Abgeordnete wurden herbeitelefoniert, damit VDS Rechtsausschuss passieren kann

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Wie gestern angekündigt, hat heute der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den federführenden Rechtsausschuss passiert. Der Tagesordnungspunkt 23 wurde ungewöhnlich kurzfristig festgelegt, am Ende drohte sogar die Beschlussunfähigkeit des Ausschusses, da nur 17 der 39 Abgeordneten anwesend waren und weitere herbeitelefoniert werden mussten.

Geändert hat sich an dem Gesetzesentwurf quasi nichts, außer einer Klausel, die besagt, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden soll. Wirksam ist das erfahrungsgemäß nicht.

Das Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung geschieht gegen besseres Wissen und Fakten. Dem Rechtsausschuss liegen, so geht es aus der Tagesordnung hervor, diverse Dokumente vor, deren Grundtenor die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der anlasslosen, massenhaften Speicherung der Kommunikationsdaten aller zum Ausdruck bringen.

So die „Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015“. In ihr sprechen sich die Datenschutzbeauftragten gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus:

Mit einer Vorratsdatenspeicherung wird massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Deshalb müssen derartige Maßnahmen […] einer strengen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen und durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden. Die Konferenz kann nicht erkennen, dass die Regelungen grundrechtlichen Anforderungen genügen.

Ein weiteres Dokument ist die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, über die wir bereits im Juni berichtet haben. Sie fand zahlreiche Kritikpunkte, weder die Eignung noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen, durch Funkzellenabfragen könnte es zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ kommen und auch für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern sei nicht gesorgt. Und der vielleicht wichtigste Satz erteilt eine Absage an all die kleinen „Verbesserungen“ in dem geplanten Gesetz, die es „verfassungskonform“ machen sollen:

[…] die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.

Und aus einer weiteren Ecke gibt es einen Dämpfer. In der Tagesordnung ist auch ein Dokument erwähnt, in dem es um die Kostenschätzung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Präsentation angefertigt, die zuvor auf gruen-digital.de veröffentlicht wurde.

Etwa 260 Mio. Euro Investitionskosten werden für die Telekommunikationsprovider geschätzt, wobei die Schere zwischen kleineren Anbietern (100.000 Euro) und größeren Anbietern (15 Mio. Euro) sichtbar wird. Auch wenn die Kosten bei kleineren Providern geringer sind, ihre Unverhältnismäßigkeit ist umso größer. Denn auf Erst-Investitionskosten – von Wartung und Co. abgesehen – von 100.000 Euro kommen „statistisch nur alle 2 Jahre eine Verkehrsdatenabfrage“.

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Dazu schätzt die Bundesnetzagentur, selbst 25 Planstellen zur Umsetzung zu benötigen, mit Kosten von jährlich 2,9 Mio. Euro. Außerdem kommen Kosten für Entschädigungen für betroffene Betreiber wegen unbilliger Härte hinzu, die noch nicht abschätzbar sind. Sprich: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ein massiver Grundrechtseingriff, sie ist auch ein Millionengrab mit nicht belegbarem Nutzen.

Denn – Überraschung! – es gibt kein einziges Dokument, das die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Das musste auch Justizminister Heiko Maas bereits zugeben. Und auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, die für Freitag im Plenum geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung noch zu verhindern: Dass das Gesetz unter diesen Voraussetzungen vor einem Verfassungsgericht Bestand hat, glauben wir kaum.

Statements von Mitgliedern des Rechtsausschusses

Wir haben Statements der Abgeordneten im Rechtsausschuss gesammelt. Leider hat sich die SPD noch gar nicht zurückgemeldet, wir ergänzen hier, sobald wir weitere Antworten bekommen.

Viel Neues gibt es auch nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch genauso grundrechtsverletzend wie sie war. Die Union hält jedoch weiterhin an der bekannten Kinderporno-Argumentation fest.

