Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung des Jahres: Verdächtige Fußballspieler im Tatort

Eigentlich nehmen es die öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Urheberrecht ja sehr genau und featuren bisweilen sogar „Raubkopierer sind Verbrecher“-Plakate in Krimis. Vor allem wenn es um Fußball geht, dann wird peinlich genau darauf geachtet, dass es auch nicht die kleinste Bundesliga-Sequenz in den Tagesschau-Livestream im Internet schafft.

Etwas lockerer wird das mit Urheber- und Persönlichkeitsrecht hingegen offensichtlich bei den Machern des Tatorts gesehen. Am vergangenen Wochenende wurde gleich eine ganze Reihe von historisch-prominenten Fußballspielern im Tatort gefeatured. Aufgefallen war es zuerst einem 11Freunde-Leser:

Die österreichischen Fußballnerds von 90Minuten.at haben dann recherchiert, welche Panini-Bildchen es sonst noch auf die Tatort-Fahndungswand geschafft haben.

Fahndungsfotos_allgemeinUnter den verdächtigen Fußballern befand sich beispielsweise Jorge Burruchaga, Schütze des Siegestores für Argentinien gegen Deutschland im WM-Finale 1986 (als wäre die doppelte Revanche 1990 und 2014 nicht genug gewesen):

Jorge_Luis_Burruchaga

Eine Klickstrecke mit allen 12 verdächtigen Fußballern findet sich bei 90Minuten.at. Bleibt die Frage: Wäre das in den USA Fair Use? In Europa besteht jedenfalls kein Zweifel an der Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.

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22 Ergänzungen

  1. Eh hier mit superlativen um sich geworfen wird, bitte erstmal das deutsche Urheberrechtsgesetz studieren. Was das Recht betrifft, gibt es durchaus Raum für Interprtationen z. B.
    § 24
    Freie Benutzung
    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

    http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html

    Da diese Werk weitestgehend als Collage zu betrachten ist und eine komplett neue Bedeutung und Bezug entsteht ist es rechtlich unbedenklich. Persönlichkeitsrechte der abgebilldeten Persone sind wiederum ein ganz eigener Komplex.

    1. Dass hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, steht außer Zweifel. Für diese Verwendungsweise liegt garantiert keine Zustimmung vor und eine Einwilligung wird kaum eingeholt worden sein.

      Was die Freie Benutzung des § 24 betrifft, so hilft leider eine bloße Betachtung des Gesetzeswortlautes kaum weiter, wenn man sich nicht die diesbezügliche Rechtsprechung ansieht. Und die ist gerade in Deutschland äußerst restriktiv. Da wir in Europa kein Fair-Use-Prinzip haben und es keine Schranke gibt, die „Collagen“ erlauben würde (abgesehen davon, dass es sich im konkreten Fall nicht um eine Collage im Sinne eines Kunstwerks handelt), wüsste ich beim besten willen nicht, wie obige Nutzung urheberrechtlich gedeckt sein sollte. Im Gegenteil, es liegt gleich eine zweifache Urheberrechtsverletzung vor, nämlich eine unerlaubte Bearbeitung und eine unerlaubte Verwendung.

      Von Interesse ist diesbezüglich vlt. diese FAQ zu „Foto und Urheberrecht“, Punkt Collage.

      Unabhängig davon finde ich die Bestimmtheit, mit der hier die rechtliche Unbedenklichkeit der Vorgehensweise behauptet wird, dann doch wieder überraschend.

      1. Nehme and die ARD und deren Produzenten haben da bestimmt eine etwas andere Aufassung und knicken da vor Gericht nicht so schnell in erster Instanz ein wie die ein oder andere kleine Werbeagentur oder Privatanwender. Hier ist die Freiheit der Kunst nach Art. 5 GG, oder was sich dafür, hält das höhere Rechtsgut.

      2. Desweiteren kommt noch § 57 Unwesentliches Beiwerk entlastend hinzu.
        http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html

        „Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.“
        http://irights.info/artikel/die-gefahren-der-montage/5027

      3. Was sicher stimmt ist, dass sich die ARD eher auf einen Prozess einlassen könnten. Das ist aber auch schon alles und macht die rechtliche Situation für den Rest im Internet aber nicht besser.

        Mit unwesentlichem Beiwerk kommt man nämlich sicher nicht davon, wenn man gezielt Bilder für eine Requisite zusammenstellt. In so einem Fall ist die Urheberrechtsverletzung ja gerade nicht unumgänglich.

