Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem

Die Bundesregierung hat eine interne Liste mit fast 100 Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben für diese Legislaturperiode. Unsere Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine Offenlegung die „ungestörte interne Meinungsbildung“ gefährden würde. Wir haben das Dokument trotzdem erhalten und veröffentlichen die vollständige Vorhabendokumentation.

Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler.

Die Bundesregierung hat ein technisches Informationssystem, in das die Ressorts melden, welche Gesetze und andere Maßnahmen sie so vorhaben. Daraus wird dann jeden Monat automatisch eine „Vorhabendokumentation“ erstellt. In eigenen Worten:

Die Vorhabendokumentation (VD) stellt eine Auswahl bedeutsamer Vorhaben der Bundesregierung dar und soll den Ressorts einen Überblick über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik während der Legislaturperiode ermöglichen. Die VD basiert auf den Vorhabenmeldungen der Ressorts für das im Bundeskanzleramt geführte datenbankgestützte Informationssystem zur Vorhabenplanung der Bundesregierung und wird in monatlichen Fortschreibungen (jeweils zum 15.d.M.) aktualisiert.

Die VD spiegelt insbesondere die in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung festgelegten Schwerpunkte der Regierungsarbeit wider und enthält darüber hinaus Vorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung.

Dieses Dokument wollten wir haben und haben sie bei FragDenStaat angefragt. Jetzt kam unsere neueste Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages:

Die Vorhabendokumentation enthält einen umfassenden Überblick über sämtliche von der Bundesregierung geplanten Gesetzesvorhaben und sonstigen Projekten. Sie begleitet den fortlaufenden Beratungsprozess innerhalb der Bundesregierung und wird ständig aktualisiert und angepasst.

Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtigte die mit dem Initiativrecht der Bundesregierung untrennbar verbundene „Planungshoheit“ der Bundesregierung in dem Sinne, dass die ungestörte interne Meinungsbildung ohne äußere Einflussnahme in einem frühen Stadium der Projekte gefährdet würde.

Wenn die Öffentlichkeit Bescheid weiß, könnte die Regierung ja ihre Meinung ändern müssen!

Die vollständige Liste der Verweigerungsgründe ist:

  • § 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt
  • § 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
  • § 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt

Glücklicherweise sind gnädige Behörden, die freiwillig Informationen „befreien“, nicht die einzige Quelle für Medien. Daher freut es uns, dass wir das Dokument mittlerweile auch anderweitig erhalten haben. An dieser Stelle veröffentlichen wir die vollständige Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) – Stand 23. Juni 2014 (Hier als Plaintext via OCR.)

Update: Wir haben eine aktuelle Version mit Stand 22. Juli 2014 erhalten, veröffentlicht und einen Diff erstellt.

Auf 104 Seiten werden darin 97 Gesetze und Verordnungen aufgeführt, die demnächst erstellt und verabschiedet werden sollen. Auf je einer Seite ist das federführende Ressort, eine Datenblatt-Nummer, eine Kurzbeschreibung und ein Zeitplan angegeben, sowie Platz für Anmerkungen. Hier die Titel der Vorhaben der Bundesregierung, netzpolitische relevante in fett:

  • 3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP)
  • 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • Abschlussbericht St-Ausschuss „Inanspruchnahme der Sozialsysteme durch EU-Bürger“
  • Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
  • BAföG-Novelle
  • Bericht zur Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie
  • Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
  • Breitbandstrategie 2.0 (Arbeitstitel)
  • Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015
  • Eckpunkte Digitale Agenda 2014-2017
  • Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit
  • Einführung einer Pkw-Maut (Arbeitstitel)
  • Einrichtung eines Sachverständigenrates für Verbraucherfragen
  • Elektromobilitätsgesetz (Arbeitstitel)
  • Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
  • Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
  • Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen im SGB II
  • Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG)
  • Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst
  • Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert)
  • Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
  • Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte
  • Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung das Bundesverfassungsgerichts
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
  • Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)
  • Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit
  • Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
  • Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
  • Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
  • Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze
  • Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
  • Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
  • Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
  • Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
  • Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung
  • Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 60652013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (RL ADR) und zur Durchführung der Verordnung Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (V0 ODR)
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG‚ 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
  • Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
  • Gesetz zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen
  • Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)
  • Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts
  • Gesetz zur Änderung der Liste der Finanzhilfeinstrumente des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
  • Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014)
  • Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
  • Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
  • Gesetz zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Arbeitstitel)
  • Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU sowie weiterer Vorschriften
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG-AndG)
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b)
  • Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
  • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
  • Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
  • Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
  • Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik- Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
  • Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen
  • Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz, GstG)
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 sowie Finanzplan 2014 bis 2018
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (2. RegE)
  • Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
  • Haushaltsbegleitgesetz 2014
  • Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber
  • Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel)
  • Nutzerfinanzierung im Bereich Straße — Weiterentwicklung der Lkw-Maut (Arbeitstitel)
  • Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung
  • Präventionsgesetz
  • Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
  • Strategie Intelligente Vernetzung
  • Strommarktdesign (Arbeitstitel)
  • Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2014
  • Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
  • Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
  • Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
  • Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme
  • Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
  • Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
  • Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • Zweiter Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
  • Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Änderung Frequenzverordnung (FreqVO) (Arbeitstitel)

Über fast alle der netzpolitisch relevanten Vorhaben haben wir bereits berichtet.

Da dies die Version aus dem Juni ist, die Zusammenstellung aber monatlich erstellt wird, hätten wir gerne noch die Version aus dem Juli (und alle weiteren), um Weiterentwicklungen und Änderungen vergleichen zu können. Einsendungen gerne über die üblichen Kanäle entgegen.

