Zur netzpolitischen Dimension (5) von Mindestlöhnen für Zeitungsboten

Bild: Monstourz, CC-BY-SA-3.0

In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Mindestlohn war relativ eindeutig. Ein flächendeckender Mindestlohn von €8,50/Stunde kommt ab 2015 mit Ausnahme jener Branchen, die tarifvertraglich niedrigere Löhne vereinbart haben. Diese müssen erst ab Januar 2017 ebenfalls den Mindestlohn bezahlen.

Bald nach Abschluss des Koalitionsvertrags gab es jedoch von Seiten der CDU/CSU Wünsche nach Ausnahmen, z.B. für Auszubildende, Pflichtpraktika und Saisonarbeitskräfte. Gestern wurde nun der Durchbruch bei den Verhandlungen zu der konkreten Umsetzung des Mindestlohns vermeldet und erstaunlicherweise fand dabei eine weitere Ausnahme Eingang in den Kompromiss. Obwohl es weiterhin keinen Tarifvertrag für die rund 160.000 Zeitungszusteller in Deutschland gibt, werden auch sie bis Anfang 2017 vom Mindestlohn ausgenommen sein.

Warum gerade Zeitungsboten für ihre frühmorgendliche Tätigkeit keinen Mindestlohn verdient haben, ist gleich in mehrfacher hinsicht fragwürdig. Erstens steht das Zeitungszustellgewerbe nicht im internationalen Wettbewerb, diese Dienstleistung lässt sich nicht in Billiglohnländer auslagern. Zweitens sind die betroffenen Verlage immer noch durchaus profitable Unternehmen. Drittens gilt für die Zeitungsbranche dasselbe wie für andere vom Mindestlohn betroffene Branchen: wenn die Leistung zu einem Lohn von €8,5o/Stunde keine Abnehmer findet, dann sind nicht die Löhne sondern ist die Leistung das Problem.

Wie steht es nun um die kritische Berichterstattung über diese Ausnahme in den Qualitätsmedien™? Größtenteils geht es in Beiträgen wie „Ausnahmen reichen nicht“ (Focus Online) oder „Praktika dürfen länger dauern“ (FAZ) um Ausnahmen für Saisonkräfte und junge ArbeitnehmerInnen. Wenn es, wie im Handelsblatt, um die konkrete Ausnahme für Zeitungsboten geht, kommen zwar auch kritische Gewerkschaftsstimmen zu Wort, zur Rechtfertigung der Ausnahme wird dafür aber gleich der Schutz der Pressefreiheit bemüht:

Juristen wie der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hatten argumentiert, der Mindestlohn für Zeitungszusteller sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil er die wirtschaftlichen Grundlagen der Presseverlage und damit letztlich die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit tangiere. Dieser Argumentation hat sich das Arbeitsministerium mit der Ausnahmeregel demnach angeschlossen.

Wie bedeutsam das Pressefreiheitsargument in diesem Zusammenhang ist, belegt unter anderem, dass sich die Gewerktschaft Ver.di genötigt sah ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die Vereinbarkeit von Mindestlohn und Pressefreiheit nachweist.

Nicht zuletzt an dieser Stelle werden dann die Parallelen zur netzpolitischen Debatte rund um das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger deutlich. So verwies Medienblogger Stefan Niggemeier auf die Studie von Christopher Buschow (vgl. auch ein aktueller Beitrag von ihm und Heidi Tworek bei Vocer) zum Leistungsschutzrecht und die Instrumentalisierung von Pressefreiheit für dessen Durchsetzung:

[Buschow] beschreibt, wie die Verlage ihre „Definitionsmacht“ nutzten, den Kampfbegriff „Qualitätsjournalismus“ zu platzieren und „auch unter Rückgriff auf das gesellschaftliche Leitbild (…) der Pressefreiheit als Totschlagargument rechtfertigten“. „Das pekuniäre Partikularinteresse ‚Schutzbegehren‘ wurde unter dem Titel ‚Qualitätsjournalismus‘ zum Gemeinwohl stilisiert.“

