Intransparente Transparenzverordnung kehrt zum Routerzwang zurück: Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf

TAE-Dose: Ist hier die Herrschaft des Providers zu Ende oder darf er auch den Router bestimmen?

Die sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte ihrem ursprünglichen Zweck nach für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Dabei ist unter anderem notwendig, zu definieren wo der „Netzabschlusspunkt“ liegt. Also zu regeln, ob der Router im Haus des Kunden noch zum Netz und Hoheitsbereich des Providers gehört oder Eigentum des Kunden ist. Der Entwurfsprozess der Verordnung läuft bereits seit über einem Jahr und glänzte – entgegen ihrem Namen – nicht gerade durch einen transparenten Ablauf. Daran hat sich nichts geändert, auch der aktuelle Stand des Referentenentwurfs wurde nicht öffentlich zugänglich gemacht. Doch da er uns vorliegt, veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle in Gänze.

Im Entwurf haben sich wenige, aber dafür wesentliche Dinge geändert. Die Haupthoffnung von Verbraucherschützern, dass entsprechend der Willensbekundungen von BNetzA und Wirtschaftsminister Gabriel der sogenannte „Routerzwang“ unmöglich gemacht wird, würde sich mit der aktuellen Fassung zerschlagen. Routerzwang wird aktuell von manchen Providern ausgeübt, um Kunden zur Nutzung eines vorgegebenen Gerätes zu zwingen, die dieses mangels Zugangsdaten oftmals nicht ohne Weiteres wechseln können. Der Nutzer bleibt damit typischerweise abhängig von einem „Plasterouter“, die in vielen Fällen Sicherheitslücken aufweisen und Innovation durch freien Markt behindern.

Eine vorherige Passage aus dem Entwurf zu verpflichtenden Angaben auf dem Produktinformationsblatt lautete:

(3) Sofern der Telekommunikationsdienst mit einem integrierten Netzabschlussgerät (insbesondere Multifunktions-Router) gebündelt vermarktet wird, hat das Produktinformationsblatt zusätzlich mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

a) Hinweis auf die Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten, […]

Im neuen Entwurf klingt das etwas anders, Punkt a) wird ersetzt durch:

1. Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle,
2. Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf, […]

Man sieht schnell: Zwangsrouter werden implizit wieder möglich, lediglich ein Hinweis wäre von Nöten. In der dem Verordnungsentwurf anhängigen Begründung zeigt sich, dass man sich des Problems im Grunde genommen bewusst ist.

In diesem Bereich ist es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gekommen. Die Praxis wurde auch in der Öffentlichkeit als sogenannter Routerzwang diskutiert.

Aber die Bundesnetzagentur redet sich heraus und verweist darauf, dass der Verbraucher ja informiert wird.

Verbraucher bzw. Endnutzer sollen bereits im Vorfeld über entsprechende Restriktionen, die Gerätefunktionen sowie deren Auswirkungen auf den gebuchten Telekommunikationsdienst informiert werden. Dies versetzt sie in die Lage, zu beurteilen, ob z.B. der Multifunktionsrouter bestimmte, für sie relevante Diensteeigenschaften negativ beeinflusst.

Sie scheint zu hoffen, dass der Markt sich selbst regeln wird. Aber das Motto: „Wenn der Provider dir einen Plasterouter aufdrückt, geh doch zu einem anderen“, klingt zwar schön, doch wenn alle großen Provider das tun, kann von Wahlmöglichkeit keine Rede mehr sein. Und kleinere Hersteller und Provider werden kaum eine Chance haben, sich gegen Marktgiganten und deren damit mögliche Preisvorteile durchzusetzen. Und dann erfährt man die offizielle Begründung, warum sich die BNetzA immer noch nicht festlegen will, wo der Netzabschlusspunkt liegt:

Im Rahmen dieser Verordnung und somit auf Grundlage des § 45n TKG kann allerdings kein bestimmter Netzabschlusspunkt festgelegt werden. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung. Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Dieser Absatz führt einen großen Teil der Transparenzverordnung ad absurdum, denn wenn nicht einmal diese Definition vorgenommen werden kann und der Provider sich auch in Zukunft seinen Netzabschlusspunkt zurechtlegen kann, wie er will, ist es ironisch, von Transparenz und echter Wahlmöglichkeiten für den Kunden zu sprechen. Das unterstreicht der Entfall des folgenden Absatzes im neuen Verordnungsentwurf:

Auf Verlangen sind die Inhalte der Produktinformationsblätter auch Betreibern von Internetvergleichsportalen regelmäßig in einer zur elektronischen Weiterverarbeitung tauglichen Form zu übersenden.

Diese Pflicht besteht nunmehr lediglich gegenüber der BNetzA selbst. Aber genau solch eine einfache Vergleichbarkeit wird notwendig sein, um dem Lobbydruck der großen Provider und der Plasterouterhersteller etwas Verbraucherschutz entgegenzusetzen. Denn diese erhalten mit den Mietgebühren für die bereitgestellten Geräte Mehreinnahmen, beziehungsweise können durch Verträge mit den betreffenden Providern große Marktsegmente dominieren.

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18 Ergänzungen

  1. Dieses Land braucht dringend wieder Bürger zur Waffe greifen, und zeigen, dass sie sich Lobbyisten-Diktatur nicht bieten lassen.

      1. Würde ich auch befürworten.
        Leider wird aber auch hier immer mehr Grund und Boden durch Gesetzte abgebaut.
        Die Jugend, auch Bekannte von mir, ist politisch abgestumpft und geht nicht mal mehr wählen.
        Bei der aktuellen Lage leider absolut nachvollziehbar.

        Was die Regierung am Morgen sagt, ist am Mittag schon nicht mal mehr Halbwahr.
        Am Abend will man die Aussagen vom Morgen nicht mal mehr gemacht haben…

        Das ist eine reine Farce und Bananen Politik.
        Mich würde es absolut nicht überraschen wenn die Rechten Parteien 2017 ihr Comeback feiern dürfen.
        Die CDU und nun auch die SPD Führung tut alles um hier eingene Vettern Wirtschaft zu betreiben.
        Posten in der Politik werden nicht nach Kompetenzen sondern nach Parteitreue vergeben.
        Die Regierung würde am liebsten alle Gerichte direkt kontrollieren.
        Das ist absolute Machtergreifung und Abschaffung der Demokratie.

        Ich denke nicht, dass wir in den nächsten Jahren viel von dem was auf uns zu kommt abwenden werden können.
        Solange die selben Marionetten in der Politik sitzen, die alles durchwinken wird sich auch nichts ändern.

        Trotzdem würde ich zivilen Ungehorsam vor Gewalt bevorzugen.
        Mit Gewalt wären wir nicht besser als die SA in den 30er Jahren und RAF in den späten 60er Jahren.
        Mit Terror und Gewalt verändert man nichts.

        Martin

  2. Was ist mit den Gebieten, die nur durch einen einzigen Anbieter „erschlossen“ wurden? Bei mir Vodafone DSL mit der unsäglichen Easybox. Einzige verfügbare Alternative: LTE durch Telekom. Also Teufel mit Beelzebub austreiben…..

    Wer schreibt diese Gesetze und wer lügt und betrügt hier Wähler/Konsumenten? Siegmar Gabriel? Machtlos gegenüber von Lobbyisten vorformulierten Gesetzesvorlagen?

