10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich

In Österreich wird gerade im Eilverfahren ein neues Polizeiliches Staatsschutzgesetz verabschiedet. Die 10 wichtigsten Punkte dazu gibt’s hier:

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Ein Verdacht ist nicht mehr notwendig.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT jederzeit die Akteneinsicht verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 5 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann(=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
  10. Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
    UPDATE: Ein erster Erfolg der Kampagne www.staatsschutz.at hat schon mal dazu geführt das Gesetz zu verzögern. Nun wird sich der Nationalrat vermutlich im Herbst im Schatten der Wien Wahl damit beschäftigen.

Mehr Infos gibt es in diesem schicken Handout des AKVorrat Österreich. Dieser hat sich bereits mit einer Stellungnahme im Begutachtungsverfahrne geäußert.

Staatsschutzgesetzt Handout AKvorrat

In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

Zur Datenschutzerklärung von Scribd

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

24 Ergänzungen

  1. George Orwells 1984 wird in letzter Zeit mehr und mehr zur Wahrheit.

    Wenn staatliche Organe nun legitimiert umfassende Überwachungsmaßnahmen auch nur auf Verdacht durchführen können, dann sind klingst dies eher nach Überwachungsstaat.

    Whistleblowing ruft dann Big Brother auf den Plan und Teilnehmer von Tierschutzdemonstrationen werden nun also als potentiell staatsgefährdend Subjekte eingestuft.

    Schöne neue Welt in den weiten der Demokratie!

    1. Das hat mit „Demokratie“ absolut nichts mehr zu tun,
      aber auch noch die Frechheit zu haben dem BM.I als
      Kontrollorgan nach eigenen Gutdünken des BVT aka.
      neu-GESTAPO die Akteneinsicht zu verweigern ist
      schon ein starkes Stück totalitärer Krankhaftigkeit.

  2. Ernsthaft? Die einzige noch bestehende Kontrollmöglichkeit kann jederzeit verweigert werden? Damit hat der Staat seine Souveränität aufgegeben.
    Österreich ist dann kein Rechtsstaat mehr. Unfasslich…

    1. Der Zusammenschluss Österreich-Ungarn hat als Personalunion nie aufgehört zu existieren.
      Ganz konkret mit 18.11.2015 aber habe ich den zweiten Teil der monarchischen Rechte erhoben: Ungarn. Auf Einladung des Ministeriums für Außenwirtschaft und Außenpolitik in Budapest.
      Am 26.8.2014 hatte mich das Parlament in Wien eingeladen, die Ansprüche auf die Rechte der Kaiserwürde zu erheben. Das habe ich gemacht.
      Dann habe ich gegenüber den meisten anderen Ländern der Donau-Mehrfachmonarchie erhoben.
      Die Antwort für Ihre Frage ist also bereits Vergangenheit.

    2. Der Zusammenschluss Österreich-Ungarn hat als Personalunion nie aufgehört zu existieren.
      Ganz konkret mit 18.11.2015 aber habe ich den zweiten Teil der monarchischen Rechte offiziell erhoben: Ungarn. Auf Einladung des Ministeriums für Außenwirtschaft und Außenpolitik in Budapest.
      Am 26.8.2014 hatte mich das Parlament in Wien eingeladen, die Ansprüche auf die Rechte der Kaiserwürde zu erheben. Das habe ich gemacht.
      Dann habe ich gegenüber den meisten anderen Ländern der Donau-Mehrfachmonarchie erhoben.
      Die Antwort für Ihre Frage ist also bereits Vergangenheit.
      Ich aber habe vom Metternichschen Spitzelsystem rein gar nichts gesagt und dieses auch nicht genehmigt.
      Andererseits kann ich auch nicht eine vom Ausland verbotene „Republik“ aufrecht lassen, wenn ich vom Gericht und Notar die Beauftragung erhalten habe, eine Rechtsnachfolge zu übernehmen, welche die monarchische Obsorge inkludiert. Wenn man dann nicht die Monarchie akzeptiert, hätten wir genau genommen gar keinen Staat. Das wäre wohl nicht in unserem Interesse, nur jenes von Chaoten.

      1. Bitte die Doppelung wenn möglich löschen. Besten Dank. Mein Handy zeigt leider nicht immer an, wenn ein Beitrag von mir eingetragen wurde. So kann es zu den Doppelungen kommen.

  3. Warum habe ich das Gefühl, dass in einem Eiltempo ganz Europa in einen totalitären Überwachungsstaat verwandelt wird?
    Wenn wir nicht bald etwas tun, werden wir in sehr wenigen Jahren im größten Gefängnis des Planeten aufwachen und Gefangener in unserem eigenen Land sein. Und auch als solche behandelt werden.
    Aber heute kommt sicher wieder was im Fernsehen, ichglaub irgendsoeine Topmodelshow. Das ist wichtiger als Menschenrechte.

