Regulierungsbehörde antwortet zum Spotify-Tarif in Österreich

Die Österreichische Regulierungsbehörde RTR antwortete mir auf 5 Fragen zum neuen Spotify-Tarif des Mobilfunkers Drei. Wir haben über die Vorstellung dieser Verletzung der Netzneutralität letzte Woche hier bereits berichtet. Sehr lesenswert sind auch die 5 Gründe von Leonhard Dobusch wieso der Spotify-Tarif ein Problem darstellt und welche Stellen jetzt gefordert sind einzuschreiten. Die direkteste Möglichkeit etwas zu unternehmen hat die Regulierungsbehörde RTR, die sieht das jedoch etwas anders:

1) Wann hat die Behörde Kenntnis vom Spotify-Tarif erhalten?

Die RTR-GmbH hat vom Spotify-Tarif am Mittwoch (4. Juni 2014) aus
Medienberichten erfahren.

2) Sofern es ein Verfahren im Rahmen geänderter AGB Bedingungen für
dieses Zusatzpaket gab, wurden von Seiten der Behörde Bedenken oder
Einspruch vorgebracht?

Da es sich beim gegenständlichen Angebot beim Stand der derzeitigen Beurteilung um ein Zusatzservice handelt und nicht um einen Kommunikationsdienst im Sinne des § 3 Z 9 TKG 2003, unterliegt dieses Angebot nicht der Prüfung der Telekom-Control-Kommission nach § 25 Abs 6 TKG 2003 und wurde von Drei auch nicht bei der RTR-GmbH angezeigt. Zu den offenen technischen Fragen des Angebots (siehe Antwort Frage 3) schickt die RTR-GmbH ein Auskunftsersuchen nach dem Telekommunikationsgesetz an Drei.

Kommentar: Die AGBs von Internet-Produkten müssen der Regulierungsbehörde angezeigt werden und die hat dann die Möglichkeit Dinge zu beanstanden und diese AGBs im Zweifelsfall auch wieder zurückweisen. Bei Zusatzprodukten muss dies scheinbar nicht erfolgen. Man hört aber durch, dass die Regulierungsbehörde trotzdem gerne vorab informiert gewesen wäre.

3) Sieht die RTR in diesem neuen Spotify-Tarif eine Verletzung der
Netzneutralität nach dem RTR-Positionspapier zur Netzneutralität?

Die RTR-GmbH steht dem neuen von H3A präsentierten Spotify Angebot kritisch gegenüber, da es durch die Nicht-Anrechnung der anfallenden Daten auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen zu einer kommerziellen Bevorzugung eines speziellen Dienstes kommt. Ebenso unterliegt Spotify möglicherweise keiner potentiellen Drosselung nach Überschreiten des Datenvolumens, was als technische Bevorzugung zu werten wäre. Darüber hinaus wäre eine Ausnahme von Spotify aus der Bandbreitenlimitierung denkbar. Die RTR-GmbH stellt diesbezüglich genauere Analysen an und richtet deswegen ein Auskunftsersuchen zu den technischen Details an H3A. Sowohl die kommerzielle als auch die technische Bevorzugung von Spotify widerspricht dem Prinzip der Netzneutralität und steht daher nicht im Einklang mit dem Positionspapier der RTR-GmbH. Mittel- und langfristig gefährden solche Verstöße gegen die Netzneutralität die Innovationskraft des Internets, da andere ähnliche Dienste benachteiligt und der Wettbewerb auf diesen Markt verzerrt wird. Positiv ist lediglich zu vermerken, dass der Endkunde nicht „zwangsbeglückt“ wird sondern sich aktiv für den Dienst entscheiden muss. Dieser Umstand mildert die Bedenken gegen das Angebot, kann sie aber nicht beseitigen.

Kommentar: Für eine Behörde ist das ein außerordentlich klares Statement. Am Ende wird zwar ein klein wenig zurück gerudert, aber ein solches Auskunftsersuchen ist schon eines der Druckmittel im Arsenal der RTR und kann der erste Schritt im Rahmen eines sogenannten Aufsichtsverfahrens sein, wo noch viel härtere Schritte folgen können. Das Auskunftsersuchen der RTR müsste die selbe Antwort bekommen wie meine Anfrage an den Drei Support vom 6. Juni, also dass Spotify auch nach verbrauchtem Monatsvolumen nicht gedrosselt wird.

