Mitgliedstaaten sollen EU-Parlament überzeugen, eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einzuführen

Die Europäische Union hat sich einst von den Amerikanern bei den Verhandlungen um die Übermittlung von Fluggastdaten über den Tisch ziehen lassen. Die Daten wecken nun auch bei anderen Staaten Begehrlichkeiten. Gleichzeitig wird ein europäisches System vorangetrieben, die Mitgliedstaaten sind aufgefordert das EU-Parlament zu überzeugen.

Fluggastdaten werden von Airlines gesammelt, um den Service zu garantieren und zu verbessern. Darunter sind etwa Informationen zu Essenswünschen, Angaben zum Gepäck und Mitreisenden sowie Kreditkartendaten. Insgesamt werden bis zu 60 Einzeldaten bei einem einzigen Passagier pro Flug gesammelt. Diese Daten werden bereits an die USA und Australien übermittelt und dort für 15 Jahre bzw. für 5,5 Jahr auf Vorrat gespeichert.

Seit einigen Jahren wird auch auf EU-Ebene versucht eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einzuführen. Bisher fand sich im EU-Parlament keine Mehrheit, daher ist der Prozess ins Stocken geraten. Die Kommission hat bereits versucht den Prozess vorbei am Parlament zu beschleunigen und hat eine Ausschreibung über 50 Mio. Euro veröffentlicht, um den Aufbau der Kapazitäten für das Überwachungssystem vorzubereiten. Frankreich ist seither treibende Kraft und verdient 17 Mio. Euro mit dem Aufbau des EU-PNR Systems. Nun geht die Kommission noch weiter. In einem internen Papier heißt es, dass die EU Kommission nun von den Mitgliedstaaten „Überzeugungsarbeit gegenüber dem EU-Parlament“ erwartet um dort endlich eine Mehrheit für die lang ersehnte Vorratsdatenspeicherung zu bekommen.

Abseits davon hat die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA und Australien aber auch Begehrlichkeiten bei anderen Staaten geweckt. Die Verhandlungen mit Kanada etwa stehen kurz vor dem Abschluss. Aber auch Mexiko will die Fluggastdaten und bemüht dafür den gleichen Verhandlungstrick wie die Amerikaner. Sie drohen mit Bußgeldzahlungen gegenüber europäischen Airlines, sollten diese die Daten nicht zur Verfügung stellen. Ab 1. Januar sollten diese Bußgelder eingezogen werden, allerdings konnte die Kommission die Bußgeldandrohung auf zunächst unbestimmte Zeit verschieben. Um eine möglichst einheitliche Linie zu finden, wie künftig mit Anfragen von Drittstaaten umgegangen werden soll, will die Kommission noch vor dem Sommer eine entsprechende Rechtssetzungsinitiative veröffentlichen. Wie aber den genannten Staaten sowie weiteren Staaten die schon Interesse bekundet haben, wie Südkorea oder Vereinigten Arabischen Emiraten, erklärt werden soll, dass all diese Staaten keinen Anspruch auf ein Abkommen wie die USA mit einer Speicherfrist von 15 Jahren haben sollen, bleibt fraglich.

Crosspost von nopnr.org

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5 Ergänzungen

  1. Ein weiteres Beispiel dafür, dass es die Nationalstaaten sind, die die EU kaputt machen und undemokratisch agieren. Wie praktisch auch, immer einen Buhmann zu haben.

    Deshalb: Im Mai demokratische und bürgerrechtsnahe Kräfte ins EU-Parlament wählen!

    1. das wissen wir doch nun schon ewig. wir werden beschnüffelt, ausgehorcht, gespeichert etc. etc. und was passiert. genau. NULL. also was sollen diese berichte immer hier?

  2. „Reisedaten“ heißt Informationen zu Flügen oder auch zu anderen Formen von Reiseverkehr?

    1. wo ist der unterschied….oder meinst du da kümmert sich einer drum was er speichern darf oder nicht „huuuch…ich hab grad eine andere form des reiseverkehrs gespeichert….hoffentlich werde ich nicht gefeuert“….vergiss es. alles was zu kriegen ist wird gespeichert.

  3. Tja, denn will auch ich nicht zurückstehen und alle Reisedaten für die Passagiere der Flugzeuge einfordern, die unser Haus überfliegen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, Strafzahlungen einzufordern.

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