von jemanden zu kaufen, den man nur ein wenig mag und dessen Musik im Netz zu finden ist, sehr gering ist. Fans werden es kaufen. Aber speziell bei Musik spielt die Medienpräsenz eine weit größere Rolle für die Bekanntheit und Beliebtheit, als die Schmuddel-Ecke der File-sharer. Meine persönliche Erfahrung mit der Thematik ist, dass die Menschen bis zum Ende der Schulzeit aus finanziellen Gründen File-Sharing betreiben und dann später zum Kunden der Künstler werden, die sie besonder mochten.

        Bei Bildern ist der Markt ein völlig anderer. Wie oft schaut man in einer Zeitschrift schon auf den Namen des Urhebers eines Bildes. Wie oft gibt man wirklich Geld aus um Bilder eines ganz bestimmten Künstlers zu erwerben. Die Privat-Person als potentiellen Kunden zu betrachten halte ich im Bereich der bildhaften Kunst für unrealistisch, sofern es um den konkreten Verkauf der Bilder selbst geht. Wohl aber könnte er ein Kunde für Auftragsarbeiten werden, wenn er einen guten Eindruck von den Fähigkeiten durch entsprechende Verbreitung bekommen hat.

  19. Ich weise noch einmal darauf hin, dass eine ähnlich lautende Abmahnung mit dem selben Streitwert (7.000 Euro) am selben Tag an einen Kollegen von mir geschickt wurde, der das Foto auf seinem privaten Twitteraccount (100 Follower) gepostet hat. Diese Tatsache war der eigentliche Auslöser die beschriebenen Vorgänge mal in eine öffentliche Diskussion zu geben.

    1. Und worin genau sehen Sie darin ein Problem? Erscheint Ihnen der Streitwet für Ihren Rechtsverstoß im Verhältnis zu gering oder der andere zu hoch? Oder beides?

      Streitwert- und Schadensersatzhöhe sind rechtlich eindeutig geregelt und überprüfbar. Die Vorgaben beinhalten allerdings nur grobe Abstufungen. Man sollte dazu einen Rechtsanwalt direkt befragen, der den Einzelfall beurteilen kann. In Foren wird man dazu keine belastbare Aussage bekommen können.

      Nur soviel lässt sich vermuten: Da es sich, wie Sie sagen, um einen Kollegen von Ihnen handelt, wird es sich wohl auch um eine gewerbliche Nutzung handeln und die Höhe des Streitwerts wäre damit gerechtfertigt.
      Die Höhe des Schadensersatzes folgt den marktüblichen Honoraren (Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, kurz MFM-Liste), die in dem Bereich der Nutzung keine Unterscheidung der möglichen Reichweite von Twitteraccounts machen, weil dies in der Praxis auch nicht gemacht wird, sondern da geht es nur um die Dauer der Nutzung. Die Lobby, die Marktbeherrschung der großen Kunden, verhindert dies leider.

    2. Dann hat auch Ihr „Kollege“ der Firma twitter, im Rahmen von deren AGB recht umfangreiche Nutzungsrechte an einem Bild eingeräumt, bei dem er selbst nichtmal ein einfaches Nutzungsrecht hatte.

      „Durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Anzeigen von Inhalten über die Dienste gewähren Sie uns eine weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), diese Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege, die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten.

      Sie bestätigen, dass Twitter mit dieser Lizenz das Recht hat, die Dienste bereitzustellen, zu fördern und zu verbessern und die über die Dienste übermittelten Inhalte gemäß unseren Nutzungsbedingungen anderen Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen, die mit Twitter zwecks Syndizierung, Übertragung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte in anderen Medien und Diensten im Rahmen einer Partnerschaft zusammenarbeiten.

      Die von Ihnen im Rahmen der Dienste übermittelten, veröffentlichten, übertragenen oder anderweitig bereitgestellten Inhalte können von Twitter oder anderen mit Twitter zusammenarbeitenden Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen zusätzlich verwendet werden, ohne dass Ihnen hierfür eine Vergütung gezahlt wird.“

      Ist das wirklich eine private Nutzung im Sinne der Privatkopie?

      1. Nein, Das sind die AGBs eines gewerblichen Vermittlerdienstes ?
        Ich zweifle daran, dass er vor Gericht bestand hätte.
        Insbesondere eine pauschale Liezens zur Nutzung und Weitergabe an andere Unternehmen erscheint mir mindestens als sittenwidrig.

      2. Zur Ergänzung:
        Ein Privat-Menschen wird sich in den meisten Fällen weder die AGBs durchgelesen haben noch darüber im klaren sein, was dies und seine Handlung bedeutet. Zwar wird man dann argumentieren, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, aber eine so breite Unwissenheit bei allen macht eine Rechtsdurchsetzung schwierig. Man wird also die AGBs oder zumindest diesen Teil als ungültig erklären.

      3. Also würden sie auch sagen, daß ein großer Teil der Bevölkerung behandelt werden sollte, wie beschränkt geschäftsfähige KInder, deren Handlungen und Vertragsabschlüsse keine Konsequenzen haben sollten?

        Alles, was die kleinen machen und dann später nicht wollen ist unwirksam, sittenwidrig und ungültig?

        Da ist die FDP Morgen wieder im Bundestag, weil man das, was die Kindlein gewählt haben ja auch nicht Ernst nehmen kann.

      4. Zitat (Sascha Rheker): „Also würden sie auch sagen, daß ein großer Teil der Bevölkerung behandelt werden sollte, wie beschränkt geschäftsfähige KInder, deren Handlungen und Vertragsabschlüsse keine Konsequenzen haben sollten?
        Alles, was die kleinen machen und dann später nicht wollen ist unwirksam, sittenwidrig und ungültig?
        Da ist die FDP Morgen wieder im Bundestag, weil man das, was die Kindlein gewählt haben ja auch nicht Ernst nehmen kann.“
        -> Nein. Ich sage lediglich, dass der Gesetzgeber und auch das Gericht in vielen Fällen oft genug den tatsächliche alltäglichen Umgang mit den Diensten des Internets betrachten und dann nicht selten bestimmte Klauseln der AGBs für unwirksam erklären, da sie den Benutzer unverhältnismäßig benachteiligt. AGBs haben in Deutschland allgemein nur sehr eingeschränkte Gültigkeit und ich finde dies auch gut so, da die Dienste häufig eine so starke Marktmacht haben, dass man an ihnen kaum vorbei kommt. Gerade die Urheber beschweren sich an dieser Stelle gerne über die Monopolstellung von Google und Co. . Häufig gibt es auch Verträge zwischen Urheber und Verwerter, welche den Verwerter unverhältnismäßig bevorteilt. Der Urheber hat oft genug jedoch keine Wahl, wenn er denn einen Vertragspartner sucht, da viele der Verwerte selbige Klauseln verwenden. Hier hat der Gesetzgeber auch schon Grenzen aufgezeigt.
        Worum es hier also geht ist, dass ein Ungleichgewicht der Vertragspartner oft zur einseitigen geradezu sittenwidrigen Bevorteilung einer Seite führt, welche sich die andere Seite nicht oder nur sehr schwer entziehen kann.
        Zu glauben, dass die Bevölkerung sich mit einer Thematik, welche primär nur eine einzige Branche betrifft, beschäftigt, halte ich in der Tat für egozentrisch.

  20. Ich finde es sehr lobenswert, dass sich Herr Böhmermann des doch vergleichsweise heiklen Thema’s „Inconntinenzproblemen bei älteren Herrschaften (im wahrsten Sinne des Wortes :))“ angenommen hat. Leider bin ich mit dem hier diskutierten Vorgang nicht vertraut und in dem obigen Blogpost wird leider nicht sehr eingehend darauf eingegangen (z.B. ist mir nicht klar ob das Bild nur verlinkt wurde, eingebettet, oder ohne Hinweise auf den Urheber auf der Webseite gezeigt wurde.). Insbesondere ist mir auch nicht der Zusammenhang, in dem dieses Bild gezeigt wurde, klar. War dies eine Informationssendung zu diesem Thema? Dann würde ich hierzu gerne einen Link bekommen, denn was ich bis jetzt z.B. zu den Therapiemöglichkeiten gehört habe war doch sehr widersprüchlich. (Bin selber Ü50).

    Ist der Mann, der in dieser kompromittierenden Pose gezeigt wird, eigentlich ein professioneller Schauspieler?

  21. Ich finde die Idee nicht gut. Warum für etwas bezahlen, wo es doch eigentlich auch von Urheber gewollt ist, dass sein Werk mehr Reichweite erhält. Meistens bekommt er ja schon Geld dafür.

    Da wahrscheinlich 80-90% der Abmahnungen nicht bewusst begangen werden, sollte man vielleicht die erste Abmahnung sehen wie eine mündliche Verwarnung, wie sie die Polizei aussprechen kann. Das wäre doch viel besser. Wenn ein Urheber oder ein Anwalt eine Rechtsverletzung sieht, dann muss die Person erst einmal angeschrieben werden und ihm Zeit geben, den Fehler zu beheben. Ohne Abmahnkosten. Ich denke, damit werden sich sehr sehr viele Abmahnungen relativieren.
    Abmahnungen sind mittlerweile lukrativ und das muss erst einmal abgeschaltet werden.

    Und was nützt es, wenn wir alle eine Pauschale zahlen muss, also Urheber eine Pauschale bekommen und sich die Urheber dann trotzdem abmahnen, weil sie die Gesetze doch mal wieder so umdeuten lassen, dass sie nicht haltbar sind. Nee. Dann lieber ernsthafte Möglichkeiten suchen, die wirken und wo sich keiner raus schlängeln kann. Zudem sollte man auch ruhig mal wieder etwas umdenken, mal wieder bei 0 anfangen und vorhandenes erst einmal außen vor lassen und nicht immer nur bestehende schlechte Dinge aufrecht erhalten und irgendwie so erweitern, dass man damit noch halbwegs leben kann.
    Sorgt dafür, dass Abmahnungen wieder den Sinn haben, den diese haben sollen. „Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.“ – (http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung (25.01.2015)). Es ist kein Geschäft, es ist ein rechtliches Instrument.

