Interne Papiere: AfD Sachsen fordert „Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zur Gefahrenabwehr“ (Updates)

Mitglieder der AfD Sachsen betrachten die Internetkriminalität als „Schwerpunkt bei der Beobachtung und Verfolgung von Straftätern“. Das geht aus internen Papieren hervor, die Anonymous Austria teilweise veröffentlicht und aus denen wir weitere Zitate erhalten haben. Auch wenn die Papiere keine offizielle Parteimeinung sind, wurde die Echtheit mittlerweile bestätigt.

Die Alternative für Deutschland erlangte bei der Landtagswahl am Wochenende 9,7 Prozent der Stimmen. Nur Stunden nach Schließung der Wahllokale begann Anonymous Austria, interne Dokumente der Partei zu veröffentlichen. Mittlerweile hat Julien Wiesemann, Pressesprecher der AfD Sachsen, die Echtheit der Dokumente bestätigt.

In den Programm-Thesen der AG Inneren Sicherheit heißt es beispielsweise:

Deshalb fordern wir konkret:

  • Erhöhte Aufklärungsarbeit/Drogenprävention in Schulen durch qualifizierte Beamte
  • Konsequente Verfolgung strafbarer Handlungen
  • Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zur Gefahrenabwehr
  • Konsequente Durchsetzung des Asylrechts – Zuwanderungshintergrund erfassen
  • Zeitnahe Abschiebung bei Asylmissbrauch
  • Einführung einer Demokratieerklärung für religiöse Vereine
  • Zentrale Unterbringung von Asylbewerber (sic!)
  • Beschleunigtes Asylverfahren mit einspruchslosem Ergebnis
  • Verbot aller Rockerbanden
  • Harte Bestrafung von Fußballchaoten
  • Striktes Vermummungsverbot bei Demonstrationen
  • Generelles Verbot von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • Schärferes Waffengesetz

Zusätzlich heißt es nach Informationen von netzpolitik.org in dem Dokument weiterhin:

Des Weiteren ist die Internetkriminalität ein weiterer Schwerpunkt bei der Beobachtung und Verfolgung von Straftätern. Die bisherigen Verfolgungs- und Ahndungsmöglichkeiten sind bisher nicht ausreichend und bedürfen einer Überarbeitung, um vor allem Jugendliche und Kinder besser vor Gefahren aus dem Internet zu schützen.

Und:

Jede offene Gesellschaft braucht wirksame Instrumente, um sich gegen ihre Feinde zu verteidigen. Aus diesem Grund müssen die Strafverfolgungsbehörden alle Mittel und rechtliche Befugnisse erhalten, um die Bevölkerung in geeigneter Weise zu schützen. Dazu gehört auch ein funktionierender Inlandsgeheimdienst. Bisher trat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in unzureichendem Maße zur Sicherheitsstruktur des Freistaates bei. Aus diesem Grund fordert die Alternative für Deutschland eine Abkehr der föderalen Struktur des Geheimdienstes hin zu einer zentral geführten Behörde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dadurch werden keine sächsischen Finanzmittel mehr benötigt.

Weitere Ergüsse der Rechtsaußen-Fraktion gibt’s beispeilsweise auf HuffPo. Immerhin haben sie schon vor dem Antritt im Landtag die erste Rückgabe eines Amtes.

Update: Die Vorratsdatenspeicherung darf natürlich auch nicht fehlen:

Vorratsdatenspeicherung mit begrenzter Speicherdauer mittelfristig wieder einführen

Informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut – aber nicht grenzenlos- Vielmehr ist eine (sic!) muss es auch mit anderen verfassungsrechtlichen Gütern wie dem Schutz von Freiheit, Leben oder Eigentum abgewogen werden. Einschränkungen bei der Vorratsdatenspeicherung sins im Einzelfall durch gesetzliche Beweisverwertungsverbote möglich. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

Update 2: Der Leipziger Strafverteidigerverein e.V. kommentiert das wie folgt:

Vorbenannte Forderungen in den Positionspapieren stellen einen massiven Angriff auf den Rechtsstaat und die grundgesetzlich garantierten Rechte jedes Bürgers dar. Sie stehen im eklatanten Widerspruch zu den Grundprinzipien des deutschen Strafrechts, denn sie verlangen im Ergebnis eine Abkehr von der grundgesetzlich verbrieften Unschuldsvermutung sowie dem im deutschen Strafrecht vorherrschenden Schuld­prin­zip.

Die Forderung nach einer stärkeren, insbesondere verdachtsunabhängigen und prä­ven­tiven Überwachung lässt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) nur noch als reine Makulatur erscheinen und stellt quasi dessen Abschaffung dar.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

12 Ergänzungen

  1. Schärferes Waffengesetz? So ein Unsinn.
    Tja, da dürften sie gleich noch ein paar Anhänger verlieren, wenn das bekannter wird. ;-)

  2. Die etablierten Parteien sollten dringend mal wenigstens ein wenig Reform liefern, sonst rennen diesen idioten noch mehr Schaf äh Wähler zu.

  3. Allein so Begriffe wie „Fußballchaoten“ sagen ja schon alles. Fehlt nur noch, dass sie die bösen „Killerspiele“ verbieten wollen.
    Die Forderung nach dem Vermmungsverbot ist doch auch völlig daneben. Vielleicht sollten die sich mal die Frage stellen, ob das grundlose Filmen und Fotografieren der Polizei nicht grundgesetzwidrig ist oder ob Kennzeichnungspflicht für Polizisten sinnvoll wäre.

  4. Über die AfD aufregen, das können jetzt viele hier, nur weil sie jetzt 10% erreicht hat. Aber sonst haben hier viele auch kein Problem damit, die SPD zu wählen.

    1. „Über die AfD aufregen, das können jetzt viele hier, nur weil sie jetzt 10% erreicht hat.“

      Also nach meiner Erinnerung wurde die AfD auch vor dem Wahlerfolg in Sachsen viel kritisiert – um’s mal vorsichtig auszudrücken?

      „Aber sonst haben hier viele auch kein Problem damit, die SPD zu wählen.“

      Wen meinst Du genau mit „hier viele“ (gilt auch für Dein anderes Statement)? Und was hätte das Eine (AfD bashen) mit dem Anderen (SPD wählen) zu tun?

  5. Hier wird ja wieder zensiert als stünde die Mauer noch und im Volk verbreitet sich die Nachricht, dass im Westen nicht nur Faschisten sind.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.