Beim Mindestlohn für Zeitungsboten das gleiche Lied: Wie beim Leistungsschutzrecht versagen die Qualitätsmedien™ gerade in einer Angelegenheit, die auf Grund eigener Betroffenheit und Interessen besondere Sensibilität erfordern würde. Wie beim Leistungsschutzrecht sollen andere für den Strukturwandel in der Zeitungsbranche bezahlen. (Im Unterschied zum Leistungsschutzrecht, wo es um einen milliardenschweren Suchmaschinenkonzern geht, müssen beim Mindestlohn allerdings Geringverdiener dafür herhalten). Wie beim Leistungsschutzrecht wird auch die Ausnahme vom Mindestlohn für Zeitungszusteller zu einer Überlebensfrage für die Branche stilisiert, „Verleger schlagen Alarm“ heißt es beispielsweise in der Frankfurter Rundschau. Wie schon beim Leistungsschutzrecht konnte oder wollte sich die Politik der Verlagslobby nicht entziehen.

Die Parallelen rund um Leistungsschutzrecht und Mindestlohn für Zeitungszusteller weisen damit letztlich über diese beiden Einzelfälle hinaus. Denn auch in anderen netzpolitischen Auseinandersetzungen sind die Verlage Partei – z.B. wenn es um das Urheberrecht im Allgemeinen, wenn es um Netzneutralität, wenn es um Datenschutz und Tracking geht. Wie stark sich dieser Umstand auf die Berichterstattung auswirkt und welche Position dadurch verstärkt wird, ist sicher von Fall zu Fall verschieden. An der Bedeutung dieser Parteistellung lassen die Beispiele Leistungsschutzrecht und Mindestlohn für Zeitungsboten allerdings keinen Zweifel mehr.

 

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14 Ergänzungen

  1. Die Frage nach Tarifverträgen und Mindestlöhnen wäre doch nur interessant, wenn die Zeitungszusteller tatsächlich mit Arbeitsverträgen und Stundenlöhnen beschäftigt würden. Ich kenne das eigentlich anders: Bezahlung pro ausgeliefertes Stück (Werkvertrag). Damit ist die Debatte für einen Teil der Zusteller ohnehin egal. Oder sehe ich das falsch?

    1. Zu diesem und einigen anderen Argumenten gibt es ein nettes Argumentarium von Ver.di. Ich zitiere daraus:

      Ein vorgeschobenes Argument. Es gibt viele Branchen in Deutschland, in de- nen nach Menge gezahlt wird, oftmals in Verbindung mit Leistungs-, Akkord- und Prämienbezahlung.
      Diese Entlohnung basiert auf einer sogenannten „Normalleistung“ innerhalb einer Zeiteinheit. Auch bei der Zustellung wird es möglich sein, die jahresdurchschnittliche Stückzahl zugestellter Zeitungen umzurechnen auf eine Normalleistung pro Zeiteinheit und diese als Stundenlohn zu vergüten. Ein gesetzlicher Mindestlohn auf Basis eines Stundenlohns schafft gerade in der Zeitungszustellung mehr Gerechtigkeit, als die heutige ausschließliche Stückzahlbezahlung. Denn es ist nicht fair, wenn Zeitungszustellerinnen mit großen Bezirken und weiten Entfernungen sowie Einzelhauszustellungen weniger verdienen, weil sie in der gleichen Zeit weniger Stückzahl zustellen können, als diejenigen mit kleinen Bezirken, kurzen Entfernungen und vielen Mehrfamilienhauszustellungen.

      1. Wenn es den Verlagen nicht möglich ist, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen, dann ist ihr Geschäftsmodell das Problem, nicht der Mindestlohn.

