Podcastbus-Prozess: Urteil rechtskräftig, Urteilsbegründung eine wahre Freude

Das Blog Metronaut war 2011 beim Castor-Transport mit seinem Podcast-Equipment, welches samt Bus von der Polizei beschlagnahmt wurde. Metronaut setzte sich vor Gericht dagegen zu wehr und bekam nach drei Jahren Recht. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und die Urteilsbegründung eine wahre Freude für die Blogger. Es ist teilweise absurd, wie das Gericht die Polizei abwatschen muss, weil dort Polizisten „in Urlaubsvertretung“ Augenzeugenberichte für Kollegen schreiben. Das hat schon Qualität eines Bananenstaates.

Positiver Nebeneffekt: Das Gericht meinte, es spiele keine Rolle, ob die Metronaut-Blogger im Besitz eines Presseausweis wären (waren sie), denn Grundrechte gelten unabhängig von einem Presseausweis:

“Die Kläger wurden durch die Sicherstellung des VW-Busses nebst der darin befindlichen Gegenstände in ihrem Recht auf freie Rundfunkberichterstattung (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. GG) verletzt. Der Schutzbereich war unabhängig davon eröffnet, ob die Kläger Inhaber eines Presseausweises waren oder nicht. Presseausweise werden – anders als beispielsweise Rechtsanwaltausweise – nicht von einer öffentlichen Stelle, sondern vom Deutschen Journalistenverband ausgegeben. Voraussetzung für den Erhalt ist die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist, die aber gerade nicht Bedingung für einen Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG ist. Der Schutzbereich umfasst nicht nur die Berichterstattung selbst, sondern auch alle wesensmäßig damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auch die Beschaffung der zu berichtenden Informationen [..]. Durch die streitgegenständliche Sicherstellung wurden die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung der Kläger erheblich eingeschränkt.”

Wir gratulieren zum Erfolg und freuen uns über die gelungene Urteilsbegegründung.

Wir hatten im Vorfeld des Prozesses Hans Gift von Metronaut dazu interviewt: Ist ein Aufnahmegerät eine Gefahr für die Polizei? Verfahren zum Podcast-Bus startet am Donnerstag.

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3 Ergänzungen

  1. Polizisten haben in Urlaubsvertretung „Augenzeugenberichte“ geschrieben? Wirklich? Welche Konsequenzen erwartet dann diese Beamten oder zumindest ihre Vorgesetzten?

    War eine rhetorische Frage. Natürlich erwarten sie keinerlei Konsequenzen. Denn was der Bürger nicht darf, darf der Staat seiner Meinung nach natürlich sehr wohl.

  2. Mir fällt es schwer, hier einen Sieg zu erkennen. Ganz offensichtlich rechtswidriges Verhalten ist als solches erkannt worden, Konsequenzen für die Polizei: keine. Von daher könnte man auch finden, dass die Polizisten gewonnen haben, weil sie ohne Konsequenzen machen konnten, was sie wollten.

  3. Schadensersatz geht nicht, weil dazu ein (geldwerter) Schaden nachzuweisen ist.
    Schmerzensgeld geht – und das *muss* eingefordert werden. Wer das nicht tut, lässt die Täter gänzlich unbehelligt und hätte sich den ganzen gerichtlichen Zirkus schenken können.
    Auch das Argument, es ginge einem nicht ums Geld, darf einen nicht von dieser Forderung abhalten – man kann’s ja sinnvoll spenden (Weißer Ring, Netzpolitik.org, …)

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