Eine Fleißarbeit wäre, diese Vorhabendokumentation mit dem Koalitionsvertrag und bisher erfolgten Gesetzen abzugleichen. Hinweise und weitere Funde nehmen wir gerne in den Kommentaren entgegen.

80 Ergänzungen

  1. Die Verweigerungsgründe erscheinen mir einer Demokratie unwürdig. Es geht nicht um den „Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses“, wenn es um (100!) Gesetze geht. Demokratie lebt von der Einmischung. Wer die Auseinandersetzung des Bürgers mit den Vorhaben der Regierung in einem Gesetzgebungsprozess verhindert, der handelt nicht mehr im Geist der Verfassung.

    Maximilien de Robespierre rechtfertigte 1794 die Verhaftung von Danton:
    „Ich behaupte, daß, wer immer in diesem Augenblick zittert, schuldig ist, denn die Unschuld hat von der öffentlichen Überwachung nichts zu befürchten.“

    Wollen wir (oder sie) es wirklich so weit kommen lassen?

    1. Richtig: Demokratie lebt von der Einmischung!
      Sachlich begündet sollte sie sein.
      Jeder kann als Gast in jede Partei gehen und versuchen mitzureden.
      Bekommt er/sie Achtung entgegen gebracht, tritt er/sie vielleicht ein.
      Auf jeden Fall wirkt Einmischung auf die Gehirnzellen vorteilhafter, als jeden Tag
      die Zeit mit Fernsehen totzuschlagen.

      1. Es gibt auch andere Möglichkeiten. Man muss sich nicht zwingend in Parteien organisieren.

        Außerparlamentarische Opposition hat den Vorteil, dass es weder Fraktionszwang noch Abhängigkeiten gibt (bzw. geben muss). Es gibt keine „Denkverbote“, kein Parteiprogramm. Dafür aber gibt es häufig massive Kompetenz, die man unmöglich von der Politik erwarten kann.

        Sicher ist das Lobbyismus. Logisch, denn zu dem Lobbyismus der Industrie muss ein bürgernaher Gegenpol existieren.

      2. In eine Partei gehen? Das halte ich für eine sehr naive Empfehlung. Hab ich mal vor 6 Jahren versucht…als Experiment. Was ich da an ekligen, charakter- und prinzipienlosen Menschen getroffen habe… unglaublich. Gedanken und Ideen, die nicht der Parteiideologie entsprachen wurden bekämpft. Pragmatische und sachbezogene Diskussionen waren nicht möglich. Viele wollen einfach nur nach „oben“ an die Futtertröge. Und man wußte als Partei eh alles besser als der blöde Bürger. Die Zivilgesellschaft hat sich die politische Willensbildung aus der Hand nehmen lassen. Wie steht es in Artikel 21 GG: „1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….“ Da steht „mit“. Nach 18 Monaten bin ich dann wieder raus. Auch weil es immer mehr den Anschein hatte, dass die Verflechtungen mit der Wirtschaft fast schon als mafiös zu bezeichnen sind. Darum machen wie Politik als Bürgerinitiative. Die Mehrparteindemokratie ist imho ein Auslaufmodell. Nun ja und nun hassen sie mich dafür und entblöden sich nicht, dies auch öffentlich auszutragen…. na ja, Ideologen eben.

  2. Natürlich, Einblick kriegen nur Lobbyisten mit dem nötigen Kleingeld. Wir Normalos verstehen doch diese Sachen gar nicht.

    1. Wenn die Öffentlichkeit Bescheid weiß, könnte die Regierung ja ihre Meinung ändern müssen! …….dieser satz sagt doch genug….. die regierung hat sich nach der öffentlichkeit zu richten, sie wurde ja auch von der “ öffentlichkeit “ gewählt, sie aber richtet sich nach den lobbyisten.
      an den bürgern hat der selbstverorgerverein kein interesse. das primäre ziel der regierungs u. bundestagsmitglieder ist, sich selbst die taschen zu füllen….sich zu versorgen.. aus diesem grunde nehme ich mein wahlrecht auch nicht mehr wahr.

    2. Eben. Politik wird von bezahlten Profis gemacht. Lobbyisten sind als Angestellte mehr ihrem Arbeitgeber als Gesetz und Moral verpflichtet.
      Wenn der Förster den Holzacker anweist, einen Baum umzuhacken, tut er das.
      Weisen Großkonzerne Lobbyisten an, unsere Demokratie wegzuhacken, tun sie das.

      Was hilft wäre ein Gesetz, das jedem Bürger persönlichen Zugang zu jedem Büro und jedem Aktenschrank garantiert. Jede Form von Geheimhaltung führt zwangsläufig zu Machtmissbrauch.

      Und ja: Auch Einzelfälle sind Fälle.

    3. Wollte ich auch gerade sagen: “Offenlegung gefährdet ungestörte interne Meinungsbildung” – aber für die Wirtschaft gibt es eine Offenlegung? Und die Wirtschaft stört dann nicht die interne Meinungsbildung? Aber die Bürger sind die Gefahr… weil wir so einen hammermäßgen Einfluss haben? Und deshalb dürfen wir nicht einmal informiert werden?

      Peinlich, dass es erst ein unbequemes Blog braucht, um die Demokratie „dem deutschen Volke“ zu sichern.

