Vorratsdatenspeicherungs-Domino: Auch Rumänien kippt die anlasslose Massenüberwachung, zum zweiten Mal

at die Vorratsdatenspeihcerung bereits zum zweiten mal gekippt: Das Verfassungsgericht Rumäniens.

Auch das rumänische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das oberste Verfassungsgericht hat das Gesetz am Dienstag einstimmig für nichtig erklärt. Das ist bereits das zweite Mal, bereits 2009 wurde das erste Gesetz ebenfalls abgeschossen.

Wir dokumentieren eine Erklärung von befreundeten Aktivist/innen des Landes am Schwarzen Meer (Danke an Kilian für die Übersetzung):


Wie viele Gesetze müssen als verfassungswidrig eingestuft werden, bis unsere Privatsphäre endlich respektiert wird?

Derzeit erlebt Rumänien einen absurden Wettbewerb zwischen dem Staat – der weiter Gesetze beschließt, die ihm die komplette Kontrolle über die Kommunikation der Bürger ermöglichen – und der Justiz, die diese Gesetze unablässig für verfassungswidrig erklärt. Die Unterzeichner/innen dieses Dokuments begrüßen die jüngste Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts, das die so genannten „Big Brother“-Gesetz für verfassungswidrig erklärt, sowie die Entscheidung des Ombudsmanns, das Verfassungsgericht über die Frage der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zu unterrichten, das die Registrierung aller Prepaid-SIM-Karten erfordert, und bitten die Mitglieder des Parlaments, ihre laxen Umgang mit den Nachrichtendiensten zu beenden und sich stattdessen auf die Gesetzgebung im Interesse der Öffentlichkeit und zur Wahrung der grundlegenden Menschenrechte zu konzentrieren.

Wir finden, dass nach zwei Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit, und einer Nichtigkeitserklärung auf europäischer Ebene zum gleichen Thema, in den letzten fünf Jahren, das Parlament, die Regierung und die Geheimdienste verstehen sollten, dass ihre Ziele die Grundrechte der Bürger verletzen.

Ein Rückblick:

1. Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten (Metadaten zur Ortung und Identifizierung) durch Telekommunikationsanbieter sorgte seit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2006/24/EC für eine große Kontroverse. In Rumänien wurde das erste Gesetz (Gesetz Nr. 298/2008) zur Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig erklärt. Die Argumentation des rumänischen Verfassungsgerichtshof (CCR) beruhte in erster Linie auf der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf Schutz der Privatsphäre verletzt, da es zur wahllosen Speicherung persönlicher Informationen aller Bürger verpflichtet, die Kommunikationsdienste nutzen.

2. Im Jahr 2012 wurde ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Gesetz Nr. 82/2012) vom rumänischen Parlament verabschiedet. Es wurde vor ein paar Tagen ebenfalls durch den CCR für verfassungswidrig erklärt. Einstimmig. Das Gericht befand die Bestimmungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.

3. Die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde ebenfalls im April 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Das ebnete den Weg für die EU-Mitgliedstaaten, die nationalen Gesetze, die zur Umsetzung erlassen wurden, wieder aufzuheben. Statt diese Gelegenheit zur Aufhebung des Gesetzes 82/2012 zu nutzen, schlug das rumänische Parlament den entgegengesetzten Weg ein, indem es, per Not-Verfahren, ein Gesetz über die Regierungsverordnung (111/2011) verabschiedete, das sogar noch weitere missbräuchliche Maßnahme einführt: Registrierung aller Prepaid-SIM-Karten Nutzer und aller WiFi-Hotspot-Nutzer. Hinzu kommt, dass wir bei der Verabschiedung des Cyber-Sicherheits-Gesetzes, für das nur noch wenige Stimmen fehlen, mit der selben gesetzgeberischen Geschwindigkeit rechnen können.

4. Die Zivilgesellschaft benachrichtigte jedes Mal den Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), die Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments und den rumänischen Präsidenten über die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetzesvorhaben. In letzter Minute nahm der Bürgerbeauftragte die Verfassungswidrigkeit der Prepaid-SIM-Karte-Gesetzes zur Kenntnis und benachrichtigte das oberste Gericht:

Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Notfall-Verordnung der Regierung (111/2011) zur elektronischen Kommunikation das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre durch die öffentlichen Behörden verletzt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ausdrücklich von Artikel 53 Absatz 2 der Verfassung festgeschrieben ist, bricht.

Insgesamt begrüßen die Unterzeichner die schnelle Antworten des Verfassungsgerichts und die Initiative des Ombudsmanns auf die von der Zivilgesellschaft vorgebrachten Anliegen zu reagieren. Und wir sind dankbar, dass die beiden Institutionen die verfassungsrechtlichen Unfälle des Gesetzgebers weiter kontrollieren. Wir vertrauen auf das Verfassungsgericht, dass es das Gesetz der Prepaid-SIM-Karten- und WLAN-Registrierung in der Sitzung am 16. September 2014 für verfassungswidrig erklärt, wenn es zur Benachrichtigung des Bürgerbeauftragten Stellung nimmt.

Wir appellieren an das Parlament und die Regierung, sich auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Landes zu konzentrieren, nicht auf die Beschränkung der Grundfreiheiten der Bürger.

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6 Ergänzungen

  1. Vielleicht hab ich es ja auch einfach nicht richtig verstanden, aber sollte es nicht eher Domino heißen, statt Bingo? :)

  2. Jede Demokratie sollte „Three Strikes“ für verfassungsfeindliche Gesetze verabschiedende Politiker einführen. Mit Mandatsverlust für die betreffende Partei.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.