4) Hat die RTR rein rechtlich eine Handhabe um dieses vertikal
integrierte Zusatzprodukt vom Markt zu nehmen?

Wie bereits in unserem Positionspapier zur Netzneutralität dargelegt, verfügt die RTR-GmbH  derzeit nur über einen eingeschränkten rechtlichen Handlungsspielraum. Die geplante Verordnung der Europäischen Kommission, die gegenwärtig diskutiert wird, würde solche Angebote neuen Regeln unterwerfen und den Handlungsspielraum der RTR-GmbH entscheidend erweitern. Der Umstand, dass es bezüglich des aktuellen Angebots von H3A keine konkreten rechtlichen Grundlagen gibt, unterstreicht nochmals die Notwendigkeit einer europaweiten harmonisierten Regelung. Daher setzt sich die RTR-GmbH auf europäischer Ebene für eine rasche gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein.

Kommentar: Mit dem Verweis auf die EU Verordnung zur Netzneutralität hat die RTR Recht. Natürlich ist nur eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein wirklicher, rechtssicherer Schutz vor den Bestrebungen der ISPs die Kontrolle über ihr Netzwerk zu missbrauchen. Damit ist Österreich gefordert sich im Rat der Europäischen Union für eine echte Absicherung der Netzneutralität einzusetzen und rasch die Verordnung zum Telekom Binnenmarkt fertig zu verhandeln.

Aber auch ohne EU Verordnung hätte die RTR, nach meiner Auffassung, weitere Mittel zur Verfügung. In einem so genannten Aufsichtsverfahren kann die Behörde auch selbstständig tätig werden und von der Beauskunftung einzelner Informationen bis hin zur Enteignung eines ISPs autonom sehr viel tun. In der alltäglichen Regulierungspraxis greift man natürlich nur selten zu solch drastischen Mitteln wie Enteignung. In den meisten Fällen reicht die Drohung der Behörde schon aus, um ihren Willen durchzusetzen. Ob Sie das in diesem Fall tun wird ist die eigentliche Frage.

5) Sofern eine solche rechtliche Handhabe existiert, würde die RTR in
diesem Fall davon gebrauch machen?

Da der rechtliche Handlungsspielraum der RTR-GmbH derzeit stark eingeschränkt ist, handelt es sich hierbei um eine hypothetische Frage. Die RTR-GmbH wird Angebote dieser Art analysieren und die zukünftigen Entwicklungen genau beobachten.

Um für Klarheit zu sorgen habe ich noch einmal ein paar Fragen an die RTR gestellt:

1) Wurde im Rahmen ihres Auskunftsersuchen an Drei bereits ein Aufsichtsverfahren eingeleitet? 

2) Bis wann rechnen sie mit einer Antwort auf ihr Auskunftsersuchen an Drei? (Fristsetzung)

3) Bis wann ist mit einer Analyse von Seiten der RTR in diesem Fall zu rechnen und wird diese zur Gänze oder in Teilen öffentlich gemacht? 

4) Hätte die RTR im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens nicht einen erweiterten Handlungsspielraum, von welchem sie selbstständig zur Durchsetzung ihres Positionspapiers gebrauch machen könnte? 

5) Wurde ebenfalls ein Auskunftsersuchen an Spotify gestellt bzw. planen Sie von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen? 

6) Liegen BEREC Informationen zu vertikal integrierten Zusatzpaketen, wie zum Beispiel Spotify oder Deezer, vor?  

7) Gäbe es im Rahmen der Universaldienst-Richtlinie eine Möglichkeit für die Behörde in diesem Fall selbstständig tätig zu werden bzw. könnte das zuständige Ministerium auf Basis bestehender Gesetzte mittels Verordnung neuen Handlungsspielraum für die Behörde in diesem Fall eröffnen? 

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19 Ergänzungen

  1. Na, dann hoffen wir mal, dass sich Drei hier eine Klatsche einfängt. Auf jeden Fall gut zu sehen, dass die Regulierungsbehörde anscheinend noch nicht zur dunklen Seite der Macht übergelaufen ist (wie die FCC).