      1. „Offenlegung gefährdet ungestörte interne Meinungsbildung“ ist Unsinn, denn wie soll diese Meinungsbildung denn intern ablaufen ? Sind alle Sachberarbeiter, Sekretärinnen und Praktikanten klösterlich abgeschottet, um nur ja keine andere Meinung zu hören ? Haben sie Redeverbot mit Ehepartnern, Freundinnen und Freunden ? haben sie Fernseh- und Radioverbot ? Alles Medien, die Meinung beeinflussen.

        Ich schätze, dass es hier vielmehr um ein Aufrechterhalten der „marktkonformen Meinung“ geht, die keine Alternativen kennen darf.

        Ob, wie Sie leider behaupten, Wirtschaftslobbyisten Zugang haben, ist nicht beweisbar. Es wird dargestellt, dass keiner was wissen darf. Wenn Lobbyisten aus der Wirtschaft dabei sein sollten, dann ist das sowieso eine Unverschämtheit und dann gilt das Gesetz „gleiches Recht für alle.“
        Ansonsten stimme ich Ihnen voll zu.

  3. Man bedenke was diese Verweigerungshaltung seitens der Bundesregierung wieder an Kosten verursacht. Zahlen darf das natürlich wieder jeder Steuerzahler. Wirtschaftskompetenz hatte die CDU/CSU noch nie, die wissen nur wie man mit Schmiergeld umgeht.

  4. Weder stehen da besonders skandalöse oder sonst überraschende Sachen noch ist die Ablehnung der Veröffentlichung „undemokratisch“. Das sind doch alles ungelegte Eier aus den Ressorts. Was soll man da drüber diskutieren? Wie soll man ernsthaft Stellung zu etwas beziehen, dass ein neues Gesetz oder eine wichtige Änderung in einem Satz zusammengefasst? Lasst es doch erstmal zum Gesetzentwurf reifen, der dann tatsächlich auch ins Parlament eingebracht (und dann sowieso regulär veröffentlicht!) wird. Es scheinen einige hier auch nicht begriffen zu haben, dass das aus den MINISTERIEN stammt, das ist also kein Zeugnis besonders beschäftigter „Volksvertreter“, sondern ganz normaler Beamter, die das vor sich hin tippen (ja, die sind tatsächlich auch „Normalos“, stellt euch vor).

    Insofern: für alle, die die Entstehung von Gesetzen tiefer interessiert, mag das ein ganz spannendes Dokument sein. Letztlich aber eine Geburt des Sommerlochs und der aufmerksamkeitsheischenden Mediengesellschaft, in der wir leben.

    1. Du scheinst den Part mit den Kurzbeschreibungen überlesen zu haben. Ein Beispiel über die geplante „Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber“:

      Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN Betreiber als Accessprovider unter die Haftunsgprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLAN-Betreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der „zumutbaren Pflicht“ sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden. Schließlich soll klargestellt werden, dass sich Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg zurückziehen können sollen.

      Das ist sehr wohl bereits berichtenswert. Und schon jetzt werden grundsätzliche Weichen gestellt, die später nur schwer zu korrigieren sind (siehe Pfadabhängigkeit).

      1. Das ist tatsächlich eines der Beispiele, die bereits relativ weit gefasst sind. Andererseits ist alles was da drin steht bereits bekannt, denn das steht auch alles im Koalitionsvertrag.

        1. Na was nun? Das ist sowieso alles bekannt, aber es sollte besser nicht öffentlich werden? Klingt wie die Rechtfertigung einer Regierungspartei :)

      2. Es ist vermutlich eben nicht alles bekannt. Ich sage auch nicht „es soll nicht öffentlich werden“, sondern nur: ein großes Fass aufzumachen nur weil die Ministerien ihre Arbeit erledigen, das ist auch nicht nötig.

      3. Bei der Pfadabhängigkeit stimme ich dir absolut zu, es ist auf jeden Fall richtig und wichtig, dass die Zivilgesellschaft den Gesetzgebungsprozess kritisch begleitet. Überhaupt ist es ja unser Problem als Demokratie, dass wir uns selbst regieren müssen und daher immer nur die Abgeordneten und die Gesetze kriegen, die wir verdient haben (weil wir keine besseren Alternativen hatten). Das ist oft ein extrem mühsamer und frustrierender Prozess – klar.
        Ich glaube nicht, dass da jetzt Staatsgeheimnisse drin stehen in dem Vorhabenpapier und ich finde es halb schädlich, jetzt so zu tun als sei die Regierung wahnsinnig geheimhalterisch und intransparent – das ist einfach eine Übertreibung, die die Debatte erschwert. Gerade die von dir zitierte Passage war doch absehbar. Die Haftung von Anbietern öffentlicher WLAN-Netze und der Störerbegriff ist seit Jahren ein Problem. Und das die Milliardenverluste der Film- und Musikindustrie der letzten Jahre nicht unendlich so weitergehen können, liegt auch relativ klar auf der Hand. Die Frage ist doch wie das KONKRET umgesetzt werden soll. Das wäre interessant, steht da aber nicht. Stattdessen werden jetzt alle, die zB bei facebook über die Überschrift scrollen, mit dem Gefühl ins Bett, dass „die da oben“ wieder mal alles unter sich ausmachen und „wir hier unten“ unserer Stimme beraubt werden sollen. Und solche Ressentiments zu fördern halte ich für weitaus demokratieschädigender als die Ablehnung eines IFG-Antrags für dieses relativ nichtssagende Papier.