  22. Sind nicht aber Abmahnungen in erster Linie dazu gedacht, von demjenigen Schaden abzuhalten, der sich als Geschädigten betrachtet? („Die Abmahnung […] ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gerichtlichen Verfahrens ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfahrens gegeben hat (vgl. § 93 ZPO). In einem solchen Fall hat der Verletzte die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen.“ — http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung v. 25.01.2015) Wenn dem so ist, dann wäre die Abmahnung der letzte Schritt vor dem Gang zum Gericht, oder?

    Wenn man sich aber so anschaut, in welchem Kontext Abmahnungen oft empfangen werden, hat man dann noch das Gefühl, dass es einen vorherigen informellen Kontakt gegeben hat? Suchmaschinen machen es zumindest bei Bildern leicht, auf etwaige Rechtsverletzer zu stoßen. Wenn also ein Urheber nach eventuellen Rechtsverletzungen bezüglich seiner eigenen Werke sucht oder suchen lässt, entstehen keine immensen Kosten. Auch für eine Vorabschätzung des Einzelfalls bezüglich der Schwere sollte es keines erheblichen Aufwandes bedürfen. Warum dann nicht daraus eine Anfrage gestalten, die diese relativ geringen Kosten zu begleichen bittet und darüber hinaus einen (möglichst fairen, am Fall bzw. Schaden orientierten) Preis für die vermutete unerlaubte Nutzung berechnet? Im Falle vermuteter grober Fahrlässigkeit oder gar Böswilligkeit sollte dem Angefragten das kundgetan und könnte vielleicht um eine „Ablass“-Spende an eine wohltätige Organisation gebeten werden. Vielleicht sollten ein paar Juristen dafür mal einen pauschalen Rahmen entwerfen, mit dem sich keine der betroffenen Seiten juristisch etwas verbaut? Das fände ich toll.

    Was hier auch schon thematisierte pauschale Gebühren zur Lizensierung betrifft, die dann beispielsweise von kommerziellen Anbietern sozialer Netzwerke zu berappen wären, bin ich eher skeptisch. Ich habe mit der Pauschalität und der Verteilung ein Problem. Zumindest in Bezug auf die Nutzung von Bildern sollte es doch technisch möglich sein, Bilder für die Nutzung zu öffnen, indem sie in einer Lizenz-Datenbank abgelegt werden. Dort Bildsuche, per Klick Kauf für konkreten Verwendungsbereich, Herunterladen eines entsprechend markierten Bildes gewünschten Types und gewünschter Auflösung, und das darf dann verwendet werden. Bezahlung auch in Kleinstbeträgen, von einem zuvor dort angelegten kleinen Guthaben. Anbieter sozialer Netzwerke könnten ja ihren Mitgliedern genau dieses Guthaben regelmäßig um einen kleinen Betrag aufstocken, wenn sie denn genug mit den Daten ihrer Miglieder verdienen und ihnen einen Anreiz bieten wollen, sich auch weiterhin transparent zu machen.

    Last not least noch zwei Gedanken/Fragen zum Urheberrecht. 1) Sollte es nicht endlich auch mal ein Konsumentenrecht geben? Wenn ich etwas gesehen oder gelesen habe, dann möchte ich das uneingeschränkte Recht, dieses Erlebnis zu rekonstruieren, um meine Wahrnehmung rekapitulieren zu können. Dass ich ein versiebtes Buch dann unter Umständen neu kaufen muss, okay, die Buchpreise sind im allgemeinen bezahlbar. Auch gibt es das durch Pauschalabgaben erkaufte Recht zur Privatkopie. Aber das ist mir nicht genug. Zugleich erkenne ich an, dass ein Urheber den Wunsch hegen könnte, ein Machwerk dem Vergessen preiszugeben… 2) Die Grenzen zwischen privat herumgezeigtem und öffentlich präsentiertem Foto verschwimmen. Können wir damit rechtlich irgendwie differenzierter umgehen?

    1. Ganz richtig. Abmahnungen sind von den Kosten her geringer als eine Gerichtsverhandlung.

      „Warum dann nicht daraus eine Anfrage gestalten, die diese relativ geringen Kosten zu begleichen bittet und darüber hinaus einen (möglichst fairen, am Fall bzw. Schaden orientierten) Preis für die vermutete unerlaubte Nutzung berechnet?“

      Urheber selbst dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnen, die durch eine unlizensierte Nutzung entstehen, noch nicht mal eine Briefmarke, sondern nur exakt das, was sie auch bei einer legalen Nutzung bekommen würden. Jedenfalls ist die aktuelle Rechtsprechung so.

      Davon abgesehen, führt das selten zum Erfolg. In 90% der Fälle weigern sich die Ertappten, wird man beschimpft, beleidigt und sogar aggressiv bedroht. Dafür sind mir meine Nerven und Zeit zu schade.

      Es gibt ja jede Menge Bilddatenbanken und Portale zur Lizensierung, auch für ein paar Cent pro Bild. Bei Getty Images darf man sogar kostenlos Fotos einbinden, man muss sich allerdings an die Bedingungen halten. Das will aber kaum jemand, sondern man will Fotos kostenlos und ohne jede Bedingung.
      Soziale Netzwerke leben davon, dass die User die Netzwerke mit kostenlosen Inhalten füllen. Das ist das Geschäftsmodell. Müssten die etwas dafür brzahlen, würde es nicht funktionieren.

      zu 1) Das gibt es doch, die Privatkopie. Warum reicht Ihnen das nicht aus?

      zu 2) Was verschwimmt denn da wie?

      1. „In 90% der Fälle weigern sich die Ertappten, wird man beschimpft, beleidigt und sogar aggressiv bedroht.“ Nun, der Ton in manchen Foren des Internet lässt mich die beschriebenen Reaktionen leider nicht mit völliger Überraschung aufnehmen. Bei der Prozentzahl zucke ich schon zusammen. Wenn das der Durchschnitt sein sollte, schmilzt meine Hoffnung. Andererseits scheint mir die Abmahnung als erste Kontaktaufnahme nach festgestellter Urheberrechtsverletzung auch weiterhin unangemessen. Ich habe weder den Eindruck, dass bei Abmahnungen die Kosten für selbige durch die Anzahl der Abgemahnten dividiert werden, noch dass die Schwere des Einzelfalls eine Rolle spielte oder auf einfache Weise verhandelbar wäre… meinem Eindruck nach ist dieser Bereich auf unerquickliche Weise (zum Schaden der Geschädigten) durch zu viele Trickbetrüger verseucht, sicher ist daran die Rechtslage mitschuldig, obgleich menschlich bei mir jeder unten durch ist, der eine unzulängliche Rechtslage als Geschäftsmodell missbraucht.

        „Soziale Netzwerke leben davon, dass die User die Netzwerke mit kostenlosen Inhalten füllen. Das ist das Geschäftsmodell. Müssten die etwas dafür brzahlen, würde es nicht funktionieren. “ Naja, die weiter oben angedeutete Rechtslage bei Twitter ist für mich ein guter Grund, dort nicht mitzuzwitschern. Und wenn, würde ich mich sehr wohl auf ureigenen Text beschränken. Klar ist, dass wir Gratis-Angebote im Internet meist mit unseren Daten bezahlen. Ob die großen Anbieter als Anreiz für eine datenspendende Mitgliedschaft nun größere Online-Speicherbereiche „verschenken“ oder eine Teihabe an pauschalen Lizenzeinkäufen (oder kleine Guthaben für Lizenzkäufe), ist egal, das Potential diesbezüglich ist meinem Gefühl nach jedenfalls nicht Null.

        „zu 1) Das gibt es doch, die Privatkopie. Warum reicht Ihnen das nicht aus?“

        Sie haben völlig recht, darum hatte ich die Privatkopie ja auch erwähnt. Warum sie mir nicht reicht… Zum Beispiel. Es ist ein Unterschied, ob ich über etwas reflektiere, das für jeden potentiell im Original nachvollziehbar ist, oder ob er sich auf meine Beschreibung verlassen muss. Bei einem Buch kann ich eine ISBN angeben, das Internet macht es leichter, da reicht ein Link. Allerdings, obzwar das Digitale quasi unendliche Erhaltbarkeit suggeriert, bietet es wahrscheinlich eine kürzere Halbwertzeit als säureverseuchtes Billigpapier. Weil es den Übergang vom Produkt in Richtung Service verschiebt. Letzterer kann von jetzt auf Gleich enden. Aber selbst beim Buch wird es schwierig, wenn es vergriffen ist (verlegerischer Service eingestellt) und auch antiquarisch nicht mehr erreichbar. Vielleicht kann ich es mir irgendwo ausleihen und eine Privatkopie erstellen. Aber das ist viel Aufwand. Lieber würde ich dafür bezahlen, dass jemand dies als Service übernimmt, möglichst in einer Qualität, die einer Wiederauflage gleichkommt. Aber wer darf das? Und was, wenn der ursprüngliche Lizenzinhaber wieder einsteigen will? Für sowas braucht es klare, sehr einfache Regeln. Am besten Regeln, die ohne juristischen Beistand auskommen. Und wenn es um ein einfaches Bild geht, bin ich auch ein bisschen bei „2) Die Grenzen zwischen privat herumgezeigtem und öffentlich präsentiertem Foto verschwimmen.“

