IuK-Kommission will Speicherfristen für Kommunikationsdaten im Bundestag kürzen

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Heute morgen hat Der Spiegel unter Berufung auf ein Papier aus der IuK-Kommission berichtet, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten von Abgeordneten und Mitarbeitern im Bundestags auf sieben Tage verkürzt werden soll und die Abgeordneten selbst über die Dauer ihrer Backups entscheiden können sollen. Uns wurde diese Angaben mittlerweile bestätigt. Der Beschlussvorschlag wird in dieser Form nächste Woche dem Ältestenrat vorgelegt werden, eine Annahme ist dabei sehr wahrscheinlich.

Wir hatten die zugehörige Diskussion seit längerem begleitet, nachdem im Fall Edathy die Speicherung von Verbindungsdaten und Backups im Bundestag thematisiert wurde und eine Debatte darüber entstanden ist. Viele Abgeordnete hatten sich über die seit 2008 bestehende, aber weitgehend unbekannte dreimonatige Speicherung ihrer Kommunikationsdaten empört. Die Frist von sieben Tagen, wie sie die Vorlage der IuK-Kommission zur Abstimmung im Ältestenrat nun vorsieht, ist ein Zeitraum, der mit technischen Ursachen wie der Behebung von Störungen, plausibel begründbar ist.

Verlängerungen dieser Zeitspanne wären in Zukunft nur noch ausnahmsweise mit Einverständnis der Vorsitzenden der IuK-Kommission möglich, wie bei schwereren technischen Probleme oder Unregelmäßigkeiten im Login-Verhalten, die auf einen Account-Missbrauch hindeuten könnten. Die genaue Ausgestaltung solcher Ausnahmen, auch die der Informationsmechanismen bei derlei Änderungen, müsste nach dem Beschluss noch konkreter ausformuliert werden, eine Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung wäre nötig.

Ebenso soll den Abgeordneten ein Mitspracherecht gegeben werden, wie lange die Backups ihrer E-Mails und Dateien gespeichert werden. Momentan geschieht das standardmäßig drei Monate lang auf den Bundestagsservern. Diese Änderung bringt nicht nur mehr Selbstbestimmtheit mit sich, sondern benötigt auch mehr Bewusstsein beim Umgang der Parlamentarier mit ihren eigenen Daten. Steffi Lemke, Obfrau der Grünen in der IuK-Kommission, erklärte uns, dass eine solche Sensibilisierung eines ihrer großen Anliegen war:

Wenn man aktiv eine Entscheidung treffen muss, ist man automatisch stärker involviert und muss sich informieren. Dafür wird es auch ein besseres Informationspaket geben, dass dann hoffentlich nicht so leicht in einem Papierstapel verschwindet.

Dass mit der Abschaffung der langfristigen Kommunikationsdatenspeicherung im Bundestag auch die „normale“ Vorratsdatenspeicherung argumentativ beerdigt werden kann, darf man nicht hoffen. „Für die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erwarte ich durch die Neuregelung keine Auswirkungen“, sagt Lemke. Der Unterschied ist, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung die unfreiwillige und anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten der Gesamtbevölkerung geht. Im Bundestag geht es um eine selbst auferlegte Regelung. Und genau wie sie selbst auferlegt wurde kann sie nun auch selbst wieder abgeschafft werden.

Die Befürworter der Massenüberwachung wird diese Änderung nicht zum Umdenken in Hinblick auf ihre Haltung zur bringen. Die Kinderporno-/Terroristen/Schwere-Straftaten-Rhetorik bleibt uns also erhalten. Wir finden aber, jeder hat ein Recht darauf, dass seine Kommunikationsvorgänge nicht geloggt werden. Deshalb: Keine Vorratsdatenspeicherung, in keiner Form und für niemanden! Egal ob auf der Arbeit oder zu Hause, ob Abgeordneter oder nicht. Und egal ob vom Provider, dem Staat oder Geheimdiensten.

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4 Ergänzungen

  1. ach, schau an. wenn einem der fuchs selbst in den arsch beisst, ist die flinte aber schnell bei der hand……alles gesindel in der verblödungskuppel in berlin. sollte man alle zum teufel jagen.
    und ja, ich lebe in einer sog. demokratie und ich DARF was verbergen, wenn ICH das will!!

  2. Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt.
    — Karl Marx

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