    „Ich kann gar nicht soviel (fr)essen, wie ich kotzen möchte…“

  3. Wenn man mal davon ausgeht, dass unsere gesamte Digitaltechnik vom Router über den Laptop bis zum Smartphone (und weiter bis zum Smart-TV, dem Smartmeter usw.) perfekt dafür geeignet ist, zu überwachen und zu kontrollieren, dann ist es doch nur folgerichtig, uns die Kontrolle über diese Technik so weit wie möglich zu entziehen.
    Das Elend ist allerdings, dass es den meisten schnurz ist, dass sie zu digitalen Zombies gemacht werden. Ich hab wenigstens gerade mal Widerstand im Nanometerformat geleistet, indem ich zu einem Anbieter umgezogen bin, der mit Freiheit wirbt: „Kein Routerzwang: Nutzen Sie Ihren vorhandenen, kompatiblen Router.“

    1. Welchen hast Du denn?
      Bei uns ist es leider nicht so einfach. Der Kabelanbieter, nicht KD, bringt Tempo aber Zwangsrouter, bei der Telefondose kann ich CompuGlobalHyperMegaNet-DSL (der Simpsons Fan weiß bescheid) abschließen, ankommen tut noch was kurz über ISDN mit Kanalbündelung. Also für den Ar***.

  4. Mich wundert nichts mehr. Politiker sind korrupt ohne Ende und das Stimmvieh wird ausgeweidet. Mich würde es auch nicht wundern, wenn, wie Martin Miblret oben geschrieben hat, sich die deutsche Parteienlandschaft grundlegend ändert: nach links und rechts.
    Der Routerzwang ist vll. nur ein First-World-Problem, aber es ist überall so. Die Politiker halten die Hände, lieder oft auch noch legal, auf und derjenige, der am Meisten reinpakt, darf bestimmen, wo es lang geht.
    Demokratie gab und gibt es nicht in Deutschland. Das Geld gibt den Weg vor, aber der Anstrich soll so wirken, als ob. Nur kaum einer der gewählten Herren und Damen bemüht sich wenigsten noch.

  5. § 9
    Information über Zugangsdaten
    Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz anbieten, müssen Verbrauchern und
    auf Verlangen anderen Endnutzern die zur Anmeldung der Telekommunikationsendeinrichtung erforderlichen Zugangsdaten mitteilen.

    1. Nicht egal. Du zitierst aus dem älteren Verordnungsentwurf, nicht aus dem aktuellen Referentenentwurf – in dem findet sich der von dir angeführte Passus nicht mehr.

    2. Und was nützen Dir die Zugangsdaten, wenn Dein Breitbandanschluss nur für den vom ISP bereitgestellten Router freigeschaltet ist (Bonding mit der individuellen MAC- bzw. verschlüsselten Geräte-ID)?

      Ich weiß, auch diese kann man auslesen, entschlüsseln und auf einen anderen Router übertragen bzw. dessen MAC- und/oder Geräte-ID-Kennung anschlussangepasst fälschen. Die Frage ist nur, welchen Aufwand man dafür dann betreiben möchte.

      1. Und wehe, man umgeht eigenmächtig z.B. diese MAC-Kopplung. Fakt ist, dass diese zunächst einmal „wirksam“ ist, da sie nicht ohne Aufwand umgangen werden kann. Entsprechend könnte man das Zugangskontrolldiensteschutzgesetz darauf anwenden und Umgehern mit einer Strafanzeige drohen. Ob die hält, weil der Schutzmechanismus vielleicht doch kein „wirksamer“ ist, müsste man dann vor Gericht ausfechten. (Auch bei der schon lange breitflächig ausgehebelten CSS-Verschlüsselung von DVDs ist es längst nicht (juristisch) klar, ob es sich dabei nun um einen „wirksamen“ Schutz handelt, der unter das ZKDSG fällt, oder nicht. Bis darüber ein Urteil gefällt ist, ist das ZKDSG für die Zwangsrouter-Betreiber aber in jedem Fall eine weitere Waffe zur Einschüchterung mit Chilling Effect.

