VG Wort vergütet keine E-Books im Epub-Format

Wie die Verwertungsgesellschaft VG Wort dem buchreport mitteilte, bekommen Urheber keine Vergütung für eBooks im gängigen ePub-Format.

„E-Books können momentan nur gemeldet und vergütet werden, wenn es sich um nicht kopiergeschützte PDF-Dokumente handelt“, heißt es von der VG Wort. Da deren Ausschüttungen grundsätzlich ein Ausgleich für Kopien sind, ist sie für E-Publikationen mit Kopierschutz (wie DRM) nicht zuständig. „Selbst die kopierbaren Texte in diesem Format werden überwiegend auf Geräten genutzt für die wir entweder noch keine Abgaben erhalten bzw. bei denen noch nicht klar ist, ob mit diesen Geräten überhaupt vergütungspflichtige Privatkopien erstellt werden können“, erklärt die Gesellschaft weiter.

Unsere eBooks sind alle ohne Kopierschutz auch im epub-Format erschienen. Wir fühlen uns durch eine solche Vorgehensweise benachteiligt und müssen leider auf eine Vergütung verzichten.

Update: Hatte ursprünglich was verwechselt.

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7 Ergänzungen

  1. „keine Vergütung für eBooks ohne Kopierschutz.“

    nein, den Satz lese ich anders: „ebooks in einem anderen als PDF-Format“.
    Im letzten Aufzählungspunkt heißt es doch „Ein meldefähiger Text darf nicht kopiergeschützt sein“.
    Die Interpretation mit DRM und Kopierschutz stammt doch von Euch, nicht von der VG Wort.
    Beschwert Euch, dass nur PDF vergütet werden, aber bitte keine Scheindiskussionen über DRM an dieser Stelle.

  2. Hä, aber im Statement steht doch das gegenteil: Das man nur „nicht kopiergeschützte PDF-Dokumente“ gemeldet und vergütet werden können und das man für „E-Publikationen mit Kopierschutz (wie DRM) nicht zuständig“ ist. Geht es also nur um das Format PDF statt ePub? Weil eine Bevorteilung für Kopierschutz kann ich hier jetzt nicht lesen.

  3. Steh ich auf dem Schlauch oder ist das widersprüchlich?

    …keine Vergütung für eBooks ohne Kopierschutz.

    im Gegensatz zu:

    …wenn es sich um nicht kopiergeschützte PDF-Dokumente handelt

    Demnach müssten epubs also vergütbar sein, entgegen der Aussage im ersten Satz.

  4. Öh, steht da nicht das Gegenteil? Dass man nur dann Anspruch auf Vergütung hat, wenn *kein* Kopierschutz vorliegt? Was ja auch irgendwie logisch wäre. Das eigentliche Ärgernis ist, dass die VG Wort dabei nur PDFs berücksichtigt und nicht zum Beispiel ePub.

  5. Die Unterscheidung zwischen Epub und PDF macht so zwar keinen Sinn, da es beides sowohl mit als auch ohne Kopierschutz gibt. Aber im Prinzip eine richtige Entscheidung.

    Ich meine übrigens das gleiche vor vielen Jahren auch schon über MP3s gelesen zu haben, finde aber keine Quelle mehr dazu.

  6. Die VG-Wort macht zwar eine Menge Unsinn, beispielsweise mit der Auszahlung an Verlage, hier ist aber, nach kurzer Überlegung, keine Fehler festzustellen.
    Unter „Texte im Internet“ fallen Publikationen, die mit dem Browser dargestellt werden können, das sind eben HTML- und PDF-Darstellungen. Diese können auch mit den Zählpixeln online quantifiziert werden.
    Dieses Verfahren ist beim Versenden von Dateien im ePub-Format außerhalb des Browsers nicht anwendbar und auch nicht sinnvoll, die ePub-Datei ist ja kein „Text im Internet“ sondern tatsächlich ein Buch. Für Bücher gibt es andere Anmelderegeln und übrigens sogar erheblich mehr Geld als für Internettexte.
    Leider gibt es noch kein verlässliches Maß für die tatsächliche Verbreitung von eBooks. Insoweit ist deren Anmeldung ohne eine zumindest „print on demand“-Papierausgabe nicht möglich. Doch wie sollte man verhindern, dass irgendwelche Abzocker einfach zigtausend eBooks programmatisch generieren und der VG Wort zur Vergütung anmelden?

  7. Was gibt es an dem Artikel zu diskutieren? Der Beitrag auf buchreport ist mehr als ein Jahr alt, das „Update“ des Autors enthält auch keinerlei Information, weswegen ich den Artikel nur auf eine Art verstehen kann: „Wir brauchen mehr Geld, werden ungerecht behandelt, Spenden zack zack“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.