Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015

Das netzpolitische Jahr 2015 dürfte in der Schweiz ereignisreich werden, da einige wichtige Gesetzesvorhaben im Parlament zur Beratung anstehen. Zudem sind mehrere Vernehmlassungen, in welchen sich interessierte Kreise zu Gesetzesvorlagen äussern können, geplant. Im Folgenden sei eine (unvollständige) Übersicht gewagt:

Netzneutralität

Obwohl der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) einen Antrag von Balthasar Glättli (Grüne Partei) zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität gut hiess, hat der Bundesrat (Exekutive) im Fernmeldebericht 2014 festgehalten,

dass technisch notwendige oder ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten bei den angebotenen Fernmeldediensten grundsätzlich möglich sein sollen. Die technische Entwicklung und Innovationen sollen nicht ohne Anlass durch regulatorische Eingriffe gehindert werden.

Er schwenkt damit auf die Linie der grossen Provider – allen voran der Swisscom – ein. Diese haben sich bereits in der Arbeitsgruppe «Netzneutralität» des Bundesamtes für Kommunikation vehement gegen eine Regulation gestemmt.

Die erste Etappe der Revision des Fernmeldegesetzes ist 2015 zu erwarten. In die Vernehmlassung wird es wohl nur «eine Informationspflicht der Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierungen bei der Übertragung von Daten» schaffen.

Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

Zum Überwachungsgesetz BÜPF haben wir an der Stelle schon ausführlich berichtet. Die neue Vorlage beinhaltet eine ganze Palette an Verschärfungen zugunsten der Strafverfolgungsbehörden: So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Verdoppelung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher, den Zugang zu Kommunikationsanlagen und Mitwirkungs- und Duldungspflichten selbst für Privatpersonen und Vereine.

Das Gesetz hat den Ständerat (die kleine Parlamentskammer) nach längerer Diskussion in der vorberatenden Kommission ohne grössere Debatte passiert. Aktuell wird das Vorhaben in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass es in der Frühjahressession im März – wohl aber eher erst anfangs Mai oder Juni beraten wird. Wenn es also schnell geht, dann könnte die Differenzbereinigung der beiden Räte in der Sommersession vom 1. – 19. Juni abgeschlossen werden. Im Anschluss bleiben 100 Tage Zeit, um 50’000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln. Entsprechende Komitees haben sich bereits konstituiert.

Neues Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Das neue Staatsschutzgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats (Botschaft und Entwurf) den Schlapphüten einen ganzen Strauss von neuen Möglichkeiten bringen: Neben Tarnidentitäten, der Entschädigung von Informanten, einer Auskunftspflicht für Behörden (und teilweise auch Firmen), ist auch der Grosse Lauschangriff geplant. Euphemistisch als «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen» bezeichnet, beinhaltet dieser

  • die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs nach dem BÜPF
  • der Einsatz von Ortungsgeräten
  • der Einsatz von Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten
  • das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke
  • das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen

Eine weitere gewichtigere Änderung betrifft die sogenannte «Kabelaufklärung». Hier handelt es sich um die Weiterentwicklung des Überwachungssystems «Onyx», welches unter Geheimhaltung aufgebaut und erst jüngst überhaupt eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Im Unterschied wird hier aber nicht die Kommunikation via Satellit abgefangen, nach Stichworten durchsucht und an den Geheimdienst weitergeleitet – sondern hier werden es Glasfaserverbindungen sein.

Obwohl eine Verwandtschaft zum Programm Tempora vom britischen GCHG kaum übersehen werden kann, ist die Änderung unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung geflogen. Erst kürzlich hat nun die Wochenzeitung WOZ dem Programm die Titelstory gewidmet.

So konnte im Windschatten des BÜPF das neue Nachrichtendienstgesetz im Eilzugstempo die Sicherheitskommission des Nationalrats passieren. Im Dezember war es bereits auf der Agenda der Wintersession. Weil jedoch die Debatte zur Energiewende mehr Zeit als veranschlagt benötigt hat, wurde das Geschäft verschoben. Es wird nun im Erstrat im März beraten.

Weiterhin erwächst dem Gesetz nur wenig Widerstand. Dieser wird vom Grünen Nationalrat Daniel Vischer angeführt. Seine Minderheitsanträge werden es im Parlament jedoch schwer haben.