  2. „Mittel- und langfristig gefährden solche Verstöße gegen die Netzneutralität die Innovationskraft des Internets, da andere ähnliche Dienste benachteiligt und der Wettbewerb auf diesen Markt verzerrt wird. “

    Absurder geht es wohl nicht mehr. Wer mehr bezahlt, bekommt mehr: Beim Bäcker, im Supermarkt, im Buchladen, beim Arzt, in der Apotheke, beim eigenen Arbeitgeber (da andersherum) …

    Unternehmen selbständig Angebote festlegen und am Markt platzieren zu lassen, um zu sehen, ob die Kunden diese Angebote annehmen, gefährdet also die Innovationskraft und verzerrt den Wettbewerb? Auf eine solche Begründung kann nur eine staatliche Behörde kommen. die ja bekanntlich von Wettbewerb in etwa so viel Ahnung hat wie ein Eskimo von der Sahara. Wobei dies jetzt fast schon den Eskimo beleidigt.

    1. Man, Harry, kurz nachdenken sollte helfen. Wenn Dein Bäcker eine zu kleine Tür hat, dann würden es die meisten Menschen nicht fair finden, wenn Du als Vielbezahler immer vordrängeln kannst. Denn manchmal kriegen die hinten in der Schlange nur noch Bäckerzeug ab, was sie gar nicht haben wollten oder gehen sogar leer aus.

      Aber jetzt aufpassen, Raketenhirn-Harry, denn der Bäckermarkt im Internetz geht ein klein wenig anders, weil es eben nicht um Deine Brötchen geht, sondern um Waren, die den Grundrechten der Kommunikations-, Rezipienten- und Meinungsfreiheit unterliegen. Entsprechend können die großen Bäckerketten nicht unter sich ihr tolles Werbenetz aufteilen, dabei schön unten den Großen um die Zugänge in den Verkaufsraum feilschen, sondern haben Rücksicht zu nehmen.

      Vorschlag für eine Postkarte für Deinen Bad-Spiegel:
      Profit ist nicht alles.

      1. Ob die Bäckerkunden es fair finden oder nicht, wenn ich als jemand, der mehr zahlt als andere, immer nach vorne drängeln darf, ist doch vollkommen uninteressant. Das ist allein die Entscheidung des Bäckers. Wenn das andere Kunden nicht toll finden, suchen sie sich einen anderen Bäcker. Und wenn das zu viele Kunden machen, wird der Bäcker sein Geschäftsmodell sehr bald überdenken, um am Markt bestehen zu können. Denn sein Konkurrent wirbt schon damit, dass es bei ihm angeblich sehr viel fairer zugeht.

        Meinungsfreiheit als Grundrecht gilt immer nur gegen den Staat. Das habe ich in meinen Staatsrechtsvorlesungen in den ersten Stunden bereits lernen dürfen. Es gibt kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit gegen eine natürliche oder juristische Person. Wenn meinem Geschäftspartner meine politische Ansicht nicht gefällt, kann er jederzeit im Rahmen geltender Verträge seine Geschäftsbeziehung mit mir beenden. Andersrum genauso. Wenn also der Bäcker aus dem Beispiel keine Linken, Rechten, Grünen, Blauen oder Schwarzen mag, dann muss er sie auch nicht bedienen und kann sie aus dem Laden werfen.

        Und wenn mein Internetprovider mich nicht mag – egal aus welchen Gründen – dann kündigt er mir eben meinen Vertrag zum Laufzeitende. So einfach ist das.

        Ich finde die Blauäugigkeit und Naivität mancher Zeitgenossen sehr erschreckend. Da wird nach dem Staat gerufen (Netzneutralität per Gesetz) und nicht einmal auch nur eine Sekunde daran gedacht, dass dies bedeutet, die Büchse der Pandora zu öffnen. Denn als nächstes kommt der Staat und möchte gerne auch durch Filter dafür sorgen, dass „verbotene“ und „böse“ Meinungen aus dem Internet gefiltert werden. England hat ja bereits ein solches – noch freiwilliges – System. Wenn der Staat erst einmal den kleinen Zeh in der Tür hat, wird er als nächsten in deine Wohnung einziehen. Das war schon immer so und das wird auch immer so sein. Und dann kommt das böse Erwachen.

        Nur dann ist es zu spät. „Haben wir ja alles nicht gewusst!“ Doch, das wusste man, wenn man auch nur einen Blick in die Geschichte geworfen hätte.

      2. Mit der Argumentation, dass die Kunden zu anderen Anbietern gehen, kannst du beim österreichischen Internet meines Erachtens kaum kommen (hab mich gestern informiert, weil ich im Oktober nach Österreich ziehe).