        „zu 2) Was verschwimmt denn da wie?“

        In unserer „physischen“ Welt des Nicht-Internet gibt es das Fotoalbum, auch das digitale auf meiner Festplatte, es gibt die persönlichen Gespräche aufm Sofa, im Treppenhaus, am Schreibtisch und wo-auch-immer. Alles, was ich da zeige, sei es das zerknitterte Foto aus der Brieftasche oder der Zeitungsausschnitt oder die Fotoserie, das Video auf meinem Smartphone, das ist vollkommen privat und sehr wahrscheinlich durchs Recht auf Privatkopie gedeckt. Wenn der Kreis etwas größer wird, könnte es schon komplizierter werden. Salonabende, Gartenparty – ab wann kippt private Feier in öffentliches Ereignis? Wenn Jeder Jeden mitbringen darf? Oder wenn das Bier ausm Kasten per Kasse des Vertrauens mit ’nem Euro beglichen wird? „Verschwimmen“ gibts auch in der Welt des Nicht-Internet. Im Internet gibt es Pendants all dessen, und dort verschwimmt es viell leichter. Weil die Öffentlichkeit sich schneller herstellt und überhaupt erst möglich wird. Der offene Garten bleibt der Nachbarschaft nicht verborgen und dennoch die Party privat. Im Internet kann das schnell ausufern. Ab wann wird ein für einen kleinen Bekanntenkreis vor sich hinblubberndes Blog zum öffentlichen Ereignis? Ab wann steht es im Kreuzfeuer der Rechte-Artillerie, die für großverdienende Großverwerter von Inhalten aufgeblasen wurde? Mir ist klar, dass ich meine Ameisenfotos besser selber schieße, statt sie von irgendwoher zusammenzuklicken. Dann bin ich halbwegs auf der sicheren Seite (wenn sich nicht irgendwer die Idee zu irgendeiner bestimmten Bildkomposition gesichert hat). Aber wenn ich das Foto eines anderen besonders toll fand, es aber leider nirgendwo mehr zu finden ist, muss ich in die Nicht-Internetwelt einladen, um es noch zum Vergleich zeigen zu können. In Pixeln darf ich es nicht darstellen (hoffentlich aber dennoch in Worten detailliert beschreiben, oder gibt es auch da Grenzen?) Auf Getty Images habe ich mich gerade mal testhalber durchgeklickt und versucht, eine möglichst private Nutzung wie in einem kleinen Blog anzugeben – vielleicht war ich zu blöd, aber ich landete eher in der Marketingschiene, da sind 300 Euro für ein Bild schon wenig. Logo, wer damit was verdient, soll auch bezahlen. Aber vielleicht erst, wenn er verdient? Bild in Kommission, sozusagen? Das waren jetzt viele Worte, nicht alles zuende gedacht, ich wollte nur andeuten, was ich mit diesem Verschwimmen meinte und wo mir struntzeinfache Lizensierungs- (und ja, Bezahl-) modelle noch fehlen. Ich sehe da Nachdenkbedarf.

    2. “Warum dann nicht daraus eine Anfrage gestalten, die diese relativ geringen Kosten zu begleichen bittet und darüber hinaus einen (möglichst fairen, am Fall bzw. Schaden orientierten) Preis für die vermutete unerlaubte Nutzung berechnet?”

      Hier mal einen Link zu meinem letzten netten, informellen Kontakt, wo ich anfangs versuchte das ohne Abnahmung oder Gerichtsverfahren einfach mit einer Rechnung über das übliche Honorar zu lösen. Da ist die Argumentation übrigens mal nicht nur „ich mache das privat“ (und das auf einer Seite wo jemand massiv sein Dienstleistungen bewirbt,) sondern obendrein „ich arbeite auch als Journalist, deswegen sollte ich die Bilder „unter Kollegen“ kostenlos benutzen dürfen“.

      http://rheker.wordpress.com/2015/01/20/das-ist-ja-auch-werbung-fur-mich/

      „Im Falle vermuteter grober Fahrlässigkeit oder gar Böswilligkeit sollte dem Angefragten das kundgetan und könnte vielleicht um eine “Ablass”-Spende an eine wohltätige Organisation gebeten werden. “

      Sowas wie 167Tsd. an den Vatikan und 6Tsd. an die Gemeinde Dingsbums?
      (zum Verständnis einfach den Link oben lesen)

      Statt so eine verlogenen „Strafe für den guten Zweck“ zu fordern („wenn sie nicht für das Bild bezahlen muß dieser Welpe im Tierheim verhungern“, und so…) möchte ich lieber anständig bezahlt werden.

      Spenden kann ich dann privat im Stillen, mit meinem Geld.

      1. Also bei der Leidensgeschichte kann auch ich nur noch mit dem Kopf schütteln, wo will man da noch Hoffnung schöpfen.
        Aus solchen Rohren fliegen dann aber vermutlich auch die das Prinzip der Abmahnung torpedierenden Abmahn&abschröpf-Ungetüme.

      2. Da ist schon ein ein wenig extremes Beispiel, aber „ich darf das“ ist schon normal, wie allerlei andere Vorwürfe und Ausflüchte.

        Auch gerne wird mit irgendwelchen Konsequenzen gedroht, in der Art von: „Habe den Chefredakteur von XYZ über ihre Machenschaften informiert, da bekommen sie nie wieder einen Job.“

        Und im hier vorliegenden Fall wurde der Fotograf ja auch gleich den 154Tsd. twitter-Followern und den Facebook-Freunden als Unsympath präsentiert. Der Kollege konnte sich dann bei Facebook beschimpfen („Kapitalistendrecksau“) lassen, man hat seine Kontaktdaten verbreitet und er hat allerlei Emails bekommen.

        Ich habe jedes Verständnis für Kollegen die das lieber an Anwälte outsourcen.

      3. Was bringt da eine gerichtliche Auseinandersetzung? Solche Korrespondenz kommt doch meist von unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Für die Leute ist man nie der erste Kontrahent.

  23. Was heißt „wenn schon eine Person wie Böhmermann“? Soll seine Beliebtheit anders behandelt werden als die notorischen Verstöße der Bildzeitung etwa? Wenn schon ein Verlag der selbst abmahnt und mehrfach gerügt wurde immer weiter stumpf Verstöße begeht?

    Wer meint dass die Arbeit der Fotografen und Grafiker nichts wert ist soll auf die Sachen verzichten oder selber machen.

  24. @Leonhard Dobusch: Guter (und wie die Kommentare zeigen, auch wichtiger) Artikel.

    @ Sascha Rheker, Achim Duwentäster:

    Indirekt bestätigen sie ja den Artikel: Wenn sie auf ihre Anfragen „ich darf das“ o.ä. als Antwort bekommen, gibt es ein (Rechts-)Wahrnehmungsproblem.
    Gesetze (wie auch soziale Normen) sind aber darauf angewiesen, allgemein als „gültig“ anerkannt zu werden. Und wenn sich die Bedingungen verändern, sollte/muss es auch das Recht tun.
    Urheberrecht war lange ein „Spezialrecht“, mit dem nur ein relativ kleiner Kreis – einerseits die Urheber, auf der anderen Seite Musik-&Zeitungsverlage etc. – zu tun hatte. Das änderte sich erstmals mit Aufkommen von Kassetten- und Vidorecordern. Da aufgrund des plötzlichen vielfachen „Rechtsbruchs“ eine Rechtsdurchsetzung nicht mehr möglich war (und auch nicht sinnvoll erschien), wählte man den Weg über Leermedienabgabe und Privatkopie.
    Mit dem Internet haben sich dann erneut die Regeln geändert. Und plötzlich wurde das -im geschäftlichen Verkehr eigentlich sinnvolle – Mittel der Abmahnung dazu benutzt, um (in Filesharingfällen, aber nicht nur da) mittels absurd hoher Streitwerte ein Recht durchzusetzen, das immer weniger Menschen als gültig akzeptierten. Via §97a UrhG wurde (wenn auch erst spät) versucht gegenzusteuern, allerdings ist er leider sehr schwammig formuliert.
    Und jetzt hat sich mit sozialen Netzwerken, Twitter, Instagram etc. die Mediennutzung erneut geändert. Das Urheberrecht bildet aber noch die Realität von Zeitungen und Fernsehen ab – also des oben angesprochenen kleinen Kreises.
    Es ist eben ein Unterschied, ob ich 1-3x am Tag eine Zeitung/eine Radiosendung/einen Fernsehbeitrag erstelle und die Klärung der Rechtsfragen der zuständigen Abteilung überlassen kann – oder ob ich innerhalb von Sekunden auch als Einzelperson (zumindest theoretisch) jeden Menschen erreichen und nahezu in Echtzeit kommunizieren kann. Dazu kommt: Für den „normalen“ Nutzer ist ein Tweet schon nach 1-2h im Rauschen untergegangen, in sozialen Netzwerken spätestens nach 1-2Tagen. Kommunikation ist schneller (und multipler) geworden. (Meta: Und dafür dann Nutzungsgebühren für 6Monate ansetzen? Rly?)
    Es ist verständlich, daß sie mit ihrer Arbeit/ihren Werken Geld verdienen möchten. Aber wollen sie jeden abmahnen? Oder nur selektiv? Führt bei den Betroffenen sicher nicht dazu, etwas als falsch zu empfinden, was für sie selbst eine normale Nutzungshandlung ist. Eher als ungerecht.
    Denn ganz ehrlich: Wenn ich mit Menschen nahezu in Echtzeit kommuniziere, wende ich nicht erst mal eine halbe Stunde dafür auf, Rechte an einem Bild herauszufinden und es zu lizensieren.
    Natürlich können sie darauf beharren, es möge alles bleiben, wie es ist. Das wird aber nicht die Menschen ändern. Vielleicht ist der Weg, die Plattformbetreiber über eine VG zu beteiligen, eine Möglichkeit, Nutzungshandlung und Rechtsempfinden wieder in Einklang zu bringen.
    Über die Ausgestaltung, Ausnahmen und den durchaus berechtigten Wunsch, seine Werke nicht im falschen Kontext verwendet zu sehen, kann man dann durchaus diskutieren.

