Leistungsschutzrecht ist eine Luftnummer, auch die Bundesregierung sollte das endlich zugeben

Verletzung von Verlegerrechten?

Das seit letztem Jahr geltende Leistungsschutzrecht (LSR) ist wenig überzeugend, das zeigt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Vor etwa einem Jahr war ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger wirksam geworden, das Presseverlagen die Möglichkeit einräumen soll, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen – so wie auf Google News. Das Gesetz war von Anfang an umstritten und wenig ausgegoren und seitdem wurde die Lizenzmöglichkeit weder merklich genutzt noch ging Google auf die Zahlungsanforderungen der VG Media ein.

In den Antworten auf die Anfrage wird deutlich, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Einführung der Regelung keine konkreten Ergebnisse vorlegen kann. Sie plane zwar, das LSR „hinsichtlich seiner Ziele ergebnisoffen prüfen“, aber erst wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen, die überhaupt Grundlage einer Evaluierung sein können“. Das dürfte eine Vertröstung auf unbestimmt sein, denn die Bundesregierung gibt auch an, dass lediglich 138 Verleger die VG Media mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche betrauten. Das klingt vielleicht gar nicht so wenig, man muss jedoch in Betracht ziehen, dass die Vielzahl der großen Verlagshäuser nicht dabei sind. Spiegel, Zeit, FAZ, Burda, Springer Verlag und viele andere – sie alle haben teilweise unter Vorbehalt verzichtet, denn schließlich hat Google gute Druckmittel und eine Artikelvorschau führt nicht selten zum Besuch der eigentlichen Nachrichtenseite und bringt somit dem Medium mehr Vor- als Nachteile. An der Klage der VG Media sind einige dennoch beteiligt, so deren Gesellschafter Burda und Springer Verlag.

Außerdem ist das Gesetz in seiner jetzigen Form kaum gebrauchstauglich, das sieht die Bundesregierung ein und verweist darauf, dass Streitigkeiten „letztlich die ordentlichen Gerichte entscheiden“ geklärt werden müssten. Bei soviel Ergebnislosigkeit ist es eine Farce und nicht ernstzunehmen, wenn Justizminister Maas von der SPD – die im Wahlkampf noch für eine Abschaffung des Leitungsschuzrechtes gesprochen hat – polemisierend fordert, die Verlage schützen und dafür das LSR verschärfen zu wollen:

Ich weiß, dass die deutschen Presseverleger jetzt in die Verwertungsgesellschaft Media eingestiegen sind und dass auch zwei Akteure aus Ihren Reihen dabei sind. Ich hoffe sehr, dass es der VG Media gelingt, hier für mehr Fairness im Netz zu sorgen. Das Bundesjustizministerium wird die Entwicklung hier sehr genau beobachten. Wir sind an den Erfahrungen, die Sie hier machen, sehr interessiert, und wir werden prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen.

Mit Sicherheit sinnvoller wäre: Einsehen, dass die Sache von Anfang an eine dumme Idee war und wieder abschaffen. Das erspart in Zukunft eine Menge Rechtsunsicherheiten und künstliche Zensur, vor allem für diejenigen „Newsaggregatoren“, die nicht Google sind und sich Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten wegen des Zitierens von Pressemeldungen anderer nicht leisten können.

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5 Ergänzungen

  1. Besonders schön finde ich den Tippfehler „Presselistungsschutzrecht“ statt „Presseleistungsschutzrecht“ im Dokument.

  2. Es gab vor ein paar Jahren den Fall, dass aufgrund missbräuchliches Verlinkens zum Zwecke des Erhöhens des Rankings im Google-Index, sich diese Firma dazu entschieden hat, diese Unternehmen im Ranking soweit herabzustufen, dass selbst BWM kurzzeitig nicht mehr zu finden war.

    An alle Suchmaschinen: Schmeisst die Verlage doch wunschgemäß einfach raus und bietet ihnen für die Zukunft ein kostenpflichtiges ABO an.

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