Wissenschaftler haben herausgefunden: Filesharing hat keine Auswirkungen auf Kino-Erlöse

„Wer digitale Kopien kostenlos lädt, bezahlt nicht für Original-Releases“ lautet ein gängiges Vorurteil von Filesharing-Gegnern. Der Wirtschafts-Professor Koleman Strumpf hat diesen Mythos jetzt empirisch widerlegt. In einer neuen Studie untersucht er Daten der „Hollywood Stock Exchange“ und „einer großen Bittorrent Index-Seite“:

This paper uses movie tracking stocks to measure the theatrical revenue displacement of file sharing. These stocks are forward looking and their forecasting performance improves when new information arrives such as the release of movie trailers. The empirical strategy considers how stock prices respond to news about file sharing, using both arrivals and non-arrivals as shocks. Because the approach exploits price variation for all movies which are unavailable on file sharing networks, the case for unbiased estimates is particularly strong for the period prior to the theatrical opening. The estimates indicate that the displacement effect is quite small, both on a movie-level and in aggregate. The effect is precisely estimated. This is perhaps not surprising given the low quality of early file sharing releases and the lack of amenities such as theater sound and video systems.

One consistent result is that file sharing arrivals shortly before the theatrical opening have a modest positive effect on box office revenue. One explanation is that such releases create greater awareness of the film. This is also the period of heaviest advertising. In conjunction with the main estimates, this suggests that free and potentially degraded goods such as the lower quality movies available on file sharing networks can have some beneficial effects on intellectual property.

Wie immer zu diesen Themen hat Ernesto bei TorrentFreak mehr Details:

The research covers 150 of the most popular films that were released over a period of seven years, and the findings reveal that the release of pirated films on file-sharing sites doesn’t directly hurt box office revenue.

“There is no evidence in my empirical results of file-sharing having a significant impact on theatrical revenue,” Strumpf tells TorrentFreak in a comment.

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11 Ergänzungen

  1. Koleman Strumpf hat schonmal eine ähnliche Studie veröffentlicht, die dann aber in der Luft zerrissen worden ist (siehe: http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1598037) . Das hat aber Medien wie Netzpolitik, heise oder Gulli nicht daran gehindert, sie trotzdem abzufeiern.

    Das hier scheint mir sehr ähnlich gelagert, zumal die Prämisse an sich mal wieder äußerst schwach zu sein scheint. Daran scheiterte auch die frühere Arbeit von Oberholzer/Strumpf.

    Aber solange es die eigenen Thesen stützt, braucht man sich scheinbar damit nicht auseinanderzusetzen. :-/

    1. Danke für den Hinweis. Inhaltliche Kritik zur neuen Studie nehmen wir natürlich gerne entgegen. Auch dafür sind Kommentare da.

      1. Wäre es nicht Aufgabe eines solchen Blogs so eine Studie auch dann zu hinterfragen, selbst wenn das Ergebnis nicht auf der eigenen Linie liegt?

        Über die 2007er Studie ist ja schon geschrieben worden. Auch über die irren Rückschlüsse. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1598037.

        Ich habe diese neue Studie nur kurz gescannt.
        Allerdings frage ich mich, was mit US Unternehmen passiert ist, die nicht börsennotiert sind. Fallen die alle raus?
        Was ist mit Filmen, die nicht vor Release geleackt sind?
        Am interessantesten ist allerdings die Abstufung in die verschiedenen Qualitäten.
        Haben die Autoren schon mal versucht einen Film zu laden.
        Die Zeiten von abgefilmten ruckelnden Filmen ist lange vorbei.
        Heute geht es nur noch darum den Ton in der jeweilgen Sprache zum Matchen zu bekommen. Und das in guter Qualität. Und zu hoffen, dass die internationalen Versionen schnittgleich sind. Sonst hat man lustige Effekte.
        Zeit zum Snychronisieren der verschiedenen Bild und Tonversionen ist im Filesharing knapp.

        Bei aller Diskussion um Substitution sollte man den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten. Kaufe ich mir etwas, was ich bereits in bester Qualität digital besitze?
        Esse ich weiter, wenn ich satt bin?
        Wie oft nutze ich einen Film im Vergleich zu z. B. Musik?
        Da schneidet Film bei mir etwas anders ab.

        Das sind Fragen, die sollte sich auch ein Wissenschaftler stellen.
        Oder der Blog, der solche Studien präsentiert.

        Ich bin gespannt, ob diese Studie ein Peer Review erhält.
        Oder wie schon 2007 für große Erheiterung sorgt.

  2. Mit der seiner Behauptung, er könne mit der Beobachtung des zeitlichen Verlaufs von Zahlenwerten aus einem Multiuser-Spiel den Einfluss von Filesharing auf die Kino-Erlöse halbwegs genau errechnen lehnt sich Koleman Strumpf so weit aus dem Fenster, dass er keinen Kontakt mehr mit dem Gebäude hat.
    Dass seine, auf unbewiesenen Annahmen basierende, Berechnungen nirgendwo gegen reelle Zahlen verifiziert werden können, scheint da nicht zu stören. Na ja, die Realität wird heutzutage sowieso überschätzt.