    1. „Indirekt bestätigen sie ja den Artikel: Wenn sie auf ihre Anfragen “ich darf das” o.ä. als Antwort bekommen, gibt es ein (Rechts-)Wahrnehmungsproblem.“

      Eher nein. Die Argumentationen die da kommen sitzen in der Regel so gut, daß klar ist, die haben sich mit dem Problem auseinandergesetzt und das kommt nicht überraschend.

      Jan Böhmermann sagt hier ja auch ausdrücklich, daß er sich da bestens auskennen würde.

      Ich hatte das letztes Jahr mit einer Bürgerinitiative, die waren wirklich unwissend, denn da kam dann der seltene Satz „Das haben wir nicht gewußt, das tut uns leid, was kann man da machen?“ Da konnte man dann auch was machen und es war ein billiger Spaß für die.

      Weil es eben was anderes ist als „Ich darf das und ihr Fotografen seid alle eh Unsympathen, lebt am Rand der Gesellschaft und seid geldgeile Looser!“

      Letzteres ist eine Haltung die übrigens auch in Böhmermanns Radiosendung heute durchkam:

      http://media.rbb-online.de/rad/podcast/zwei_alte_hasen/zh_20150125_180000.mp3

      1. Schön, daß sie sich mit ihrer Antwort exakt auf meinen ersten Satz beschränken.
        Ersetzen sie Wahrnehmungs- durch Akzeptanzproblem, dann wird vielleicht klarer, was ich meine. Vielleicht möchten sie sich dann zum Rest noch mal äussern?
        Wie „Felix aus Frankfurt“ oben schrieb: Das Problem ist doch, dass es sich bei vielen Urheberrechtsverletzungen um quasi-private Handlungen im öffentlichen Raum handelt.
        Noch ein (zugegebenermaßen etwas schiefer) Vergleich:
        Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln. Trotzdem halten sich die meisten nicht (exakt) daran, sondern passen ihr Verhalten den Umständen an. Auch, weil sie wissen, daß nicht überall kontrolliert werden kann – und „die anderen es doch auch machen“.
        Es ist dann aber auch gesellschaftlich akzeptiert, bei einem Vergehen je nach Schwere sanktioniert zu werden – von den 5€ Bußgeld für falsches Parken bis zu mehreren hundert € + Fahrverbot für schwere Verstöße.
        Analog dazu könnten vermutlich viele auch damit leben, wenn Nutzungsverstöße ähnlich geahndet werden würden (bsp. 20€ für ein Twitter-Foto, 40 für FB etc. bis zu schwereren Strafen bei gewerblicher Nutzung). Aber für eine Abmahnung über 1000€ für einen Tweet hat keiner Verständnis.
        Da das aber so (aufgrund der dann vorhandenen Überlastung der Gerichte/zuständigen Stellen) vermutlich nicht durchsetzbar ist, darf und sollte man dann auch über alternative Wege nachdenken.

    2. „Wie “Felix aus Frankfurt” oben schrieb: Das Problem ist doch, dass es sich bei vielen Urheberrechtsverletzungen um quasi-private Handlungen im öffentlichen Raum handelt.“

      Die meisten Verletzungen bzgl. Fotos fallen unter eine gewerbliche Nutzung und werden nicht von Kiddies auf dem Schulhof begangen. Das ist nämlich nur eine polemische Übertreibung.
      Was Sie als „quasi-privat“ bezeichnen, ist eine nicht gewerbliche Nutzung. Darin unterscheidet ja auch der Gesetzgeber. Sowohl der Streitwert als auch der Schadensersatz sind um etwa 50% niedriger.

      Die Abmahnung im diskutierten Fall beträgt genau 906 Euro und in einem nicht gewerblichen Fall würde sie etwa 500 Euro betragen. Davon bekommt der Urheber i.d.R. 80 Euro. Das ist der marktübliche Betrag bei legaler Lizensierung, der jedes Jahr neu eruiert wird.
      Diese Beträge sowie das Verfahren hat der Gesetzgeber, bzw. haben Gerichte festgelegt und nicht Urheber oder Rechtsanwälte, die sich daran halten müssen.

  25. Eine Abmahnung zu bekommen ist nie schön. Ich bitte aber darum auch mal die andere Seite zu betrachten.

    Urheberrechtsverletzungen nehmen im Bereich der Fotografie unglaubliche Ausmaße an. Leider wird dem ganzen kein Riegel vorgeschoben, da es keine Strafen gibt. Wenn man erwischt wird, zahlt man die Lizenzgebühr – wenn nicht, dann nicht. Da gibt es so einige Hotelketten, Reiseanbieter, Zeitungen, etc. die mittlerweile grundsätzlich Fotos lieber klauen statt die Lizenzen zu kaufen. Trotz Abmahngebühren kommt das günstiger.

    Der beschriebene Fall stellt eine Grauzone dar. Wir von http://www.photoclaim.eu sind hierfür zwar nicht verantwortlich, hätten unseren Kunden aber ähnliche Maßnahmen empfohlen. Der Twitter-Account ist vorwiegend beruflich genutzt. Warum wird für ein Foto dann keine Lizenz gekauft?

  26. Ich verstehe nicht, was am Urheberrecht kompliziert sein soll.

    Wenn man ein Foto nicht selbst gemacht hat und auch keine Erlaubnis vom Fotografen hat es zu verwenden (sei es per Lizenz oder Absprache) darf man es nicht benutzen. Punkt. Das ist die Grundregel. Überhaupt nicht kompliziert.

    Und bei einer anderen Lösung soll mir erst mal jemand erklären, wie der Fotograf zu seinem Recht (respektive Geld) kommt ohne einen großen aufgeblasenen Apparat wie der Gema, über die auch alle schimpfen. Die meisten suchen nur nach einer einfachen Lösung für den Nutzer, vergessen aber die Rechte des Erstellers eines Fotos.

    Wenn jeder alle Fotos verwenden darf wie er will, können wir den Beruf Fotograf gleich abschaffen. Dann machen wir das gleich auch noch mit der Musik und allen anderen Künsten…. das Menschen immer wenn es vermeintlich kompliziert wird die Rechte Anderer kappen wollen um es einfacher zu machen liegt wohl in der Natur des Menschen. Herrn Böhmermann hätte ich mehr zugetraut.

    1. >> Ich verstehe nicht, was am Urheberrecht kompliziert sein soll.

      HI, … ich habe auch nie verstanden, was da kompliziert sein soll. Kompliziert ist die Herangehensweise derjenigen, die irgendwie eine Lücke suchen, um ein Werk irgendwie nutzen zu können. Und dann, nur dann ist es evtl ein bißchen kompliziert sich durch die ganzen Einschränkungen des Urheberrechts zu wühlen um was passendes zu finden. Dabei ist man dann aber – weil es so ‚kompliziert‘ ist, großzügig. Meinem Freund ist es passiert, dass ein Foto aus der Google-Suche genommen wurde, zur Illustration ohne jeden thematischen Zusammenhang verwendet wurde und dann später behauoptet : GoogleBilder sind frei und außerdem Zitatrecht nach UrhG § 51 usw usw.
      Ein Klick auf das BIld in der Bildsuche hätte klar gemacht, wer der Bildautor ist und das es sich nicht um ein irgendwie „freies“ Bild gehandelt hat. Hier dazu auch noch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeteten. (Und es war außerdem, sagt er mir grade für die Webseite auf der es war exklusiv lizenziert, was man aber eben nur erfährt, wenn man den Bildautor oder den Webseitenbetreiber fragt. Das tun zu müssen ist wohl zu kompliziert. Diese Mühe will man sich nicht machen.)
      Es ist nicht kompliziert. Es ist einfach. Man muss es nur wollen, und daran hapert es.

      1. Es ist schon hammerhart, etwas von Unverhältnismäßigkeit zu erzählen, wenn man oben ein Bild unter CC Linezenz für umme benutzt und dann noch erklärt, man könne die als Zeichen des Respekts und der minimalen Gegenleistung vom Urheber geforderte Verlinkung nicht machen, weil man dann den Credit bei WordPress aufwendiger, statt einfach in die Bildunterschrift, eintragen müßte.

        Und wenn einem eine Sache unverhältnismäßig teuer erscheint, dann kann oder will man sie sicheben nicht leisten. Die Idee, daß man sie dann umsonst oder für das Almosen,mdaß sie einem Wert ist bekommen sollte, die ist schräg. Noch dazu, wenn man sie als Anspruch erhebt.

        Wenn ein Mensch von einem anderen Menschen verlangt. dessen Arbeitsleistung zu genau dem Preis, den er bereit ist zu zahlen, oder gar umsonst nutzen zu können und er meint sich, wenn der andere nicht bereit ist , das zu diesem Preis zu machen, sich das einfach mit Gewalt nehmen zu können und er ein „nein“ nicht akzeptiert, dann spricht man übrigens innder Regel von Sklaverei. Und das auch, wenn der andere das durch eine Anpassung von Gesetzen zu erreichen versucht.