Katja Keul, Obfrau im Ausschuss und Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen:

Sämtliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung prallen einfach an der schwarz-roten Koalitionswand ab. Erst hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung verspätet als allerletzten Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss aufgesetzt, jetzt ist sie nicht mal bereit, sachlich mit uns zu diskutieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, wenn vereinbarte Fristen für die Aufsetzung von Gesetzesvorlagen von der Koalitionären plötzlich für irrelevant erklärt werden und damit eine ordentliche Beratung unmöglich gemacht wird.

Die Große Koalition hat es nicht mal mit ihrer Mehrheit von über 80 Prozent geschafft, genügend Ausschussmitglieder für die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen. Erst nach dem Antrag der Opposition auf die Feststellung der Beschlussunfähigkeit haben CDU/CSU und SPD ihre Mitglieder herbeitelefoniert, um den Abschluss des Gesetzes heute noch durchzudrücken.

Zudem hat sich gezeigt, dass die Koalition sich uneinig über die Auslegung des neuen Tatbestandes der Datenhehlerei und des Begriffs der journalistischen Tätigkeit ist. Die SPD legte Wert darauf, dass eine Feststellung über die Auslegung der Datenhehlerei in das Beschlussprotokoll des Ausschusses aufgenommen wird. Diese Auslegung ist zum einen nicht maßgebend, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet, zum anderen hat die CDU ihrem Koalitionspartner widersprochen.

Damit bestätigt sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz.

Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses, Grüne:

Das Gesetz entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG und des EuGH, was die Gesamtbelastung angeht. Der Grad der Überwachung wächst und wächst.

Niemand aus der GroKo kann erklären, wie die Daten gesichert werden sollen. Im Zeitalter nach Snowden ist das eine ungeheuerliche Naivität.

Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Abgeordnete bleiben nach wie vor nicht vor Datenspeicherung geschützt. Das verstößt gegen das Urteil des EuGH. Die GroKo bringt Argumente vor, warum es nicht gehen soll, die im digitalen Zeitalter nur als fadenscheinig bezeichnet werden können. Telefonnummern von Kanzleien, Praxen und Parlamenten kann man schlicht und einfach herausnehmen.

Konstantin von Notz, Grüne:

Gegen unseren Protest beschließen heute die Abgeordneten der GroKo im Rechtsausschuss die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im unseriösen Eilverfahren. Dass die Abgeordneten der Großen Koalition einen solchen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff nach all den Diskussionen der letzten Jahre, nach massiver Kritik am Entwurf von allen Seiten, selbst aus den eigenen Bundesministerien, nun skrupellos durch das Parlament peitschen, zeigt die ganze Ignoranz gegenüber unseren Bürgerrechten. Die vereinbarte Evaluation als einzige Änderung ist kaum mehr als ein schlechter Witz. Sie soll von der Bundesregierung selbst vorgenommen werden. Wir werden weiterhin mit allen demokratischen Mitteln und vielen Verbündeten für unsere Grund- und Freiheitsrechte streiten – nötigenfalls auch erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.

Harald Petzold, Obmann der Linken im Ausschuss:

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE lehnt diese Politik des Generalverdachts gegen Bürgerinnen und Bürgern ab.

Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und daran wird auch dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts ändern.

Halina Wawzyniak, Sprecherin für Rechtspolitik der Linken:

Es ist schon ein wenig absurd, dass insbesondere die Union ständig durch die Gegend läuft und die Einhaltung von Rechtsvorschriften einfordert, mit den vom Bundestag und dem Ausschuss selbst gesetzten Regelungen aber lax umgeht. Die Behandlung des Punktes im Rahmen einer Ergänzung der Tagesordnung verletzt Rechte von Abgeordneten.

Dass der Ausschuss bei dem Punkt zunächst beschlussunfähig war (17 von 39 Mitgliedern) und erst nach der Stellung des Geschäftsordnungsantragsantrages die Kollegen/innen herbeitelefoniert werden mussten, tut sein übriges.

Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kann nach wie vor nicht nachgewiesen werden. Wenn die Erforderlichkeit eines Grundrechtseingriffs aber nicht nachgewiesen werden kann, dann kann er nicht stattfinden. Das ist ganz einfach. Es steht zu befürchten, dass ab Freitag die Arbeiten an einem Vorratsdatenspeicherungsaufhebungsgesetz beginnen müssen.

Alexander Hoffmann, CDU/CSU:

Als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion für den Themenbereich ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung‘ begrüße ich den nun verabschiedeten Kompromiss zur Speicherung von Verbindungsdaten, den ich für dringend geboten halte.

Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.

Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.

37 Ergänzungen

  1. Alexander „MiMiMi“ Hoffmann hat wieder den Sprung in der Platte gefunden. Wir sind außerordentlich stolz auf Hr. Hoffmann überhaupt etwas absondern zu können, wenn auch unter Ausschluss ziemlich aller relevanten Hirn-Areale.

    1. Ich frage mich, wo die CDU/CSU immer wieder diese etwas limitierten „Law and Order“ Fuzzis herholt, die müssen die irgendwo züchten.

  2. Heute wurden wir verraten – von den Sozialdemokraten!
    VDS dank Heiko Maas.

    Auffallend ist, dass die sonst vorlauten SPDler sich heute in ihre Löcher verkrochen haben. Keiner hat den Mut heute zu prahlen, woran sie schändlich mitgewirkt haben.

  3. Journalisten und Bundestagsbesucher, bitte dokumentiert, welche anwesenden Abgeordneten heute an der VDS-Abstimmung teilgenommen haben.
    Auch ist es aus demokratischem Verständnis unerlässlich zu wissen, wer von jenen sich „herbeitelefonieren“ ließ.

  4. In der Hysterie, in der die große Koalition durch den Prozess gejagt hat, und mit der absurd erscheinenden Ignoranz gegenüber der Realität riecht das doch danach, als ob die aus irgend einem Grund höchste Not hatten, das Gesetz zu erlassen um die Provider dann mit Zwang und Repression zur Kooperation zu zwingen.

    Es würde mich nicht wundern, dass wenn die Abhör- und Speicherungs-Infrastruktur erst mal zwangs-errichtet werden wird, die Geheimdienste „aus dem Off“ einschweben und den Providern auf die eine oder andere Weise Angebote zur Kooperation beim Datenmissbrauch unterbreiten, die sie nicht ablehnen können. Und wenn sich die Kooperation dann ökonomisch für die Unternehmen rechnet, dann wird die Infrastruktur auch bei neuen Urteilen von BVerfG und EuGH vielleicht stehen gelassen oder nur teilweise zurück gebaut.

    Irgendwie riechen die ganze Hysterie, die ganzen Lügen, die ganze Ignoranz gegenüber unserem Rechtsstaat danach, dass man auf Biegen und Brechen – und gegen jeden Menschenverstand – noch den Fuß in die Tür der Provider-gestützten Totalüberwachung bekommen muss. Aber was steckt dahinter, dass man bereit ist, das Volk so offensichtlich für dumm zu verkaufen?! Nur die Ignoranz gegenüber dem Souverän, oder vielleicht auch ein Harmonisierungszwang gegenüber den angelsächsischen Verhältnissen – damit weltweit gleich-einfacher Zugang zu allen Daten nicht an rechtlichen Hürden scheitert?

    Dass sie uns für „irgendwie dumm“ halten, hatten schon Zensursulas STOPP-Schilder bewiesen – aber hier haben sie uns Bürger die Rolle der „Dorftrottel“ quasi auf der Stirn eingebrannt .. Bleibt zu hoffen, dass die Klagen gegen diese Gesetze quasi sofort beim BVerfG oder EuGH eingehen und die gerichte aufgrund der Vorgeschichte zu schnellen Ergebnissen kommen – bevor die Provider Geld in die Hand nehmen mussten.

