Wie man Terrorist wird: Die „Watchlisting Guidance“ der US-Regierung

watchlisting guidance usaUm von den USA als Terrorist eingestuft zu werden, sind weder „konkrete Fakten“ noch „unwiderlegbare Beweise“ notwendig. Das geht aus dem vom The Intercept veröffentlichten Dokument „The March 2013 Watchlisting Guidance“ hervor.

Darin werden die geheimen Regeln erläutert, nach welchen Individuen auf Terroristen-Datenbanken und No-Fly-Listen gesetzt werden können. Wenn man überhaupt von Regeln sprechen kann.

Die Richtlinien, nach welchen Individuen als gefährlich eingestuft werden, sieht die US-Regierung ungern veröffentlicht – obwohl sie eigentlich nicht klassifizeirt sind. Generalstaatsanwalt Eric Holder zufolge stellt eine Veröffentlichung eine signifikante Gefahr für die nationale Sicherheit dar, wie er in einer eidesstattlichen Versicherung ausführt.

Auf 166 Seiten wird beschrieben, nach welchen Kriterien Individuen verdächtig werden – und dabei nach einem höchst biegsamen Verdächtigungskonzept vorgegangen. The Intercept schreibt:

Weil die Regierung sowohl „verdächtigte Terroristen“ als auch „bekannte Terroristen“ verfolgt, können Individuen auf die Liste gesetzt werden wenn sie verdächtigt werden, ein verdächtigter Terrorist zu sein, oder wenn sie verdächtigt werden, mit Leuten in Verbindung zu stehen die terroristischer Aktivitäten verdächtigt werden.

Neben einer toleranten Auffassung von „Terrorist“ hat man auch sehr weiche Vorstellungen einer „terroristischen Aktivität“, weshalb nicht nur geplante Attentate, Bomben und Flugzeugentführungen dazu zählen, sondern auch mögliche Hackerangriffe und Zerstörung von Regierungseigentum.

Um in die Watchlist aufgenmomen zu werden, genügt ein „vernünftiger Verdacht“. Was das ist?

Um dem Standard vernünftiger Verdacht zu entsprechen, muss der Nominierer sich, auf Basis aller Umstände, auf benennbares Wissen oder Informationen verlassen die, zusammengenommen mit sinnvollen Schlussfolgerungen aus diesen Fakten, vernünftigerweise eine Festlegung rechtfertigen, dass ein Individuum bekannt ist oder verdächtigt wird, wissentlich an Terrorismus oder terroristischem Handeln oder der Vorbereitung dessen oder Behilfe dazu beteiligt war.[…]

Um festzustellen ob ein vernünftiger Verdacht vorliegt, sollten spezifische sinnvolle Schlussfolgerungen, die aus den Fakten zu ziehen der Nominierer auf Grundlage seiner Erfahrung, nicht aber aus unbegründeten Verdächtigungen oder Ahnungen heraus, berechtigt ist, angemessen gewichtet werden. Obwohl unwiderlegbare Beweise oder konkrete Fakten nicht notwendig sind, sollte ein Verdacht so klar und vollständig ausgeformt sein wie es die Umstände erlauben.

Was für ein Schachtelsatz. Auf Englisch ist er nicht viel simpler konstruiert. Einfach zweimal lesen, dann kommt raus: Der Einschätzende ist dem Buch gemäß so erfahren, dass er vernünftige Schlüsse aus den Fakten ziehen darf, die dann auch noch angemessen gewichtet werden sollen bei der Entscheidung, jemanden als Terrorist einzustufen. Ohne notwendigerweise, wie bereits erwähnt, auf konkreten Fakten und Beweisen zu beruhen. Im Fall von Familienmitgliedern von Verdächtigen oder bestimmten Beziehungen zu denselben ist nicht einmal ein solch schwammiger „vernünftiger Verdacht“ nötig. Die können einfach so „watchlisted“ werden.

Wer einmal auf der Liste ist, an dem liegt es zu beweisen, dass mit ihm zu Unrecht wie mit einem Terroristen umgegangen wird. Und das bedeutet in der aktuellen Sicherheitslage, dass quasi alles mit einem gemacht werden darf, da mit dem Attribut „Terrorist“ alle Grundrechte verloren gehen.

Die Kriterien werden von vielen Seiten als zu schwammig kritisiert. The Intercept zitiert Hina Shamsi von der American Civil Liberties Union (ACLU):

Anstatt die Watchlist auf tatsächliche, bekannte Terroristen zu beschränken hat die Regierung ein umfangreiches System geschaffen, was auf der unbewiesenen und fehlerhaften Annahme beruht, dass es vorhersagen kann, ob eine Person in der Zukunft eine terroristische Handlung begehen wird.

Und David Gomez, ehemaliger FBI-Spezialagent, sagt:

Wenn vernünftiger Verdacht der einzige Standard ist den du brauchst, um jemanden als Terrorist abzustempeln, dann geraten wir auf einen abschüssigen Pfad, denn dann kannst du jeden als irgendetwas klassifizieren. […] Auf der Telefonliste von jemandem aufzutauchen macht dich noch nicht zum Terroristen. Aber das ist die Art von Information, die dich auf diese Liste bringt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Laut Bundesregierung alles voellig unproblematisch, denn die USA sind ja ein Rechtsstaat und die Bundesregierung arbeitet daran, deutschen Buergen dieselben Einspruchs- und Auskunfstrechte in den USA einraeumen zu lassen wie US Buergern.

    Man muss nur fest daran glauben. Oder davon ausgehen, selber nicht betroffen sein koennen oder sogar Vorteil von der Betroffenheit anderer zu haben.

  2. Hehe man muss sich doch nur mit Verschlüsselung seiner Daten und dem TOR-Datennetz beschäftigen, dann wird man schon von dem Park als Terrorist eingestuft. Dann macht das mal gleich mit mir, da ich das in Zukunft auch machen werde. Ich werde mich auch mit der Verschlüsselung meiner EMail beschäftigen und das über einen eigenen Mailserver.

  3. Erinnert schon fast an den Internal Security Act 1950 und an
    ………………………………………..und Morgen die ganze Welt.
    Wer aus der Geschichte nichts lernt ist dazu verdammt sie zu wiederholen.
    Dass das bei den Amis keinen auffällt, wundert mich gar nicht,
    seit 2001 ist für sie Differenzierung ein Fremdwort.

    1. naja. in 10 oder 20 jahren wird dort eh spanisch die landessprache sein. dann können sie ihre acte und wie der überwachungsdreck sonst noch genannt wird, eintüten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.