        Die Idee hinter einer scheinbar so nett gemeinten pauschalen Abgabe oder einer Bagatellgrenze ist doch schlicht, mich zu zwingen, die Nutzung meiner Arbeit zuzulassen. Mir bleibt nicht mehr die Chance zu sagen, „Nein, für das Almosen mache ich es nicht!“

      2. Sie können sich hier gerne zur moralischen Instanz aufschwingen, von „Sklaverei“ und „Almosen“ faseln und sich weigern, die Idee zu verstehen, die besagt: es gibt sehr viel unvergütete Nutzung, die sich – gegen größere Rechtssicherheit – pauschal vergüten ließe.
        Ad CC: Entscheidend bei CC-Lizenzen ist die Attribuierung und der Lizenzhinweis (bzw. bei restriktiveren Lizenzen natürlich der Nutzungskontext). Beides erfülle ich – und erwarte ich auch, dass bei meinen CC-lizenzierten Werken erfüllt wird.

    2. Auch wenn es weh tut, die Welt kann sich nicht nur danach richten, was im Internet einfacher praktikabel ist.

      Es ist ja nicht so, daß ich die Idee nicht verstehe. Ich lehne ihre Idee allerdings aus einer Reihe von Argumenten ab.

      Eines davon ist, daß ich eben bitte selbst bestimmen mag, was meine Arbeit kostet und wer meine Arbeit öffentlich nutzen darf. Und nochmal: die Abgaben auf Dvd-Brenner, Kopierer, etc. vergüten Kopien, keine Nutzungen.

      1. Natürlich werden da Nutzungen vergütet, der Unterschied Kopien/Nutzungen, den Sie hier ziehen, ist ein bloß semantischer. Das wird bei meinem anderen Beispiel – der Vergütung für Radionutzung besonders deutlich. Wenn Sie Mitglied bei GEMA/GVL sind, dann können Sie sich nicht dagegen wehren, im Radio gespielt zu werden. Und zwar egal in welchem Radio. Selbiges gilt für Cover-Versionen etc. – alles Nutzungen und keine Kopien.

  27. Die Idee ist ausgesprochen interessant, allerdings wäre schon genug damit getan dass es eine deutliche Kennzeichnungspflicht im Internet gäbe. Auf den Webseiten auf denen die Kunst geteilt wird ist in den meisten Fällen kein Hinweis auf das Urheberrecht zu finden. Ob das Künstler ausnutzen oder nicht sei mal dahingestellt.

    1. Und was nicht gekennzeichnet ist darf man sich auch sonst überall nehmen? Und wenn einer die Kennzeichnung entfernt gibts Freibier für alle?

    2. Herr Langer empfindet den Entzug der Selbstbestimmung über sein Werk jedenfalls als eine Vergewaltigung. Und wenn es um meine Werke geht, sehe ich es ebenfalls so. Es scheint, dass Sie diesen Umstand absolut nicht nachempfinden können.

      Urheberwerke sind nun mal keine Brötchen und selbst ein Bäcker kann selber entscheiden, wem er seine Brötchen zu welchem Preis er verkauft und wem nicht.

      1. „Urheberwerke sind nun mal keine Brötchen und selbst ein Bäcker kann selber entscheiden, wem er seine Brötchen zu welchem Preis er verkauft und wem nicht.“

        Kann der Bäcker nur bedingt: Wenn er eine Bäckerei für die Öffentlichkeit zugänglich macht, darf er bestimmte Personen nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.

        Das mit der „Selbstbestimmung“, wem ich ein Werk lizenziere und wem nicht, finde ich auch überzogen. Ich finde, dass ein Urheber gezwungen sein sollte, grundsätzlich jedem sein Werk lizenzieren zu müssen, sobald es einmal veröffentlicht wurde. Also ein Kontrahierungszwang. Meiner Meinung nach muss ein Urheber einfach damit Leben, dass ein einmal veröffentlichtes Werk nicht wieder „eingefangen“ werden kann und er nur noch bedingt Kontrolle darüber hat.

        Es ist unsäglich, dass z.B. Erben von Brecht heute noch bestimmen können, wo und unter welchen Bedingungen seine Stücke aufgeführt werden dürfen. Gleiches gilt meiner Meinung nach für Fotos und Texte. Das schließt die Nutzung diverser Songs durch die CDU ein („Angie“).

      2. Um den Bäcker-Vergleich weiter zu bemühen, bzgl. „Selbstbestimmung“:

        Ein Bäcker kann mir auch nicht vorschreiben, wie ich sein Brötchen zu benutzen habe. Ich kann es mit Wurst, Käse oder Marmelade essen, ich kann es verschenken, ich kann damit Enten füttern oder ich kann es einfach so wegschmeissen. Er hat nur Anspruch auf Bezahlung des Brötchens.

        Genauso, denke ich, sollte es auch mit Werken sein. Der Urheber hat (natürlich!) angemessen bezahlt zu werden, aber sollte grundsätzlich keine Kontrolle darüber haben dürfen, wie und für welche Zwecke sein Werk verwendet wird.

  28. Ich möchte hier nochmal etwas zu bedenken geben:
    Was ist ein Werk?
    Im Prinzip ist ein Werk eine Idee und/oder etwas Glück im Augenblick kombiniert mit handwerklichem Geschick (im weitesten Sinne). Das Urheberrecht schützt hierbei das Ergebnis dessen. Also quasi das Produkt. Das wäre in etwa so, als hätte ein Bäcker auf jedes von ihm gebackene Brötchen ein Recht darauf zu bestimmen, wer dieses isst, wie es verwendet wird und das sein Name bei der Weitergabe oder der Veröffentlichung (wie auch immer diese aussieht – Twitter Frühstücksbild oder so.) genannt wird. Und ehrlich gesagt, es hat zwar noch nie ein Bäcker versucht, aber was würde wohl passieren, wenn er versucht das vor Gericht durchzusetzen. Vermutlich wird er an der Schöpfungshöhe scheitern. Natürlich darf er denn noch sich seine Kunden auswählen, nur die Weitergabe kann er nicht unterbinden und ein Recht auf namentliche Nennung und zu bestimmen für was es verwendet wird hat er auch nicht mehr.
    Für mich ist Kunst hauptsächlich ein Ausdruck einer Kultur oder /und Persönlichkeit, eine Art Sprachrohr. Sie existiert nicht aus finanziellen Gründen sondern ist einfach in erster Linie Ausdrucksform des Künstlers. Menschen erstellen sie in ihrer Freizeit und aus Spaß an der Sache.
    Kunst inspiriert sich dabei permanent gegenseitig. Oft ist die Kunst eines anderen die Grundlage für neue Kunst. Das Urheberrecht ist hierbei eine Hürde für die Weiterentwicklung der Kunst, da Künstler selbst entscheiden dürfen ob andere diese weiterverwenden dürfen oder nicht. Bei komplexeren Werken müssten viele Künstler hierbei ihre Freigabe erteilen.
    Sobald Kunst nur aus finanziellen Gründen erstellt wird, verlässt sie in meinen Augen den Kunstsektor und begibt sich auf den Pfad der Auftragsarbeit. Auftragsarbeiten sind in ihrer Natur von jemanden anderen beauftragt, der in Folge dessen für die Vergütung sorgt und alle Rechte am Werk erhält.
    Damit würde in meinen Augen nur die Kunst unter das Urheberrecht fallen, welche nicht aus finanziellen Gründen erstellt worden ist. Wenn das Geld nicht der Anreiz war, dann hat der Künstler keine Grundlage mehr sich über sein finanzielles Auskommen zu beschweren, denn es war nicht der Grund warum er Kunst gemacht hat. Dies heißt aber nicht, dass er seine Werke verschenken muss. Nur dass dieses Argument nicht mehr haltbar ist.
    # Ohne Frage ist das Ganze aus rechtlicher Sicht ein anderes Thema, ich gebe nur meine Sichtweise wieder, wie es sein müsste. #
    Natürlich wäre es schön, wenn ich bestimmen dürfte wie mein Arbeitgeber meine Arbeit verwendet, wenn er meinen Namen beim Vorgesetzten im Zusammenhang meiner Arbeit erwähnt und ich die Zweckentfremdung verhindern dürfte. Aber das alles darf ich nicht. Sollte mein Abteilungsleiter meinen Namen in der oberen Etage nennen, dann ist das reines Glück. Vielmehr muss ich meinen Namen von allen erstellten Unterlagen löschen damit er sie für seine oder für die des Teams ausgeben kann. Ich, als normaler Arbeiter, wünsche mir all die Rechte, die ein Urheber hat, und doch bekomme ich sie nicht.
    Ihr habt hier ein großes Privileg wie keine andere Branche.
    Alles was der normale Mensch in seiner Arbeitszeit erschafft gehört dem Unternehmen in dem er arbeitet. Die Rechte werden mit dem Arbeitsvertrag quasi abgetreten.

    Vielleicht hilft dieser Blickwinkel den Urhebern dabei zu erkennen, welches Privileg sie genießen und wieso die meisten dafür wenig Verständnis haben.

    Frage:
    Was würde passieren, wenn ich zu einem Straßenmaler gehe, ihn für ein Portrait bezahle und anschließen vor seinen Augen das Bild so zweckentfremde, sodass er sich dafür schämen würde. Hat er ein Recht mich auf Grundlage des Urheberrecht dafür zu belangen?
    Warum hat dieses Recht der Bäcker nicht?

    Was mich am Urheberrecht stört:
    Kein Wettbewerb durch Protektionismus.
    Kein Marktwirtschaftliches Gefüge von Angebot/Nachfrage.
    Verbraucher wird zum Bittsteller der Urheber. Muss sich dem Preisdiktat unterwerfen.
    Vergütung für jede einzelne Kopie in der digitalen Zeit nicht Fair gegenüber anderen Branchen.
    Unfaire Bevorteilung von Urhebern bzgl. Rechte im Vergleich zum normalen Angestellten.

