Abmahnindustrie: EU-Kommission bereitet Klage wegen Verletzung des EU-Rechts vor

Die Praxis der Abmahnindustrie in Deutschland ist möglicherweise nicht kompatibel mit EU-Recht. Das sieht die EU-Kommission mittlerweile als Möglichkeit und hat den ersten Schritt zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland begonnen. Das könnte zum ersten netzpolitischen Vertragsverletzungsverfahrens und zum ersten Verfahren auf Grundlage der EU-Grundrechtscharta führen.

Zur Vorgeschichte:

Vor fast zwei Jahren habe ich in meiner damaligen Eigenschaft als Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. einen Brief an die EU-Kommission abgeschickt, um diese darauf hinzuweisen, dass die Praxis der Massenabmahnungen in Deutschland nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta sein könnte. In dem Brief haben wir darum gebeten, das in diesem Fall übliche Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu eröffnen, um der Abmahnindustrie einen Riegel vorzuschieben.

group4Am 29. April 2004 wurde auf EU-Ebene die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) beschlossen. Wir befürchteten damals schon massive negative Auswirkungen. Das hatte damals kaum jemanden interessiert, als wir gegen die damals noch geplante Richtlinie im April 2004 in Straßburg demonstrierten, kamen nur ein dutzend Menschen. Diese Richtlinie wurde am 7. Juli 2008 von der damaligen Großen Koalition in Gesetzesform gepackt, heraus kam das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“. Auch hier haben wir die ganze Zeit auf negative Auswirkungen hingewiesen. Was die damalige Große Koalition erschaffen hatte, war das Monster der Abmahnindustrie – übrigens ein deutsches Phänomen.

Die Folge von IPRED in Deutschland war, dass Rechteinhaber problemlos Nutzerdaten von Providern erhalten konnten, um potentielle zivilrechtliche Ansprüche direkt bei Internetnutzern geltend machen zu können. Mit der Zeit wurde dieser Prozess automatisiert, indem zwischen 15 bis 3500 Adressen zusammen abgefragt wurden. Zwar gab es einen Richtervorbehalt, dieser wurde leider zur Rechtsstaatssimulation. Kein Gericht konnte und wollte dabei im Einzelfall prüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt waren. Und die Abmahner suchten sich gerne Gerichte aus, wo sie wussten, dass ihre Ansprüche wohlwollender bearbeitet werden. In einem Fall aus dem Oktober 2009 wurden in einem Fall gleich die Herausgabe von 11.000 Adressen genehmigt.

Rund 4,5 Millionen Abmahnungen sollen laut Verbraucherzentrale Bundesverband in den vergangenen Jahren in Deutschland verschickt worden sein. Dabei lagen in der Regel Rechnungen in der Höhe zwischen 500 – 2000 Euro.

Das ist nach Meinung des Digitale Gesellschaft e.V. nicht kompatibel mit der IPRED-Richtlinie und der in der Zwischenzeit eingeführten EU-Grundrechtscharta.

Artikel 8 von IPRED schreibt über das „Recht auf Auskunft“:

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums auf einen begründeten und die Verhältnismäßigkeit wahrenden Antrag des Klägers hin anordnen können, dass Auskünfte über den Ursprung und die Vertriebswege von Waren oder Dienstleistungen, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzen, von dem Verletzer und/oder jeder anderen Person erteilt werden

Bei 11.000 in einem Rutsch genehmigten Auskunftsansprüchen kann man nicht von Verhältnismäßigkeit sprechen. Zumal in der Grundrechtscharta unserer Meinung nach gleich zwei Artikel tangiert werden, die man mitdenken muss:

Artikel 48 „Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte“:

(1) Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Artikel 52 „Tragweite der garantierten Rechte“:

(1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.

Das haben wir den damaligen EU-Kommissaren für Justiz und Binnenmarkt am 3. April 2013 geschrieben und dann passierte erstmal nichts. Die Mühlen malen eben sehr langsam. Wir sind aber dran geblieben und es folgten einige Telefonate, viel Schreibverkehr und Treffen bei der EU-Komission in Brüssel, um das nochmal zu besprechen und unsere Bedenken vorzubringen. Die EU-Kommission war zumindest interessiert an den negativen Auswirkungen in Deutschland, schließlich ist dieses negative Phänomen der Abmahnindustrie in der EU einmalig. Im Dezember 2014 erhielten wir schließlich einen Brief mit dem Hinweis, dass dieser Prozess jetzt ein Akzenzeichen bekommen hätte.

Das ist der erste Schritt zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren!

Auf der Seite der EU-Kommission ist der mögliche folgende Prozess beschrieben. Momentan versucht man sich an der „Frühzeitigen Problemlösung“.

