Maas bereitet Vorratdatenspeicherung schonmal vor

Kurze Erinnerung an ein Zitat von Bundesjustizminister Heiko Maas vom 5. Januar:

Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

Da, wo schon ein bisschen Hoffnung aufkam, hat sich mittlerweile wieder alles zerschlagen. Maas dreht sich galant selbst das Wort im Mund herum, das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Aus „führenden SPD-Kreisen“ habe diese erfahren, dass Maas in Absprache mit Innenminister de Maizière schonmal mit der Arbeit am Gesetztesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung anfangen will. Damit hätte er oben nicht gelogen, denn vorgelegt wird ja erst nach dem Urteil des EuGH.

Es klingt reichlich dubios einen Entwurf schonmal umzusetzen bevor die Rechtmäßigkeit seiner Grundlage nicht bewiesen ist. Wie kommt es zu solch einer Eile? Grund dafür dürfte das Katzbuckeln vor dem Koalitionspartner CDU sein, der auf ganzer Linie seinen Willen durchzusetzen scheint. Dadurch entpuppt sich die große Koalition leider jetzt schon als schwarze Alleinherrschaft – was uns die restlichen vier Jahre erwartet, mag man sich da gar nicht mehr vorstellen…

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21 Ergänzungen

  1. Vor allem könnte uns erwarten, das es keine „restlichen vier Jahre“ sondern gleich „restliche 5 Jahre“ werden. Denn die Herren Spezialdemokraten diskutieren schon über eine Verlängerung der Legislaturperiode. Weniger Wählen reduziert natürlich praktischer Weise auch gleich die Probleme mit der störrischen Bevölkerung.

      1. Du vergisst, dass die Koalition im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit besitzt und dieselbe Mehrheit im Bundesrat sehr bald kommen wird. Dann kann auch die bestehende Legislaturperiode beliebig verlängert werden.

      2. Art. 39 GG: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt.“ Folglich war das, was am 22. September 2013 geschehen ist, eine Wahl auf 4 Jahre. Da der 22. September 2013 vorbei ist, kann daran auch nichts mehr geändert werden. Auch nicht durch die „nachfolgenden Bestimmungen“.

        1. Wie gesagt: Mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Parlaments kann man das Grundgesetz beliebig ändern. Das wurde bereits oft genug getan und dabei sogar wesentliche Selbstbestimmungs- und Hoheitsrechte abgegeben, die zuvor als essentiell für das Grundgesetz angesehen wurden. Hat niemanden gestört, auch nicht das nach Parteiproporz besetzte BVerfG.

      3. @Sven:
        Gugel doch mal „Rückwirkungsverbot“.

        Davon abgesehen hat schwarz-rot gegenwärtig 27 Stimmen im Bundesrat. Dieses Jahr könnte die 35-Stimmen-Grenze für die absolute Mehrheit exakt erreicht werden, wenn die Landtagswahlen in Brandenburg (aktuell rot-rot) und Sachsen (aktuell schwarz-gelb) jeweils Alleinregierungen oder Große Koalitionen (soweit man das in Sachsen mit seinen einstelligen SPD-Ergebnissen so nennen könnte) ergeben. Die Zweidrittelmehrheit, also 46 Stimmen, kann nach aktuellem Wahlkalender aber frühestens Ende 2016 eintreten.

      4. Das Rückwirkungsverbot ist Bestandteil des Grundgesetzes und untersagt eine direkte Rückwirkung von Gesetzen. Davon gibt es aber erstens Ausnahmen. Zweitens bezieht es sich auf belastende Gesetze, zum Beispiel im Bereich Steuern und ähnliches. Und drittens: Mit einer Zweidrittelmehrheit kann auch dies im Grundgesetz geändert werden. Schon existiert kein solches Verbot mehr. Fertig.

