Klärt der BND via Netzpolitik auf?

ausflug-schoeningen4-mod-300x243Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach eigener Aussage von einer Protestveranstaltung gegen seine Außenstelle Schöningen bei Hannover nicht von der zuständigen Versammlungsbehörde, sondern zuvor durch eigene Aktivitäten „aus dem Internet erfahren“. Dies teilte der Dienst auf Nachfrage des Anmelders mit.

Welche Webseiten hierfür besucht wurden, ob man dafür X-Keyscore in Anschlag brachte oder es sich um einen Zufallsfund handelte, wird jedoch nicht gesagt. Auch Netzpolitik hatte im Vorfeld auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht.

Auch interessant: Laut dem Schreiben des BND sei die angemeldete Versammlung während ihrer gesamten Dauer von Videokameras aufgenommen worden. Dabei habe man von „einstellbaren Blickwinkeln“ Gebrauch gemacht. Nachdem jedoch keine sicherheitskritischen Vorfälle auftraten, habe man die Speichermedien mit neuen Daten überschrieben und dadurch unwiederbringlich gelöscht.

Möglicherweise handelt sich der BND mit der Videoüberwachung aber Ärger ein. Denn die Versammlung war nicht nur angemeldet und höflich, sondern auch nicht besonders groß. Ein Anlass zur Aufzeichnung der Teilnehmenden dürfte also nicht bestanden haben.

Das will der Anmelder nun genauer wissen. Als Antwort auf einen auf „Devianzen“ veröffentlichten Brief soll der BND nun Details zur Videoüberwachung und besuchten Webseiten mitteilen:

Zum ersten hat der BND gar keine Befugnis, „das“ Internet in Bezug auf innerdeutsche Aktivitäten zu überwachen. Er ist der Auslandsgeheimdienst von Deutschland, der innerhalb Deutschlands keine Überwachung durchführen darf. Selbst das im § 2 des BND-Gesetzes beschriebene Recht, dass der Geheimdienst seine Liegenschaften schützen darf, berechtigt ihn nicht dazu, wie der § 1 des BND-Gesetzes klar ansagt.

Gleichwohl wurden die eigentlich nur für das Ausland und das Weltall zuständigen Schlapphüte selbst Opfer einer Transparenzattacke: Im Windschatten der Versammlung entstanden Aufnahmen mit einer fliegenden Kamera, die einen interessanten Blick auf die gesamte Anlage samt Antennen und Gebäuden erlauben.

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6 Ergänzungen

  1. Also dass der BND bei öffentlich zugägnlichen News-Seiten/Blogs mitliest, kann man doch nicht als Überwachung des Internets bezeichnen….

    Die präventive Videoüberwachung ist allerdings eine ganz andere Geschichte…

    1. Dies ist eine öffentlichabrufbare Webseite, klar das der BND (wie jede andere deutsche oder nicht-deutsche Behörde oder Privatperson) die Inhalte die hier veröffentlicht werden abrufen kann.

      1. Das nur oberflächlich richtig.

        Es ist nämlich fraglich, ob der BND die Legitimation besitzt, solche öffentlichen Informationen gezielt zu suchen, zu speichern und zu verarbeiten (beispielsweise in Datenbanken). Falls ja, dann haben wir auf den Bund bezogen sogar drei Inlandsgeheimdienste, denn es ging in diesem Fall ja nicht um Auslandsaufklärung im Dienste der Bundesregierung. Aus einer Versammlung nach Art. 8 GG eine „sicherheitsgefährdende“ Tätigkeit (§ 2 BNDG) zu konstruieren, ist absurd, würde aber zur verdrehten Logik des Dienstes durchaus passen.

  2. Wer rechtswidrige Überwachungspraktiken durch den BND kritisiert, sollte vielleicht nicht selbst eine rechtswidrige Überwachung des BNDs durchführen und ihm dadurch auch gleich noch eine Rechtfertigung für die angefertigten Videoaufnahmen geben.

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