        Beim stationären Internet gibt es meiner Erfahrung nach zwei Anbieter, die in den meisten Gebieten zu haben sind: UPC (Kabel) und A1 (Festnetz). Wobei ich vermute, dass UPC auch wieder nur in Städten verfügbar ist, d.h. in manchen Regionen ist A1 immer noch ein Monopolist.

        Beim mobilen Internet sieht es ein wenig besser aus, aber auch hier ist der Markt nicht soooo groß. Da gibts die großen Anbieter A1, T-Mobile und Drei. Dann hast du noch ein paar Billigmarken, die meines Wissens auch den großen Marken gehören (d.h. nicht nur deren Netz benutzen, sondern inzwischen auch von denen gekauft wurden). Da wären Bob (A1) und Yesss (A1). Unabhängige Unternehmen sind vermutlich Börserl (Marke von Spar) und Ge-org (Marke von MediaMarkt/Saturn).

        Es liegt also ein Oligopol vor, d.h. auch hier muss reguliert werden.

      3. „Meinungsfreiheit als Grundrecht gilt immer nur gegen den Staat.“

        Das ist so richtig, es gibt aber noch die „mittelbare Drittwirkung der Grundrechte“. Das bedeutet, dass der Staat in seinem Handeln auch beachten muss, dass die Grundrechte bei Zivilprozessen beachtet werden. D.h. auch ein Zivilgericht muss prüfen, ob die Gesetze, die es anwendet, in ihrer Auslegung grundgerechtskonform sind. Beachtet es das nicht ausreichend, kann auch ein Urteil des BGH vom BVerfG als grundrechtswidrig erklärt werden und der BGH muss sich erneut mit dem Fall befassen.

      4. @Stefan:

        Auch hier muss ich fragen, warum deiner Meinung nach ein Oligopol vorliegt? Vielleicht lautet die Antwort ja, wie das bei allen Monopolen das der Fall ist, schlicht und ergreifend „Staat“.

        Wobei die Zahl der Anbieter auch wieder irrelevant ist. Relevant wird dies nur, wenn neue Marktteilnehmer durch den Staat (denn niemand sonst kann das) am Markteintritt gehindert würden. Aber dann hätten wir ja wieder ein staatliches Mono- oder Oligopol vorliegen.

      5. Ich sehe nicht, wieso es nur ein Oligopol geben kann, wenn der Staat den Markteintritt behindert. Wikipedia definiert Oligopol folgendermaßen: „Als Oligopol […] wird in der Mikroökonomik eine Marktform bezeichnet, bei der viele Nachfrager wenigen Anbietern gegenüberstehen.“

        In der Schule habe ich ebenfalls gelernt, dass ein Oligopol dann vorliegt, wenn sich sehr wenige Anbieter den Markt aufteilen (aber entgegen dem Monopol nicht nur einer).

        Natürlich gibt es auch das gesetzlich legitimierte Monopol (z.B. die GEMA für Musik), aber das ist nicht die einzige Form von Monopolen.

        Die Wikipedia nennt weiters als Beispiel für ein Oligopol den deutschen Fahrtreppen-Markt, weil es hier nur vier Anbieter gibt. Ich bezweifle, dass es ein staatliches Gesetz gibt, welches den Eintritt von neuen Anbietern in den Fahrtreppen-Markt reguliert.
        Als weiteres Beispiel in der Wikipedia wird – oh wunder – der deutsche Mobilfunkmarkt erwähnt: „Es gibt in Deutschland vier öffentliche Netzbetreiber, nämlich T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O₂, denen Millionen von Mobilfunknutzern gegenüberstehen.“

      6. @Stefan:

        Zum einen kann es Monopole nur aufgrund staatlicher Intervention geben. Den Fall eines echten natürlichen Monopols, wenn ein Unternehmen alle Rohstoffe einer bestimmten Art besitzt, lasse ich hier mal weg, weil es in der Praxis keine Bedeutung hat.

        Abgesehen also davon kann kein „Monopolist“ einen anderen Marktteilnehmer am Markteintritt hindern. Er kann höchstens durch bessere Angebote die Kunden dazu bewegen, weiterhin lieber bei ihm zu kaufen. Das wiederum wäre dann abe reine normale Marktentwicklung, beruhend auf den freien Entscheidungen der Kunden.