        2016 stimmt, sofern man von einer echten Zweidrittelmehrheit nach Farben ausgeht. Selbstverständlich kann auch ein doppelrot oder rot oder schwarz regiertes Bundesland der Gesetzesvorlage der Bundesregierung im Bundesrat zustimmen. Das wäre ja nun wahrlich nicht das erste Mal. Inbesondere bein Änderungen des Grundgesetzes zugunsten der EU-Nomenklatura gescah dies ind er Vergangenheit ständig.

        Und es glaubt doch wohl nun niemand ernsthaft, dass die großen politischen Parteien etwas gegen die Ausweitung und Verlängerung der eigenen Macht hätten. Oder?

      5. @Sven:
        Das Rückwirkungsverbot folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, und das ließe sich auch mit Dreidrittelmehrheit nicht aus dem Weg räumen.[1] Insofern ist mindestens von Interesse, welche Abwägung einer nachträglichen Verlängerung der laufenden Legislaturperiode zugrunde läge und wie es mit dem Vertrauensschutz aussieht. Mein Punkt ist: Von „beliebig ändern“ kann so pauschal nicht die Rede sein, auch eine Superriesenmegamehrheit in beiden Kammern gleichzeitig kann nicht gänzlich frei nach Belieben durch die Verfassung poltern.

        Und klar könnten Grüne, FDP oder Linke den beiden großen Parteien im Bundesrat zu jeder benötigten Mehrheit verhelfen; du hattest aber ausdrücklich formuliert, dass wir „dieselbe Mehrheit“ wie im Bundestag „sehr bald“ auch im Bundesrat haben werden, und das glaube ich aus den genannten Gründen halt eher nicht.

        [1] Man könnte darüber streiten, inwieweit der Wortlaut des GG die Legislative in diesem Fall konkret bindet; ich halte allein schon aufgrund der Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit als Verfassungsprinzip und den historischen Präzedenzfällen zur Frage des Vertrauensschutzes beim gegenteiligen Umstand, nämlich der Auflösung des Bundestages, eine Berücksichtigung aber für unumgänglich.

  2. das klingt ja direkt so, dass sie etwas anderes erwartet hätten. woher nehmen sie diese blauäugigkeit? sie glauben etwa daran, was politiker schwafeln?….na gut.

    1. Blaue Augen habe ich, blauäugig bin ich aber wohl eher nicht, dafür lese ich zu viele (quasi ständig) Nachrichten aus der Politik. Aber was ich versuche, ist mich vor einer gewissen Voreingenommenheit abzugrenzen. Das heißt nicht, dass ich tatsächlich glaube, was gesagt wird, sondern dass ich mich nicht in „Alle Politiker sind korrupte Lügner“-Verschwörungstheorie-Haltung begeben will – das erleichtert den Dialog nicht gerade und verhärtet die Fronten.

      1. ich liebe baule augen…grins. danke schön für die antwort, aber das was sie sagen hatte ich auch mal eine zeit lang gemacht. aber nachdem herrn friedrich der nsa-skandal sozusagen am a… vorbei ging und ihm persönlich nur um die sicherung seiner penionsansprüche (für was eigentlich) habe ich das politikertum endgültig aus dem kreis der leute gestrichen, denen man auch nur eine silbe trauen kann.

      2. @Rob: Dann müssten sie Herrn Friedrich aus ihrem Vertrauenskreis streichen, aber doch nicht gleich alle Politiker.
        Nur weil ich in einem Restaurant schlecht esse gehe ich doch auch nie wieder in ein Restaurant, weil „die ja alle schlecht sind“. Politiker sind Menschen. Menschen können gut und böse sein. Also können auch Politiker gut und böse sein.

      3. @Julian Ich glaube die Ursache für dieses weiterverbreitete „Politiker sind scheiße, korrupt und kriminell“ kommt ein wenig daher, dass die mit Werten und Interesse am Allgemeinwohl halt keine Karrieremenschen sind. Die sind in der zweiten Reihe und haben nicht die Macht. Sind so mit zum einem nicht sichtbar und zum anderen auch nicht so Handlungsfähig.

