Netzpolitischer Wochenrückblick KW 27

Es ist mal wieder Zeit für einen kompakten Überblick der netzpolitischen Themen der letzten Woche(n), ein kleines Best-off der Dinge, die hier so passieren. Allen voran tagte gestern der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag zur öffentlichen Zeugenvernehmung von Whistleblowern William Binney und Thomas Drake, Ex-NSA-Mitarbeitern, von 13 Uhr bis 0:30 nachts. André Meister hat alles live mitgetippt, weil die Regierungsfraktionen keinen Livestream autorisieren wollten. Absolut lesenswert, weil zum Teil spannende Fragen und Aussagen. Den Anfangsteil über Grillabende und Tankgutscheine bei der NSA kann man getrost überspringen. Hier findet ihr auch noch Verweise auf Interviews mit den beiden hochspannenden Zeugen. Und ganz aktuell zum NS-AUA: Ein Mitarbeiter des BND soll den NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert und Informationen an einen “US-Dienst” weitergegeben haben.

Apropos Überwachung: Das zweite namentlich bekannte Ziel der NSA-Überwachungsmaßnahmen wurde gestern öffentlich: Sebastian Hahn, Student aus Erlangen und Betreiber eines TOR-Anonymisierungsservers. Aber: Keep calm and join the Torrorists.

Die Finger der NSA sind lang, ihr Wissensdurst unbegrenzt („collect everything“). Die Washington Post berichtete diese Woche über Dokumente, die eindeutig darlegen, dass die NSA ganz legal eigentlich alle Staaten der Welt überwachen darf, mit Ausnahme der Five Eyes Mitglieder. Zusätzlich die wichtigsten internationalen Organisationen. Und auch die eindeutig verpartnerten Staaten, nur für den Fall. Soll man die anlasslose Massenüberwachung einfach klaglos hinnehmen? Nein, denken sich sieben internationale Provider, und reichten eine Klage gegen das GCHQ beim britischen Investigatory Powers Tribunal (IPT)ein. Mit dabei ist auch der Chaos Computer Club (CCC).

In puncto Datenschutz und Meinungsfreiheit im Internet gab es diese Woche einen kleinen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof: Es gibt laut dem Urteil zumindest keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten, wie der Fall eines von falschen Bewertungen düpierten Arztes zeigt. Ein kleiner Schritt für Schutz von Anonymität, jedoch wären strafrechtliche Schritte noch immer möglich – und wir dafür, dass die Daten gar nicht erst gespeichert werden.

Großes Thema der letzten Wochen war auch die Debatte über (Kampf-)Drohnen für Deutschland. Wir berichteten hierzu im Vorfeld, dass das Verteidigungsministerium die “breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft” über Kampfdrohnen für beendet hält, und auch über die Anhörung im Bundestag.

Dann haben wir ja auch seit gestern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle – wirklich alle? – Nein. Die Koalition leistet fleißig Widerstand, und so gibt es noch immer eine Vielzahl an Ausnahmen. Eine erregt besonders unser Interesse: die der Zeitungsboten. Diese verbirgt nämlich eine ungeahnte netzpolitische Dimension.

Zum Schluss noch zwei Meldungen in eigener Sache: Zum einen hat der aufmerksame Leser sicherlich gemerkt, dass unser Blog nun schöner geworden ist. Wer noch Fehler findet, bitte nicht behalten sondern vertrauensvoll an uns wenden. Und schließlich freuen wir uns ganz besonders über den Grimme-Online-Award, den wir am Wochenende in der Kategorie ‚Spezial‘ entgegen nehmen durften. Ein schönes Zeichen, dass unsere Arbeit wertgeschätzt wird. Vielen Dank euch allen für die Treue, die ihr uns über die Jahre gehalten habt.

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3 Ergänzungen

  1. Der Student heißt Sebastian Hahn, nicht Stefan Hahn.

    Die Fehlerrate hier auf netzpolitik.org ist deutlich erhöht.

  2. Ich verstehe nicht wieso alle das mit dem zweiten Deutschen der Namentlich bekannt ist wiederholen müssen. Es sind noch genug andere (insbesondere Parlamentarier) bekannt. Ich möchte nur an Schröders überwachtes Handy erinnern, dass er garnicht bessen haben soll…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.