    2. Nein du siehst es nicht falsch. Die Bezahlung nach Stückzahl verbreitet sich immer mehr auch bei dhl gibt es dies bei briefausträgern. Das Problem dabei ist aber, daß die Werktätigen dies als Einnahme erhalten und nicht als Brutto-Stundenlohn. Sie müssen also selbständig sein, um so zu arbeiten. Wer ist denn so dumm und macht das? So etwas wäre nur interessant, wenn kleine Selbständige und Freiberufler bis 15.000 Euro pro Jahr keine Steuern und nur geringe Sozialabgaben bezahlen müssten. Da Deutschland aber bewußt Gesetze gegen die kleinen Selbständigen macht und alle im unteren Bereich in die Progression reißt inklusive hohen mindestbeiträgen kann das nicht funktionieren.

      1. Was ist denn eigentlich der Grund fuer diese „bewusste Gesetzgebung gegen kleine Selbstständige“?

  2. 1050 Euro netto pro Monat entsprechen dabei etwa einer 40 Stundenwoche, bei einem Bruttolohn von 8,50. Die Miete für eine 50 qm Wohnung in den größeren Städten Deutschlands beträgt im Schnitt, im Stadtinnenbereich, bei mittlerem Standard und Neuvermietung, 550-750 Euro. Im sozialen Wohnungsbau (dessen Bestand in den letzten 30 Jahren um mehr als 60% abgenommen hat) sind Mieten von 400 Euro bis 500 Euro zu zahlen. In einigen Städten Ost-Deutschlands, oder außerhalb der Städte sind die Mieten niedriger (dafür sind die Kosten für die Fortbewegung deutlich höher).
    Wer nicht, das inzwischen seltene Glück hat, eine Sozialwohnung zu bekommen, wird also vom Mindestlohn nur in etwa 500, häufiger nur 300 Euro für Ernährung, Fahrzeug, Kleidung, Möbel und Urlaub, etc. zur Verfügung haben. An Urlaub, Krankheiten, Kinder, oder erträgliche Ernährung und Kleidung ist dabei nicht zu denken und auf jede Waschmaschinen-, jede Fahrradreparatur muss dabei gespart werden.
    Damit ist eine „normale“ Teilnahme am sozialen Leben kaum bis gar nicht mehr möglich.
    Allein der Satz für die Lebensführung, bei sozialen Ausgleichszahlungen beträgt, als anerkanntes nicht unterschreitbares Minimum zur Lebenderhaltung, 391 Euro.
    Wer auch noch 40 Stunden arbeitet sollte die Möglichkeit haben, erstens seine Arbeitskraft auch reproduzieren zu können und selbstverständlich damit ein würdiges Leben führen können.
    Dabei darauf zu schauen, ob die jeweils übernommene Arbeit auch an sich entsprechenden Kapitalertrag einspielt, erscheint dann irrsinnig und amoralisch, wenn sie Teil eines komplexen Produkts und dessen Auslieferung ist.
    Eine auch nur im Ansatz gerechte Vergütung beginnt dort, wo sie allen Menschen ein würdiges und freies Leben garantieren kann unabhängig von der Form und Art der Arbeit.

  3. Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG; Eigenschreibweise: ddvg) mit Sitz in Berlin und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine Medienbeteiligungsgesellschaft der SPD. Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die DDVG kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil am bundesdeutschen Tageszeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Sie nimmt damit Rang 11 der führenden Verlagsgruppen im deutschen Zeitungsmarkt nach Gesamtauflagen ein.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft

    Tsstss, immer diese Zufälle…

  4. Mir geht schon der Euphemismus auf den Zeiger: „kein Mindestlohn“ steht schlichtweg für „Ausbeutung“.
    Die Auflagenzahl, eine gern angeführte Kenngröße, nennen wir sie mal lieber nicht KennWERT, lässt sich immer noch irgendwie nach oben treiben. Einerseits um die Anzeigenkunden über den Tisch zu ziehen und andererseits um dem Medium eine scheinbare „gesellschaftliche Relevanz“ zu verpassen (gedruckt.. ja, verteilt…vielleicht auch, nur zu welchem Preis?, verkauft…eher nein) .
    Nur: Auf der Einnahmenseite schlägt die Realität dann um so härter zu – und da kann auch ein „too big to fail“-Prinzip, verbrämt als „Pressefreiheit“ kein Argument sein, Unternehmen einen Freibrief zur Plünderung des Sozialstaats auszustellen (Lohnaufstockung, Zuschüsse, …).