Wenn die Kommission einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht feststellt oder durch eine Beschwerde Kenntnis davon erhält, so versucht sie das zugrunde liegende Problem im Wege eines strukturierten Dialogs (EU-Pilot) mit dem betreffenden EU-Land möglichst rasch auszuräumen. Die Mitgliedstaaten können weitere tatsächliche oder rechtliche Informationen über einen möglichen Verstoß gegen das Unionsrecht vorlegen. Ziel ist dabei, rasch eine mit dem EU-Recht konforme Lösung zu finden und so ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Die Eu-Kommission hat jetzt der Bundesregierung einen Brief geschrieben und um Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten gebeten. Die Bundesregierung wird jetzt sicher versuchen, das Verfahren und eine Antwort hinauszuzögern, denn unserer Ansicht nach ist sie im Unrecht und kann nicht einfach erklären, dass das alles schon in Ordnung sei. Spannend wird dann, ob die EU-Kommission tatsächlich ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet und Deutschland die Gesetzeslage ändern muss. Die Chancen dafür sind da. Unklar ist momentan noch, wer genau in der neuen EU-kommission dafür zuständig sein wird. Was wird z.B. passieren, wenn Günther Oettinger dafür die Zuständigkeit erhält?

Was passiert nach der Antwort?

Falls die Antwort ausbleibt oder nicht zufriedenstellend ausfällt, erklärt die Kommission, warum ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. Die nationalen Behörden haben maximal 2 Monate Zeit, um Rechtskonformität herzustellen.

Auch wenn die Bundesregierung zugeben würde, dass man gegen EU-Recht verstösst, wird sie es sicher nicht schaffen, innerhalb von zwei Monaten das Gesetz zu ändern.

Wenn keine Antwort kommt oder diese nicht zufriedenstellend ist, sollte die EU-Kommission als nächsten Schritt ein Verfahren beim Gerichtshof anstrengen. Das Verfahren dauert dann bis zu zwei Jahre und ein Nationalstaat bekommt nochmal die Chance auf Besserung. Wenn sich hier immer noch nichts bessert, beginnt das Verfahren erneut und endet in der Regel mit der Auferlegung einer pauschalen Strafzahlung oder eines Zwangsgelds.

Möglicherweise das erste netzpolitische Vertragsverletzungsverfahren!

Wir sind gespannt und bleiben dran. Auf jeden wäre dies unserer Kenntnis nach das erste netzpolitische Vertragsverletzungsverfahrens auf EU-Ebene und das erste Verfahren auf Grundlage von Grundrechtscharta, wenn die EU-Kommission unseren Punkten folgt.

Alexander Sander hat den Fall auf dem 32. netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e.V. vorgestellt:

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8 Ergänzungen

  1. Kleiner Typo: 29. April 20114 -> 29. April 2014. Kommentar kann nach Korrektur gelöscht werden.

  2. Na endlich! Weiter so. In einem der reichsten und industrialisierten Länder der Welt darf Internet kein Neuland sein. Und die ganzen Abmahner gehören wieder ins geistige Mittelalter geschickt!

  3. In Deutschland sollte man nur mit TOR oder Ausländischem VPN Anbieter Anonym ins Internet gehen, das spart Geld denn jeder „Falsche“ Klick kann bekanntlich zu irgendwelchen unrechtmäßigen Abmahnungen führen gegen die man sich als Bürger in diesem Land kaum wehren kann.

  4. Klingt ja schön und gut, nur die Frage sei erlaubt: was bringt das? Das Thema Massenabmahnungen hat sich doch zum Grossteil erledigt, entweder weil die Leute bezahlt haben oder weil sie mittlerweile wissen, wie damit umzugehen.
    Bis das Verfahren abgeschlossen ist (wenn überhaupt), gab es doch längst eine Änderung der Gesetze bei EU und / oder in Deutschland (spätestens mit TTIP). Vermutlich wird man spätestens dann das Verfahren ohne Ergebnis einstellen, weil eh egal.
    Ergebnis: Gewisse Kreise haben davon profitiert (vor allem Rechteinhaber und Rechtsanwälte) und der Bürger ist mal wieder der Dumme, hat aber immerhin den Eindruck, dass seine Beschwerde etwas bewegt hat (was nicht sitmmt).

    1. > Das Thema Massenabmahnungen hat sich doch zum Grossteil erledigt
      Es gibt vieleicht keine „Massenabmahnugen“ mehr, der schaden der dadurch enstanden ist, ist aber noch immer da. Es gibt rechtsunsicherheit und deswegen nur sehr wenige freie WLANs. Es kann doch nicht sein, dass Privatepersonen die ihren Internetanschluss mit anderen teilen durch Behauptungen von Rechteinhabern Wirtschaftlich ruiniert werden.
      Philipp
      Ps: Ja das was vor Gericht als Beweiß angeführt wird ist meiner Meinung nach nur eine Behauptung

  5. Wenn die kleinen Typos hier schon die Kommentare eröffnen, kann ich noch zwei nachreichen.
    – Vertragsverletzungsverfahrens ohne „s“
    – Mühlen zeichnen nicht langsam, sie mahlen.
    Der nächste Kandidat braucht 1 + 1 + 2 Fundstellen. ;-)

  6. Nur mal ein fettes Danke für’s dran bleiben was diese Angelegenheit betrifft. Mal wieder Klasse Arbeit die Ihr geleistet habt oder leistet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.