        Und selbst Leute wie die ehemalige Justizministerin die bei der VDS mal was für die Gesellschaft getan hat, hat sich in anderen Bereichen aber auch wieder voll vom Lobbyeismus einlullen lassen.

        Und ein weiteres Problem liegt einfach in dem Fakt, dass Macht korrumpiert. Und das zu unterbinden müsste es viel mehr Transparenzverpflichtungen für Politiker (oder Machtpositionen im allg.) geben. Aber da schneidet sich doch keiner (oder nicht genügend viele) ins eigene Fleisch. Man schaue sich mal nur an, wie lange Deutschland schon die Antikorruptionsstandards nicht Ratifiziert hat.
        Uswusf….

  3. Das war ja nicht anders zu erwarten. Dzu passend ein Link, der hier schon mal peostet wurde:

    „Dafür gibt es neues aus Warendorf. WARENDORF? Warendorf!

    http://wagnisdemokratie.wordpress.com/2014/01/17/von-freiheitsmeldern-und-brandstiftern/

    Der Kampf für die Freiheit braucht Kreativität.“

    Genau so ist es. Es wird Zeit, dass wir endlich erkennen, dass die Politikerinnen und Politiker Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind. Die Gesellschaft muss endlich bereit sein, um für ihre Freiheit einzustehen. Dann hat auch die Vorratsdatenspeicherung keine Chance in Deutschland.

  4. Schwarze Alleinherrschaft? Sorry. Eher Unkenntnis sowohl des EU-Prozederes als auch des politischen Prozederes auf Eurer Seite. Der Generalanwalt hat die Vorratsdatenspeicherung ja nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern in ihrer bisherigen Form. Man mag sich drüber ärgern, ist aber so. Wenn man nun davon ausgeht, dass das Gericht, wie meist, der Einschätzung des Generalanwalts im wesentlichen folgt, dann kann man natürlich entlang dieser Empfehlung ein Grundgerüst aufstellen, dessen Details man dann hinterher entsprechend dem tatsächlichen Urteil ergänzt.

    Wer geglaubt hat, Maas würde die Vorratsdatenspeicherung komplett blockieren, der hat den Koalitionsvertrag nicht gelesen UND ignoriert, dass sie nach wie vor geltendes EU-Recht ist, deseen Umsetzung für Deutschland bindend ist. Er ist ohne Absprache vorgeprescht, dass er momentan nichts machen will. Anfängerfehler. Dafür hat er sowohl von den eigenen Leuten wie von der CDU einen Rüffel bekommen. Nun hat er was gut zu machen, also lässt er schonmal was vorbereiten… Das hat präzise nichts mit schwarzer Alleinherrschaft zu tun, sondern damit, dass man in einem gemeinsamen Unternehmen nicht unbedingt Leuten, mit denen man mittelfristig zusammenarbeiten will, aus heiterem Himmel ans Schienbein tritt – und wenn man es doch tut eben Kreide fressen muss, will man in Zukunft irgendetwas bewegen können. Wer dem Kollegen Spülmittel in den Kaffee füllt muss sich auch nicht wundern, wenn der ihm beim Konflikt um Ressourcen in der Firma nicht beiseite steht. Und wer meint, es sei ein netter Scherz und dann feststellt, dass die andere Seite das nicht so sieht, wird sich, im Sinne des Betriebsfriedens, auch etwas einfallen lassen, die Situation zu kitten.

    Es verhärtet im Übrigen auch die Fronten, wenn man Leute angreift für Dinge, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Die Verantwortung für die Vorratsdatenspeicherung liegt auf EU-Ebene. Die Kommission hat ja bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet.

    Was notwendig ist, ist die Vorratsdatenspeicherung komplett aus dem EU-Recht rauszubekommen. Wenn man den Leuten, die sich ggf. dafür einsetzen könnten, ans Bein pinkelt, weil sie das tun, wozu sie nach geltendem Recht und Verträgen verpflichtet sind, ist das wenig zielführend.

