Netzpolitischer Wochenrückblick KW 43

Auf der Webseite verspricht man „Einblick in das Innenleben des BND„. Es gibt aber keine.

Willkommen zu unserem Rückblick auf die 43. Kalenderwoche.

Wir haben die Feierlichkeiten zum zehnjährigen Bestehen von netzpolitik.org gut überstanden und freuen uns über das gute Feedback. Für die, die nicht kommen konnten: Die Videos von unserer Geburtstagskonferenz sind online. Auch zum herunterladen.

Nachdem es zwischenzeitlich Zweifel gab, wird Günther Oettinger nun doch der neue Digitalkommissar der EU. Wir wünschen eine erfolgreiche Amtszeit und hoffen das Beste! Dafür ist der BND unserer Informationsfreiheits-Anfragen müde. Es gibt weiterhin keine Antworten und wir sollen ihn in Zukunft nicht mehr nerven.

Anna hat uns im Rahmen ihrer Reihe „How to analyze Everyone“ erklärt, wie Computer alleine anhand vom Schreibstil herausfinden können, wer auf unserem Blog welchen Text geschrieben hat. Nach diesem Prinzip können natürlich noch viel größere Datenmengen nach den Urhebern einzelner Texte durchforstet werden, ohne dass deren Namen dafür unter dem Text stehen müssen.

Die Bundesregierung macht weiterhin keine verständlichen Aussagen zum Thema Netzneutralität. Aber was sie sagt, macht uns Sorgen. Außerdem hat sie seit dem Sommer 34 Gesetze entwickelt und wiederum 31 geplante gestrichen. Wir haben eine neue Version der Vorhabendokumentation veröffentlicht.

Giovanni Buttarelli hat die Wahl zum EU-Datenschutzbeauftragten gewonnen. Der Italiener, der in der letzten Legislaturperiode bereits stellvertretender Datenschutzbeauftragter war, hat sich mit 34 Stimmen Abstand zum Zweitplatzierten klar gegen die anderen Kandidaten durchgesetzt. Buttarelli gilt als erfahrener Politiker und kompetent im Umgang mit Datenschutz. Der Rechtsanwalt Niko Härting hat seine Klage gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zurückziehen müssen. Nachdem er vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert ist, ging er vor das Bundesverfassungsgericht, wo er seine Klage nun unter anderem wegen zu spät eingegangener Unterlagen zurückziehen musste.

Und wieder eine gute Nachricht vom EuGH: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Einbettung von Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Alles andere wäre auch absurd gewesen. Danke für die Klarstellung.

Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, ist hierzulande noch nicht wirklich verbreitet. Das soll sich jetzt ändern. Die Open Access Woche 2014 findet gerade statt und unsere Gastbeitrag-Trilogie hat sich mit der Geschichte des Konzeptes, seiner politischen Dimension und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des wissenschaftlichen Zeitschriftenmarktes auseinandergesetzt.

Creative Commons will mit einer neuen Strategie das Teilen von Inhalten für für Urheber vereinfachen. Die Organisation plant außerdem eine App um eine freie Bildersammlung per Crowdsourcing zu erstellen. Die Elecronic Frontier Foundation hat eine Menge Tipps und Tools für die Selbstverteidigung gegen Online-Überwachung zusammengestellt.

In eigener Sache: Wir haben noch einen Praktikumsplatz ab Januar anzubieten.

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und freuen uns trotz Zeitumstellung auf eine neue ereignisreiche Woche!

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