    1. Genau das fürchte ich auch, denn nach dem letzten VDS Verbot ging die Datenspeicherung bei den Telkos ja fleissig weiter! Trotz Untersagung durch die Bundesnetzagentur! Siehe letzter Absatz: http://heise.de/-2846235

      Die Telkos sind die schlimmsten Verräter! Nachdem es jetzt endlich „offiziell“ geworden ist, dass trotz höchstrichterlichem Beschluss weiter Daten erhoben wurden/werden, werde ich die Telkos, bei denen ich Kunde bin, anzeigen!

  5. das statement von hoffmann ist so inhaltsleer, damit koennte er quasi jedes gesetz befuerworten ohne den wortlaut grossartig anpassen zu muessen.

  6. Moment mal… Hat Herr Hoffmann da gerade gesagt der sexuelle Missbrauch von Kindern hätte im Fall Edathy nur auf Grund der „schweren Beweislage“ nicht wirkungsvoll bekämpft werden können? Da sollte man aber vorsichtig sein, wenn man einem Juristen sowas nachsagt. Noch dazu, wenn das Verfahren eingestellt wurde und es nie zu einer Verurteilung kam, sprich Edathy (juristisch) unschuldig ist.

    1. Der Fall Edarthy und die VDS
      Mit VDS wär das nicht passiert. Häme pur für die SPD, die lange den Fall Edarthy an der Backe hatte. Alk der Fall Edarthy aktuell war, war die SPD ein sicherer Gegner der VDS. Heiko Maas konnte noch brillant gegn die VDS argumentieren.
      Über den Fall Edarthy, die GroKo war gerade im Entstehen, stolperte dann ein CSU-Minister, der heute behauptet Salatköpfe würde ihn glücklicher machen. Ein anderer Döskopp der auch Obermann heissen könnte, klebte sich mit Pattex auf seinen Sessel. Die SPD hatte einen Delinquenten, die CDU/CSU ihr Opfer.
      In einem normal und gut funktionierendem Hiren konnte man später unmöglich begreifen, warum de Maiziere und Gabriel den Heiko Maas seine Beine wegschlagen konnten. Manche rochen schon damals eine politischen Deal nach der Art, wir geben euch, dafür kriegen wir. Sowas wächst prima auf dem Nährboden GroKo, Politik ala Kamerilla, selbstverständlich ohne Protokoll.

      Also nochmal schönen Dank für den Hinweis auf Edarthy. Die Indizien verdichten sich.

      1. Auffallend zurückhaltend waren damals CDU/CSU mit Rücktrittsforderungen gegenüber Oppermann (SPD) als Jung zurücktreten musste. Oppermann leitete damels die Koalitionsverhandlungen für die neue Grosse Koalition. In Sachen Edarty war Oppermann immer stark geschminkt, um jede Gesichtsröte zu überdecken. Hätte der Mann jemals Charakter gehabt, dann wäre auch er von seiner damaligen Aufgabe zurückgetreten.
        Aus dieser Sache entstand ein bei Euch haben wir noch was gut. Man kann es auch Erpressungspotential nennen. Oder Häschen aus dem Hut, wenn es die Situation erfordert.
        Das Pfand wurde eingetauscht als Heiko Maas den Kurs ändern musste in Sachen VDS. Das war dann wohl die vorläufige Rettung für Oppermann, der nun nicht mehr befürchten musste, dass ein CSUler die whistle pfeift und ihn mit seinem eigenen damaligen Wissen konfrontiert.

      2. Nicht zu vergessen die Inthronisation van Maaßen zum Verfassungsschutzpräsidenten.
        Unter normalen Umständen hätte Maaßen nach der Landesverratsaktion längst seinen Hut nehmen müssen.
        Er scheint seit seinem schmutzigen Gefallen für Otto Schily und FW Steinmeier
        in der „Causa Murat Kurnaz“ für Sozialdemokraten quasi ein Unantastbarer
        mit Freibrief für jegliche Sauereien geworden zu sein.
        In Punkto Freiheitsrechte haben die Sozialdemokraten jeglichen Anstand über Bord geworfen und trotten dem Koalitionspartner devot hinterher, wie die VDS beweist.