  2. Urheberrechte gehören dem Fotografen, das ist klar. Persönlichkeitsrechte dürften hingegen kaum verletzt worden sein. Wir reden hier ja wohl ziemlich eindeutig von „Person der Zeitgeschichte“.

    1. Wenn es sich um eine „Person der Zeitgeschichte“ handelt, muss eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht getroffen werden. Wie sich die konkrete Verwendung als Verbrecherfoto im Tatort auf Meinungsfreiheit stützen könnte, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

      1. Wieso?
        Dafür hat doch unser *peep* in der Regierung gerade erst ein schönes Gesetz geschaffen, das die Publikation von Fotos und Videos unter mehrjährige Haftstrafen stellt, welche das Ansehen einer Person schaden könnten.
        Vielleicht wäre das ein prima Anwendungsfall. Hat jemand zufällig die Adressen der betroffenen Fußballspieler?
        Die könnten dann gleich mal die Staatsanwaltschaft einschalten.

  3. Ermittelt im Stuttgarter Tatort die Abteilung für Ausländerkriminalität oder haben die nur zufällig keine verdächtig aussehenden Deutschen gefunden?

    1. Das war ein Hamburg + Umgebung-Tatort, keiner aus Stuttgart. Und es ging IIRC explizit um „Menschenhandel“ (Passfälschung, Schleusung, …) aus Syrien. Das nicht-deutsche Aussehen der Verdächtigen ist schon begründet.

      1. „Das nicht-deutsche Aussehen der Verdächtigen ist schon begründet.“

        Was ist denn deutsches Aussehen im Jahr 2014?

  4. „Mann, Leute, wir brauchen noch Fotos von Verdächtigen! Südländischer Typ, wisstschon. Wo kriegen wir die bloß her?“
    „Diese Südländer… entweder Verbrecher oder Fußballer… hey, warte mal!“

  5. Mit -nicht-deutsches Aussehen- ist gemeint das die Personen nich typisch Deutsch aussehen, typisch Deutsch ist evtl. folgendermaaßen zu ermitteln: Gesichter der bevölkerung ineinanderblenden und das sich ergebende Bild kann man dann wohl als deutsches Aussehen bezeichnen.
    Was ich eigentlich sagen wollte: mit „Das nicht-deutsche Aussehen der Verdächtigen“ sollte hier tatsächliche auf das Aussehen (evtl. südländischen Typs) hingewiesen werden und nicht etwa darauf das der Deutsche einen gewissen Bild entspricht / entsprechen soll.
    Wie man also (hiermit gleich doppelt) sieht: Man kanns auch übertreiben

  6. Man legt sich hier ja offenbar noch mit ganz anderen an ;-) Ich kann mich täuschen, aber in der unteren Reihe, drittes Foto von rechts, das ist doch Walter White?

  7. Walter White und ein paar Ex-Fussballer xD Mal unabhängig von der Rechtslage scheint es bei den öffentlich-rechtlichen wohl wenigstens ein paar Mitarbeiter mit Humor zu geben

  8. Ich finde, man kann die Kirche hier auch im Dorf lassen. Immerhin waren die Bilder alle vorher schon woanders veröffentlicht, es wurden keine Privatfotos verwendet und alle Personen sind mehr oder weniger „berühmt“.

    Im Gegenteil, ich finde, das ist ein nettes Osterei, dass in diesen Tatort eingebaut wurde. Und Walter White ist dabei der Kracher schlechthin! :-)

  9. Vielleicht ein ganz klein wenig OffTopic, aber irgendwie auch wieder nicht.

    Wie verhält es sich denn, wenn die Polizei bei Ermittlungen Daten eines „Verdächtigen“ mitsamt Tatvorwurf an externe Dienstleister weitergibt?
    z. B. wenn Festplatten ausgewertet sollen, dass dann der inzwischen übliche externe Dienstleister beauftragt wird, Beweismaterial zu sammeln, und dabei nicht nur anonyme Aktenzeichen oder ähnliches weitergegeben werden, sondern gleich noch der volle Name des Verdächtigen inkl. des Tatvorwurfes?

    Das finde ich fast schon ein klein wenig heftiger, passiert aber jeden Tag in Deutschland.

    Unrechtbewusstsein? Keines! Wieso sollten sich also die Tatort-Polizisten an geltendes Recht halten, wird doch in der Realität auch nicht getan, da werden die Rechte der Bürger auch mit Füßen getreten. Sogesehen sind die Tatort Drehort-Gestalter nur konsequent.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.