    Daher wünsche ich mir, wie schon im anderen Kommentar erwähnt, ein Urheberrecht welches sich fast ausschließlich auf die gewerblichen Verwertung bezieht und die digitalen Gegebenheiten berücksichtigt.

  29. Moin.
    Ich bin der Fotograf dieses welberühmten Fotos. Ich sage hier genau 1x etwas dazu: ich bin der Autor meiner Werke. Und: ich lebe in der Gegenwart. ich halte mich an heute geltende Gesetze.
    Zu diesem Böhmermann-Ding: wieso dieser Hass gegen mich? Ich verlange nur mein Honorar. Seit wann bestimmt der Käufer, was die Ware kostet? Und: wieso überall mein Name? Das ist schäbig, kränkend, unrecht! Und: ich bestimme (auch wenn das irgendwem nicht passt), wann wo wie ich meine Bilder abgebe. Auch das ist mein gutes Recht! Ich gebe meine Bilder nicht für jeden beliebigen Zusammenhang ab, seit 30 Jahren nicht. Versuchen Sie nicht, mich zu vergewaltigen!
    Es reicht jetzt. Sie haben dem Fernsehkasper genug traffic generiert. Ende.

    1. Lieber Herr Langer, ich kann in meinem Beitrag und meinen Kommentaren keinen Funken „Hass“ gegen Sie erkennen. Ich habe Ihre Abmahnung nicht kritisiert, weil ich eben durchaus der Meinung bin, dass Sie für die Nutzung Ihrer Werke vergütet werden sollen. Das einzige was ich getan habe, ist ein anderes Vergütungsregime vorzuschlagen.
      Ich kann deshalb in keinster Weise nachvollziehen, was Sie mit dem Satz „Versuchen Sie nicht, mich zu vergewaltigen!“ meinen.
      Ihren Namen habe ich angeführt, gerade weil Sie der Urheber des Werkes sind, um das es geht und obiger Link auf Ihre persönliche Seite führt.

      1. Es gibt eine Welt außerhalb von netzpolitik.org!

        Und in den Kommentaren z.B. unter Böhmermanns Post bei Facebook, kann man den von Martin Langer beschriebenen Hass durchaus finden.

        Das wird er als „Kapitalistendrecksau“ bezeichnet, seiner Kontaktdaten werden mit dem Hinweis „falls jemand den Herren kontaktieren mag“ genannt etc. Die mails und Anrufe die direkt beim Kollegen ankommen kann man im Internet nicht sehen.

        Das ist es, was eben passiert, wenn man einen vermeintlichen Abmahnabzocker seinen 150Tsd Twitter-Followern und Facebook-„Freunde“ zum Fraß oder zur Shitbestormung vorwirft. Auch wenn Herr Böhmermann behauptet, er habe Martin Langers Namen da nur öffentlich gemacht, um seiner Follower vor diesem zu warnen.

      2. Weil Herr Dobusch den Standpunkt vertritt, dass man (auch) Herrn Langers Werke gegen eine pauschale Vergütung pauschal verwenden dürfen sollte, ohne das Herr Langer Einfluss darauf hat von wem es wie verwendet und auch verändert wird.

      3. Herr Langer empfindet den Entzug der Selbstbestimmung über sein Werk jedenfalls als eine Vergewaltigung. Und wenn es um meine Werke geht, sehe ich es ebenfalls so. Es scheint, dass Sie diesen Umstand absolut nicht nachempfinden können.

        Urheberwerke sind nun mal keine Brötchen und selbst ein Bäcker kann selber entscheiden, wem er seine Brötchen zu welchem Preis er verkauft und wem nicht.

      4. Ich bin selbst Urheber und stecke viel Zeit und Herzblut in meine Werke. Darum geht es aber nicht. Der Brötchen-Vergleich richtet sich ohnehin selbst.

        Im Übrigen nehme ich zur Kenntnis, dass Sie es als angemessen empfinden, meinen sachlich und ruhig vorgetragenen Vorschlag für eine pauschale Vergütungsregel als „Vergewaltigung“ zu bezeichnen. Damit haben Sie sich endgültig als nicht an einer ernsthaften Auseinandersetzung interessierter Troll deklariert. Keine Antwort meinerseits mehr auf Beiträge von Ihnen.

      5. Es scheint also nicht nur so zu sein, sondern es ist tasächlich wohl so, dass Sie nicht nachempfinden können, was es bedeutet nicht über seine eigene Werke mehr bestimmen zu können.

        Andererseits bringt es Sie sofort „auf die Palme“, wenn man als Betroffener die Auswirkungen Ihres eigenen Werks, der pauschalen Lizensierung, versucht zu beschreiben. Ihnen ergeht es in dem Moment genau so, wie z.B. Herrn Langer, mir oder vielen anderen betroffenen Urhebern.

      6. Zitat (Achim Duwentäster 28. JAN 2015 @ 10:38):
        „Herr Langer empfindet den Entzug der Selbstbestimmung über sein Werk jedenfalls als eine Vergewaltigung. Und wenn es um meine Werke geht, sehe ich es ebenfalls so.“

        Es gibt auch Menschen, die Mohammed Karikaturen als Vergewaltigung ihrer Religion und damit auch ihres Lebens ansehen und trotzdem gibt es kein Gesetz, dass ihnen erlaubt dagegen vorzugehen. Statt dessen ist dies durch die Meinungsfreiheit sogar ein Menschenrecht. Das ein Author hier ein exklusives Recht auf totale Kontrolle seiner Werke auch nach dem veräußern hat, ist schon etwas sehr einmaliges. Ein Recht, dass außer meiner Sicht zu weit geht. Es schränkt alle Anderen unverhältnismäßig stark ein.

      7. Dasselbe Gesetz, dass die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen ungehindert ermöglicht und schützt, schützt auch die Werke von anderen Urhebern wie z.B. Fotografen, nämlich das Urheberrecht, dass, wie Sie ganz richtig sagen, auf der freien Meinungsfreiheit, einem Menschenrecht beruht. Und das kann man gar nicht verkaufen, wie Sie postulieren. Als Urheber verkauft man Nutzungsrechte (zu bestimmten Bedingungen), nicht sein Urheberrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

      8. Spannend, dass die Diskussion immer noch weiter geht. Da sind wohl eine Menge Emotionen im Spiel.

        Herr Langer & die anderen beiden die hier so fleißig schreiben: Shitstorms auf der Basis, wie Sie das schildern, sind generell absolut daneben, keine Frage. Diese Trolls finden sich jedoch bei jedem Thema, die warten nur darauf, dass gerade jemand im Internet an den Pranger gestellt wird. Das ist einfach das Thema „Shitstorm“ für sich. Das jetzt für die Diskussion Urheberrecht in Beschlag zu nehmen macht die Diskussion nicht sachlicher.

        Auch die Tatsache, dass Recht gebrochen wurde, ist von allen beteiligten – seien Sie versichert – verstanden worden. Es wurde begriffen: Recht wird verletzt, wenn man ein Bild unentgeltlich nutzt. Und es soll auch Möglichkeiten geben, dies zu ahnden. Es wurde verstanden.

        Worum es aber geht, nochmals und aber nochmals: Die Unverhältnismäßigkeit der Konsequenzen. Sie dürfen doch nicht nur Ihr Honrorar sehen, Sie müssen alle Kosten sehen, die Sie jemandem aufdrücken, den Sie juristisch bedrohen OHNE vorher mit ihm versucht zu haben sich auf einer vernünftigen Ebene zu einigen.

        Und jetzt sagen Sie nicht wieder: Ich bin der Fotograf und man hat Recht gebrochen also fordere ich zum Duell und verlange Genugtuung.

        Wenn Sie die unlizensierte Nutzung ihres Werkes auf Bagatellebene als „Vergewaltigung“ empfinden, dann sollten Sie mal über ihr Verhältnis zu dieser beruflichen Tätigkeit nachdenken und schauen, was da los ist.

      9. „Auch die Tatsache, dass Recht gebrochen wurde, ist von allen beteiligten – seien Sie versichert – verstanden worden. Es wurde begriffen: Recht wird verletzt, wenn man ein Bild unentgeltlich nutzt. Und es soll auch Möglichkeiten geben, dies zu ahnden. Es wurde verstanden.“

        Sorry, nicht ganz, denn es geht nicht nur um unentgeltliche Nutzungen, sondern auch und gerade hier in dieser Diskussion, um unlizensierte, nicht erlaubte Nutzungen. Vor einer Nutzung kommt immer zuerst die Lizensierung, die Erlaubnis ein Werk zu bestimmten Bedingungen zu nutzen. Auch eine CC-Lizenz ist nichts anderes.

        „Worum es aber geht, nochmals und aber nochmals: Die Unverhältnismäßigkeit der Konsequenzen. Sie dürfen doch nicht nur Ihr Honrorar sehen, Sie müssen alle Kosten sehen, die Sie jemandem aufdrücken, den Sie juristisch bedrohen OHNE vorher mit ihm versucht zu haben sich auf einer vernünftigen Ebene zu einigen.“

        Ganz genau, jemand, der eine Abmahnung bekommt, hat noch nicht mal einen Versuch unternommen sich mit einem Urheber auf einer vernünftigen Ebene zu einigen. Eine Abmahnung ist die folgliche Reaktion auf den fehlenden Versuch einer Einigung.

        „Und jetzt sagen Sie nicht wieder: Ich bin der Fotograf und man hat Recht gebrochen also fordere ich zum Duell und verlange Genugtuung.“

        Das hat niemand gesagt und gefordert. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung wird eine Schadensersatzforderung gestellt.

