NSA hat Speicherprobleme, wenn es um belastende Beweise geht

Die NSA behauptet, nicht in der Lage zu sein ihrer Aufbewahrungspflicht für Daten, die als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren genutzt werden sollen, nachzukommen. Das berichtete die Washington Post bezüglich des Falles Jewel vs. NSA, in dem die Electronic Frontier Foundation die Geheimdienstbehörde bereits 2006 aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationskonzern AT&T angeklagt hatte. Im März hatte ein Richter eine Verfügung zur Aufbewahrung von Daten ausgestellt, die ein Löschen von für die Beweisführung relevanten Dokumenten und Datensätzen verbot. Eine solche Beweismittelvernichtung war in der Vergangenheit bereits durch die Regierung geschehen, was in Hinblick auf das Verfahren die Beweislage für die EFF entscheidend erschwert.

Am  letzten Freitag hob Richter Jeffrey S. White diese Anordnung zur Verhinderung weiterer Beweismittelvernichtung wieder auf, denn die NSA beklagte, dass der Aufwand für eine Aufbewahrung der Daten nicht tragbar sei. Die Speicherung erfolge in mehreren Datenbanken in verschiedenen Systemen, Löschung erfolge sowohl durch automatische als auch personengesteuerte Prozesse. Außerdem könne man nicht für den Erfolg garantieren und seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Nation nicht mehr nachkommen:

Such actions would have an immediate, specific, and harmful impact on the national security of the United States.

Diese Argumentation ist eine Beleidigung an die Intelligenz der Verfahrensbeteiligten und ein beispielloser Ausdruck der Janusköpfigkeit der NSA, zu deren Mottos doch „Collect it All“ gehört und die plötzlich nicht mehr in der Lage sein will, bestimmte Datensätze zu speichern, die sie aus Sicht der EFF nicht einmal hätte erheben sollen. Und das aus dem Grund, dass ihre Systeme zu komplex seien und Änderungen „monatelange Entwicklungs- Testzeiten“ benötigten. Wenn die NSA sich schon nicht in der Lage dazu sieht, einfache Datenbankabfragen durchzuführen, vielleicht sollte sie einfach mal darüber nachdenken, weniger Daten zu speichern.

Beinahe noch mehr kann man sich darüber aufregen, dass die Richter eine derartige Argumentation gelten lassen und der NSA eine Ausnahme zugestehen. Der Ausdruck mangelnden Willens, effektive Geheimdienstkontrolle und -aufsicht zu etablieren, könnte deutlicher nicht sein.

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10 Ergänzungen

  1. Was mir noch wesentlich mehr Sorgen macht ist die Frage, wozu man überhaupt gerichtsfeste Beweise von der NSA haben will. Informationen von Geheimdiensten haben (in einem Rechtsstaat) nichts vor Gericht zu suchen, denn es ist unmöglich sich gegen „geheime“ Beweise zu verteidigen.

  2. Das Problem mit der NSA lässt sich eigentlich ganz einfach lösen:

    1. Man muss ihnen die Steuern entziehen
    2. Man muss ihnen die Steuern entziehen

  3. wers glaubt….grins. will man mal wieder die sog. netzgemeinde ein bisschen valiuminieren. funzt aber nicht. der sauverein ist mittlerweile so verselbständigt und dem zugriff jeglicher kontrolle entzogen, das es einem nur grauen kann. fröhliches speichern liebe „freund“ in übersee.

  4. Und wer bitteschön, die/der zwei Sekunden darüber nachdenkt, glaubt denn ernsthaft, dass sie die Daten auch nicht in dem Falle exportieren könnten (bzw. dazu bereit wären), in dem es darum ginge, einem Whistleblower wie E. Snodwen oder einer vergleichbaren, mißliebigen Person eine Schuld nachzuweisen?
    Ich vermute mal nicht allzu viele.

    1. Da brauchen sie doch gar keine Daten exportieren, sie können sich einfach welche ausdenken. Überprüfen kann das eh keiner (ist ja alles geheim), und in einem Schauprozess sind Beweise ohnehin optional.

  5. Entweder sie haben beim Design Ihres Systems schon nicht an mögliche richterlixche Anforderungen gedacht ( jeder Webshopbetreiber sollte das tun) oder sie wollen etwas vertuschen.
    Für die eine positive Einstellung zu rechtssatlichen Prinzipien spricht beides nicht.

  6. Wer entscheidet darüber wann, welche Daten verschwinden und welche bleiben? Stichworte: Informationspolitik/-handel.

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