    1. Andersherum wird mE ein Strumpf draus: die Unterhaltungsindustrie behauptet Verluste in fantastischer Höhe ohne auch nur einen einzigen Anhaltspunkt dafür zu geben, dass das auch tatsächlich der Fall ist. In der Argumentation der UI wird mit Axiomen gearbeitet und darauf basierende Behauptungen aufgestellt, die nach meinem Eindruck mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind.

      Aber Kernpunkt: Darlegungs- und Beweisbelastet ist derjenige, der Schadensersatz haben möchte; mit anderen Worten: Die UI ist dran. [Da stört es mich doch sehr, dass die Richterschaft das von der UI in den Raum gestellte einfach glaubt, ohne das auch nur einem Plausibilitätstest (an der Stelle wäre dann nach meiner Auffassung schon Schluss) zu unterziehen.]

      1. „Darlegungs- und Beweisbelastet ist derjenige, der Schadensersatz haben möchte“ ist doch in unserem Rechtssystem doch ein gültiger Rechtsgrundsatz. Kein Rechteinhaber bekommt hierzulande ohne substantiierte Begründung vor Gericht Schadenersatz.

        Bei der vorliegenden „wissenschaftlichen“ Arbeit geht es anscheinend darum, Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverstößen im Filesharing-Umfeld grundsätzlich auszuschließen.

      2. Da ist meine Erfahrung aus mehr als 10 Jahren Anwaltsdasein mit dem Schwerpunkt in diesem Bereich eine Andere: es wird mit einfachem Hinweis auf die (angebliche) Haftung des Beklagten und die Berechnungsart „Lizenzanalogie“ gefordert und die Gerichte waren recht lange sehr willig, dem zu folgen.

        Erst seit Ende 2013/Anfang 2014 gibt es erste untergerichtliche Entscheidungen, die Schadensersatzforderungen deutlich nach unten schrauben und nur mehr einen zweistelligen Betrag zuerkennen.

      3. Ich weiß nicht, wie lange Du schon nicht mehr der Argumentation der UI folgst, aber es muss ziemlich lange sein. Von der Mär, dass ein illegaler Download einem entgangenen Verkauf entspricht hat man sich da schon seit langem verabschiedet.

        Modernere Studien gehen anstatt dessen von einer Kombination aus Substitutions- und Werbungseffekten aus (Substitution = Download ersetzt kauf, Werbungseffekt = Download erzeugt Kauf), bei dem aber die Werbungseffekte die Substitutionseffekte bei Langem nicht aufwiegen.

        er

      4. Ich bin der Argumentation der UI – abgesehen von meiner Anfangszeit im Studium – noch nie gefolgt – ich verfolge Sie aber (abgesehen von den Urlauben, die ich über das Jahr verteilt mache) ständig.

        Die alte Berechnungsmethote – jedes Anbieten eines Werks ist ein entgangener Verkauf zu dem von uns bestimmten Preis – ist nur ein klein wenig unsinniger als die „moderne“ oder neue Berechnungsmethode – jedes Anbieten eines Werks ist ein entgangener Verkauf zu dem von uns bestimmten Preis abzüglich derjenigen, die das Werk dann kaufen, weil sie es heruntergeladen haben. Es werden pauschale Axiome zur Berechnung benutzt, statt den konkreten Schaden darzulegen, den dieses konkrete Anbieten erzeugt hat (und nur und alleine dafür schuldet der Täter – lassen wir die von der Rechtsprechung entwickelten Wahlmöglichkeiten mal außen vor – Ersatz). Dieser konkrete Beweis muss erbracht werden und davon ist man auch mit der „modernen Methode“ ganz weit weg, weil immer noch mit mindestens einem Axiom gearbeitet werden muss: durch das mit einem Herunterladen einhergehende Anbieten entgeht uns ein Kauf zu dem von uns bestimmten Preis (witzigerweise nutzt Du ja auch das Wort Kauf, obwohl sich die UI bei digitalen Inhalten vehement gegen einen Kauf wehrt).

        Ich gehe aber noch einen Schritt weiter und stelle ein grundlegendes Axiom des Urheberrechts in Frage: nämlich dessen Annahme, dass durch den urheberrechtlichen Schutz für 70j pma ein Anreiz für den Urheber geschaffen wird, neue Werke zu schaffen.

  3. Wäre zu wünschen, die Überschrift und damit auch der Tenor im Artikel würden die Studie korrekt wiedergeben.
    Die Studie beschäftigt sich mit Pre-Releases vor dem eigentlichen Kinostart. Was auch dem Verfasser des Artikels hätte auffallen können, hätte er die Zitate gelesen, die er zitiert …

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.