  7. Dieser Tag war der Tag der Feiglinge.

    Anstatt standhaft die eigene Haltung per Votum für oder gegen die VDS persönlich abzugeben glänzten die Abgeordneten demonstrativ mit Abwesenheit. Das Bild dieser Abstimmung über die umstrittene Vorratsdatenpeicherung ist ein Spiegel der Gesellschaft, die nicht minder wahlmüde ist. Letztlich bestimmt eine Schrumpfminderheit über die Zukunft des Landes. Faktisch war der Deutsche Bundestag heute in dieser Sache beschlussunfähig, doch anstatt die Beschlussunfähigkeit feststellen zu lassen wurde mit Tricks weitergemacht. Dies ist eine Schande für das ‚hohe‘ Haus.

    War es Desinteresse oder Kalkül?
    Das wissen die Abgeordneten selbst am besten, doch sie werden es uns nicht mitteilen wollen. Zu peinlich wäre jede Antwort. Manche hatten während der Abstimmung lukrativere Termine, andere rechneten sich aus, dass sie besser davon kommen würden, wenn sie sich nicht für ihr Stimmverhalten vor ihren Wählern rechtfertigen werden müssen. Wer dafür stimmt steht vor dem Wähler dumm da, wer dagegen stimmt riskiert seine weitere Fraktionskarriere wer sich enthält hat bei solchen Abstimmungen auch keinen guten Stand mehr in der Fraktion. Ein Gewissenskonflikt, der mit Abwesenheit bequem zu lösen wäre. Doch was ist von PolitikerInnen zu halten, die so ihre persönlichen Konflikte per Terminkalender lösen? Im Grunde sind sie selbst nicht mehr wählbar, sie sind keiner einzigen Stimme würdig, weil sie Grundprinzipien der Demokratie nicht verstanden haben oder nicht mehr verstehen wollen.

    Des Wählers gelernte Hilflosigkeit,
    Das Thema VDS wurde in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert, zumindest in interessierten Kreisen. Wer was zu sagen hatte konnte sich Aufmerksamkeit verschaffen. Die Argumente für oder gegen VDS waren bekannt. Der Nutzen wurde bezweifelt, die Freiheit wurde gegenüber vermeintlicher Sicherheit aufgewogen. Niemand war damit glücklich, aber einige wenige wollten sei um jeden Preis. Ein Justizminister wurde erkennbar zum Wendehals. Wie kann man sich als Bürger seines Landes gegen solche Politik wehren? Gar nicht. Man wird depressiv oder geht in den Wald. Doch ändern kann man offensichtlich nichts. Gar nichts.

    Wie geht es weiter?
    Der Bürger und Nochwähler ist am Ende seiner Fahnenstange angelangt. Der Rechtsstaat, wem immer sei dank, ist es jedoch nicht. Historische höchstrichterliche Urteile, auch in dieser Sache, mag Zuversicht spenden. Doch der Ausgang jeglichen Rechtsstreits ist stets ungewiss. Rechtsunsicherheit im Rechtsstaat. Bug or feature? Für Juristen ganz sicherlich ein Feature. Die Legislative jedoch hat ein nicht kleines Problem. Sie operiert mit bestenfalls mit Bauernschläue, Verstand jedoch findet man dort schon länger nicht mehr.

    1. Vielleicht war es ja bei denen, die eigentlich wirklich dagegen sind, schlicht Angst vor Repression. Der Fall Edathy hat gezeigt, wie man mit Vorratsdaten Leute fertigmachen kann, auch wenn eigentlich nichts wirklich Brauchbares gegen sie vorliegt. Bei unbekannten Privatleuten ist das sicher etwas schwerer, aber bei Prominenten und Politikern kann man dieselbe Maschinerie mit Hausdurchsuchung, die ‚zufällig‘ von der Presse beobachtet wird und Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft einsetzen, um die Leute so weichzukochen, dass sie es nicht mehr darauf ankommen lassen, ob der Richter tatsächlich das Recht gegen sie beugen wird und sie dann womöglich bis zum BGH, nach Karlsruhe oder zum EGMR müssen. Wenn man wirklich gar nichts gegen jemand findet, macht man das halt mit versehentlich falsch zugeordneten Daten.

