Obszönitäten aus dem Bundestag: Die kleine „Fuck“-Anfrage (Korrektur: Bundesbehörde ungleich Bundestag)

CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Gwendal Uguen

Politiker der Linken haben eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit Inhaltsfilterungssystemen auf Dienstrechnern des Bundes beschäftigt. Die Anfrage entstand in Folge von Ereignissen vom Anfang diesen Jahres. Auf YouTube wurde am 2. Februar ein Video veröffentlicht, dass die us-amerikanischen Außenpolitikerin Victoria Nuland zeigt. Aufgrund von Ärgernissen in Zusammenhang mit der angespannten Lage in der Ukraine sagt sie gegenüber dem US-Botschafter in der Ukraine: ‚Fuck the EU!‘.

Das Video hatte für Aufregung gesorgt. Vielen Mitarbeiter in Bundeseinrichtung war jedoch der Zugriff auf die Berichterstattung verwehrt geblieben, denn die Nachrichten enthielten allesamt das F-Wort, das offensichtlich geblockt wurde. In der nun veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage bestätigte sich, dass in Bundeseinrichtungen umfassende Filtermaßnahmen in Kraft sind. Doch bevor die Bundesregierung zu einer konkreten Antwort kommt, stellt sie zunächst einmal klar, Filterung geschehe lediglich zum „Schutz der MitarbeiterInnen, der IT-Infrastruktur und des Ansehens der Bundeseinrichtungen.“

Als Filtermethoden werden feste Wortlisten, heuristische Methoden und „andere Mechanismen“ eingesetzt, in manchen Bereichen wird aber auch gar keine Filterung angewandt. Es scheint generell eine sehr heterogene Filter- und Sperrpraxis zu bestehen, denn die Bundesregierung behauptete, die Spiegelmeldung treffe lediglich auf das Verteidigungsministerium zu, da dessen Inhalt kategoriebasiert in den Bundeswehrrechenzentren gespeichert werde.

Eine „kategoriebasierte“ Filterung ist hochgradig undurchsichtig. Durch statistische Auswertungen wird geschätzt, ob ein Inhalt in eine gefährliche Kategorie fallen könnte – genannt werden z.B. „Adult/Mature Content“, „Hate“, „Pornography“, „Racism“ und „Violence“. Die genaue Zuordnung bleibt jedoch – genau wie der Algorithmus, der die Bewertung vornimmt – in der Regel Betriebsgeheimnis.

Das wird oftmals damit begründet, dass mit der selben Software auch Schadinhalte wie Viren oder Phishingseiten geblockt werden sollen und diese durch Kenntnis der internen Funktionsweise einen Vorteil erhielten. Aber es ist mehr als kritisch, wenn privatwirtschaftliche Unternehmen einen Einfluss darauf haben, was Mitarbeiter der Bundesbehörden zu sehen bekommen und was nicht. Vor allem wenn niemand in der Lage ist, die proprietären Verfahren zu auditieren.

Demnach beziehen sich auch die öffentlichen Antworten der Bundesregierung auf Stellen des Bundes, in denen lediglich Wortlisten zum Einsatz kommen. Dazu gehören augenscheinlich das Justizministerium, der Bundesfinanzhof und der Bundesbeauftragte für die StaSi-Unterlagen. Die mitveröffentlichten Wortlisten erscheinen, mit Verlaub, mehr als willkürlich.

„Nur“ 15 Begriffe umfasst die Filterliste des Justizministeriums, darunter befinden sich dann neben den erwartungsgemäßen Kandidaten wie „porn“ und „boobs“ falsch geschriebene Begriffe wie „erotick“ und „nake-dgir“ (für: „naked girl“). Und während man sich bei „icq2go“ noch vorstellen kann, dass sich jemand einen langweiligen Nachmittag mit Instantmessaging vertreiben wollte, führt die Googlesuche nach „melonsnet“ zu einer Klickstrecke, die in einem dubiosen Onlineshop endet. Die Vorstellung, dass ein Bundesmitarbeiter danach aktiv sucht, ist nicht besonders plausibel. Im Patentamt wird dafür mit der nicht-öffentlichen Liste indizierter Inhalte der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gearbeitet. Andere Stellen wollen diese eigens entwickelten Filterlisten aber nicht nutzen.