        Bei Oligopolen sieht es ähnlich aus. Wenn es ohne staatliche Eingriffe nur wenige Anbieter gibt – du nanntest das Beispiel der Rolltreppenhersteller, bei denen ich aber nicht weiß, ob die Angaben stimmen – kann dies eine ganz normale marktkonforme Entwicklung sein und ihre Ursachen in geringer Nachfrage haben, als eine mögliche Begründung. Solange aber kein Gesetz andere Marktteilnehmer am Bau und dem Vertrieb von Rolltreppen hindert, ist es eine vollkommen normale Marktentwicklung, basierend auf den Kaufentscheidungen der Kunden.

        Da aber der Rolltreppenmarkt nicht unerheblich, vielleicht sogar mehrheitlich, von staatlichen Kunden dominiert ist (Kommunen, Deutsche Bahn als staatliches Unternehmen), bleibt hier für mich die Frage, inwieweit wir es an dieser Stelle wirklich mit einem freien Markt zu tun haben.

        Dann zum Mobilfunk. Die Telekom hatte ein halbes Jahrhundert lang – die Zeit vor der zweiten Republik mitgezählt ist es sogar locker ein Dreivierteljahrhundert – ein – natürlich – staatliches Monopol. Das wirkt bis heute nach. Alle Mobilfunkanbieter bis auf Vodafone sind Monopolerben (niederländische Post, spanische Post, Deutsche Bahn und deutsche Post).

        Dazu kommt die damals entscheidende Versteigerung von 3G-Frequenzen. Hier verkaufte der Staat etwas, was er niemals besaß. Er verwaltete nur die Frequenzen, um gegenseitige Störungen auszuschließen. Weil es aber so verlockend war, versteigerte er sie, statt sie in einem Losverfahren mit vielen Tranchen zuzuteilen. Das Ergebnis ist, das nur die zahlungskräftigsten Unternehmen überhaupt eine Chance hatten. Das Oligopol wurde geboren.

        Allerdings gibt es Tausende von Providern, die die eingekauften Vorleistungen zu unterschiedlichsten Konditionen unters Volk bringen. Ein wirkliches Oligopol liegt also gar nicht vor.

        Aber eben auch hier kann man deutlich erkennen, das die eigentliche Ursache wieder beim Staat und seiner Geldgier lag.

    2. da es keinen wettbewerb zwischen den internet bäckern gibt, kann der kunde auch nicht wählen.

      am land gibts stationär aDSL von A1 mit 2-8Mbit regulär, oder Kabelbetreiber in großen Städten (UPC Wien, Kabelplus NÖ(BGLD)

      der Bäcker (ISP) ist aber nur der Infrastrukturanbieter. Der Wettbewerb den es zu schützen gilt ist das Internet. Da tummeln sich die unterschiedlichsten Services für die du bezahlen kannst. und zu denen du neutral zugang erhalten must um den wettbewerb dort zu wahren.

      1. Ausserdem sind Bäcker vielleicht ein ungünstiger Vergleich:
        Stell‘ Dir vor, bei Deinem neuen Mercedes-Benz ist ein linke-Spur-Abo eingebaut: Rechts und mittig dürfen alle fahren, links nur Du- Fair?

      2. @Chris:
        Natürlich ist das fair: Ich habe dafür bezahlt, da ein Mercedes nun mal mehr kostet als ein Fiat. Wer auch links fahren möchte, kann dies jederzeit tun, wenn er sich einen Mercedes kauft.

        @cave:
        Frage 1: Warum gibt es keinen Wettbewerb? Oder anders gefragt: Warum gibt es angeblich nur so wenige Anbieter? Beginnt die Antwort eventuell mit „S“ und hört mit „taat“ auf?

        Frage 2: Ob ein ISP Infrastrukturanbieter ist oder nicht, ist irrelevant. Ein ISP bietet mir eine Dienstleistung. Für diese muss ich bezahlen. Bezahle ich mehr, bekomme ich unter Umständen auch eine bessere Leistung (insgesamt schneller oder schneller für den von mir gewünschten Service). Das ist überall so. So kann ich ich österreichische Autobahnen (Infrastruktur) nur benutzen, wenn ich dafür extra zahle. Dafür komme ich schneller an mein Ziel. Möchte ich nicht mehr bezahlen, muss ich andere Straßen nutzen, mit denen ich deutlich langsamer an mein Ziel komme.

      3. @Harry
        Frage 1: Warum gibt es keinen Wettbewerb?
        Das liegt an der Monopolbildung der privaten. Das hemmt Ausbau und Innovation.
        Und da Internetleitungen (Kupfer/Glasfaser) verbuddelt werden muss und kein zweites mal rentiert zu verlegen. -> deshalb sollte auch die Leitung gemeinschaftsgut sein.

