Redtube-Abmahnungen: Eine überflüssige Saga neigt sich dem Ende zu

Seit Anfang Dezember sorgten die Massenabmahnungen gegen mutmaßliche/vermeintliche/eventuelle Betrachter von Streams auf der Porno-Streaming-Seite Redtube für Gesprächsstoff. Schnell entstand der Eindruck, dass die ganze Angelegenheit eher dubios sein könnte. Leonhard Dobusch schrieb an dieser Stelle von einem „dreifachen Skandal“:

Der eigentliche Skandal ist […] die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten durch das Landgericht Köln. Dass man hier trotz mehr als fragwürdiger rechtlicher Begründung und ebenso fragwürdiger Beschaffung der IP-Adressen, die Telekom zur massenweisen Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet hat, ist schon erstaunlich.

Schon damals wurde gemutmaßt, dass die Nutzerdatenweitergabe auf mangelndes technisches Verständnis des Gerichts zurückging, das Streaming und Torrent-Download gleich behandelte und ausserdem die Herkunft der IP-Adressen nicht hinterfragte. Das Landgericht Köln räumte heute ein, dass der Verdacht nicht unbegründet war. Den ersten Beschwerden von Anschlussinhabern wurde stattgegeben; der Antrag der Firma „The Archive“, die Namen und Anschriften von der Deutschen Telekom zu bekommen, hätte abgelehnt werden müssen:

Der Beschwerdeführer ist durch die gestattete Auskunftserteilung in seinen Rechten aus Art. 10 GG verletzt worden, weil die Voraussetzungen des § 101 Abs. 9 UrhG nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der nach Erlass der Entscheidung bekanntgewordenen Umstände nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sind.

In der Pressemitteilung des Gerichts heisst es:

Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der „The Archive AG“ (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte.

Diese Erkenntnis kam erst durch bei Gericht eingereichte Abmahnungen, aus denen hervorging, dass es sich um Streams auf Redtube handelte.

Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar.

Wie „The Archive“ an die IP-Adressen kam, fragt sich das Gericht mittlerweile selbst, hat dazu aber keine Antwort von „The Archive“ erhalten. In einem Prozess dürften die Daten wohl nicht als Beweismittel gelten:

Die Kammer hat angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte.

Ein solcher Prozess ist allerdings eher nicht zu erwarten. Rechtsanwalt Thomas Stadler meint dazu:

Die Entscheidung nutzt den Betroffenen allerdings wenig. Denn mit einer gerichtlichen Geltendmachung durch die Fa. Archive ist angesichts der aktuellen Entwicklung nicht zu rechnen. Andererseits haben die Betroffenen wohl kaum eine realistische Chance die ihnen entstandenen Kosten bei dem Unternehmen geltend zu machen, nachdem die dahinter stehenden Personen ganz offenbar untergetaucht sind.

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5 Ergänzungen

  1. Könnten die von der Abmahnung Betroffenen nicht versuchen, den entstandenen Schaden beim deutschen Staat/dem Gericht geltend zu machen? Gibt es da nicht Sorgfaltspflichten, die verletzt wurden?

    Die Staatsanwaltschaft sollte vielleicht über Kontopfändungen etc. nachdenken, um die Schäden decken zu können? Gab es da schon Rechtshilfeersuchen in Richtung Schweiz?

    Man könnte natürlcih auch darüber nachdenken, „Privatermittler“ zu engagieren (Stichwort Crowdfunding), die auch in Drittländern ohne Auslieferungsabkommen bereitwilig ermitteln…

  2. Also man benötigt nur einen tollen Namen, ein paar IP- Adressen plus Zeitstempel, schreibt dem Gericht irgend eine Geschichte über Downloads und schon hat man die Adressen der „IP- Besitzer“?

    Bananenrepublik halt…

  3. Man liest immer wieder, daß die hinter Archive AG stehenden Personen untergetaucht seien.
    Stimmt nach meinen Informationen nicht, Wiik wohnt weiterhin in Bassersdorf, Schweiz, Reichert weiterhin im Offenbacher Raum, Djengue weiterhin in Weisslingen. Wobei Djengue natürlich nur ein Strohmann mit überquellendem Briefkasten ist.
    Man kann sich schon fragen, warum nicht zumindest bei Reichert, dem Kopf des Konstrukts, ermittelt wird, z.B. mittels Durchsuchungsbeschluß.
    Scheint nicht der Fall zu sein, denn vor ein paar Tagen äußerte sich Reichert noch mit nichtssagenden, pseudo-staatstragenden Phrasen.
    Ween es um Gegner der Abmahnabzocker geht, scheinen hingegen die Staatsanwälten nicht so zögerlich zu handeln. Gestern war zu lesen, daß gegen Berliner Anwälte, die die Abmahner angezeigt hatten, von der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird.
    Haarsträubend…

  4. RA Daniel Sebastian geht zwar offensichtlich die Düse, da er sein Mandat in einigen Fällen zurückgenommen hat, ist aber auch nicht untergetaucht, sondern versendet fröhlich weiter Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von DigiRights.
    Digirights ist, ähnlich wie Archive AG, ein Ableger/Nachfolger von DigiProtect/FDUDM2 (F*** Dich Und Deine Mutter Too) aus dem Raum Frankfurt/Offenbach/Darmstadt. Man loggt weiterhin Peer-to-Peer „Urheberrechtsverletzungen“ mit der Software FileWatch.
    Um diese (langsam abflauende) Filesharing-Abzocke hätte man sich viel früher einmal kümmern sollen, denn wenn man sich diese Fälle nur mal kurz anschaut, erinnert vieles an die Redtube-Abzocke, z.B. zweifelhafte IP-Ermittlung, löchrige Rechteketten etc.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.