Ruft man als Bundesmitarbeiter die falschen Internetseiten auf, kann das Konsequenzen haben. Vergehen der missbräuchlichen Internetnutzung werden mit einer breiten Maßnahmenpalette von Missbilligungen über Abmahnungen bis hin zur außerordentlichen Kündigung geahndet. Dabei hätten jedoch laut Antwort der Regierung Filtersysteme nie eine Rolle gespielt. Laut Angaben der Bundesregierung werden die Internetverbindungen jedoch im Allgemeinen sowieso protokolliert. Darauf hatten wir auch in Zusammenhang der bundestagsinternen Vorratsdatenspeicherung bereits hingewiesen.

Aber zwischen der undurchsichtigen Filterpraxis finden sich auch amüsante Perlen der Unbeholfenheit, wie:

Es gibt keine Regelungen zum Umgang mit Internetinhalten, die eine der Bedeutungen des Wortes „fuck“ zum Inhalt haben.

Doch mittlerweile dürfte man sich recht sicher sein, dass zumindest dieser konkrete Term zugänglich ist. Denn sonst würde es mit dem Aufruf der hauseigenen Pressemitteilung und weiterer Berichterstattung zur Sache wohl eher schwierig.

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24 Ergänzungen

  1. Das „fuck EU“ Beispiel macht klar, dass Filtermaßnahmen wichtige Informationen unterdrücken, die eine unabhängige oder objektive Entscheidung von Abgeordneten gefährden.

    Im Grunde ist das Verfassungswidrig, denn die Kommunikationsfreiheit findet ihre Schranken nur im Jugendschutz oder bei einer Verletzung der persönlichen Ehre (was auch immer das ist).

    So wie ein Feigenblatt zwar die Blöße bedeckt, aber glücklicherweise nicht abschafft, was das Überleben der Menschheit sichert, gehen die Filter nicht einmal vor. Sie geben vor den Schwanz direkt abzuschneiden, Menschen vor Jedem und vor allen Dingen vor Jugendliche zu Neutren zu machen. Es ist, wie beim Bilderverbot, eine Leugnung von Tatsachen, sogar von Schönheit und Unschuld, weil einige wenige Idioten Dinge missbrauchen.

    Ich will Euch mal was sagen: Weder Politiker (in der Regel), noch ich oder meine Kinder sind solche Idioten. Zensiert jemand Anderen. Es ist nicht tragbar alle dumm zu machen, ihnen der Information zu berauben, die vielleicht wirklich dazu führt, Dinge richtig zu machen. „Falsch“ zu verbieten, dieses „Fuck you“ zu unterdrücken (und tatsächlich gar nichts zu tun, außer Moral, Wasser zu predigen und Wein zu saufen) ist einfach dämlich. Fuck you.

  2. stellt zunächst einmal klar -> stellt sie zunächst einmal klar
    in manchen Bereichen aber auch gar keine -> (da fehlt noch was :)
    lediglich Wortlisten zu Einsatz kommen -> lediglich Wortlisten zum Einsatz kommen

  3. Auch auf die Gefahr hin hier der Buh-Mann zu werden:
    Muss man hinter jedem technischen Werkzeug gleich Zensur sehen?
    Auch ein Spam Filter oder Filter auf am Arbeitsplatz unerwünschte Inhalte sind in den meisten großen Unternehmen heute Standard.