    1. Ich würde das nicht mal unter „hat was gut zu machen“ packen – die Entscheidung des EuGH wird augenscheinlich auf eine von zwei Möglichkeiten zulaufen: Komplettes Verbot oder Erlaubnis in bestimmten Grenzen. Da letzteres sogar etwas wahrscheinlicher ist, halte ich es für völlig legitim, dass die Regierung sich schonmal darauf vorbereitet. Ich wäre jedenfalls eher empört, wenn die Regierung sich von absehbaren Ereignissen überraschen liesse, so falsch ich das in diesem Fall inhaltlich auch finde.

      1. Stimme Euch beiden im Prinzip zu.
        Aber wie will man sich auf ein noch unbekanntes Urteil großartig vorbereiten ? Die neuen Grenzen müssen ja erst mal vom Gericht definiert werden.
        Zusätzlich haben Sie aus den letzten Jahren Wartezeit wohl genug Vorlagen, notfalls das alte Gesetz.

        Mir sieht es eher nach einem schlechten Theaterstück aus:
        SPD und CDU Spitze wussten, wenn sie jetzt ein neues Gesetz machen schreibt im Frühling jede Zeitung: „EU-Gericht erklärt VDS für illegal, Gesetzentwurf Geldverschwendung, Regierung unfähig/dumm/böse, VDS von SPD/CDU mit viel Zustimmung anno 2004 im EU-Parlament durch gewunken….“

        Also hat die SPD ihren Punktsieg bekommen, die CDU schießt nicht das gemeinsame Eigentor (Uhl stand schon bei Fuß) und de Maizière kann daran erinnern, dass er weder so inkompetent wie sein Vorgänger, noch so radikal wie sein Vorvorgänger ist.

      2. @Max:

        Wie schon gesagt, der EuGH orientiert sich gewöhnlich an den Empfehlungen des Generalanwalts. Der hat ja nicht nur gesagt „So wie das jetzt geregelt ist, geht das nicht.“ sondern er hat gesagt, dass er sich in bestimmten Grenzen eine legitime Version vorstellen könnte – und diese Grenzen auch erörtert. Wenn man jetzt die Eckpunkte dieser Meinung nimmt und nach dem endgültigen Urteil die Details wie Speicherzeit, was für Voraussetzungen für Gerichtsbeschluss, welche Information muss wer wann bekommen… konkretisiert, ist man halt hinterher schneller fertig.

        Interessant wäre dabei, wie es mit dem Vertragsverletzungsverfahren aussieht: Wenn die Richtlinie kassiert wird, könnte es sein, dass auch das Verfahren gegenstandslos wird. Für den Fall das nicht ist es aber durchaus gut (siehe Geldverschwendung) wenn man schon was in der Schublade hat, um höhere Strafen abzuwenden.

  5. Die Tatsache, dass du da jetzt n riesen Blocktext über ein Gesetzsystem geschrieben hast welches faktisch garkeinen Handlungsspielraum bietet, macht die Sache natürlich weitaus weniger schlimm.

    Durch diese Argumentation, wird es der etablierten Politik doch erst möglich die Verantwortung abzuschieben!

    EU – gute idee scheiße umgesetzt.

  6. Wer glaubt die SPD sei gegen die VDS und würde nur von der CDU unterdrückt, der hat sie wahrscheinlich auch gewählt.

    MIr ist da ein Herr erinnerlich der die VDS gelobt hat, weil sie in Oslo einen ganz schlimmen Anschlag aufzuklären half. Lügen für die VDS

  7. Ulrich Kelber, Staatssekretär im BMJV, hat die Meldung mit der anonymen Quelle als falsch bezeichnet. Laut seiner Aussage wird es keine Arbeiten an diesem Gesetzesentwurf geben, bevor der EuGH entschieden hat. Mal sehen, wie verlässlich das ist.

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