  5. Warum Zeitungsausträger nicht vom Mindestlohn profitieren (und Verlage nicht damit belastet werden) ist doch völlig klar:
    Die SPD hat mit ihrer Beteiligungsgesellschaft, der „Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft“, eine ihrer signifikanten Einnahmequellen in diesem Bereich und schützt mit dieser Ausnahme ihre eigene Parteifinanzierung.

    Wo sind eigentlich all die Leute, die sich vor 4 Jahren über die FDP beschwert haben, weil sie die Mehrwertsteuer für Hotels gesenkt hat (wovon sie selber gar nix hatte)? In diesem Fall ist nicht nur echte Klientelpolitik, sondern hier steckt sich die SPD auch noch das Geld in die eigene Tasche.

  6. Fiel in Verlagshäusern und Regierungskoalition bisher niemandem auf, dass eine Ausnahme der Zeitungsboten vom flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 die Zeitungszustellung extrem gefährdet? Sie würde nicht nur, wie bei Einführung des nicht tariflich geregelten Mindestlohns für die Branche, in abgelegenen ländlichen Regionen unrentabel. Sie wäre bundesweit nicht mehr pünktlich und zuverlässig möglich. Denn wer macht freiwillig den am schlechtesten bezahlten unbequemen Mini- oder Teilzeitjob der Republik? Schon heute fällt es den Vertriebsagenturen schwer, noch Mitarbeiter zu finden, die längerfristig sechs Nächte pro Woche durch alle Jahreszeiten, alle Wetter laufen, damit die Tageszeitung morgens bei den Abonnenten ist.

    Hat jemand darüber nachgedacht, wie Zeitungsboten sich über das ganze nächste Jahr hinweg an krassen 75% des Mindestlohns erfreuen sollen, während infolge seiner Einführung und höherer Tarifabschlüsse in vielen Branchen die Preise für Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens steigen werden?

    Zeitungszusteller arbeiten heute für 4-6 € Grundlohn in der Stunde und zahlen meist noch drauf.
    Das pro Zeitungstour entrichtete Wegegeld ist zu gering, um die entstehenden Benzin- und Instandhaltungskosten des klapprigen privaten Rollers oder Pkws anteilig zu ersetzen (mehrere Zustelltouren pro Nacht sind durch die Menge der Zeitungen und die zurückzulegenden Entfernungen in der begrenzten Lieferzeit meist ohne Pkw nicht zu bewerkstelligen). Die alle fünf Monate durchgelaufenen Schuhe und den zusätzlichen Topf Nudelgulasch, den der durchnässte Zeitungsbote manchen Morgen essen könnte, zahlt er natürlich selbst. Der Nachtzuschlag liegt deutlich unter 25% des Grundlohns. Leistungen wie das Wartegeld bis zur jede Nacht variierenden Anlieferung der Zeitungen wurden vor Jahren schon gestrichen, die Löhne in der Printkrise gekürzt oder zumindest – trotz gestiegener Lebenshaltungskosten – nicht erhöht.
    Da ist es nicht verwunderlich, dass die Verleger angesichts des drohenden Mindestlohns keine Tarifverhandlungen abgeschlossen, sondern sich auf schräge Argumente und Unterstützung durch die Politik verlassen haben, solange sie am Abo-Geschäft noch verdienen.

    Für die Zeitungsboten des Landes, für diese 160.000 unfreiwillig halben Ehrenamtlichen, an denen die „Gewährleistung der Pressefreiheit“ also hängenbleibt (als gäbe es im Dorfe keinen Laden mehr, der Presseerzeugnisse vertreibt), ist das aktuelle Mindestlohn-Gesetz ein Hohn und Grund zur Kündigung spätestens Anfang nächsten Jahres.
    Ein Trost für alle Langzeitarbeitslosen, die nun wahrscheinlich reihum halbjährlich zum Zeitungsaustragen herangezogen werden: Rücken und Fuß sind übliche Berufskrankheiten und gute Hinderungsgründe.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.