Schwarzfahren für Netzpolitik

Was hat Schwarzfahren mit Netzpolitik zu tun? Bisher wussten wir das nicht, aber es gibt ja immer Überraschungen im Leben. Dank eines Diebstahldeliktes erhält der Netzpolitik e.V. (theoretisch) in den kommenden zehn Monaten insgesamt 1000 Euro (in monatlichen 100 Euro Raten). Hintergrund ist, dass es mindestens einen Richter gibt, der unsere Arbeit gut findet und dieser hat im Rahmen einer Bewährungsstrafe für einen Diebstahl den Beschuldigten dazu verurteilt hat, die Strafe an uns auszuzahlen.

Wir wussten nicht, dass das geht, freuen uns aber über die ungewöhnliche Fundraising-Aktion zur Refinanzierung unserer Arbeit und bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten. Also gut zu wissen: Falls Ihr mal zu einer Geldstrafe verurteilt werdet, z.B. für wiederholtes Schwarzfahren oder anderen Delikten, denkt doch an uns. :-)

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20 Ergänzungen

  1. Wenn Sie Rassismus vermeiden wollen, sagen Sie einfach umsonstfahren anstatt schwarzfahren.

    1. Sicher? Ethymologisch scheint das doch auf den jiddischen Ausdruck „shvarts“ für „Armut“ zurückzugehen.

    2. Echt jetzt? Dann darf ich sicher nicht meinen Teppich als schwarz bezeichnen, da ich ja dann bestimmt total rassistisch auf etwas „maximalpigmentiertem“ rumtrampele?

      Im Ernst: Siehe Wiktionaray: https://de.wiktionary.org/wiki/schwarz-
      Besonders den Teil „und ist vom Farbwort schwarz deutlich zu unterscheiden“

      Pseudo-PC bringt niemandem was.

      1. Ja. Nein, der ’schwarze Teppich‘ als Farbe ist was anderes als das komposite schwarz-, wie Du im nächsten Absatz selbst sagst.

        Zur PC von schwarz- ist es gerade nicht relevant, wie es gebraucht wird; der interessante Teil wäre die Ethymologie.

    3. Umsonstfahren ist auch falsch…

      denn die „Beschuldigten“ fahren ihre Wunschstrecke sicher nicht umsonst, sie kommen ja ihrem Wunschziel näher… eher gratis. Oder bezahlfrei? entgeltlos?
      Wo sind die Neologismus-Profis wenn man sie mal braucht?

      1. Da braucht’s keinen Neologismus. Das amtliche „Beförderungserschleichen“ ist doch mehr als korrekt – laktosefrei, genderneutral und trifft den Kern und die Kernin. Etymologen an die Front!

    4. Größter Unsinn den ich je gehört habe.
      Rassistisch ist, was rassistisch gemeint war,
      nicht was irgendwelche Hobby-Textdeuter daraus lesen.
      Wollt ihr das Wort schwarz jetzt vebieten und Schwarzbrot gleich dazu?
      Oder nur schwarz in nagativem Kontext?
      Wer in jedem gebräuchlichen Satz Rassismus vermutet,
      sollte vielleicht mal selber seine Einstellung überprüfen,
      denn die hilft der Toleranz und Integration keinen Schritt voran.

      Ontopic, find ich ne gute Sache wenn Richter sich für Netzpolitik einsetzen und diese fördern möchten. Das Zeugtvon einem gesunden Demokratieverständnis auch in Bereichen, in denen andere Richter am liebsten die Totalüberwachung hätten.

      1. Falsch, rassistisch ist, was rassistisch ankommt. Ich sage ja auch nicht es tut nur weh, wenn ich geplant habe dir ins Gesicht zu schlagen.
        Und da es Betroffene gibt, die sich dazu klar positionieren, werde ich den Ausdruck nicht mehr benutzen.
        Siehe
        http://www.panafrikanismusforum.net/rassistischen-begriff-schwarzfahren.html

        Wer sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchte, dem kann ich nur das Buch „Deutschland Schwarz-Weiss“ von Noah Sow empfehlen.
        http://www.deutschland-schwarzweiss.de
        Die Etymologie eines Wortes mag gewisse Nuancen erklären, aber bestimmt nicht die heutige Bedeutung eines Wortes.

    5. Wenn man blau Bahnfahren darf, darf man ja wohl auch schwarzfahren. Alles andere wäre Rassismus!

  2. Stephanie scheint mir auch eine Rassistin zu sein, denn sie publiziert hier in der Farbe Schwarz! Skandal! Verbieten!

  3. Da hilft ein Blick ind die §§ 56 b Nr. 2 StGB und 153 a Nr. 2 StPO. Zur Finanzierung von gemeinnützigen Vereinen seit Jahren ein unverzichtbares Instrument des Fundraising.

    1. Wie ist das eigentlich, entscheidet der Richter, welcher Verein bedacht wird oder kann man da als Verklagter mitbestimmen?

      Das klingt nämlich oben so als ob ich das als Verklagter selbst entscheiden kann.

      1. Das entscheidet der Richter, wobei er manchmal guten Argumenten des Verurteilten zugänglich ist.

  4. eigentlich lohnt sich ja hier eine debatte um entkriminalisierung der beförderungserschleicherung. aber wichtiger scheint mir, das zwar in diesem fall die zuwendung sinnvoll ist, sinnvoller aber ein sammelfonds über den nicht nur ein/e richter/in entscheidet. soll meines wissens in berlin eigentlich schon so sein.

  5. Geldauflagenmarketing ist das Zauberwort. Andere Organisationen nehmen darüber sehr viel Geld ein – wir bei Wikimedia Deutschland versuchen es auch, aber es gelingt uns nicht wirklich.

    Habt ihr den Richter / Staatsanwalt mal angerufen und gefragt, wieso er Euch gewählt hat bzw. wie er auf Euch aufmerksam geworden ist? Und ob der Täter etwas hatte, was irgendwie mit Netzpolitik in Verbindung steht?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.