    Ich für meinen Teil halte es z.B. für durchaus sinnvoll, dass am Arbeitsplatz ein Zugriff auf pornografische Inhalte gesperrt ist. Wozu brauch man sowas am Arbeitsplatz? Wofür braucht ein Abgeordneter / Mitarbeiter im Ministerium dies? Ausgenommen von Spezialfällen für spezifische Themen in der Gesetzgebung / Justiz sehe ich nur wenig Erschwerung hinsichtlich einer „unabhängigen“ und „objektiven“ Meinungsbildung der Volksvertreter. Die Damen und Herren werden nicht von uns gewählt um im Bundestag vorm Ihrem Rechner dann „privatem Vergnügen“ nachzugehen.
    Im gleichen Zusammenhang kann man dann ja auch diskutieren ob Spamfilter nicht auch „Zensur“ sind. Schließlich ist es für den durchschnittlichen Abgeordneten/Regierungsmitarbeiter sicherlich sinnvoll täglich Mails Gewinnspiele, Reisewerbung oder andere klassische Themen der Spamindustrie zu erhalten.
    Fakt ist das es bei Filtermaßnahmen immer False-Positive Meldungen geben wird, daher sind Filter mit sehr viel Fingerspitzengefühl einzusetzen. Das ein Abgeordneter sich seine Meinung nicht frei bilden kann nur weil im Büro bestimmte Begriffe geblockt sind halte ich für etwas an den Haaren herbeigezogen.
    Ob die gewählte Vorgehensweise fachlich/technisch die sinnvollste/beste ist, darüber kann man höchst wahrscheinlich streiten. Mit den oberflächlichen Antworten aus der kleinen Anfrage lässt sich aber kaum ein valides Urteil über die eingesetzte Technologie bilden.

    Solange gewährleistet wird, dass der Auftraggeber, in diesem Fall das jeweilige Ministerium oder der Bundestag, für die Filterlisten verantwortlich ist bzw. diese einsehen kann und im privaten keine Filterung stattfindet sehe ich dies nicht als versuch eine Zensur an sondern als technisch sinnvolle Schutzmaßnahme im Hinblick auf die eigene IT Infrastruktur.
    Wer das anders sieht, hat hoffentlich auch für sich privat den „gemeinem Spamschutz-Zensurfilter“ ausgestellt und verwendet weder Ad-Blocker noch sonstige Schutzmechanismen…

    1. Es geht in meiner Kritik nicht direkt um die Filterlisten. Die finde ich vielleicht persönlich albern, wenn man damit den Abgeordneten das Flashspiel in der Mittagspause unzugänglich macht, aber richtig: Wenn die einsehbar sind, kann das begründet werden.

      Mir geht es bei dem „Zensurvorwurf“ um die Algorithmen, die Inhalte nach Kategorien sortieren und bei denen eben nicht bekannt ist, nach welchem Maßstab das geschieht. Weil es keine bloßen Stichwortlisten gibt. Deshalb schreibe ich:

      „Vor allem wenn niemand in der Lage ist, die proprietären Verfahren zu auditieren.“

      1. Hallo,
        vielen Dank für die Klarstellung. Mein Kommentar bezieht sich nicht nur Ihren Kommentar, sondern auch auf den gesamten Artikel. Soweit mir aus meiner beruflichen Praxis bekannt, ist ein Audit solcher Filter bei seriösen Anbietern durchaus möglich, wird inhaltlich jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Tatsächlich ist hier der Hintergrund diese Verfahren nicht durch eine Veröffentlichung der Filtermechanismen zu schwächen.
        Nicht seriöse Anbieter gibt es hier wie üblich auch, da ich aber nicht bewerten kann welche Anbieter für die Ministerien etc. arbeiten möchte ich mir hierzu kein Urteil erlauben.

        Ich bleibe jedoch bei meiner Ansicht, dass auch Filter basieren auf heuristischer Kategorisierung nicht entscheidend den Meinungsbildungsprozess unserer Volksvertreter beeinflussen, solange keine allgemeine (d.h. auch im privaten) Internetfilterung erfolgt. Nicht alles wo Filter dran steht, ist auch Zensur.
        Der Artikel selbst erscheint unter dem Tag „Zensur“ ohne tiefer darauf einzugehen warum es sich hier um Zensur handeln soll, inhaltlich überrascht mich der Artikel im Hinblick auf den Einsatz von Contentfiltern genauso wenig wie wenn ein Bericht über Spamschutz o.ä. veröffentlicht worden wäre.

    2. Spamfilter sind durchaus rechtlich zweideutig. Nicht als Zensur, aber es ist ein Eingriff in das Datengeheimnis, wenn es der Arbeitgeber oder Mailanbieter ohne dein Einverständnis einen Wortfiler benutzt.

