Urteilstext der Klageabweisung in Sachen Massenüberwachung durch BND veröffentlicht

Der Urteilstext im Fall der Klage von Niko Härting gegen den BND ist jetzt im Volltext verfügbar. Härting hatte im Februar 2013 gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, da dieser 2010 37 Millionen E-Mails mit Schlüsselwörtern wie „Atom“ nach terroristischen Inhalten gefiltert hatte – wovon sich nur 12 als „nachrichtendienstlich relevant“ erwiesen hatten – ein Großteil habe aus Spam-Mails bestanden. Eine derartige Unverhältnismäßig hielt Härting für rechtswidrig, das Verwaltungsgericht lehnte die Klage jedoch aus formalen Gründen ab. Die wichtigsten Punkte aus der Ablehnung zusammengefasst:

Selbst wenn der vertrauliche, anwaltliche E-Mailverkehr von Härting erfasst worden wäre, wäre dieser nach negativer Prüfung unverzüglich gelöscht worden – demnach bestehe keine Mitteilungspflicht. Eine Feststellungsklage sei nur angemessen, wenn es einen konkret vorliegenden Fall der Mail-Überwachung gebe. Die abstrakte Möglichkeit, dass Härting getroffen sein könnte, reiche nicht aus. Härting müsste also nachweisen, dass er betroffen sei. Für die Rechtmäßigkeit der gesamtheitlichen Überwachung sei die G10-Kommission zuständig und ausreichend.

Das Verwaltungsgericht impliziert jedoch zwischen all dem schwer durchschaubaren Juristendeutsch, dass es die Relevanz der Fragestellung anerkennt und offenbart einige interessante Fakten. Etwa dass der BND den Telefon- und Emailverkehr von „150 Staaten und 46 weiteren Gebieten“ überwacht, um Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Härting hatte schon nach der Verhandlung kommentiert, dass auch alle europäischen Länder außer Polen auf dieser Liste stünden. Terroristische Bedrohungen scheinen mittlerweile überaus großzügig ausgelegt zu werden und das Parlamentarische Kontrollgremium Blankovollmachten genauso bereitwillig herauszugeben wie das amerikanische FISA-Gericht.

Härting hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, sich ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden. Bis jetzt hatte Härting abgewartet, da sich seine Beschwerde wahrscheinlich gegen das eben erst veröffentlichte Urteil wenden wird. Er hofft, dort mehr Erfolg zu haben, da bereits 1999 ein ähnlicher Fall behandelt wurde und das Vorliegen der Möglichkeit der Betroffenheit von Überwachung als ausreichend anerkannt wurde, der sich auf Telefonüberwachung bezog.

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7 Ergänzungen

  1. Selbst wenn der vertrauliche, anwaltliche E-Mailverkehr von Härting erfasst worden wäre, wäre dieser nach negativer Prüfung unverzüglich gelöscht worden – demnach bestehe keine Mitteilungspflicht.

    Das scheint schwer in Richtung der zunehmend beliebten Diktion „Erfassung“ ist noch kein Eingriff, Überwachung beginnt erst mit der Auswertung (am besten auch noch durch Menschen und nicht durch Maschinen).
    Die negative Prüfung ist aber eben bereits genau das: eine (Über)Prüfung. Es wird also Einblick genommen.
    Es muss egal sein, daß das Ergebnis negativ ausfällt, es wurde vertrauliche – hier sogar anwaltliche – Kommunikation eingesehen.

    Die abstrakte Möglichkeit, dass Härting getroffen sein könnte, reiche nicht aus. Härting müsste also nachweisen, dass er betroffen sei.

    Dieser Nachweis ist nahezu nicht zu erbringen – außer z. B. durch einen Whistleblower oder einen Leak.
    Besonders schön wird dieses Argument in Kombination mit der oben ausgeführten „negativen Prüfung“, aus der das korrekte Ausbleiben der Mitteilung folgt.
    Ein zu Unrecht überwachter erfährt somit nie davon, denn seine erfasste/eingesehene Kommunikation wird ja als „nicht relevant“ klassifiziert und damit entfällt die Mitteilungspflicht.

    Ein sauber konstruierte kafkaeskes System.

    1. Man muss hier bedenken, dass es einige grundsätzliche Unterschiede zwischen einer Klage vor dem BVerwG und dem BVerfG gibt. Fürs BVerwG braucht man gerade ein Rechtsverhältnis zwischen Klägerin und Behörde – daher diese strikte Argumentation, dass eine „abstrakte Möglichkeit“ eben nicht reiche. Vor dem BVerfG sieht das anders aus… daher hat Härtings Klage dort potentielle bessere Chancen.

      Unabhängig davon gibt es auch das Argument, dass Härting den Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft habe, um vor dem BVerwG/BVerfG zu klagen, da er zunächst gegen die strategische Überwachung durch den BND vor der G10-Kommission hätte Beschwerde einlegen müssen. Das gab es aber in der Geschichte noch nie…

    2. härting müsste also nachweisen, dass er betroffen sei.

      da! ein use case für de-mail! nach so vielen jahren!

      .~.

  2. zu „wäre dieser nach negativer Prüfung unverzüglich gelöscht worden“

    Das wird so sein. Nur wäre der BND nicht state of the art, würde er nicht erkennen, wie wichtig „Big Data“ ist. Ein Profi würde die Metadaten und einen Score „pseudo-anonymisiert“ speichern. Niemand würde davon erfahren und ohne spezielle Berechtigung könnte niemand auf eine Person schließen. Sowieso interessiert sich niemand für Menschen – sondern nur für Datenbankabfragen und die eigenen Interessen. Das ist keine Theorie sondern Praxis der „Werbeindustrie“ im Netz.

    Das kann das Gericht und kaum ein „Experte“ verstehen. Dazu ist das System des BND einfach zu komplex und zu geheim. Der Computer würde nur im Verdachtsfall Alarm geben oder spezielle Frage beantworten. Das ist das Ziel. Niemand treibt den Aufwand, nur um 99% der Information weg zuwerfen. Deine Liebesmails interessieren sie nicht. Wohl aber Deine Kontakte (über 7 Stufen mit der ganzen Welt) und eine Art abstraktes Rating. Diese Daten bilden ein semantisches Netz. Aus diesem Grund hilft Verschlüsselung von Mail auch nur bedingt.

    Ob das stimmt oder nicht ist irrelevant. Es ist hinreichend, dass es möglich ist und dass es „Sinn“ machen würde und wenigstens von Anderen gemacht wird. Dagegen macht das Scannen von Worten (wie gesagt, aus Liebesmails) ohne Datenbank keinen verhältnismäßigen Sinn für die Schnüffler.

    Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, dem einen Riegel vorzuschieben – ganz unabhängig davon, ob sie das heute schon tun oder nicht. Fail!

  3. Wann werdet Ihr komischen Deutschen endlich begreifen das mit der Klagerei vor deutschen Gerichten auch rein gar nichts erreicht wird. Wann werdet Ihr endlich begreifen das man nur in Massen auf der Straße (natürlich friedlich) wirkliche Veränderungen in Deutschland erwirken kann.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.