  8. sorry, wenn das eher ne tangente ist, aber ich bin gerade etwas verwirrt:

    in dieser einschätzung der bundesnetzagentur wird davon gesprochen, dass kleine anbieter mit bis zu 1000 kunden erstinvestitionen tätigen müssen. muss man das denn bei unter 10.000 zahlenden kunden? ich dachte mich zu erinnern, dass es zumindest für diesen ganzen „lawful interception“-ausleitungs-krams eine untere schranke hinsichtlich der benutzer geben würde?

    ist das zwischenzeitlich gekippt worden? gilt das nur für anders geartete lauschangriffe, aber nicht für VDS?

  9. Großereignisse sind ein Segen für die Politik. Entweder ist es die WM / EM oder nun die Asylpolitik, die die Bevölkerung ablenkt. Aber was zum kotzen ist, die Medien machen mit. Es geht auch um ihre Rechte und es ist nicht einmal eine Nachricht wert.

  10. WARUM ALEXANDER HOFFMANN LÜGT UND TÄUSCHT. DIE SEZIERUNG EINES CDU/CSU-HEUCHLERS.

    „Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können.“

    – Herrn Hoffmann liegt das Wohl von Kindern am Herzen? Warum sitzen dann die allseits bekannten Kinderschänder aus der katholischen Kirche oder Jugendinternaten nicht alle im Gefängnis?
    – Sind nicht die meisten der Kinder, die sexuellen Missbrauch erleben, Opfer von Tätern aus dem eigenen familiären und sozialen Umfeld? Wozu braucht man eine VDS, wenn die Täter aus der eigenen Familie, Nachbarschaft etc. bekannt sind?
    – Warum bröckelt an unseren Schulen der Putz? Warum ist gutes Schulessen nicht überall kostenlos? Warum sind Schulbücher nicht überall kostenlos? Warum sind die Klassen nicht kleiner? Warum gibt es nicht mehr Lehrer? Warum gibt es nicht mehr Kindergartenplätze?
    – Warum beschwert man sich allerorts über Kinderlärm? Warum ist Deutschland so kinderfeindlich?

    „Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil.“
    – Wenn die Strafverfolgungsbehörden bereits in einer Datenflut ertrinken, warum braucht man dann die VDS? Wenn man bereits jetzt zu viele Datenspuren hat, warum ist die Kriminalitätsbekämpfung trotzdem angeblich kaum noch möglich?
    – Warum sind die Strafverfolgungsbehörden überlastet? Weil seit Jahren Personal eingespart wird? Weil stattdessen seit Jahren mit Millionen und Milliarden Euro die Überwachungsindustrie (+ pensionierte Politiker mit Pöstchen) reich gemacht wird?

    „Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.“
    – Heiligt der Zweck die Mittel? Sollte nicht ein Unterschied zwischen der heutigen deutschen Polizei und Stasi und Gestapo bestehen?
    – Müssten nicht auch gegen alle Abgeordneten, die für später vom BVerfG als verfassungswidrig erklärte Gesetze gestimmt haben, mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt werden, um diese widerlichen Verbrechen an unserem Grundgesetz bekämpfen zu können?