      Und dieser kleine Unterschied macht es aus, es spielt eine grosse Rolle ob ich den Filter bewußt einsetze oder er mir ungefragt untergejubelt wird. Das die Abgeordneten ein gefiltertes Internet bekommen ist wohl kaum verständlich.

    3. Was ein privater Arbeitgeber macht, geht nur ihn und seine Angestellten etwas an. Zensur kann es nur von staatlicher Seite geben, denn einen Arbeitgeber kann ich wechseln, den Staat nicht so einfach. So bezieht sich das Zensurverbot des Grundgesetzes – was bekanntlich ja in keiner Weise Zensur verbietet, sondern sie lediglich an Gesetze knüpft und somit ein sehr schlechter Witz ist – auch ausschließlich auf staatliches Handeln.

      Aber genau darum geht es ja, wenn wir hier von staatlichen Stellen sprechen (Bundestag und seine Verwaltungen, Ministerien etc.). Die Begründung, es geschehe ja nur zum Schutz der $PERSON, ist typisch für das Menschenbild von Politikern. Die kommen nicht auf die Idee, dass ein erwachsender Mensch sich selbst schützt, wenn er dies möchte, oder eben andere bittet, dies zu tun, wenn er es selbst nicht kann oder will. Anders als ein minderjähriges Kind hat er aber keinen staatlichen Vormund, der ihn aus eigenem Antrieb und nach belieben „beschützt“.

      Aber es sitzen dort 620+ Abgeordnete im Bundestag und Vertreter aller Länder im Bundesrat. Wenn es darum geht, unser Eigentum und unsere Macht („alle Macht geht vom Volke aus“) nach Brüssel zu von niemandem gewählten und deshalb per se undemokratischen Bonzen abzugeben, werden selbst 800 Seiten lange Gesetze, die nicht ein einziger Abgeordneter jemals gelesen oder gar verstanden hat, in einem Tag durch beide Kammern gepeitscht.

      Würde die Abgeordneten die Zensur also stören, wäre sie bereits morgen aufgehoben. Offenbar stört es so gut wie niemanden.

      Und da bleibt es ein Treppenwitz der Weltgeschichte und Realsatire, wenn es einer Partei wie Die Linke, die die Abschaffung der Demokratie im Parteiprogramm hat, anheim fällt, die richtigen Fragen zu stellen.

    4. Da die Abgeordenten und die Bundestagsverwaltungen Gesetze im Hinblick auf Pornographie erlassen, müssen sie sich auch mit dem Thema auseinander setzen, vor allem aus dem Grund, damit sie die Sinnfreiheit einiger Maßnahmen direkt selbst erfahren können, nämlich das eine Deutsche Gesetzgebung beim globalen Internet nur eingeschränkt wirken kann und daher nutzlos ist.

      1. So ist es!

        Nur bezweifle ich, dass sie es begreifen oder gar verstehen werden. So geistert die VDS ja immer noch durch die Abgeordnetenbänke. Und ich habe leider nicht den geringsten Zweifel daran, das die VDS früher oder später kommen wird.

        Dabei sollte jedem halbwegs nachdenkenden Menschen klar sein, dass echte Bösewichte Verschlüsselungstechnologien bis hinzu TOR nutzen, wenn sie sich über Verbrechen unterhalten. Terroristen mögen menschenverachtend sein, dumm sind sie in der Regel aber nicht.

        Auch die VDS dient nur zur Gedankenkontrolle, da sie es ermöglicht, Unbedarfte Gedanken- und Meinungsverbrechen zu überführen.

        Man darf niemals vergessen, dass es Politiker immer und ausnahmslos nur um die Macht geht, die sie über andere Menschen ausüben. Und bei einem derart obrigkeitshörigen Volk wie uns Deutsche fällt das halt auf fruchtbaren Boden.

  4. Ein Hinweis: in der Anfrage ging es explizit nicht um den Bundestag, sondern um Ministerien und weitere Bundesbehörden. Im Bundestag sind bisher keine Inhaltefilter aufgefallen. Die genannte „Kleine Vorratsdatenspeicherung“ im Bundestag bleibt davon unberührt natürlich ein Problem.