      4. @Cudiu
        Der Eindruck, dass „die da“ den Menschen im Lande vieles vorenthalten ist korrekt. Das ist Teil einer repräsentativen Demokratie nach dem Herrscher/Beherrschte-Prinzip so wie es hier betrieben wird. Die Repräsentation wird nicht darin verstanden, dass beständig, so wie es sein sollte, demokratisch ver- und gehandelt wird, sondern die Demokratie mit Abgabe des Wahlzettels beendet wird. Die Repräsentanten drehen in der Regel vollständig frei.
        Wenn Gesetze tief in die Verfasstheit der Gesellschaft eingreifen müssen sie ausgiebig und öffentlich vor einem Versuch der Ausarbeitung diskutiert sein. Das wird verunmöglicht, wenn eine Veröffentlichung nicht beständig vorgenommen, sondern wie in diesem Fall auch noch aktiv abgelehnt wird.

  5. Jetzt bin ich mal der Gegen-Schlumpf (aber vor dem Meckern bitte zu ende Lesen) und sage: ja, es ist OK, dass die Regierung oder das Parlament erst mal nicht-öffentlich überlegen wollen, welche Gesetze so in der nächsten Zeit anzupassen sind. Sonst stehen nämlich tatsächlich die ganzen Lobbyisten Schlange, die man nicht haben will. Die reden dann mal mit den passenden Leuten und versuchen so Einfluss zu nehmen – und genau das will man weitgehend vermeiden. Es reicht, dass sie bei den Themen auf der Matte stehen, bei denen sowieso bekannt ist welche Regelung zu erwarten ist.

    Viele kennen das Prinzip des Problems vom Job: wenn der Chef vom Chef oder die Kollegen der anderen Abteilung oder ein Partnerunternehmen oder ähnliches genau wissen, dass man sich über Thema X Gedanken macht bevor man mit dem Denken überhaupt angefangen hat, dann können die ganz schön nerven.

    Es geht hier ja explizit um einen jeweils frühen Status. Bei dem Großteil der Vorhaben dürfte noch nicht mal eine Idee bestehen, wie das genau umzusetzen ist.

    Nichtsdestotrotz finde ich es legitim, wenn sich Netzpolitik.org die Liste eben auf anderem Wege besorgt und veröffentlicht. Denn ich sehe auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

    Sprich: Veröffentlichung ist OK, aber die Demokratie geht nicht unter, wenn Regierung und Parlament sich erst mal intern Gedanken machen. Immerhin geht es hier um einen sehr frühen Status.

    1. Das Problem ist doch, dass die Hauptstadtmedien und die guten Lobbyisten das Papier schon längst haben und die Referenten bereits bearbeiten. Nur weniger organisierte Gruppen und die Öffentlichkeit ziehen den Kürzeren.

      1. So manche Lobbyisten sind weitaus weniger erfolgreich, als man den Eindruck hat. (und andere sind erfolgreicher, ja)

        Aber genau um sich die Lobbyisten vom Hals zu halten, soll manches eben nicht an die große Glocke gehängt werden.

        Und ich finde es ja auch OK, dass Du das nun veröffentlichst. Aber die Welt geht auch nicht unter, wenn das nicht-öffentlich ist. Zumal das meiste durch den Koalitionsvertrag oder internationale Abkommen sowieso gesetzt ist.

      2. Ach, die Hauptstadtmedien haben es schon? Und die guten Lobbyisten auch? Und woher stammt diese Information?

        1. Aus Gründen des Quellenschutzes können wir nicht alle Informationen dazu veröffentlichen, aber vor einem Monat schrieb Stefan Krempl auf heise online:

          Dies ist der heise online vorliegenden „Vorhabendokumentation“ der Bundesregierung zu entnehmen, in dem diese Schwerpunktprojekte der laufenden Legislaturperiode beschreibt.

    2. Leider werden immer mehr Gesetze direkt von den Konzernen und Banken geschrieben. Da stellt sich doch ernsthaft die Frage woher den überhaupt die Idee zu Gesetzen stammt? Wahrscheinlich von denen die einen enormen Vorteil von diesen Gesetzen haben. Das nennt man Einwegdemokratie oder Demokratur.

      1. Ist das so? Wieviele denn? Und welche? Und wieviele waren es vorher (und wann genau?), wenn Sie „immer mehr“ schreiben?

    3. Alvar, Deine Metapher „Prinzip des Problems vom Job“ zeigt sehr schön worum es geht.

      Wenn ein mächtiges Grüppchen sich insgeheim seine Gedanken macht, Fakten schafft, enge Zeitpunkte zu setzt, das Alternativen unmöglich werden, dann kann das ganz schön „nerven“. Die Pfadabhängigkeit wurde schon angesprochen.

      Nix da, alles, was eine Regierung tut, jeder Entscheidungsprozess, jedes mögliche Vorhaben, muss per Definition öffentlich sein. Denn der Chef bin ich, also Michel, Herr Jedermann. Kein Chef würde es sich gefallen lassen, auf Nachfrage keine Aussage zu bekommen.

    4. Hier wedelt doch der Schwanz mit dem Hund. Auch wenn das auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.

      Also, das Grundgesetz sagt aus, daß „alle Macht vom Volke ausgeht“ und „durch Wahlen“ ausgeübt wird. Ferner definiert das Grundgesetz die Gewaltenteilung in
      1. gesetzgebende Kraft (Parlament/Bundestag),
      2. ausführende Kraft (Bundesregierung+Verwaltung)
      3. rechtsprechende Kraft (Justiz).