  4. Komisch, dass bei DEM Inhalt noch so ein euphemistischer Name gesucht wurde. Wenn es sowieso im Eiltempo durchgedrückt werden soll, hätte man es doch gleich ErGG nennen können – Ermächtigungsgesetz der Geheimdienste – um der „alten Zeiten“ Willen….
    Es geht echt bergab.

    1. Euphemistisch? Das Gesetz klingt dem Namen nach nach einer Mischung aus Saalschutz und Staatssicherheit ;) Vielleicht erfüllt sich dieser Schicksalsname ja, die Befugnisse dazu sind jetzt da.

      Es ist echt traurig – vor kurzem war noch zu lesen, dass sich der österr. Bundestag(?) als erster offiziell gegen die NSA-Überwachung positioniert hat.

      1. Euphemistisch ist vielleicht zu viel gesagt, aber der Inhalt klingt für mich wirklich eher nach schlimmerem wie Ermächtigungsgesetz oder „Volkskontrollgesetz“.
        Der Name an sich ist natürlich ein großer Witz und riecht massiv nach Propaganda…

        Der nächste Schritt ist dann die öffentliche Kennzeichnung von potentiellen „Staatsgefährdern“ auf Basis ihrer Herkunft/Abstammung, Religion oder sexuellen Präferenzen, nicht wahr? Die Daten dafür kriegt man mit dem Gesetz ja recht einfach in die Finger und schließlich hat das ganze vor über 70 Jahren auch super geklappt…

        Wirklich abartig was da passiert. Schaffen die VDS wegen des EuGH-Urteils ab (oder irre ich mich?) und führen dafür sowas ein…

    1. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen 12. Mai, man kann immer eine Mail an begutachtungsverfahren ät parlament.gv.at schicken und sich mit einer Stellungnahme zu Wort melden.

  5. Hallo Thomas,

    kann es sein, dass Punkt 9 ein bisschen missverständlich geschrieben wurde? Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Landesamt_Verfassungsschutz sind die Landesämter für Verfassungsschutz eigentlich Bundesbehörden – die Landeshauptleute dürften also in dem Fall (offiziell) keinen „eigenen“ Geheimdienst bekommen.

    Danke auf jeden Fall für den Artikel!

    1. Die LV’s unterstehen der Landespolizeidirektion, welche mit dem Gesetz auch informationspflichtig gegenüber der Landesregierung wird. Das Bundesamt ist gegenüber den Landesämtern nicht mal weisungsbefugt!

      „(3) Der Landespolizeidirektor hat über staatsschutzrelevante Bedrohungen den Landeshauptmann und die Präsidenten des Landtages zu unterrichten, soweit dies für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben in deren Zuständigkeitsbereich oder für die Wahrung des Ansehens des Landeshauptmannes, der Landesregierung oder des Landtages von Bedeutung ist.“ §8 PStSG
      siehe unsere Stellungnahme

  6. Oha!
    Den Beitrag hatte ich etwas übersehen. Da haben wir in Deutschland ja noch etwas mehr Glück. Der Vorschlag hört sich wirklich danach an als stände die Wiedereinführung einer geheimen Staatspolizei in Österreich kurz vor der Tür! Mein Beileid!

  7. Es liegt jetzt im Büro Dr. Doris Bures, Frau Romana Lanzerstorfer, ein von dieser angeforderter und zwischenzeitlich vom Büro Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer, Maga. Barbara Reininger, auf Anmailen der direkten Emailadresse des Volkspraeses mit jenem Abschlussbericht mit „Au ja“ beantworteter Abschlussbericht zur Monarchie/angebl. Republik(en) Frage vor. Beide Parlamente (Wien, Budapest) und in Wien die Leitungen beider Kammern (Büro Dr. Doris Bures, Büro Mag. Wolfgang Gerstl, Präsident Gottfried Kneifel), das Büro Minister Dr. Wolfgang Brandstetter im Ministerium für Iustiz und Maga. Barbara Reininger für den Volkspraeses haben zugestanden, dass die Monarchie noch besteht und ihre Rechte, alle Rechte des (traditionellen und aktuellen) Staates Österreich, hat, diese aktuell bei mir liegen und dass die angeblichen „Republiken“ ein Problem mit ihrer Gründung haben, diese nicht rechtskonform und daher also rechtswidrig ist. Ich wünsche dezidiert daher nicht ein solches „Gesetz“, da es rechtswidrig wäre.
    Eine „Verfassung“ einer „Republik“ zu schützen, welche rechtswidrig ist, kann nur verstärkt rechtswidrig sein.
    Ich erteile hiermit jenem „Gesetz“ und dem damit Angestrebten als Inhabender aller Rechte des Staates Österreich eine klare Absage und lege bereits vorbeugend mein Veto ein. Gleichzeitig bestätige ich den Inhalt der Gesetze gegen Extremismen, wobei ich den Linksextremismus und staats-, sicherheits- und personengefährdenden Fundamentalismus dem Rechtsextremismus gleichstelle. Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. So darf man dies dem Parlament in Wien mitteilen.

    Ingmar
    von/aus Österreich-Ungarn
    Mag. Peitl

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.