        „Wenn Sie die unlizensierte Nutzung ihres Werkes auf Bagatellebene als “Vergewaltigung” empfinden, dann sollten Sie mal über ihr Verhältnis zu dieser beruflichen Tätigkeit nachdenken und schauen, was da los ist.“

        Was meinen Sie denn mit „Bagatellebene“?
        Im übrigen reagiert Herr Dobusch ganz ähnlich empfindsam, wenn es auch nur scheinbar um sein eigenes Werk geht.

      10. Achim Duwentäster 28. JAN 2015 @ 13:01
        Dasselbe Gesetz, dass die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen ungehindert ermöglicht und schützt, schützt auch die Werke von anderen Urhebern wie z.B. Fotografen, nämlich das Urheberrecht, dass, wie Sie ganz richtig sagen, auf der freien Meinungsfreiheit, einem Menschenrecht beruht. Und das kann man gar nicht verkaufen, wie Sie postulieren. Als Urheber verkauft man Nutzungsrechte (zu bestimmten Bedingungen), nicht sein Urheberrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung.


        Zu nächst einmal ist in den Menschenrechten zwar ein Urheberrecht inbegriffen, jedoch die konkrete Ausgestaltung scheint dann doch der jeweiligen Nation überlassen zu werden. So ist keines Wegs im Menschenrecht davon die Rede, dass ein Urheber zu jedem Zeitpunkt eine volle Mitbestimmung über die Verwendung seines Werkes haben muss.

        Artikel 27
        (1) Jeder hat das Recht, am kul­turellen Leben der Gemein­schaft frei teilzunehmen, sich an den Kün­sten zu erfreuen und am wis­senschaftlichen Fortschritt und dessen Errun­gen­schaften teilzuhaben.
        (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geisti­gen und materiellen Inter­essen, die ihm als Urhe­ber von Werken der Wis­senschaft, Lit­er­atur oder Kunst erwachsen.


        Das Deutschland hierbei die „Gefühle“ der Urheber berücksichtigt hat in dem die Verbundenheit mit dem Werk auch dann noch eine volle Kontrolle über dessen Verwendung zulässt nachdem es bereits veräußert wurde, ist aus meiner Sicht nicht mehr durch das Menschenrecht abgedeckt sondern eine Erweiterung dessen. Gerne lass ich mich hierbei durch konkrete Urteile eines besseren belehren.
        Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt (wüsste aber nicht mehr an welcher Stelle genau) wenn sie davon reden, dass ich den Verkauf des Urheberrechts verlangen würde. Das tue ich nicht.
        Ich bin nur der Meinung, dass der Urheber an einigen Stellen zu weitgehende Rechte eingeräumt bekommt, die mir unverhältnismäßig erscheinen.

        Um aber nochmal zu meinen eigentlichen Punkt zurück zu kommen, der durch ihren Kommentar verloren ging. Mir ging es darum aufzuzeigen, dass ein Subjektives empfinden eines Einzelnen (zb.: über die Mohammed Karikaturen) kein Grund sind die Rechte aller einzuschränken. Wenn sie sich subjektiv Vergewaltigt fühlen, Depressionen haben und damit ihr Leben lang darunter zu leiden haben, weil man ihnen nicht mehr alle Privilegien zugesteht, dann ist das zwar sehr bedauerlich, aber immer noch kein Grund die Welt nach ihren Gefühlen umzugestalten.

        Ich sage noch einmal: Ich erkenne das Urheberrecht an und glaube, dass wir es gerade im gewerblichen Sektor benötigen. Im Privaten-Sektor allerdings, der mit unter auch öffentlich sein kann, schränkt dieses Recht die Menschen (unverhältnismäßig) sehr stark ein.

      11. „Das Deutschland hierbei die “Gefühle” der Urheber berücksichtigt hat in dem die Verbundenheit mit dem Werk auch dann noch eine volle Kontrolle über dessen Verwendung zulässt nachdem es bereits veräußert wurde, …“

        Nochmals: Urheberrechte werden nicht veräußert, können nicht veräußert werden.
        Vielleicht hilft ein Beispiel zum Verständnis: Angenommen Sie schreiben einen Text, in dem Sie z.B. die Ansicht vertreten, das Urheberrecht soll ersatzlos abgeschafft werden. Sie lizensieent diesen Text für eine Veröffentlichung in einer Zeitung. Die Zeitung darf diesen Text laut Urheberrecht nicht (insoweit) bearbeiten, so dass die Meinung von Ihnen verändert wird oder sogar ins Gegenteil verkehrt wird. I.d.R. halten sich auch alle Medien daran.

        Nun kommt ein Leser dieser Zeitung, z.B. ich, auf die Idee, diesen Text zu nehmen und ihn so zu kürzen und zu ergänzen, dass er das Gegenteil aussagt und veröffentliche den Text in meinem Blog, bei Facebook oder auch z.B. hier. (Sie bekommen dafür ein Honorar.) Nach Ihrer Ansicht sollte das Urheberrecht soweit eingeschränkt werden, dass ich dieses dürfte, ohne dass Sie etwas dagegen unternehmen könnten. Und das wird von vielen Urhebern als Vergewaltigung ihres Werks empfunden.

      12. Ich finde die Aufregung über den Begriff der „Vergewaltigung“ etwas wohlfeil. Dieser Begriff wird von jeher und auch in völlig anderen Zusammenhängen durchaus metaphorisch gebraucht und warum nicht? Daraus immer gleich eine Trivialisierung „realer“ Vergewaltigungen abzuleiten finde ich genauso überkandidelt, wie diejenigen, die mit der Metapher allzu schnell bei der Hand sind.
        Ich könnte mir vorstellen, dass aus Herrn Langers Vergewaltigungsvergleich auch die Wut darüber spricht, dass er sich unversehens von Herrn Böhmermann mit dessen medial Reichweite ordentlich durch den Webkakao gezogen fühlt.
        In einer ähnlichen Diskussion hat mir übrigens neulich jemand erklärt, Madonna, die laut eigener Lebensbeichte auch mal das Opfer einer „echten“ Vergewaltigung war, habe durch die Bezeichnung des P2P-Leaks ihres letzten Albums als „künstlerische Vergewaltigung“ die traumatischen Erfahrungen echter Vergewaltigungsopfer „vergewaltigt“ (sic!).
        Ein bisschen Gelassenheit auf beiden Seiten täte der Situation gut und von vorschnell erklärten Gesprächabbrüchen hat noch keine Debatte profitiert.

      13. „Worum es aber geht, nochmals und aber nochmals: Die Unverhältnismäßigkeit der Konsequenzen. Sie dürfen doch nicht nur Ihr Honrorar sehen, Sie müssen alle Kosten sehen, die Sie jemandem aufdrücken, den Sie juristisch bedrohen OHNE vorher mit ihm versucht zu haben sich auf einer vernünftigen Ebene zu einigen.“

        Ganz einfach: Vor Gericht ziehen und klagen! Wären die Konsequenzen unverhältnismäßig, dann würde ein Gericht die kassieren.

      14. Achim Duwentäster 28. JAN 2015 @ 15:33
        “Das Deutschland hierbei die “Gefühle” der Urheber berücksichtigt hat in dem die Verbundenheit mit dem Werk auch dann noch eine volle Kontrolle über dessen Verwendung zulässt nachdem es bereits veräußert wurde, …”
        Nochmals: Urheberrechte werden nicht veräußert, können nicht veräußert werden.


        An dieser Stelle habe ich nun endlich verstanden, dass ich mich nicht falsch ausgedrückt habe, sondern ihnen lediglich das Textverständnis fehlt und sie in einen Text hineinlesen, was sie möchten. In dem von ihnen zitierten Satz nehme ich ganz klar Bezug auf das Wort „Werk“ und nicht auf das Wort „Urheberrecht“.
        Ich rede mitnichten von einer Veräußerung der Rechts sondern vom Werk selbst.

        Achim Duwentäster 28. JAN 2015 @ 15:33
        Vielleicht hilft ein Beispiel zum Verständnis: Angenommen Sie schreiben einen Text, […] Nach Ihrer Ansicht sollte das Urheberrecht soweit eingeschränkt werden, dass ich dieses dürfte, ohne dass Sie etwas dagegen unternehmen könnten. Und das wird von vielen Urhebern als Vergewaltigung ihres Werks empfunden.


        Ich sehe das wie Folgt:
        Ich habe mein Werk an die Zeitung für einen gewerblichen Zweck verkauft. Diese nutzt es im Rahmen des Gesetzes, soweit so gut. Eine Privat-Person nimmt nun den Text für einen nicht gewerblichen Zweck und veränder das Werk entsprechend ihrer Beschreibung. In meinen Augen entsteht zu diesem Zeitpunkt ein neues Werk auf Grundlage eines alten. Je nachdem wie groß diese Veränderung ist sollte mir eine anteilige Vergütung bei gewerblicher Nutzung zugestanden werden. Auf eine namentliche Nennung würde ich persönlich dann eventuell bei der Veröffentlichung (gewerblich oder privat) gern verzichten oder nur ausdrücklich mit dem Hinweis, dass das Werk in seiner Bedeutung verändert wurde, gestatten wollen.

        Allerdings, und das muss ich hier einfach eingestehen, habe ich überhaupt keine persönliche Erfahrung damit. Ich kann daher unmöglich adäquat nachempfinden was ein Urheber dabei empfindet.
        Vom meinen jetzigen Standpunkt aus bin ich der Meinung, dass ein Urheber das genauso aushalten muss wie ein Muslim die oben erwähnte Karikaturen.
        Und nach meinen Modell gäbe es bei gewerblicher Verwendung immer noch eine Vergütung, sodass der Urheber auch nicht völlig leer ausgehen muss.