NSA-Überwachungs-Skandal

Trotz Widerstand des Bundesrates hat das Parlament eine «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» auf Antrag von Ständerat Paul Rechsteiner (Sozialdemokratische Partei) gutgeheissen. Die Arbeit ist auf drei Jahre beschränkt. Die Einsetzung müsste demnächst erfolgen; der Bundesrat scheint es aber nicht allzu eilig zu haben.

Bereits anfangs Juni 2013 hat die Digitale Gesellschaft Schweiz eine Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora eingereicht. Ende September 2014 hat die Bundesanwaltschaft – auf erneute Nachfrage – keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co. erkannt – und entsprechend eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Ein erneutes Verfahren wird derzeit angestrengt.

Vorratsdatenspeicherung

Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist gegenwärtig am Bundesverwaltungsgericht hängig. Es ist mit einem Urteil – zu Ungunsten der Beschwerdeführer – im nächsten Jahr zu rechnen. Ein allfällig nötiger Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist angekündigt.

Revision des Urheberrechtsgesetzes

Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Sozialdemokratische Partei) hatte 2012 eine Arbeitsgruppe zur «Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten» einberufen. Die AGUR12 hat ihren Schlussbericht Ende 2013 vorgelegt. Dieser wird als ausgewogen verkauft, beinhaltet aber weitreichende Forderungen:

  1. Entfernung urheberrechtsverletzender Inhalte durch die Hosting Provider auf Anzeige der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde
  2. Verhinderung des erneuten Hochladens durch die Hosting Provider
  3. Zugangssperren zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen mittels IP- und DNS-Sperren durch die in der Schweiz befindlichen Access Provider auf behördliche Anweisung hin
  4. Möglichkeit zur Bearbeitung von IP-Adressen durch die Rechteinhaber zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen
  5. Warnhinweisen an Inhaber von Internetanschlüssen, die in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, durch die Access Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde hin
  6. Zivil- und strafrechtlicher Verfolgung von Nutzer von P2P-Netzwerken, die trotz Warnhinweis die Urheberrechtsverletzungen nicht unterlassen

Der Bundesrat hat im Sommer angekündigt, dass er das Urheberrecht «modernisieren» und bis Ende 2015 eine Vorlage erarbeiten wolle. Er wird sich dabei auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stützen.

Neues Geldspielgesetz

DNS-Sperren sind auch im Entwurf zum neuen Geldspielgesetz vorgesehen. Hier soll der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen blockiert werden, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die zusätzlich angestrengte Überlegung, URL-Fragmente als Filterkriterium einzubeziehen, zeigt eine erschreckende Sorglosigkeit bezüglich der damit implizierten Deep Packet Inspection-Technologie.

Neben anderen Organisationen hat auch die Digitale Gesellschaft Schweiz an der Vernehmlassung teilgenommen. Mit einem neuen Entwurf und der Botschaft zuhanden des Parlaments ist 2015 zu rechnen.

Vernetzung

Vor vier Jahren haben sich die netzpolitisch aktiven Organisationen in der Schweiz zu einem Netzpolitik-Synergie-Treffen versammelt. Aus der Zusammenkunft von CCC, Digitale Allmend, grundrechte.ch, Piratenpartei, Swiss Privacy Foundation und anderen ist die Plattform «Digitale Gesellschaft Schweiz» entstanden. Neben den halbjährlichen Treffen haben sich schnell eigene Aktivitäten entwickelt. Um die netzpolitischen Themen – zusammen mit anderen Organisationen – halbwegs bewältigen zu können, ist für 2015 eine weiterhin enge Zusammenarbeit und eine Neuorganisation auf einer stabileren Basis geplant.

Ein spannendes 2015 steht ins Haus.

2 Ergänzungen

  1. Danke fűr dir zusanmenfassung !!! Nerve mich immer wieder,dass ich di gesetzgebung in D viel besser kenne als in meinem Heimatland. Unsere Netzpolitik ist jedoch auch zum weinen. So wurde diverse Dinge eingeführt und verschätft nachdem das Deutsche Verfassungsgericht (und Östeteichische) dieselben Vorlagen als verfassungswidrig gekippt haben. Leider besitzen wir keine solche institution so das uns wohl das eugmr retten muss, was aber in der eurapakritischen Schweiz auch nicht gut ankommen wird… :=(

    sry für di typos auf dem hdy getippt

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