Regierungskommission empfiehlt Australien Einführung von ‚Fair Use‘ im Urheberrecht

Australien-Law-Reform-CommissionAuch außerhalb Europas gibt es in vielen Staaten Diskussionen darüber, wie sich das Urheberrecht mit neuen digitalen Technologien und Nutzungsformen besser in Einklang bringen lässt. Als eines der zentralen Probleme wird in den meisten Fällen die mangelnde Flexibilität und Enge von Ausnahme- und Schrankenbestimmungen gesehen.

In Australien hat jetzt die Law Reform Commission der Regierung nach zweijährigem und umfassenden Konsultationsverfahren einen 478-Seiten starken Bericht zum Thema „Copyright and the Digital Economy“ (PDF) vorgelegt (eine kurze Zusammenfassung gibt es ebenfalls). Die zentrale Empfehlung des Berichts ist eindeutig: Australien soll eine Fair-Use-Klausel nach Vorbild des US-Copyrights einführen. In der Zusammenfassung (S. 12f.) werden exemplarisch folgende Gründe für diese Empfehlung aufgelistet (meine Übersetzung):

  • Fair use ist flexibel und technologieneutral.
  • Fair use fördert das öffentliche Interesse und transformative Nutzung.
  • Fair use unterstützt Innovation.
  • Fair use passt besser zu nachvollziehbaren Erwartungshaltungen von Konsumenten.
  • Fair use hilft die Märkte von Rechteinhabern zu schützen.
  • Fair use ist ausreichend rechtssicher und prognostizierbar.
  • Fair use is kompatibel mit Urheberpersönlichkeitsrechten und internationalem Recht.

Für den Fall, dass sich das Parlament gegen eine Einführung von Fair Use entscheidet, empfiehlt die Kommission zumindest den Schrankenkatalog auszudehnen und zu flexibilisieren – etwas, das die Initiative rechtaufremix.org auch in Europa erreichen möchte. Die klare und eindeutige Empfehlung der Regierungskommission für Fair Use, vor allem auf derart solider Grundlage, sollte jedenfalls auch den Verantwortlichen in Europa zu denken geben.

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