      Durch 1. ist zweifelsfrei festgelegt, daß das erste Recht und die erste Pflicht zur Vorlage von Gesetzesentwürfen bei den Parlamentariern /im Parlament liegt.

      ERGÄNZEND steht der Regierung ein Recht zu, Gesetzesentwürfe vorzulegen.

      Faktisch/praktisch ist es jedoch so, daß die Gesetzesvorschläge über die Zeit nahezu einzig von der Regierung vorlegt wurden und werden. … Daß das dem Gesetz Grundgesetz und der dort vorgeschriebenen Gewaltenteilung widerspricht, scheint kaum einer zu merken.

      Weder wird die Logik
      „alle Macht geht vom Volke aus“ und „wird durch Wahlen“ ausgeübt. Ferner definiert das Grundgesetz die Gewaltenteilung in
      1. gesetzgebende Kraft (Parlament/Bundestag),
      2. ausführende Kraft (Bundesregierung+Verwaltung)
      3. rechtsprechende Kraft (Justiz).
      in dieser Logik und Konsequenz an deutschen Schulen gelehrt noch scheinen sich auf das verfassungsgesetz Grundgesetz vereidigte Staats(Volks)diener daran halten zu wollen.

      1. Pi mal Daumen entsteht auf Bundesebene etwas mehr als die Hälfte aller Gesetzentwürfe in den Ministerien, ungefähr ein Drittel in den Abgeordnetenbüros und der Rest kommt über den Bundesrat. Das genannte Drittel sind fast ausschließlich Entwürfe der Oppositionsfraktionen, die den Beamtenapparat natürlich nicht nutzen können.

        Entwürfe in Ministerien schreiben zu lassen ist übrigens gar keine schlechte Idee, weil sowas deutlich aufwendiger ist als man vielleicht meinen könnte – bis so ein Text fertig ist, sind mehrere Beamte meist wochen- und monatelang immer wieder damit beschäftigt, genaue Formulierungen auszuarbeiten und deren Konsequenzen zu prüfen, sie mehrmals mit anderen Ministerien, Abgeordneten sowie Verbänden, Gewerkschaften und/oder sonstigen Betroffenengruppen zu besprechen und nicht zuletzt auf rein juristisch-fachliche Korrektheit zu achten. Einzelne Abgeordnete und ihre paar Mitarbeiter wären damit schnell so weit ausgelastet dass für die sonstige Arbeit (Abgeordnete haben ja z.B. auch noch über andere Gesetze abzustimmen und da ist es ja immer schön, wenn sie sich zumindest oberflächlich einarbeiten können und wissen wozu sie ja oder nein sagen; dazu kommen noch zeitraubende Aufgaben im Wahlkreis usw.) kaum Zeit bliebe.

  6. @Cudiu. Was müssen die Regierenden für eine große Angst vor der Meinung des Volkes haben wenn über solche Gesetze nachgedacht wird. Wir lassen ja die Gesetzentwürfe reifen, so wie viele im geheimen gereift sind dann zur späten Stunde im Parlament verabschiedet wurden. Wenn also ein Gesetz erlassen werden soll welches dafür sorgen soll das es erst dann öffentlich wird wenn es verabschiedet ist, dann hat das nichts mehr mit Demokratie zu tun. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

    1. Es geht nicht um „die Meinung des Volkes“ sondern um schlecht informiertes Mit-Schreien auf der Basis von Empörung und Halbwissen. Diese Aufregung im Twitter-Tempo schafft keine demokratische Öffentlichkeit und ermöglicht auch nicht den Habermas’schen „Resonanzboden“ für den nötigen öffentlichen Diskurs. Die Debatte verflacht stattdessen und wird dadurch – nachvollziehbarerweise – von den Betroffenen immer weniger ernst genommen.

      Dass manche Gesetze „im Geheimen“ reifen können liegt nicht daran, dass sie vom Parlament oder sonstwem geheim gehalten würden, sondern schlicht daran, dass sich die Wegklicker-Gesellschaft nicht dafür interessieren mag, sie zur Kenntnis zu nehmen. Im Übrigen werden Gesetze tatsächlich schon lange nicht mehr „erlassen“ sondern von Bundestag und Bundesrat nach oft langer Ausschussarbeit beschlossen. Dies kann in der Tat in einem demokratischen Rechtsstaat kein geheimer Vorgang sein. Auf der Zunge zergehen lassen muss ich mir dazu allerdings nichts.

      1. Natürlich gibt es von jeder Regierung einige geplante Vorhaben. Und diese kommen bestimmt nicht vom „uninformierten dummen Volk“ Die kommen halt von Konzernen und von Banken. Auch wenn die Gesetze nicht „erlassen“ werden so kommen diese nicht in der Regel vom „Weckklicker Volk“.

  7. Schon irre, wie fleißig die Parlamente in westlichen Staaten ihre Länder mit neuen Gesetzen zumüllen. Immer mehr muß immer komplexer gesetzlich geregelt werden, bis niemand mehr durchblickt. Und noch heute müssen wir uns an Uraltgesetze halten, die irgendwelche Parlamente erlassen haben, die keiner von uns je gewählt hat.