    „Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.“
    – Gibt es nicht bereits seit Jahren eine informelle VDS durch alle(!) IKT-Anbieter? Warum gibt es trotzdem angeblich eine Schutzlücke aufgrund angeblich fehlender Daten?
    – Stehen nicht die meisten Server mit KiPo-Material im „freien“ Westen, also Deutschland, USA oder Niederlande (aber NICHT im Darknet)? Wenn man angeblich um jeden Preis Kinder schützen will, warum wird auf deutschen Servern unbehelligt KiPo angeboten? Warum braucht es KEIN Darknet, um auf deutschen Servern KiPo anzubieten? Warum sind die Strafverfolgungsbehörden hier untätig?
    – Geht es überhaupt um Kinderschutz oder ist das nur ein widerliche emotionale Manipulation und ein billiger Vorwand für Totalüberwachung unschuldiger Menschen?

  11. @ Netzpolitik-Team

    Schlagt doch mal den Polizei-Vertretern Folgendes vor:

    „Wenn Sie auf die VDS verzichten, welche drei anderen Maßnahmen/Vorhaben würden Sie stattdessen im Tausch fordern?“

    Alles ist ein Deal. Ihr müsst euch auch in die Lage der Polizei hineinversetzen. Die wollen eben das Spielzeug VDS haben, weil es ihnen womöglich die Arbeit erleichert (mehr bequeme Ermittlungen per Klick im warmen Büro mit Kaffee und Kuchen). Wenn die statt VDS was anderes kriegen, hätten wir am Ende alle was davon, oder?

    Wir Bürgerrechtsfreunde müssen der Polizei eine Alternative bieten, sonst werden wir immer maximal verlieren (=Totalüberwachung).

    ###Beispiel:###
    Keine VDS!
    Dafür:
    – 10.000 neue Polizisten (netto, also nach Pensionierungen), inklusive Forensiker für die schon vorhandene „Datenflut“.
    – Bessere Ausstattung mit Sachmitteln (Computer, Fahrzeuge, Bekleidung).
    – Mehr psychologisches Training zur Deeskalation in Stresssituationen (Stichwort: „Zunehmende Gewalt gegen Polizisten / Sinkender Respekt gegenüber Polizisten“).
    – Bessere Gehaltsstruktur (Einstiegsgehälter, Beförderungen usw.)

    1. Es ist so erbärmlich, dass eine Empfehlung sein kann, nicht mehr wählen zu gehen, solange man nur zwischen Parteikaspern entscheiden kann. Das ist keine Demokratie.

      1. Tu das BLOSS nicht!

        Wenn du NICHT wählst, fehlt deine Stimme den Gegnern! Du SCHENKST sozusagen dem Wahlsieger was… und wer der Sieger ist steht ja fest, weil die ganzen „alten Säcke“ mit teilweise 60 Jahre alten SPD oder CDU Parteibüchern natürlich weiterhin wählen gehen (bzw vom Pflegepersonal ins Wahllokal gefahren werden).

        Gib meinetwegen UNGÜLTIG ab… wenn das genug tun muss wiederholt werden (und das ohne weitere Wahlkampfkostenerstattungen)!

  12. Ist doch logisch, diese Leute sind der Ansicht das sie außerhalb der demokratischen Grundordnung stehen und interessieren sich nicht dafür, solange die Kohle fleißig in die eigene Tasche fließt. Ich werde in Zukunft so wählen das sich das ändern wird.

  13. Was passiert, wenn irgendwann die Bürger eine Mauer errichten?
    Ich stelle mir vor, in einem Film würden Bürger nach Berlin fahren und den Reichstag einmauern.
    Die Politik wäre hilflos und müsste erkennen, dass nicht sie die Gesetze schaffen.
    Mauergesetze entstammen den Zünften und die Freimaurer haben ihre eigenen Regeln, also mal bildlich gesprochen. Ich habe ja auch keine Ahnung, aber seit ich klein bin schaue ich Fernsehen. Meine Bildung ist vielleicht nicht so elitär wie die derjenigen, die juristische Gesetze formulieren und beschliessen können, aber ich kann noch denken. Das ist schon viel Wert in diesen Zeiten ;-)
    Ich bin dankbar für die, die sich analytisch und algorithmetisch mit allem beschäftigen und das DENKEN unterstützen. THINK ING hat noch nie geschadet, außer denen, die das Denken verlernt oder in gezielte Denkstrukturen gebracht wurden und nicht über den Tellerrand hinausschauen wollen oder nicht mehr können. Vielleicht bringt ja mal bald das Fernsehen einen Film über diese Chaoten, die gar nicht chaotisch sind, sondern eine eigene ETHIK haben. Politiker sind ja grundsätzlich nicht glaubensgebunden und verhandeln alles und schliessen einen Kompromiss nach dem anderen. In der Mathematik geht das nicht. Zumindest hat mein Mathelehrer mir es rot angestrichen, wenn 1×1=2 war.

