Mehr Infos aus dem Rechtsausschuss: Warum Range nur in der Kausa Merkel ermittelt

Generalbundesanwalt Range hat bestätigt, dass er ein Ermittlungsverfahren gegen die Überwachung von Angela Merkels Handy eingeleitet hat – gegen unbekannt. Nicht nur wir haben kritisiert, dass er die Massenüberwachung der Bevölkerung dabei links liegen lässt. Heute bei einer nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags, bei der auch ein Antrag auf ein Wortprotokoll abgelehnt wurde, gab er eine Erklärung zu dem gestern eingeleiteten Ermittlungsverfahren ab. Glücklicherweise haben wir trotz der intransparenten Sitzung einige Informationen über Ranges Äußerungen von Halina Wawzyniack der Linken bekommen:

Bei der Kanzlerin und der Bevölkerung gebe es zunächst einmal eine unterschiedliche Beweislage. Während Merkel sich direkt an Obama gewandt hat und somit offizielle Auskünfte eingeholt hat, könne im Fall der Bevölkerung nur auf offizielle Dokumente zurückgegriffen werden (sic!). In einer Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft findet sich weiterhin:

Im Ergebnis bleibt mithin die abstrakte Annahme, dass britische und US-amerikanische Nachrichtendienste ebenso wie die Geheimdienste anderer ausländischer Staaten versuchen, auch mit modernen elektronischen Mitteln Erkenntnisse in Deutschland zu erlangen („Cyberspionage“).

Ein zweiter Punkt, der etwas weniger zynisch daherkommt, ist: Bei der Abhörung von Merkel werde wahrscheinlich der Spionageparagraph (§99 StGB) erfüllt, denn der trifft auf den zu, der …

1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist …

Bei normalen Bürgern sei in der Tat fraglich, ob ihre Abhörung sich gegen die Bundesrepublik richtet, denn es gehe „nur“ um das Ausspähen von Daten. Das ist zwar zweifelsohne Grundrechtseingriff, um den ginge es aber bei der Grundlage von Ranges Ermittlungen nicht. Wawzyniak erklärte uns, dafür wären stattdessen formal die Landesanwaltschaften zuständig. Im Klartext: 16 Länder müssten einzeln Ermittlungen gegen die NSA und die anderen Geheimdienste einleiten, die ihre Einwohner überwachen oder man müsste es schaffen, doch noch einen Spionagetatbestand nachzuweisen. Range habe erklärt, die Ausspähung der Bevölkerung bleibe weiter „unter Beobachtung“.

Aus der Pressemitteilung des GBA geht außerdem noch hervor, dass Range die Verfolgung von „Cyberspionage“ ™ intensivieren wolle …

Die aufgrund der technischen Entwicklung möglichen massenhaften Angriffe ausländischer Geheimdienste auf den Internet- und Telefonverkehr sowie auf die digitale Infrastruktur in Deutschland stellt auch die Strafverfolgungspraxis des Generalbundesanwalts vor neue Herausforderungen. Der Generalbundesanwalt hat deshalb nach einer halbjährigen Planungsphase ein neues Ermittlungsreferat eingerichtet, das sich mit möglichen elektronischen Angriffen fremder Nachrichtendienste („Cyberspionage“) befasst.

Wawzyniack berichtete uns auch noch über den Ablauf der sehr kurzen Anhörung Ranges. Bereits während der Sitzung hatte sie sich via Twitter aufgeregt:

Es habe gegenseitige Unterstellungen gegeben, wie in etwa, dass die Anhörung Ranges die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen würde und man Range zu einer Entscheidung bewegen wolle. Wawzyniack selbst sieht in der Anhörung kein Problem, sondern vielmehr den Informationsaspekt. Sie fand das Gerangel „nervig“ und kritisiert, dass der Antrag auf Wortprotokoll abgelehnt wurde. Der hätte dazu beitragen können, dass am Ende nicht jeder seine eigene Interpretation der Aussagen vorliegen habe, sondern man genau nachlesen könnte. Die Chance ist vertan und wir warten unterdessen gespannt auf die Pressekonferenz mit dem Generalbundesanwalt, die um 17 Uhr stattfinden wird.

Um die Wartezeit zu überbrücken empfehlen wir die Lektüre von Sascha Lobos wöchentlicher SpOn-Kolumne. Der kritisiert die anhaltende Nichtaufklärung des NSA-Skandals treffend als Ausdruck dafür, dass Deutschland ein „digitally failed state“ sei.

Digitales Staatsversagen, ist das nicht übertrieben? Keineswegs. Der deutsche Staat ist offensichtlich nicht in der Lage, einem millionenfachen Grundrechtsbruch im Internet entgegenzutreten. Eigentlich schafft er es nicht einmal, sich eine Frageliste von der NSA beantworten zu lassen. Aber der entscheidende Punkt ist, dass in diesem Moment die Grundrechte bekannterweise seit einem Jahr verletzt werden und keine Abhilfe geschaffen wird. Wer je im Verlauf der letzten zwölf Monate verstört oder gar erzürnt war über die flächendeckende Totalüberwachung – hat nicht den geringsten Grund, inzwischen entspannt zu sein. Es hat sich diesbezüglich exakt nichts geändert. Nichts.

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7 Ergänzungen

  1. Unabhängig davon, wie absurd sich der GBA verhält, so kommt er an Snowden nicht vorbei. Ich sehe hier einen Lichtblick. Schließlich war die Sache in der Öffentlichkeit schon durch.

    Evtl. könnte das anstehende G8-Treffen hier Logik rein bringen…. ?

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