    Kein System, das Bestand haben wird …

  8. Ich sehe das wir Alvar. Jede Organisation muss im übrigen sich selbst eine Meinung bilden können, ohne dass sie externen Einflüssen ausgesetzt ist. Das ist einer der Gründe, warum es überhaupt Organisationen gibt: komplexitätsreduktion.
    Das ändert sich nicht dadurch, wer die Organisation bezahlt, schaut zB im Gesellschaftsrecht, wo der Gesellschafter auch keine vollen unbeschränkten Rechte gegen Organe hat.
    Euer Tenor ist falsch – und die Skandalisierung auch.

    1. @C.K. Wenn das auch so funktionieren würde?? Funktioniert aber leider nicht. Weil zuviel Geld im Spiel ist. Und jeder Politiker ist irgendwann käuflich.

    2. @C.K.
      „Jede Organisation muss im übrigen sich selbst eine Meinung bilden können, ohne dass sie externen Einflüssen ausgesetzt ist.“

      Es geht hier aber nicht um Organisationen, sondern um Parteien.
      Partei: (lateinisch pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘)
      Also es geht um einen Teil, eine Richtung.
      Teil von was, muss man sich wohl zwangsläufig fragen!
      Hier wird also einem kleinen Teil der bevölkerung der Zugriff gewährt und dem weitaus größten Teil verweigert.
      Wenn die Öffentlichkeit vom Meinungsbildungsprozess ferngehalten werden soll und andererseits Vertreter der Industrie sogar eigene Ausweise für das Parlament besitzen ist die Frage welchem Teil sie angehören, denke ich, eindeutig geklärt!
      Da nun bekannt ist, von was sie PARTEI sind, steht die Richtung ja ebenfalls schon fest.
      Es bedarf also keiner weiteren störenden Zwischenrufe.
      Und genau aus diesem Grunde darf sehr wohl der Eindruck entstehen, dass das mit Demokratie nichts zu tun hat!

    3. Ein Staat ist keine Organisation wie eine Großfirma. Das aber wollen die Neoliberalen. Die Aufgabe des Staates ist eine, die kooperierend und übergreifend in allen Ministerien für die Bevölkerung arbeiten und handeln muss und eben nicht nur für die Wirtschaft und ihre Interessen.

      Der Staat ist kein Wirtschaftsunternehmen, verhält sich aber inzwischen so, was ich überwiegend Merkel negativ anrechne, die sich aufspielt wie eine Konzernchefin. Allerdings hat dieses Staatsmodell als Großkonzern der Gründer der Bertelsmann-Stiftung Herr Mohn schon gewollt und es liegt auf der Hand, dass die Merkel-Freundin Liz Mohn, sehr daran interessiert ist, dass Merkel dieses Modell weiter entwickelt bis der Sozialstaat zerstört ist – und da es schrittweise geht, merken es die meisten gar nicht und finden das normal. Ist es aber nicht.

  9. Für mich sieht das eher nach einer Roadmap relativ konkreter Vorhaben, als nach einem Backlog unausgegorener Ideen aus. Ersteres gehört in die Öffentlichkeit letzteres nicht zwingend.

    Angesichts der Neigung der Abgeordneten der Regierungsparteien Vorhaben ihrer eigenen Regierung weitestgehend unverändert zuzustimmen, gehört diese Dokument defenitiv in die Öffentlichkeit.

    1. Koalitionsabgeordnete stimmen den über die Bundesregierung ins Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen in der Regel zu, das ist richtig. Das passiert allerdings schon weit am Ende des Gesetzgebungsprozesses; in der Ausarbeitungsphase mischen sich die Fraktionen (oder genauer gesagt die für ein Thema jeweils zuständigen Abgeordneten) hingegen sehr gerne und nicht selten auch weitreichend ein.

  10. Hochinteressant! Zum Thema Krankenpflege in Deutschland nichts! Dafür dann das ›Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)‹. Wir freuen uns schon auf noch mehr Qualitätsmanagement nach Deutscher Industrienorm (DIN).

      1. Das Tool verlinkt nur exakte Treffer und bereits verkündete Vorschriften. Das Zweite Gesetz zur Änderung des BDSG ist noch nicht raus und wird deswegen nicht gefunden, ab einer gewissen „Reife“, sollte es aber immerhin im DIP auffindbar sein. Bei anderen Gesetzen stimmt der Name nicht exakt, ist eben nur eine Arbeitsliste, z.B. heißt das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr “ bei Verkündung „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ oder „an die Rechtsprechung das Bundesverfassungsgerichts“ enthielt stattdessen bei Verkündung „des“. Generell können bei jedem Titel in der Kopfzeile unterhalb des Titels über den Link „x frühere Fassungen“ die verkündeten und/oder in Kraft getretenen Änderungen eingesehen werden. Wenn du den Haken bei „Zeilenumbrüche durch ersetzen“ setzt, ist die Ausgabe besser lesbar und du siehst gleich, dass das „(Erste) Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes” eben etwas anderes ist. Der Gesetzgeber benennte in der Regel eindeutig und numeriert sauber durch (ab 2).

      2. Gern. Das o.g. Tool ist zum Tracken von Änderungen nicht geeignet. Es gibt auf der Seite aber auch einen Ticker („Web-Widget“), den man auch für einzelne Titel, z.B. BDSG, konfigurieren kann. Damit entgeht einem keine Änderung an den gewählten Titeln, auch nicht, wenn die per http://de.wikipedia.org/wiki/Omnibusverfahren recht versteckt verkündet werden. Das ist javascript und kann in eine beliebige HTML-Seite eingebunden werden. Die kann man sich auch lokal irgendwo ablegen, und ab und an im Browser öffnen, wenn man sie nicht in eine öffentliche Webseite einbinden möchte. Allerdings gilt auch dafür – ab Verkündung, d.h. wenn man Einfluss nehmen möchte, kommt die Information darüber zu spät.