  5. Wer in der Bildersuche von Google nach „erotick“ sucht findet Dünger und sonstigen Gartenbedarf.

  6. Also TP, bei meinem (Mail-) Provider habe ich den Spamfilter abgestellt. Spam ist sch****e und ich will darüber informiert werden, welche Produkte ich meiden soll. Außerdem hat der Provider seinen eigenen Spam nicht gefiltert, dafür aber Freunde.

    Und Porn am Arbeitsplatz? Braucht man nicht. Werbung braucht man da auch nicht. Nachrichten braucht man da nicht. Kommentare braucht man da nicht. Eigentlich braucht man da, je nach Arbeitsfeld nur Siemens, BMW, den nächsten Flug, Anbieter und Dienstleister. Aber halt, eigentlich hatte ich doch Internet am Arbeitsplatz. Brauche ich da netzpolitik.org? Muss ich wirklich über Sicherheitslücken informiert werden? Oder über Politik?

    Natürlich ist diese Argumentation unfair. Aber sie stellt die Frage nach den Grenzen. Und sie stellt die Frage nach Vertrauen und damit nach Kompetenz. Wird mir die entzogen, so werde ich lieber Papiertüten falten oder eine Kneipe eröffnen.

    Und der Jugendschutz? Solange alle sinnvollen Maßnahmen unterbleiben, statt dessen ein Mäntelchen über das Problem gelegt wird, so lange ist technischer Jugendschutz nichts als Verdummung. Hält man Jugendliche für so verdorben und dämlich, wie man selbst ist? Meint man tatsächlich, man würde nicht bemerken, dass die Jugendschutzprogramme von Pornoanbietern gebaut werden, um legal ihren Schwachsinn zu verkaufen?

    Filter? Für wie blöde, verbrecherisch, wenigstens aber unmündig hält man die Menschen.

  7. Es ist wie im richtigen Leben. Mein Spamfilter schluckt auch manchmal Nachrichten, die dort nicht landen sollten. Genau so, wie er manche nicht aussortiert, die ich im Posteingang nicht haben will.

    Daraus jetzt einen Herrmann zu machen, halte ich für ein wenig übertrieben.

    Für viel bedeutender halte ich, dass der Zugang zu YT-Angeboten überhaupt beschränkt wird, oftmals mit dubiosen Hinweisen auf Urheberrecht. Darüber kann man sich aufregen, als „Bürger“ wie als MdM.

    1. Korrekt, aus den Spam-Filtern den Herrman zu machen ist übertrieben. Doch TP hat damit angefangen, Filter seien doch gut und überall im Einsatz. Es ist allerdings ein Unterschied, ob ich filter oder jemand für (oder gar gegen) mich.

      Es geht auch nicht so sehr um YT, denn so „böse“ wie die Türkei wollen wir ja nicht sein. Es geht darum, dass wir Kindern wie Politikern vorschreiben, was sie sehen dürfen – statt uns dazu zu setzen.

      Es geht darum, dass abgeschafftes Vertrauen kein Vertrauen und keinerlei Kompetenz schafft. Es geht darum, dass man „mit den besten Absichten“ Menschen die Eigenverantwortung und damit jede Möglichkeit zur Entwicklung (der Medienkompetenz und des sozialen Verhaltens) nimmt, dabei aber übersieht, dass es eine Lobby ist, die diese Filter (verkaufen) will.

    1. Na ja, ich hatte schon etwas dazu gesagt, wenn Arbeitgeber filtern. Menschen gehen ihr Hirn (hoffentlich) nicht an der Firmentüre ab.

      Dürfen Behördenmitarbeiter keine Realitäten sehen und dann noch ggF. über das Netz mit entscheiden wollen? Gerade auf die müssen wir und die Regierung sich doch verlassen können.

      Hier meinen differnzieren zu können ist steht in keinem Verhältnis… Es gibt keinen Sinn dabei, außer wenn Behördenmitarbeiter alles … „böse Menschen“ sind.

      Wenn die so wären, dann hätten wir andere Probleme als Porn und Fuck.