    1. SOLUTION CENTER 14. Okt 2015 @ 23:49

      – 10.000 neue Polizisten (netto, also nach Pensionierungen), inklusive Forensiker für die schon vorhandene „Datenflut“.

      Mehr Polizisten um gegen VDS vorzugehen ist wie “ den Teufel mit Belzeebub austreiben.“
      Noch mehr Polizeistaat ,kann ja nicht Ihr Ernst sein.
      Eine Umverteilung von den Bürohockern „im warmen Büro mit Kaffee und Kuchen“ hin zur Strasse wäre eher angebracht.
      Wenn Sie sich die Privilegien der Polizisten/innen in Punkto Arbeitszeit und Bezahlung, die sie sich selbst gebastelt haben, genauer ansehen, werden Sie von mehr Bezahlung für die Polizei ebenfalls meilenweit abrücken.
      Krankenschwestern/pfleger .Altenpfleger/innen Jugendarbeiter/innen sind eher benachteiligte Gruppen deren Status unbedingt verbessert werden muss.

    2. Arme Susi. Hast ne schwere Kindheit vor der Glotze verbracht. Das Trauma aufarbeiten. Die Differenz zwischen Wollen und Können akzeptieren. Den Kopf in den Thinktank stecken. Alles hat mal ein Ende. Auch die Wurst hat zwei.

      1. Pater Noster 15. Okt 2015 @ 14:12
        „Alles hat mal ein Ende. Auch die Wurst hat zwei“
        Mit diesem platten Spruch zum Abschluss Ihres herablassenden Kommentars, outen Sie sich aber auch nicht als ein von Intelligenz Verwöhnter, zumal noch falsch zitiert.
        „Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei “
        Songtext
        von Stephan Remmler

        Ihr thematischer Beitrag ist gleich Null,
        aber dafür konnten Sie Ihr Ego aufwerten,
        durch Abwertung anderer.

        Wer vom Leben schwer benachteiligt wurde, lassen wir mal im Raume stehen.

  14. Ich finde es ja erstaunlich dass die CDU/CSU neuerdings mit dem Fall Edathy Argumentiert. Widerspricht es sich nicht, dass Berufsgeheimnisträger von der Datenerhebung im aktuellen Entwurf ausgeschlossen werden, bzw. der Zugriff auf die Daten nicht erlaubt ist? Eine VDS hätte in dem Falle doch gar nichts gebracht und sogar den Zugriff auf evtl. vorhandener Daten rechtswidrig gemacht? Oder irre ich mich?

    1. Argumentation, Schmargumentation … die Vorratsdatenschweine wissen sehr wohl, dass sie nur Stimmung machen müssen. Mit den vier Reitern der Infokalypse Seit an Seit in den Krieg gegen die Bürgerrechte zu ziehen, gibt einem ein Gefühl der Unbesiegbarkeit. Was zählt da Logik, Vernunft, Abwägung? Laaangweilig. Bei der Kinderkopierer-Raubmordterrorfälscher-Tour geht’s lediglich um Emotionen.

  15. Wenn nur 17 von 39 Mitglieder anwesend waren, würde es mich interessieren, wie viele der Abwesenden von der Opposition waren.
    Wenn Union und SPD ihre Mitglieder herbeitelefonieren können, warum dann nicht auch die Opposition?? Oder verstehe ich hier was falsch?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.