    2. Zitat(Martin Langer 28. JAN 2015 @ 3:14): „Seit wann bestimmt der Käufer, was die Ware kostet? “
      -> Nie, aber seit es Angebot und Nachfrage gibt existiert eine Automatismus bei der Preisfindung, damit muss sich ein Urheber aber nicht herumschlagen. Ein echtes Privileg!
      Zitat(Martin Langer 28. JAN 2015 @ 3:14): „Auch das ist mein gutes Recht! “
      -> Recht und Privileg
      Zitat(Martin Langer 28. JAN 2015 @ 3:14): „Versuchen Sie nicht, mich zu vergewaltigen!“
      -> Dieses Wort in diesem Kontext zu verwenden ist eine echte Beleidigung gegenüber allen missbrauchten Menschen.

      Das Fehlen von Verhältnismäßigkeit scheint sich nicht alleine in den Abmahnungen wieder zu spiegeln.
      Gleichwohl verurteile ich alle Beschimpfungen gegenüber den Urheber, welche erst zu dieser Reaktion geführt haben.

      Zitat (Sascha Rheker 28. JAN 2015 @ 8:21):“ Es gibt eine Welt außerhalb von netzpolitik.org!
      Und in den Kommentaren z.B. unter Böhmermanns Post bei Facebook, kann man den von Martin Langer beschriebenen Hass durchaus finden.“
      -> Jedoch erscheint mir netzpolitik.org der falsche Platz dafür zu sein, sich über Facebook-Kommentare zu beschweren.

    3. Herr Langer ist der Erste, der eine fehlende Urheberrechtsbenennung bei seinen Bildern abmahnen lässt. Sich dann über die Nennung seines Namens in einer Diskussion über seine Abmahnungen aufzuregen, ist, freundlich formuliert, ein ganz klein wenig heuchlerisch.

      Der ekelhafte Vergleich mit der Vergewaltigung spricht für sich und das Weltbild des Herren. In jedem Fall mal wieder ein Fall, der nach Reformen im Urheberrecht schreit.

      1. „Herr Langer ist der Erste, der eine fehlende Urheberrechtsbenennung bei seinen Bildern abmahnen lässt. Sich dann über die Nennung seines Namens in einer Diskussion über seine Abmahnungen aufzuregen, ist, freundlich formuliert, ein ganz klein wenig heuchlerisch.“

        Es geht hier nicht um die Namensnennung in einer Diskussion, es geht hier darum, jemanden gezielt einem Shitstorm auszusetzen, der sich mittlerweile in Anrufen, Mails, Beleidigungen, dem Posten seiner Kontaktdaten mit der Aufforderung ihn zu kontaktieren etc. äußert.

        Wer hier anonym als „Frank M.“ schreibt, der sollte da nicht den Stab über jemanden brechen, der das gerade erlebt.

    4. Hier werden Töne angeschlagen, die auf ein gekänktes Selbstbewusstsein hinweisen.
      Hier wird von „vergewaltigen“ und „Fernsehkasper“ geschrieben, als ob man Ihnen hier böses tun möchte, dabei wird hier nur über ein alternatives Vergütungsmodell abseits von Abmahnungen diskutiert. Keiner möchte hier irgendwem das Recht absprechen, dass er für seine Werke entlohnt wird, die Frage ist nur ob es da bessere Möglichkeiten gibt. Sich in der Kommentarspalte von Netzpolitik über pöbelnde Facebook-Kommentare aufzuregen ist definitiv nicht der richtige Ort, Herr Langer sollte mal versuchen seine Wutanfälle unter Kontrolle zu kriegen und angemessen auf die Reaktionen der entsprechenden Seite reagieren, statt hier gleich pauschal den Pöbler raushängen zu lassen. Das tut Ihrem Ruf bestimmt nicht gut, vor allem wenn Sie Ihren Namen nicht gern genannt sehen, sollten Sie mal versuchen, dass dieser dann nicht gleich in negativer Erinnerung bleibt.

  30. Sollte das hier (Netzpolitik.org) nicht eigentlich der Ort sein, an dem man konstruktiv über solche Themen redet? Ich hätte jetzt erwartet das sich – gerade weil Beteiligte Personen mitlesen – hier eine Debatte zum Thema entwickelt, während derer jeder seinen Standpunkt darlegen und versuchen kann, die Gegenseite zu verstehen. Vielleicht kommt man ja dabei auf Ideen, wie man das Urheber- und Lizenzrecht sinnvoll gestalten kann?
    Stattdessen so ein Kindergarten. Pfui, schämen sie sich. ich will gar nicht wissen, wer angefangen hat. Und was andere Kinder dürfen (Facebook) interessiert mich nicht.

    1. Ähm. Naja. Diese Plattform gilt den Urheberrechtszugeneigten nicht gerade als neutrale Debattenplattform, sondern eher als digitales Kampfblatt der Gegenseite und die Personae Dobusch und Beckedahl sind in diese Debatte auch nicht gerade als tendenzfrei verortet.

  31. Klingt für mich sehr unausgegoren. Auf welcher Berechungsbasis sollte denn der Plattformprovider eine derartige Pauschale entrichten? Pro Useraccount? Pro Posting?
    Wären gewerbliche Plattformnutzer wie Herr Böhmermann durch die Pauschale mitumfasst, oder außen vor?
    Für mich klingt das sehr nach Kulturflatrate 2.1 und dazu ist ja von dem Kollegen Spindler und meiner Wenigkeit einiges gesagt worden.

  32. Mich würde interessieren, was die hier postenden Fotografen von einem sog. „Fair Use“-Recht wie in den USA halten. Müssen Fotografen in den USA wegen dieser Regelung am Hungertuch nagen?

    1. „Fair Use“ gibt es auch entsprechend im dt. Urheberrecht, nennt sich bloß nicht ganz so sexy „Schranke“. Gemeint ist eine offene Schranke im Gesetz, Ausnahmen sind damit gemeint.

  33. Eine Pauschalabgabe würde nur dazu führen, dass die Verwertungsgesellschaften weiter aufgebläht werden. Zusätzliche Millionen fließen dort dann in die Verwaltung und, wenn überhaupt, ins Portemonnaie derjenigen, die sowieso über Großverlage und Öffentliche Anstalten ordentlich abgesichert sind.

    1. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort schütten mehr als 85% (hab genaue Zahlen nicht im Kopf) an Künstler aus, Rest ist Verwaltung. Digitale Vertriebswege schütten 70% aus, Rest behalten Google, Apple & Co.

      1. Gerade die beiden genannten Verwertungsgesellschaften sind tolle Beispiele dafür, wie es NICHT laufen sollte. Denn bei beiden gibt es Konzentrationsmodelle, bei der GEMA „ordentliche Mitglieder“ genannt, die von den 85% (es sind am Ende doch nur knappe 80%, aber die Rechenschaftsberichte würden nicht mal bei einem Dackelverein reichen in sofern ist da noch Luft nach unten) den Hauptteil kassieren. Als Beispiel aus der Praxis: wenn ich auf meinem Konzert meine Stücke spiele, muss ich als GEMA-Mitglied das Konzert anmelden und an die GEMA zahlen. Die Ausschüttung reicht nicht mal für die Summe aus den vier Konzerten. Grundsätzlich sind Einzellizenzen kein Ding der Unmöglichkeit mehr und die GEMA wird auch nicht müde, Klick-genaue Abrechnungen zu verlangen. Daher sehe ich Verwertungsgesellschaften als überholt an.

        1. Das war jetzt kein werben für eine der beiden Verwertungsgesellschaften, sondern lediglich eine Antwort auf das meiner Meinung nach falsche Argument, dass dort jeweils zuviel Bürokratie mit finanziert wird und zu wenig bei den Künstlern ankommt.

      2. Das ist ja voll supi, dass die GEMA nur 15% Verwaltungskosten hat.
        Die Frage ist eben aber, bei wem genau die restlichen 85% ankommen.
        Jedes GEMA-Mitglied, und übrigens auch ein Markus Beckedahl, weiß, wie es läuft.
        Daher ist das Argument eben nicht falsch.
        Ich finde es immer wieder faszinierend, wie hier ein neues „Vergütungsregime“ angepriesen wird, aber die massiven Schwierigkeiten bei der genauen Umsetzung dieser Vision permanent ausgeblendet werden.

  34. „Anbieter von sozialen Netzwerken würden dadurch zur Zahlung einer pauschalen Vergütung dafür verpflichtet, dass es im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung ihrer Dienste ständig – und unvermeidbar – zur nicht-autorisierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte kommt.“

    Sorry, aber das ist großer Blödsinn. „Innerhalb“ der zwangsverpflichteten sozialen Netzwerke (Definition?) darf man also Bilder teilen und „außerhalb“ bei kleinen Anbieter und nichtkommerziellen Communities nicht? Beim bloggen dann auch nicht. Außer vielleicht auf Blogginplattformen großer Anbieter?

    Da steigt 1. Niemand durch (man muss ja wissen wo man jetzt genau wieviel darf und 2. würde das ein zwei-Klassen-Internet befördern. Dort die großen Anbieter mit mehr Rechten und da der ganze Rest.

    1. Also bliebe konsequenterweise nur noch eine Pauschalabgabe, die der Internetdienstleister zuzüglich seinem vertraglichen Internettarif einziehen müsste (Ähnlich die es die GEMA bei CDs und Brennern und die VG Wort es bei Kopieren, Druckern, Scannern und Kopierpapier tut)

      Ein oder zwei Euro im Monat für eine uneingeschränkte Abmahnsicherheit beim Posten von Bildern und Texten würde ich gern bezahlen. Da zahl ich gern sogar fünf Euro drauf.

      Denn, so ganz nebenbei, würden wir einen erheblichen Teil der schmuddeligen Abmahnanwälte los werden. Allein dafür würde ich noch nen Fünfer drauf legen =D

      Gruß Ronny

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