        Weil das ehemalige Monopol-Staatsnetz an Private verschleudert wurde und diese keinen Nachzügling ins Netz lassen.

        Frage 2: Ob ein ISP Infrastrukturanbieter ist oder nicht, ist irrelevant. <– tja das ist keine Frage, das ist eine Feststellung.

        Um bei deinem Autobahnbeispiel zu bleiben. Soll die Asfinag jetzt einzelne Autobahnkilometer als Specialised Service an VW verkaufen.
        Alle Autos müssen 80kmh fahren, nur Autos aus dem VW Konzern dürfen 130kmH fahren. der nächste Straßenabschnitt ist dann 50kmH für alle, nur mit dem Mercedes Autobahn Extra darfst du 130km/h fahren?

        Und dann gibts noch die extra Vignette für Opel Fahrer Harry, der darf überall 75km/h fahren, nur auf allen Autobahnen Tirols darf er 120kmh fahren?
        Für Vauxhaull gilt das aber nicht. Lizenztechnische Probleme.

        Fährt man Renault, Honda oder Steyr-Puch gibt es keine schnelleren Vignetten.

        http://jointhefastlane.com/#specials

      4. @cave:

        „Weil das ehemalige Monopol-Staatsnetz an Private verschleudert wurde…“

        Du gibst die richtige Antwort. Auch in Österreich wurde verfahren wie in Deutschland. Der Staat hatte jahrzehntelang ein Monopol und verkaufte dann aus Geldgier große Frequenzbereiche, statt sie in vielen Tranchen zu verlosen. Folglich bekamen die zahlungskräftigsten Anbieter die wenigen Blöcke. Ohne staatliches Monopol und ohne Geldgier des Staates gäbe es heute unzählige Anbieter, wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auch.

        Und zur Maut und den Autobahnen: Straßen kann man sehr gut mit Netzen vergleichen. Und wer mehr zahlt (Pickerl), kommt schneller durch die Netze an sein Ziel.

        Und ja, natürlich, warum sollte ein privater Straßenbesitzer nicht die von ihm frei festzulegenden Tempolimits nicht auch gestaffelt nach gezahltem Pickerl oder jedem anderen Kriterium festlegen? Übertreibt er es mit seiner Gier, werden die Leute seine Straße meiden, Ausweichstrecken benutzen oder ein anderer baut eine neue Autobahn ganz in der Nähe.

  3. @Harry

    Dem ist nichts zuzufügen. Sehr schön erklärt. Den Staat noch stärken, absolute Nullnummer. Vor allem bei den „kompetenten Netzpolitikern..würg“ der christilchen…..

    1. Die sind so kompetent, sie betreten gerade Neuland :-)

      Aber wenn gerade Netzaktivisten, die sich Meinungsfreiheit und den Kampf gegen die Zensur auf die Fahnen schreiben wollen, alles Dinge, die ich absolut teile und unterstütze, nach dem Staat rufen, dann ist das schon kafkaesk.

      Sie wissen nicht, was sie tun, wäre da wohl noch eine harmlose Erklärung. Wer nach dem Staat ruft, wird in der Diktatur/Zensur/Meinungsunterdrückung aufwachen.

  4. Ponyhof-Träume von funktionierenden Märkten sind ja so etwas schönes. Vor allem wenn hier noch die BWL-Spezialexperten Marke Bertelsmann zum Ponystreicheln und zur Politikschelte vorbei kommen. So viel geballte Expertise und Leistungsorientierung sieht man hier selten versammelt.

  5. Habe auf Slashdot einen Englischen Brief an Abgeordnete gefunden der das Kernproblem der Netzneutralität so gut beschreibt wie kein Anderer:

    Als Zugstrecken gebaut wurden gab es extra Sitze für die erste Klasse, aber sie waren Teil des selben Zuges, fuhren mit der selben Geschwindigkeit und auf der selben Strecke zum selben Ziel.

    Diese Errungenschaften haben den Armen, der Mittelschicht und den Reichen zu mehr Wohlstand verholfen.

    Die Regulierungsbehörde(FCC) würde das jetzt gerne alles Ändern und denen die es sich leisten können extra Gleise legen die nur sie benutzen dürfen und andere Gleise verdrängen, wo durch sie langsamer werden. Es wird die Reichen bevorteilen und den Rest benachteiligen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.