  11. ich finde, eine regierung, die etwas auf sich hält, kann sich von der bevölkerung ruhig öfter als alle vier jahre bei der meinungsbildung helfen lassen.

    .~.

  12. Als Kommunalpolitiker kenne ich dieses eigene-Meinung-bilden der Verwaltung sehr genau. Da wird monatelang intern etwas ausgekaspert und dann plötzlich eine Woche vor Beschlussfassung bekommt man die 100-seitige Drucksache auf den Tisch. Alles alternativlos, sonst springt der Investor ab, oder die Abwasserleitungen platzen, oder irgendwas das trotz monatelanger Planung vollkommen unerwartet blieb. Dem Bürgermeister tut die Kurzfristigkeit immer furchtbar leid, jedesmal wird Besserung beschworen. Die Presse ist schon informiert, und wenn man nicht zustimmt ist man Schuld, dass irgendwas den Bach runtergeht. Ist in der Bundespolitik wahrscheinlich nicht anders.

    1. Bitte machen Sie an der zuständigen Stelle tapfer Ihren Mund auf. Wenn Sie in Zukunft ruhig schlafen wollen.
      Drängen und Flüchtigkeitshandlungen darf der Bürgermeister nicht zulassen und keiner der in der Kommunalpolitik sollte sich übergehen lassen. Ich kann nur entscheiden, was ich überdenken konnte!
      Drängen ist immer sehr verdächtig!
      Niemals etwas ungelesen u. ohne wenigstens eine Nacht darüber geschlafen zu haben unterschreiben!

    2. Die Cross-Border-Leasingverträge hatten einen Umfang von 2.000 Seiten und waren in Englisch verfasst. Das wurde in der Kommunalversammlung durchgewunken wie wenn Vati mit Lieschen lecker Eis essen geht und zu den Verhältnissen gelogen, dass sich die Balken bogen. Von wegen es gelte deutsches Recht, das Geld bliebe in Deutschland und so weiter.

      1. Also so, wie beim Ermächtigungsgesetzt zum ESM. Das war ja auch alternativlos oder so was uns die Blockparteien dazu erzählt haben.

  13. Jede Form von Geheimhaltung führt zwangsläufig zu Machtmissbrauch.
    Daher gehört diese klar Abgeschafft, aber dazu wird es wohl leider nicht kommen in dieser Welt!

  14. Wie geht das? Gesetze geheim halten? Geheim gehaltene Gesetze kann niemand verabschieden, beachten und durchsetzen. Dass im Verfahren der Abstimmung zwischen den Ministerien bis zum Regierungsentwurf Vertraulichkeit gilt, ist nur sinnvoll. Ohne Vertraulichkeit käme es nicht zur abschließenden Abstimmung zwischen den Ministerien. Nicht die Regierung ist für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig, sondern das Parlament (Bundestag und Bundesrat). Da aber sind die Gesetzentwürfe öffentlich. Und wie sagte ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender: „Noch kein Gesetz ist aus dem Bundestag so herausgekommen, wie es reingegeben wurde.

  15. Andre und die ganze Netzpolitik.org: Ihr seid Helden. Hut ab. Ganz groß.

    An alle anderen: Nicht labern, spenden. Jede bedrohte Sumpfdotterblume in Deutschland hat mehr finanziellen Support als unsere Demokratie im Netzzeitalter (siehe Sascha Lobo et al.).

  16. Das Problem ist, dass die Gesetze alle von der Regierung kommen und nicht von den Abgeordneten.
    Die Regierung kann doch einbringen was sie will, die Abgeordneten stimmen eh zu, selbst bei so einem Schwachsinn wie beim Meldewesen vor ein paar Jahren haben sie einfach zugestimmt.

    Gab es in den letzten 10 Jahren eigentlich mal ein Gesetz, das auf initiative des Bundestages verabschiedet wurde??

    Wir haben 631 Abgeordnete die bekommen alle genug Geld und haben auch noch Mitarbeiter, können die nicht auch mal was selber machen.

  17. „offenlegung gefährdet ungestörte, interne Meinungsbildung“ ist bodenloser Unsinn, denn immer und alles kann unsere Meinung bilden. Es sei denn, die Politikerinnen und Politiker in Berlin laufen alle – und so sieht es ja aus – mit unsichtbaren Scheuklappen herum und beten still ein Mantra vor sich hin „nur nicht beeinflussen lassen – nur nicht beeinflussen …..“

    Sehe ich mir die Themen, die nicht fett gedruckt sind an, sind sie von großer Brisanz und Relevanz, z.B.
    – BAFöG – Novelle = wie hoch wird BAFöG erhöht, wer kann es bekommen, wer wird ab wann ausgeschlossen etc. ?

    – Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ UNIFIl – das bedeutet im Klartext „deutsche Soldaten werden in den Libanon geschickt um dort für Ordnung zu sorgen. Was besagt, Aufständische aufzuspüren, die mit der Regierung nicht zufrieden sind und diese zu hindern, Unruhe zu verbreiten oder gar bewaffnet sind ebenfalls mit Waffengewalt zu bremsen. Von Verteidigungsarmee ist schon lange keine Rede mehr. Das zeigt auch ein anderes Vorhaben:

    – Entsendung bewaffnerter deutscher Streitkräfte ( das Wort Soldaten wird vermieden) zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nation in Mali. (was für eine Wortmischung, die auch wieder Klarsprech verweigert um nicht sagen zu müssen, dass es sich um eine Militäraktion mit deutschen Soldaten in Mali handelt unter der Leitung der NATO )

    – Einführung einer PKW-Maut ist auch wichtig, öffentlich diskutiert zu werden, und nicht erst dann, wenn die Gesetze schon fertig sind.
    Ich finde diese Mauts so lächerlich und hinterlistig, weil sie freies Reisen vortäuschen, aber irgendwann nur noch Menschen reisen können, die das nötige Kleingeld haben, um die Maut bezahlen zu können. Sind die Schlagbäume an den EU-Grenzen nun abgeschafft, tauchen sie innerhalb der Länder wieder an jeder Mautstelle auf. DAS soll gut sein ?
    Geld für Straßenbau ist genug da. Nur es reicht natürlich nicht, wenn es zweckentfremdet wird durch Bankenrettungen, Zuwendungen an kriegerischen und putschartigen Handlungen für die Putschisten und sonstigen Interessenverbänden, die Geld kosten, wenn sie irgendwo Unruhe stiften sollen, damit die Wirtschaft in den betreffenden Ländern geschützt wird. Allein dazu werden unsere Soldaten missbraucht. Handelswege und Wirtschaftsinteressen zu schützen.

    Also – sehr brisant, diese Themen, die die Öffentlichkeit nicht wissen soll. Gut, dass wir sie hier lesen können. Wissen ist Macht, auch für das Volk. Die Zeit des Herrschaftswissens sollte endgültig vorbei sein.

  18. Sehr gute Arbeit! So etwas gehört ständig und prominent platziert veröffentlicht.

    Ich will gar nicht den eigentlichen Inhalt dokumentieren. Ich bin schon bei den ersten Sätzen hängengeblieben: Über 100 Gesetze??????????? Und das „demnächst“????????? Einfach nur unfassbar. Insbesondere gilt dies, wenn man bedenkt, dass ein jedes Gesetz – egal für welchen Bereich, immer die Freiheit wieder ein Stück einschränkt.

    Die größte Gefahr für die Freiheit ist und bleibt der Staat!

    1. 100 Gesetze sind so grob das, was als Output vom Bundestag pro Jahr kommt, also eine normale Menge. Wahrscheinlich ist es für eine Vorhabenliste sogar wenig, denn ich hätte erwartet, dass sie für die Legislatur gilt. Gesetze beschränken nicht automatisch irgendwelche Rechte. Es sind meist Änderungsgesetze, die bestehende Einschränkungen auch aufheben können. Daher kann man das nicht so pauschal beurteilen. Hier mal die Anzahl der Gesetze der letzten Jahre:

      2014 26
      2013 149
      2012 93
      2011 111
      2010 68
      2009 153
      2008 119
      2007 118
      2006 103

      Schön zu sehen, dass man vor Wahlen nochmal richtig aktiv wird, um mit kleinen Geschenken die Wähler zu beeindrucken ;-)

      1. Na ja, die Zahl der Aufhebungsgesetze, die tatsächlich frühere Einschränkungen und Regulierungen wieder aufheben, dürfte jedoch durch die Zahl neuer regulierender Gesetze um mindestens den Faktor 10 übertroffen werden. Das ist die Natur eines Staates. Leider.

  19. und genau aus diesen und weiteren Gründen, fordert die RPP in Die PARTEI im „Politischen Manifest 1.0/2.0“ eine Überreichung einer Kopie von neuen Gesetze an den Bürger. Unkenntni schützt vor Strafe nciht, hat dann auch seinen Sinn. Sinnlos ist es allerdings, wenn niemand wer weiß, was Recht und Gesetz ist, was gültig und was nicht mehr gültig ist.

    1. Alle Gesetze kann man online im Bundesgesetzblatt (www.bgbl.de) einsehen, die aktualisierten Texte gibt es spätestens nach ein paar Wochen beim BMJ (www.gesetze-im-internet.de) und noch schneller, mit Inkrafttreten, gibt es die aktualisierten Texte bei buzer (www.buzer.de). Letztere Seite bietet außerdem chronologisch sortiert jede Änderung an Gesetzen global (www.buzer.de/z.htm) und für jeden einzelnen Titel dar (z.B. EStG http://www.buzer.de/gesetz/4499/l.htm) und alles mit Gegenüberstellung von jeweils alter und neuer Fassung. Also die Zugänglichkeit zu Gesetzen – zumindest auf Bundesebene – ist in Deutschland sehr gut. Ihr möchtet doch nicht deutschlandweit mehrmals pro Woche mit dem gedruckten BGBl. fluten, das sowieso in der Hauptsache unleserliche Änderungsgesetze enthält?

  20. Eine Abgleichung mit dem Koalitionsvertrag könnte insbesondere mit Hilfe von wahlversprechen2013.de stattfinden. Wir sind gerade offline wg technischer Probleme unseres Hosters, aber wer Interesse hat, dem gebe ich gerne einen Dump der Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag als JSON o.ä.

    Wäre praktisch, wenn jemand den ja relativ gut strukturierten OCR Text zu einer Tabelle machen könnte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.