      2. Es sei denn, man „überwindet“ sich doch noch und legt die einzelnen Telefon- und Netzwerkkabelanschlüsse (TAE-, RJ11- und RJ45-Buchsen, sowie ggf. die WLAN-Antennen) der dann ISP-eigenen NGN-Router (IAD’s) beim jeweiligen Endkunden als neuen Netzabschlusspunkt verbindlich fest, was dann zumindest den Vorteil hätte, daß man sich um deren Netzwerksicherheit und Störungen, einschließlich der für diese aktiven Netzwerkkomponenten notwendigen Stromversorgungen keine Gedanken mehr machen muss, da ja die ISP’s nach wie vor alleinig dazu verpflichtet sind einen funktionierenden(!) Telefon- und Internetzugang sicherzustellen. Wie sie das dann allerdings ohne lokale und eigene(!) Stromversorgung bewerkstelligen wollen, dürfte dann wohl auch ihr Problem sein und werden; da die üblicherweise verwendeten bzw. auch nur vorhandenen Kupferdoppeladern aufgrund der sehr geringen Leitungsquerschnitte und damit einhergehenden Leitungs- und Übergangswiderstände für solche notwendigen Stromstärken nicht ausgelegt sind.
        ;-)
        Das dürfte vermutlich, neben den politischen und wirtschaftlichen Erwägungen, auch mit die (sicherheits)technischen Hauptgründe sein, weshalb man sich mit der Definierung des Netzabschlusspunktes (Übergangsstelle zwischen Netzbetreiber und Endkunden) nach wie vor nicht festlegen will.

        Falls diese Festlegung auf die IAD-Router als Netzabschlusspunkte dennoch kommen sollte bzw. wie auch schon von einigen ISP’s gegenwärtig praktiziert wird und man trotzdem seinen eigenen Router einsetzen möchte, wären das dann unzulässige Eingriffe in öffentliche Telekommunikationseinrichtungen, welche u.a. auch bereits jetzt schon nach § 317 StGB sanktioniert sind.
        Und private (W)LAN-Netzwerke gehen über diese IAD-Router dann natürlich auch nicht mehr.

        Allerdings kann man auch schon gegenwärtig die freiwillige private Stromversorgung der ISP-eigenen Zwangsrouter einstellen und den dann fehlenden Telefon- und Netzanschluss als Störung melden, da man ja seinen eigenen, ebenso technisch geeigneten Router nicht voll funktionsfähig anschließen kann und die meisten Endkunden wohl keinen Zusatzvertrag über die Sicherstellung dieser IAD-Fremdrouterstromversorgung abgeschlossen haben.
        Trifft übrigens auf die jeweiligen kabelanbietergebondeten Multimedia-Breitbandkabelkabelrouter genauso zu, nur daß der freie Markt für alternative Breitbandkabelrouter noch sehr überschaubar ist.
        ;-)

  6. Man gewinnt hier in der Tat den Eindruck das da eine Regierung/Behörde(n) ihren Kopf im Hintern der Wirtschaft geparkt hat. Die nächste Wahl sollte extrem hohe Wahlbeteiligung haben und Seeehr spannend werden. Leider gibt es keine wirklich wählbare Alternativen!

    Wie wär’s mit einer Demo?

  7. Gabriel (SPD) reicht schon an Information. Dass er irgendwas verspricht und dann das Gegenteil tut, ist redundant.

  8. Routerzwang?
    Wer zum Teufel gibt diesen „Unternehmen“ eigentlich hier die Verfügungsgewalt über Dinge, die auf dem Grundstück und in der Verantwortung des Bürgers liegen.
    Es fällt auf, daß es hier wieder die übliche Vorgehensweise gibt, die der Wirtschaft und der Organisierten Spionageindustrie in die Hände spielt:
    -Man nehme: 1)Eine Uninformierte und uninteressierte Bevölkerung, gebe etwas politische Unfähigkeit dazu, schmecke das ganze mit einer Prise Stasi ab und …. voilá…
    jede Gesellschaft bekommt, was sie verdient hat…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.