Verhandlungen des BND zum EU-No-Spy-Abkommen sind geheimer als „Streng geheim“ (Update: Statement von Korte)

Heute morgen hatten wir darüber berichtet, dass Jan Korte von Die Linke unter anderem eine Kleine Anfrage zu den Verhandlungen des EU-No-Spy-Abkommens – Achtung: nicht das gescheiterte deutsche No-Spy-Abkommen – gestellt hatte. Da dachten wir noch, es herrsche Schweigen der Bundesregierung. Mittlerweile liegt uns die Antwort vor und wir stellen fest: Das Schweigen hat einen Umfang von insgesamt drei Seiten.

Weitergehende Ausführungen [außer denen, dass der BND vertrauliche Gespräche aufgenommen hat] haben insbesondere aus Gründen des Staatswohls zu unterbleiben. Nach einer umfassenden Abwägung überwiegt in diesem Fall ausnahmsweise [sic!] das Staatswohl den parlamentarischen Informationsanspruch.

Das wussten wir bereits, interessanter sind die Rechtfertigungen, mit denen die Auskunftsverweigerung begründet wird. Es gehe um „Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten“ und „Einzelheiten zu internationalen Kooperationen des BND“. Würde man Informationen preisgeben gefährde man die zugrunde liegende Vertraulichkeit sowie das Ansehen des BND. Im Klartext: Lässt der BND jetzt irgendeine Form von Transparenz walten, kann man davon ausgehen, dass die amerikanischen Geheimdienste und ihre „Five Eyes“-Freunde ihn erst recht nicht mehr mitspielen lassen. Auch wenn man das so gerne wollen würde, denn man gehört bloß zu den drittklassigen Freunden der Amerikaner, noch hinter Ländern wie Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Norwegen.

Dass man unter diesen Umständen eine Kleine Anfrage, die grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, unbeantwortet lässt, konnte beinahe erwartet werden. Man macht seitens der Bundesregierung aber auch gleich klar, dass man ebenso mit keiner Antwort rechnen dürfe, die der Geheimhaltung durch die Parlamentarier unterliegen würde:

Eine VS[Verschlusssache]-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz […] nicht ausreichend Rechnung tragen. […] Bei einer Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Rückschlüsse auf die Positionen und Interessen der anderen beteiligten Nachrichtendienste gezogen werden können […] Diese Gefahr kann nicht durch eine Bekanntgabe gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern abgewendet werden.

Besonders stutzig macht es, dass selbst eine Einstufung des Geheimhaltungsgrades verweigert wird, sowie eine Hinterlegung in der Geheimschutzstelle. Vor allem wenn man die Aufgabe der Geheimschutzstelle betrachtet, denn dort lagern Verschlussachen der Bundesregierung. Abgeordnete dürfen Akten, die als „Geheim“ und „Streng geheim“ eingestuft wurden, nur direkt in der Geheimschutzstelle einsehen und in der Regel nicht außerhalb deren Räumen transportieren.

„Geheim“ und „Streng geheim“ sind nach §2 der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages die höchsten Vertraulichkeitsgrade. Das liest sich so:

Als streng geheim eingestuft werden VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würde.

Wie kann es also sein, dass die Bundesregierung eine neue Geheimschutzstufe einführt, also eine Verschlusssache, die geheimer ist als streng geheim? Man beachte, dass schon bei streng geheimen Informationen nicht mehr nur die Sicherheit der BRD, sondern gleich ihr Bestand gefährdet sein muss. Was wiegt also schwerer, sind hier etwa gleich mehrere Länder in Gefahr?

Wahrscheinlicher ist, dass man versucht, seine intransparenten Verhandlungen und die internen Verquickungen  der Geheimdienste so lange es geht vor den neugierigen Blicken der parlamentarischen Kontrolle zu verstecken. Jan Korte blickt daher auch skeptisch auf den kommenden NSA-Untersuchungsausschuss:

Die drei Seiten lange Begründung, warum die einfachsten Informationen über großspurig angekündigte Projekte nicht einmal das Dunkel des Geheimschutzraums erblicken dürfen, ist offenbar ein erster Vorgeschmack auf das Agieren der Regierung im NSA-Untersuchungsausschuss. Mit dem als Totschlagargument benutzten Verweis auf eine angebliche Gefährdung des Staatswohls wird jegliche Aufklärung verhindert. So wird der Untersuchungsausschuss lediglich ein Feigenblatt ohne Wirkung und sein Auftrag, zu mehr Sicherheit für Grund- und Bürgerrechte zu kommen, ad absurdum geführt.

Ob das besonders klug ist, wird sich zeigen. Denn wenn es etwas zu verbergen gibt, werden uns vielleicht irgendwann Enthüllungen bevorstehen, die etwas Licht in die Zusammenarbeit des BND und anderer Nachrichtendienste bringen. Auch ohne dass die Bundesregierung dabei behilflich ist.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

2 Ergänzungen

  1. Ich denke, dass die NSA-Affäre bzw. das No-Spy-Abkommen einige Geheimverträge tangieren könnte, die angeblich nach 1945 geschlossen wurden, und die – ebenfalls angeblich – den Siegermächten weitreichende Rechte einräumen, u.a. im Bereich Telekommunikation. (Zur Existenz dieser Veträge Egon Bahr hier: http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.