      1. Nun, ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich kein Freund irgendwelcher Filter bin.
        Nichtsdestotrotz besteht ein relevanter Unterschied zwischen Bundestag (Legislative) und Behörden der Exekutive wie Ministerien. Und was die ursprüngliche Beschreibung vom Bundestag betrifft, ist es schlicht falsch. Das macht das Filtern in Behörden (übrigens auch der Länder) natürlich nicht besser.

      2. Ja Alvar. Vielen Dank, dass Du das hier so objektiv und besonnen darstellst.

        Meine persönliche Sicht ist, dass die Regierung, selbst das Parlament sich nicht über den Rest stellen darf. Es gibt eine Gewaltenteilung. Sind Filter bei Gerichten und Staatsanwälten? Oder bei anderen Behörden wie bei der Polizei? Das wäre alles nicht akzeptabel. Wo ist die Grenze? Darf es überhaupt eine Grenze geben?

        Oder ist es etwa wie mit dem Kanzlerhandy? Da wird eine ganze Nation abgehört (z.B. Österreich, warum also nicht auch hier?) und das einzige Problem ist das Kanzlerhandy.

        Alle sind gleich. Nur manche sind gleicher.

      3. Joachim, verzeih mir, aber ich glaube, Du bringst hier einiges durcheinander.
        Wer stellt sich „über den Rest“?
        Jede Behörde entscheidet, wie jeder Arbeitgeber in der freien Wirtschaft auch, darüber, wie die Arbeitsmittel zu nutzen sind.

        Es ist ja schon etwas seltsam, wenn der Bundestag erst dafür kritisiert wird, dass er angeblich Filtert; und dann, dass er im Gegensatz zu anderen nicht filtert, weil er sich damit über diese stellen würde.

        Also: Jede Behörde entscheidet für sich.
        Und es gibt viele gute Gründe gegen Filter. Erst recht beim Gesetzgeber, bei Polizei, Staatsanwaltschaft und ähnlichem. Es gibt aber auch gerade da gute Gründe, für komplett abgeschottete Systeme (und ebenso welche dagegen) …

    2. Hmm, ich dachte da steht überall „Dienstrechner des Bundes“ und
      „Behörden bzw. Einrichtungen“. Ist da der Bundestag nicht dabei? Die konkreten Beispiele beziehen sich ja auf Justizministerium, … für den Rest wurde mit „VS vertraulich“ die Auskunft verweigert. Dementsprechend kann man doch nicht direkt sagen, dass im BT nicht gefiltert wird, oder?

      Mit dem Bundestag und dem Spiegelbericht hast du natürlich recht. Ich korrigier mal auf Bundesbehörden.

      1. Im Original stand ja an mehreren Stellen zum Beispiel „Dienstrechner des Bundestages“, „Mitarbeiter im Bundestag“, „Bundestag umfassende Filtermaßnahmen“, „Bundestagsmitarbeiter“ und so weiter.
        Es geht in der Antwort der Bundesregierung aber eben nicht um den Bundestag (Legislative), denn dazu kann die Bundesregierung (Exekutive) nichts sagen. Da kann entsprechend auch nichts vertraulich sein ;-)

        Ob im Bundestag (nicht) gefiltert wird kann man daran nicht sehen.

        Allerdings habe ich es wie geschrieben ausprobiert, und konnte keine bei einer Hand voll Stichproben keinerlei Einschränkung bzgl. Web feststellen. Eine entsprechende Einschränkung würde m.E. auch dem freien Mandat widersprechen, denn es ist alleinig Angelegenheit der Abgeordneten, aus welchen Quellen sie sich informieren wollen.

    3. Ah, noch ne kurze Klarstellung zur Überschrift: „Aus dem Bundestag“ bezieht sich auf die örtliche Herkunft der Antwort – die das F-Wort doch recht inflationär nutzt

      1. Die Herkunft der Antwort ist auch die Bundesregierung ;-) – also, die Bundesregierung antwortet auf parlamentarische Anfragen von Abgeordneten, die der Adressat der Antwort sind. Und diese dann natürlich auch veröffentlichen können ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.